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201863 · Beschlussvorlage: Einleitung

Neubeschaffung von insgesamt 7 rein elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen (BEV) inklusive der dazugehörigen Ladestationen für den Personalrat, die Stabsstelle Arbeitssicherheit und das Amt 40

Nummer
201863
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
13.10.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201863
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Neubeschaffung von insgesamt 7 rein elektrisch
betriebenen Kleinfahrzeugen (BEV) inklusive der
dazugehörigen Ladestationen für den Personalrat,
die Stabsstelle Arbeitssicherheit und das Amt 40
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von insgesamt 7 BEV-Fahrzeuge inkl.
Ladestationen, die zwischenzeitlich durch Zuwendungsbescheide teilfinanziert
werden können, wird zugestimmt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Beschaffungen:
1. Personalrat: 2 BEV-Fahrzeuge inkl. 2 Ladestationen
2. Stabsstelle Arbeitssicherheit: 3 BEV-Fahrzeuge inkl. 3 Ladestationen
3. Amt 40: 2 BEV-Fahrzeuge inkl. 2 Ladestationen
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2019/2020
wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffung aller Ämter eingebracht. Die in
dieser Liste enthaltenen Fahrzeuge und Geräte wurden im Rahmen des
Mobilitätsmanagements organisatorisch auf eine notwendige
Ersatzbeschaffung hin geprüft. Zwischenzeitlich haben sich durch
Organisationsveränderungen in den Fachbereichen weitere Bedarfe ergeben,
die mittels ÖPNV, Rückgriff auf Poolfahrzeuge oder Einsatz von Pedelecs nicht
optimal umsetzbar sind. Es sollen ohne Ausnahme nur BEV-Fahrzeuge
beschafft werden.
Da die beantragte Förderung der BEV-Fahrzeuge und Ladestationen vor der
Kommunalwahl noch nicht bewilligt war, konnte im letzten Bau- und
Vergabeausschuss vor der Kommunalwahl (13. August 2020) keine belastbare
Einleitungsvorlage eingebracht werden. Zwischenzeitlich sind für dieSeite 1 von 3
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nachfolgend benannten Fahrzeuge sowie für einen Teil der Ladestationen
positive Zuwendungsbescheide aus dem Förderprogramm progress.NRW
eingegangen. Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die
Ausschreibung auf den Weg gebracht, um unter Berücksichtigung von
Lieferzeit die engen Bindefristen der Zuwendungsbescheide einhalten zu
können.
Im Einzelnen:
1) Personalrat (Standort Welschnonnenstraße)
Im Zuge organisatorischer Prüfungen und einer begonnenen Neuorganisation
im Rahmen des Mobilitätsmanagements wurde festgestellt, dass Mitglieder des
Personalrates ihre Privatfahrzeuge rd. 22.250 Km/a dienstlich nutzen. Eine
Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der Gegebenheiten nicht oder nur zeitintensiv
möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Mitarbeitende des
Rechnungsprüfungsamts (gleiche Liegenschaft) bei Bedarf und Verfügbarkeit
diese Fahrzeuge mit zu nutzen und Wegezeiten zum Stadthaus zu reduzieren.
2) Stabsstelle Arbeitssicherheit (Standort Rathaus Duisdorf)
Bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit (6 Mitarbeitende) werden aktuell 5
Privatfahrzeuge mit einer Jahresleistung von rd. 8.000 Km im innerstädtischen
Verkehr genutzt.
Diverse Einzelfahrten können und sollen, soweit möglich, zukünftig durch die
Nutzung des ÖPNV erfolgen. Allerdings erfordern die täglich stattfindenden
Kontrollarbeiten u.a. im Brandschutz oder hinsichtlich der elektrotechnischen
Arbeitsmitteluntersuchungen, die zentral für die gesamte Verwaltung vom
Betriebssitz der Stabsstelle Arbeitssicherheit (Rathaus Duisdorf) aus erfolgen,
häufig auch die Mitnahme von diversen Arbeitsmitteln, die im ÖPNV nicht
mitführbar sind. Das dritte Fahrzeug wird in den Fahrzeugpool Rathaus
Duisdorf integriert.
3) Amt 40 (Standort Sankt Augustiner Straße)
Im Zuge des Projektes "Bildung in der digitalen Welt" werden an allen Bonner
Schulen bis Ende 2024 umfassende IT-Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt,
die anschließend durch eine schnelle Eingreiftruppe betreut werden. Durch
diese Maßnahme wird es im Fachbereich zu einer erheblichen Anzahl an
Dienstfahrten kommen, die eigene standortbezogene Fahrzeuge erfordern.
Nach organisatorischer Prüfung ist die Nutzung von Fahrzeugen aus dem
"Stadthauspool" sowohl aufgrund der Entfernung zum Standort, als auch durch
den täglichen Umladeaufwand von EDV-Material nicht möglich. Die Nutzung
des ÖPNV ist aufgrund der vielen verschiedenen anzufahrenden Standorte
auch abseits von Haltestellen zeitlich nicht vertretbar.
Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist daher vorgesehen, den
Personalrat mit 2, die Stabsstelle Arbeitssicherheit mit 3 und das Amt 40 mit 2
BEV-Fahrzeugen inkl. Ladestationen auszustatten.
Entsprechende Zuwendungsbescheide über Förderprogramme progress.NRW
liegen aktuell vor:
 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08074 in Höhe von
23.380,00 € (2 Fahrzeuge für den Personalrat)Seite 2 von 3
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 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08183 in Höhe von
10.655,00 € (1 Fahrzeug für die Stabsstelle Arbeitssicherheit)
 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08117 in Höhe von
21.313,32 € (2 Fahrzeuge für die Stabsstelle Arbeitssicherheit)
 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08117 in Höhe von
10.656,66 € (1 Fahrzeug für das Amt 40)
 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08183 in Höhe von
10.655,00 € (1 Fahrzeug für das Amt 40)
 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.48-21891 in Höhe von
3.200,00 € (2 Ladestationen für den Personalrat)
 Die Förderbescheide für die 3 Ladestationen der Stabsstelle
Arbeitssicherheit sowie die 2 Ladestationen des Amtes 40 stehen noch
aus. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass auch für diese
Maßnahmen entsprechende Fördergelder im Rahmen der Zuwendung
fließen werden.
Gesamtkosten 7 Fahrzeuge inkl. Ladestationen: 224.000,00 €
Aktuell bewilligte Fördermittel: 79.859,98 €
Eigenanteil: 144.140,02 €
Die benötigten Mittel sowie die schon bewilligten Fördermittel, sind bereits in
der Haushaltsplanung 2021 enthalten.
Für alle Fahrzeuge gilt: eine Beschaffung noch in diesem Haushaltsjahr erfolgt
erst, wenn die dafür benötigte Verpflichtungsermächtigung, die in gleicher
Ratssitzung (Ds.Nr. 202036) behandelt wird, genehmigt ist.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-20202926 und
BN-20203313
VOB x UVgO VgV 12.2020 – 06.2021 224.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.01.23 Fuhrparkmanagement 78.3100 5100001230300
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja nein ja x nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de