201866 · Mitteilungsvorlage
Quartiersentwicklung west.side in BN-Endenich - Hochbauliche Qualifizierung der Baufelder WA2 und MI7
Kerndaten
- Nummer
- 201866
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201866 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Quartiersentwicklung west.side in BN-Endenich - Hochbauliche Qualifizierung der Baufelder WA2 und MI7 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die städtebauliche und hochbauliche Entwicklung des gemischt genutzten Quartiers west.side in Bonn-Endenich erfolgt auf Grundlage des seit Mai 2017 rechtskräftigen Bebauungsplans 6322-1 (DS-Nr. 1710044). Neben gewerblichen Flächen wurde im Rahmen der Bauleitplanung Baurecht für bis zu 650 Wohnungen geschaffen. Die Realisierung der wohnbaulich geprägten Baufelder erfolgt durch die Vorhabenträgerin INSTONE Real Estate. Für die Baufelder MI3 bis MI6 sowie WA1 liegen Baugenehmigungen für insgesamt 415 Wohneinheiten vor bzw. wurde hier mit den Baumaßnahmen bereits begonnen. Weitere wohnbauliche Nutzung ist lediglich noch im Bereich der Baufelder MI7 und WA2 geplant. Der städtebauliche Vertrag zum oben genannten Bebauungsplan sieht hochbauliche bzw. städtebauliche Qualifizierungsverfahren für die Baufelder MI3 und MI2 sowie eine freiraumplanerische Qualifizierung der öffentlichen Quartiersmitte im Bereich des Regenrückhaltebeckens vor. Dieser Verpflichtung ist die Vorhabenträgerin nachgekommen. INSTONE möchte nun mit der Entwicklung einer Wohnbebauung (ca. 100 weitere Wohneinheiten) auf den verbleibenden Baufeldern MI7 und WA2 fortschreiten. In Abhängigkeit von der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung kommt für die Vorhabenträgerin die Integration einer Kindertagesstätte als Mietmodell oder einer Großtagespflege in ein bauliches Konzept in Betracht. Die Baufelder WA2 und MI7 sind geprägt durch ein 7-geschossiges ehemaliges Silogebäude. Der Bebauungsplan 6322-1 zeichnet diese Kubatur durch eine Baulinie in Kombination mit der Festsetzung von maximal 7 Geschossen nach. Diese Festsetzung ermöglicht den Erhalt des Silos und trägt dem ursprünglichen und gemeinsamen Ziel des Vorhabenträgers und der Stadt Bonn Rechnung, das Bestandsgebäude als ablesbaren industriekulturellen Baustein zu erhalten.Seite 1 von 7 Seite 2 Daneben sieht der Bebauungsplanplan zwei weitere durch Baugrenzen definierte Baufenster vor, in denen eine 5- bzw. 6-geschossige Bebauung bei einer GFZ von 1,6 bzw. 1,8 und einer GRZ von 0,4 möglich ist. Im nördlichen Bereich ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) zugunsten der Öffentlichkeit festgesetzt mit dem Ziel, hier einen Quartiersplatz für den südlichen Teil des Plangebietes anzubieten. Im Zuge vertiefender Untersuchungen zur Entwicklung des Silos haben sich jedoch Erkenntnisse und Rahmenbedingungen ergeben, die einen Erhalt der bestehenden Bausubstanz aus bautechnischer und immobilienwirtschaftlicher für nicht tragfähig erscheinen lassen: Verhältnis Erdgeschosshöhe Silo und neue Verkehrsflächen Die Erdgeschosshöhe des bestehenden Silogebäudes sowie die Höhe der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) gesicherten Fläche des Quartiersplatzes liegen um ca. 3 Meter unterhalb des Niveaus der angrenzenden neuen Verkehrsflächen (siehe Anlage 3). Dies ist der Anbindung des Quartiers an die deutlich höher gelegene Straße "Am Propsthof" und der damit erforderlichen Rampenführung geschuldet. Ausreichend belichtete Wohnverhältnisse sind daher im Erdgeschoss des Silogebäudes nicht möglich. Zudem ergeben sich äußerst schwierige Rahmenbedingungen für einen barrierefreien Zugang zum Baukörper sowie für eine gestalterisch ansprechende Einbindung des Gebäudes in die geplante Platzsituation und das unmittelbar angrenzende Umfeld. Schadstoffe und Altlasten