201864 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 201864
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Antrag zur Vorlage 201864
- Änderungsantrag CDU-Fraktion:Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Antrag zur Vorlage 201864
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Beschlussvorlage öffentlich 201864 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf einer Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg, im Eckbereich Kopenhagener Str./ Pariser Str. Wohnraum für Studierende zu schaffen durch einen Erweiterungsbau des vorhandenen Wohnheims, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag des Studierendenwerkes Bonn vom 03.06.2020 auf Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 für das Grundstück Pariser Straße 54 wird damit entsprochen. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) erfolgen. Die Änderung wird in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6424-1 gem. § 12 BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Ein von der Vorhabenträgerin zugesagtes hochbauliches Qualifizierungsverfahren mit Wettbewerbscharakter wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren herangezogen werden. Begründung Das Studierendenwerk Bonn ist Betreiber des Studierendenwohnheimes an der Pariser Straße, Ecke Kopenhagener Straße in Bonn-Auerberg. Der Standort wurde im Jahr 2019 umfassend saniert und verfügt heute über 321 Appartments. Das Wohnheim befindet sich in zentraler Lage zum neuen Ortsteilzentrum von Auerberg und ist mit dem Fahrrad sowie über die unmittelbar benachbarte Haltestelle der Straßenbahnlinie 61 hervorragend an die Innenstadt angebunden. Das Studierendenwerk plant, die Zahl der Wohnheimplätze an diesem Standort durch einen Ergänzungsbau um weitere ca. 115 Appartments zu erhöhen. Der Neubau soll errichtet werden im heute bereits voll versiegelten Bereich einer zwei-geschossigen Parkpalette. Diese istSeite 1 von 5 Seite 2 ungenutzt, baufällig und entspricht in ihrer Dimensionierung nicht mehr den Mobilitätsbedürfnissen von Studierenden. Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7525-3 Pariser Straße aus dem Jahr 1971. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer geschlossenen Bauweise fest sowie ein Baufenster mit einer von außen nach innen ansteigenden Zahl der zulässigen Vollgeschosse (von VI bis max. XI Geschossen) . Das bestehende bis zu 9-geschossige Wohnheim nimmt das Baufenster beinahe gänzlich ein; die großflächige Parkpalette liegt im Bereich von nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt ein Streifen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, der mit einer Breite von 9 m, respektive 6 m Breite im Bereich des Baufensters, festgesetzt ist. Die beabsichtigte bauliche Erweiterung lässt sich auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht realisieren. Vor diesem Hintergrund hat das Studierendenwerk Bonn einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 7525-3 im Bereich des Flurstücks 2741, Flur 7 der Gemarkung Bonn gestellt. Das Vorhaben dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende. Dies entspricht dem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen vom 21.11.2018 „Bezahlbarer Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Auerberg und Neu-Tannenbusch“ (DS- Nr. 1812014EB4). Verfahrensvorschlag Die Änderung des bestehenden Planungsrechts erfolgt durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Dieser erhält die Nr. 6424-1. Als Maßnahme der Innenentwicklung kann das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. In Abstimmung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Bonn wird zunächst ein hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren. Einschätzung des Vorhabens Aus wohnbaulicher Sicht werden die Schaffung von dringend benötigtem studentischem Wohnraum sowie eine mit dem Vorhaben verbundene städtebauliche Aufwertung der Ecksituation begrüßt. Für das Vorhaben werden bereits heute versiegelte Flächen einer nicht mehr bedarfsgerechten und baufälligen Parkpalette in Anspruch genommen. Dies entspricht der Zielsetzung einer flächensparenden Innenentwicklung. Mit Blick auf die im IEK Auerberg verankerten Zielsetzungen wird die Schaffung eines ebenfalls durch lokale Akteure und Institutionen nutzbaren Raumangebotes positiv bewertet.Seite 2 von 5 Seite 3 Modellcharakter Derzeit nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen Derzeit nicht absehbar. Bedeutung für das Quartier / den Stadtbezirk / die Gesamtstadt Aufgrund der hohen Anzahl der Wohneinheiten (Studierendenappartments) sowie der Schaffung von durch lokale Akteure nutzbaren Räumlichkeiten hat das Vorhaben eine hohe Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene. Infrastruktur Die Auswirkungen des Vorhabens auf die bestehende soziale Infrastruktur, insbesondere auf Kinderbetreuungseinrichtungen, sind aufgrund der ausschließlich studentischen Wohnnutzung voraussichtlich nicht erheblich. Durch das Vorhaben werden Räumlichkeiten, die in Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn auch lokalen Akteuren und Vereinen zu Verfügung gestellt werden können, geschaffen. Städtisches Interesse Von der hohen Anzahl an neuen Studierendenappartements wird ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Bonner Wohnungsmarktes gerade für diese Zielgruppe erwartet. Die Anwendung der Regelungen des Bonner Baulandmodells auf Vorhaben des Studierendenwerks wird derzeit grundsätzlich geprüft und im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Kosten für die Stadt Bonn Die über den Personalaufwand hinaus anfallenden Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Randbereiche des Plangebietes sind durch umfangreichen Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Das Plangebiet wird an der Pariser Straße von Bäumen gesäumt, die als Alleebäume gesetzlich geschützt sind. Aufgrund der Neubebauung auf bereits genutzten Flächen trägt das Verfahren zur flächenschonenden Innenentwicklung bei. Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen hinsichtlich Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft und fließen mit ein. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im Verfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren Ergebnisse in der Planung beachtet werden. Der Baumbestand nördlich und westlich der Parkpalette soll erhalten bleiben. Er ist daher zu erfassen, zu bewerten und im Qualifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Der Ersatz für evtl. entfallende, satzungsgeschützte Bäume erfolgt nach den Vorschriften der Bonner Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen sollen im Plangebiet, außerhalb von Tiefgaragenflächen erfolgen. Stadtklima/KlimaanpassungSeite 3 von 5 Seite 4 Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige bioklimatische Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung und der durch den geplanten Bau ggf. beeinträchtigten Durchlüftungssituation ist im weiteren Verfahren zu klären, ob ein klimatologisches Detailgutachten (Durchlüftung) erforderlich ist. Dies hängt insbesondere von der Kubatur des Gebäudes ab. Energieeffizienz Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu "Energieeffizienzstandards im Neubau" vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW- Effizienzgebäudestandard55 auszuführen. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020 sind auf den Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich des noch ausstehenden Ergebnisses der juristischen Prüfung und eines abschließenden Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallel laufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Aufgrund des Ratsbeschlusses (DS. Nr. 1812014EB4) zur Wohnraumbereitstellung für Auszubildende und Studierende sowie der mit dem Vorhaben verbundenen Schaffung einer hohen Anzahl an Wohneinheiten (ca. 115) wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt. Anlage/n 1 Anlage 1 - Übersichtsplan 6424-1 (öffentlich)Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr.. 66442244--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Auerberg Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0077..1100..22002200 110000 mSeite 5 von 5
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