201877-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum zwischen Rathausgasse, Belderberg, Franziskanerstraße und Stockenstraße. Antrag zur Vorlage 201877
Kerndaten
- Nummer
- 201877-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201877-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB 10.02.2021 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum zwischen Rathausgasse, Belderberg, Franziskanerstraße und Stockenstraße. Antrag zur Vorlage 201877 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Was hat das Gespräch mit der neuen Eigentümerin der vormals von Signa gehalten Grundstücke im Viktoriakarree über deren Nutzungspläne ergeben? Das Gespräch der Verwaltung mit der neuen Eigentümerin der vormaligen von SIGNA gehaltenen Grundstücke fand im Februar statt. Die Vertreterinnen der neuen Eigentümer LP Investment Partners haben den Stand ihrer Überlegungen hinsichtlich der Nutzung der Objekte vorgestellt und die Verwaltung hat über den Stand der Vorbereitungen für das städtebauliche Konzept für das Gesamtareal berichtet. Das Unternehmen begrüßt das vom Rat beschlossene Nutzungskonzept. Es strebt eine niveauvolle Nachnutzung bestehend aus attraktiven kleinteiligen Handels- und Gastronomienutzungen für ihre Objekte an und steht im Austausch mit anderen Eigentümern und Nutzern im Areal. Der beauftragte Architekt klärt derzeit die genehmigungs- und denkmalrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang, damit die Sanierung der Objekte beginnen kann. 2. Ist der neuen Eignerin der Beschluss des Rates vom 14.Dezember 2020 zum Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich des Viktoriakarrees (Vgl. DS 201877) zur Kenntnis gebracht worden und wenn ja, welche Position ist von ihr dazu bezogen worden? Dies wurde im Gespräch mit der neuen Eigentümerin nicht thematisiert, da das Vorkaufsrecht für die weitere Entwicklung ihrer Maßnahmen nicht greift, da sie bereits Eigentümerin der Flächen geworden ist. Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht im Bereich des Viktoriakarrees wurde ortsüblich im Amtsblatt am 27.01.2021 bekannt gemacht.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Universität Bonn hinsichtlich deren Nutzungswünsche in Bezug auf das Viktoriakarree? Wie die Verwaltung bereits mit Stellungnahme (DS-Nr.: 201571-03 ST) ausgeführt hat, steht sie im engen Austausch mit der Universität. Mit Schreiben vom 25.01.2021 hat die Universität Bonn ihr Interesse an den Flächen des Viktoriabads sowie der östlichen Seite der geplanten autofreien Gasse zur Errichtung eines „Forum des Wissens“ bekundet und die Stadt um Abgabe einer Absichtserklärung gebeten. Die Verwaltung bereitet derzeit eine Wertermittlung für diese Flächen vor. Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien vor, um die weitere Vorgehensweise in Form eines modifizierten Grundsatzbeschlusses beschließen zu lassen – voraussichtlich für die Mai- Sitzung. Im Hinblick auf die Bedarfe der Universität ist eine Anpassung des Strukturkonzepts (DS-Nr. 190650 –altes BoRis) erforderlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de