Neben der grundsätzlich vorhandenen Asbestkontamination wurde in den Fugen zwischen den Betonteilen z.B. PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) nachgewiesen, Betonteile wie Bodenplatten / Decken sind z.T. mit MKW (Mineralölkohlenwasserstoffen belastet). Auch kann unter der Bestandsbodenplatte keine Bodensanierung im Hinblick auf Altlasten oder Umweltschäden gewährleistet werden. Dies ist mit den Schutzansprüchen einer Wohnnutzung und ggf. einer noch sensibleren Nutzung durch eine Kita voraussichtlich nicht vereinbar. Schall- und Wärmeschutz Für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen für Schall- und Wärmeschutz sind der bestehende Rohbau und die bestehenden Fassaden nicht geeignet. Die Stärke und damit die Masse der Betondecken sind für den Schutz vor Körper- und Trittschallübertragung zu gering. Wohnungsqualitäten und Wohnungsgrößen Die Bestandsstruktur verfügt innerhalb der 7 Geschosse (EG bis 6.OG) über Geschosshöhen von zum Teil 2,35 m im Minimum im Lichten: diese Höhe ist für Wohnraum nicht verwendbar. Die tiefe Gebäudegeometrie führt zu sehr großen >200 qm Loft-Typologien oder sehr kleinen Mikroapartmentwohnungen. Beide Angebote entsprechen nach Einschätzung der Bauherrin nicht der gegeben Bedarfssituation an dem Standort.Seite 2 von 7 Seite 3 In Anbetracht der zuvor aufgeführten Rahmenbedingungen und Analyseergebnisse beabsichtigt die Eigentümerin die Niederlegung des Silogebäudes. Zur Entwicklung eines funktionalen, ökologischen und wohnungsmarktspezifischen Entwurfsansatzes wird die Eigentümerin stattdessen die Durchführung eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens initiieren. Das Verfahren orientiert sich dabei an den gemäß städtebaulichem Vertrag in der west.side bisher durchgeführten hochbaulichen Qualifizierungsverfahren: Mehrfachbeauftragung mit Teilnahme von 3-4 Planungsbüros Erarbeitung einer Konzeption für 3 Baukörper gemäß der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes für die Baufelder WA2 und MI7 Berücksichtigung der Vorgaben aus städtebaulichem Vertrag und Gestaltungshandbuch Ggf. Berücksichtigung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Abhängigkeit zur Bedarfssituation Das Silogebäude wird nach der Niederlegung durch eine gleiche Gebäudekubatur ersetzt werden. Dies wird durch die Festsetzungen einer Baulinie sowie einer Höhenbegrenzung gewährleistet, die sich am Bestand orientiert. Der Ersatzneubau soll als identitätsstiftender Baustein für das Quartier wirken und dabei in seinem Erscheinungsbild auch den vormals industriellen Charakter des Standortes widerspiegeln. Hierfür orientiert sich die Aufgabenstellung für das Qualifizierungsverfahren auch an den Elementen des Gestaltungshandbuches. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung werden zudem freiraumplanerische Aussagen über die Einbindung der Baukörper in den öffentlichen Raum sowie die Gestaltung des als südlichen Quartiersplatz vorgesehen Bereiches mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht getroffen werden. Ein konkurrierendes Verfahren sowie die bessere topografische Einbindung eines neuen Baukörpers lassen im Gegensatz zum Erhalt des Silogebäudes eine aus gestalterischer und funktionaler Sicht angemessenere Lösung erwarten. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 6322-1 west.side (öffentlich) 3 Höhenlagen (öffentlich)Seite 3 von 7 Am Propsthof Robert-Havemann-Straße Bundesstadt Bonn Übersicht - Planbereich Mehrfachbeauftragung in Bonn- Endenich Nord Anlage 1 Amt 61-2 M. 1:1000Seite 4 von 7 Am Propsthof Robert-Havemann-Straße Bundesstadt Bonn Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 6322-1„west.side" in Bonn - Endenich Nord Anlage 2 Amt 61-2 M. 1:1000Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de