201873 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserung der Park- und Gehwegsituation in der Ellerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201873
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 29.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201873 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 26.10.2020 Bürgerantrag: Verbesserung der Park- und Gehwegsituation in der Ellerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich für die Ellerstraße zwischen Vorgebirgsstraße und Bahnhaltestelle Bonn West die Wiederherstellung des laut RaSt06 ausreichend breit gebauten Gehwegs durch Entfernung der eingezeichneten Parkbegrenzungslinien und die Rückkehr zum Parken parallel zur Fahrbahn auf dem vorhandenen Seitenstreifen zwischen den Baumscheiben. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Hiermit beantrage ich für die Ellerstraße zwischen Vorgebirgsstraße und Bahnhaltestelle Bonn West die Wiederherstellung des laut RaSt06 ausreichend breit gebauten Gehwegs durch Entfernung der eingezeichneten Parkbegrenzungslinien und die Rückkehr zum Parken parallel zur Fahrbahn auf dem vorhandenen Seitenstreifen zwischen den Baumscheiben. Begründung: Die falsch parkenden und die unzureichend eingezeichnete Parklinie auch noch überragenden Fahrzeuge behindern den Gehwegverkehr und schränken die Nutzung des Gehwegs für Rollstuhlfahrer Kinderwagen und Rollatorbenutzer, Familien mit Kinderfahrzeugen auf dem Weg zur Nahversorgung, Beruf und Schule, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erheblich und sogar gefährlich ein. An den Engstellen beträgt die Gehwegbreite vor den Hauseingangstreppen nur 1,12 m. Das macht ein Heraustreten in den Gehwegverkehr hinein mit einem Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Fahrrad oder unmöglich bis gefährlich. Der Gehweg ist ursprünglich laut der Richtlinie mit 2,50 m Breite ausreichend breit gebaut (0,20 m für hereinragende Bauteilen der begrenzenden Hauswände + 1,80 m freie Gehwegbreite für möglichen Begegnungsverkehr + 0,5 m Sicherheitsabstand zum seitlichen vorhandenen Parkraum zwischen den Baumscheiben. Im Sinne sowohl des „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ als auch klimapolitisch ist eine Veränderung der Verkehrspolitik weg vom ruhenden Parkverkehr zu Gunsten des Fußgänger Nahbereichsverkehrs zur täglichen Versorgung und zur uneingeschränkten Teilhabe am öffentlichen Nahverkehr dringend geboten. Für anliegende Gewerbeeinheiten und Wohnungen gibt es ausreichend Parkraum in Tiefgaragen, Parkhäusern und auf privaten Parkplätzen. Für die Anwohner, die keine Stellplätze auf privatem Grund haben reicht die Schaffung eines Anwohnerparkbereichs. Mechthild Teriete Ellerstraße 46 53119 Bonn Tel.: 0228-9654971 E-Mail: m.Teriete@web.deSeite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de