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201873 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verbesserung der Park- und Gehwegsituation in der Ellerstraße

Nummer
201873
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.10.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.11.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 935,4 KB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201873
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
26.10.2020
Bürgerantrag: Verbesserung der Park- und
Gehwegsituation in der Ellerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich für die Ellerstraße zwischen Vorgebirgsstraße und
Bahnhaltestelle Bonn West die Wiederherstellung des laut RaSt06 ausreichend
breit gebauten Gehwegs durch Entfernung der eingezeichneten
Parkbegrenzungslinien und die Rückkehr zum Parken parallel zur Fahrbahn auf
dem vorhandenen Seitenstreifen zwischen den Baumscheiben.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Hiermit beantrage ich für die Ellerstraße zwischen Vorgebirgsstraße und Bahnhaltestelle Bonn West
die Wiederherstellung des laut RaSt06 ausreichend breit gebauten Gehwegs durch Entfernung der
eingezeichneten Parkbegrenzungslinien und die Rückkehr zum Parken parallel zur Fahrbahn auf dem
vorhandenen Seitenstreifen zwischen den Baumscheiben.
Begründung:
Die falsch parkenden und die unzureichend eingezeichnete Parklinie auch noch überragenden
Fahrzeuge behindern den Gehwegverkehr und schränken die Nutzung des Gehwegs für
Rollstuhlfahrer Kinderwagen und Rollatorbenutzer, Familien mit Kinderfahrzeugen auf dem Weg zur
Nahversorgung, Beruf und Schule, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erheblich und sogar
gefährlich ein.
An den Engstellen beträgt die Gehwegbreite vor den Hauseingangstreppen nur 1,12 m. Das macht
ein Heraustreten in den Gehwegverkehr hinein mit einem Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Fahrrad
oder unmöglich bis gefährlich.
Der Gehweg ist ursprünglich laut der Richtlinie mit 2,50 m Breite ausreichend breit gebaut (0,20 m
für hereinragende Bauteilen der begrenzenden Hauswände + 1,80 m freie Gehwegbreite für
möglichen Begegnungsverkehr + 0,5 m Sicherheitsabstand zum seitlichen vorhandenen Parkraum
zwischen den Baumscheiben.
Im Sinne sowohl des „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ als auch
klimapolitisch ist eine Veränderung der Verkehrspolitik weg vom ruhenden Parkverkehr zu Gunsten
des Fußgänger Nahbereichsverkehrs zur täglichen Versorgung und zur uneingeschränkten Teilhabe
am öffentlichen Nahverkehr dringend geboten.
Für anliegende Gewerbeeinheiten und Wohnungen gibt es ausreichend Parkraum in Tiefgaragen,
Parkhäusern und auf privaten Parkplätzen. Für die Anwohner, die keine Stellplätze auf privatem
Grund haben reicht die Schaffung eines Anwohnerparkbereichs.
Mechthild Teriete
Ellerstraße 46
53119 Bonn
Tel.: 0228-9654971
E-Mail: m.Teriete@web.deSeite 2 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de