← Vorlagen

201869 · Beschlussvorlage

Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums; hier: Gewährung von Zuschüssen an die Organisatoren von St. Martinsumzügen im Stadtbezirk Beuel für das Jahr 2020

Nummer
201869
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.465 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201869
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums;
hier: Gewährung von Zuschüssen an die
Organisatoren von St. Martinsumzügen im
Stadtbezirk Beuel für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Organisatoren von St. Martinsumzügen im Stadtbezirk Beuel erhalten zur
Anerkennung und Förderung, vorbehaltlich der Antragstellung, Zuschüsse in
der entsprechenden Höhe der im Jahr 2019 ausgezahlten Zuschüsse.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 unter
TOP- 6.17, DS 200907 einstimmig beschlossen, dass
Junggesellenvereine und Männerreihen, Chöre- und Gesangsvereine,
Heimat- und Brauchtumsvereine sowie sonstige Vereine im Stadtbezirk
Beuel im Jahr 2020 Zuschüsse erhalten - unabhängig davon, ob wegen
der Corona-Pandemie Veranstaltungen durchgeführt werden können. In
dieser außergewöhnlichen Zeit sollen mittels der Zuschüsse
förderungswürdige Vereine finanziell unterstützt werden, damit das
Beueler Vereinsleben durch Corona nicht nachhaltig gefährdet wird.
Auf Empfehlung der Stadtverwaltung Bonn haben die Organisatoren im
Stadtbezirk Beuel aus Gründen des Infektionsschutzes keine öffentlichen
Umzüge zu Sankt Martin durchgeführt. Sie unterstützen jedoch
alternative Aktionen wie den Besuch des Heiligen Martin in Schulen und
Kindergärten durch die Bereitstellung von Weckmännern und
Martinswecken für die Kinder.
Der für die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2020 vorgesehene
Betrag in Höhe von 3.000 Euro soll in entsprechender Höhe der im Jahr
2019 ausgezahlten Zuschüsse ausgezahlt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Es wurden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet; sie stehen bei der
Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.32
Produktgruppenbezeichnung
BezVSt Beuel
Produkt
1.10.88.01.32.01
Produktbezeichnung
BezVSt Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.000,00 110880132/
73.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.000,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de