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201864 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg

Nummer
201864
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201864-02 AA Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Antrag zur Vorlage 201864
  2. 201864-01 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion:Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Antrag zur Vorlage 201864

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Beschlussvorlage
öffentlich
201864
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung eines
Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim
an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf einer Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für
Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des
vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt.
2. Dem Antrag des Studierendenwerkes Bonn vom 03.06.2020 auf
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser
Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung
kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a
BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1
gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB durchgeführt.
3. Ein von der Vorhabenträgerin zugesagtes hochbauliches
Qualifizierungsverfahren mit Wettbewerbscharakter wird als Grundlage
für das Bebauungsplanverfahren herangezogen werden.
Begründung
Das Studierendenwerk Bonn ist Betreiber des Studierendenwohnheimes an der
Pariser Straße, Ecke Kopenhagener Straße in Bonn-Auerberg. Der Standort
wurde im Jahr 2019 umfassend saniert und verfügt heute über 321
Appartments. Das Wohnheim befindet sich in zentraler Lage zum neuen
Ortsteilzentrum von Auerberg und ist mit dem Fahrrad sowie über die
unmittelbar benachbarte Haltestelle der Straßenbahnlinie 61 hervorragend an
die Innenstadt angebunden. Das Studierendenwerk plant, die Zahl der
Wohnheimplätze an diesem Standort durch einen Ergänzungsbau um weitere
ca. 115 Appartments zu erhöhen. Der Neubau soll errichtet werden im heute
bereits voll versiegelten Bereich einer zwei-geschossigen Parkpalette. Diese istSeite 1 von 5

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ungenutzt, baufällig und entspricht in ihrer Dimensionierung nicht mehr den
Mobilitätsbedürfnissen von Studierenden.
Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7525-3
Pariser Straße aus dem Jahr 1971. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet
mit einer geschlossenen Bauweise fest sowie ein Baufenster mit einer von
außen nach innen ansteigenden Zahl der zulässigen Vollgeschosse (von VI bis
max. XI Geschossen) . Das bestehende bis zu 9-geschossige Wohnheim
nimmt das Baufenster beinahe gänzlich ein; die großflächige Parkpalette liegt
im Bereich von nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt ein Streifen zur Anpflanzung von
Bäumen und Sträuchern, der mit einer Breite von 9 m, respektive 6 m Breite im
Bereich des Baufensters, festgesetzt ist. Die beabsichtigte bauliche
Erweiterung lässt sich auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht
realisieren.
Vor diesem Hintergrund hat das Studierendenwerk Bonn einen Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 im Bereich des Flurstücks 2741, Flur 7
der Gemarkung Bonn gestellt.
Das Vorhaben dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für
Studierende. Dies entspricht dem Beschluss des Ausschusses für Soziales,
Migration, Gesundheit und Wohnen vom 21.11.2018 „Bezahlbarer Wohnraum
für Studierende und Auszubildende in Auerberg und Neu-Tannenbusch“ (DS-
Nr. 1812014EB4).
Verfahrensvorschlag
Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Dieser erhält die Nr. 6424-1. Als
Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf
Grundlage des § 13a BauGB erfolgen.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund
der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a
(3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das
Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung /
Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird
durchgeführt.
In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst
ein hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis
dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren.
Einschätzung des Vorhabens
Aus wohnbaulicher Sicht werden die Schaffung von dringend benötigtem
studentischem Wohnraum sowie eine mit dem Vorhaben verbundene
städtebauliche Aufwertung der Ecksituation begrüßt. Für das Vorhaben werden
bereits heute versiegelte Flächen einer nicht mehr bedarfsgerechten und
baufälligen Parkpalette in Anspruch genommen. Dies entspricht der Zielsetzung
einer flächensparenden Innenentwicklung.
Mit Blick auf die im IEK Auerberg verankerten Zielsetzungen wird die Schaffung
eines ebenfalls durch lokale Akteure und Institutionen nutzbaren
Raumangebotes positiv bewertet.Seite 2 von 5

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Modellcharakter
Derzeit nicht absehbar.
Fördermittel und Befristungen
Derzeit nicht absehbar.
Bedeutung für das Quartier / den Stadtbezirk / die Gesamtstadt
Aufgrund der hohen Anzahl der Wohneinheiten (Studierendenappartments)
sowie der Schaffung von durch lokale Akteure nutzbaren Räumlichkeiten hat
das Vorhaben eine hohe Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene.
Infrastruktur
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die bestehende soziale Infrastruktur,
insbesondere auf Kinderbetreuungseinrichtungen, sind aufgrund der
ausschließlich studentischen Wohnnutzung voraussichtlich nicht erheblich.
Durch das Vorhaben werden Räumlichkeiten, die in Abstimmung mit dem
Studierendenwerk Bonn auch lokalen Akteuren und Vereinen zu Verfügung
gestellt werden können, geschaffen.
Städtisches Interesse
Von der hohen Anzahl an neuen Studierendenappartements wird ein Beitrag
zur Entlastung des angespannten Bonner Wohnungsmarktes gerade für diese
Zielgruppe erwartet.
Die Anwendung der Regelungen des Bonner Baulandmodells auf Vorhaben
des Studierendenwerks wird derzeit grundsätzlich geprüft und im weiteren
Verfahren entsprechend berücksichtigt.
Kosten für die Stadt Bonn
Die über den Personalaufwand hinaus anfallenden Kosten können zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Randbereiche des
Plangebietes sind durch umfangreichen Gehölz- und Baumbestand
gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein
kann. Das Plangebiet wird an der Pariser Straße von Bäumen gesäumt, die als
Alleebäume gesetzlich geschützt sind.
Aufgrund der Neubebauung auf bereits genutzten Flächen trägt das Verfahren
zur flächenschonenden Innenentwicklung bei. Im Rahmen des Verfahrens
werden die Anforderungen hinsichtlich Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft
und fließen mit ein.
Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung
des Plangebietes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im
Verfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren Ergebnisse in
der Planung beachtet werden.
Der Baumbestand nördlich und westlich der Parkpalette soll erhalten bleiben.
Er ist daher zu erfassen, zu bewerten und im Qualifizierungsverfahren zu
berücksichtigen.
Der Ersatz für evtl. entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgt nach den
Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sollen im
Plangebiet, außerhalb von Tiefgaragenflächen erfolgen.
Stadtklima/KlimaanpassungSeite 3 von 5

Seite 4
Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein
Kaltluftentstehungsgebiet.
Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige bioklimatische
Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne einer
klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung,
Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen.
Aufgrund der Nutzungsintensivierung und der durch den geplanten Bau ggf.
beeinträchtigten Durchlüftungssituation ist im weiteren Verfahren zu klären, ob
ein klimatologisches Detailgutachten (Durchlüftung) erforderlich ist. Dies hängt
insbesondere von der Kubatur des Gebäudes ab.
Energieeffizienz
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu "Energieeffizienzstandards im
Neubau" vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-
Effizienzgebäudestandard55 auszuführen. Auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020 sind auf den
Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich des noch
ausstehenden Ergebnisses der juristischen Prüfung und eines abschließenden
Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Aufgrund des Ratsbeschlusses (DS. Nr. 1812014EB4) zur
Wohnraumbereitstellung für Auszubildende und Studierende sowie der mit dem
Vorhaben verbundenen Schaffung einer hohen Anzahl an Wohneinheiten (ca.
115) wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Übersichtsplan 6424-1 (öffentlich)Seite 4 von 5

Bebauungsplan Nr.. 66442244--11
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Auerberg
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0077..1100..22002200
110000 mSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de