201863 · Beschlussvorlage: Einleitung
Neubeschaffung von insgesamt 7 rein elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen (BEV) inklusive der dazugehörigen Ladestationen für den Personalrat, die Stabsstelle Arbeitssicherheit und das Amt 40
Kerndaten
- Nummer
- 201863
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.10.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.662 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 201863 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Neubeschaffung von insgesamt 7 rein elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen (BEV) inklusive der dazugehörigen Ladestationen für den Personalrat, die Stabsstelle Arbeitssicherheit und das Amt 40 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von insgesamt 7 BEV-Fahrzeuge inkl. Ladestationen, die zwischenzeitlich durch Zuwendungsbescheide teilfinanziert werden können, wird zugestimmt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beschaffungen: 1. Personalrat: 2 BEV-Fahrzeuge inkl. 2 Ladestationen 2. Stabsstelle Arbeitssicherheit: 3 BEV-Fahrzeuge inkl. 3 Ladestationen 3. Amt 40: 2 BEV-Fahrzeuge inkl. 2 Ladestationen Begründung Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffung aller Ämter eingebracht. Die in dieser Liste enthaltenen Fahrzeuge und Geräte wurden im Rahmen des Mobilitätsmanagements organisatorisch auf eine notwendige Ersatzbeschaffung hin geprüft. Zwischenzeitlich haben sich durch Organisationsveränderungen in den Fachbereichen weitere Bedarfe ergeben, die mittels ÖPNV, Rückgriff auf Poolfahrzeuge oder Einsatz von Pedelecs nicht optimal umsetzbar sind. Es sollen ohne Ausnahme nur BEV-Fahrzeuge beschafft werden. Da die beantragte Förderung der BEV-Fahrzeuge und Ladestationen vor der Kommunalwahl noch nicht bewilligt war, konnte im letzten Bau- und Vergabeausschuss vor der Kommunalwahl (13. August 2020) keine belastbare Einleitungsvorlage eingebracht werden. Zwischenzeitlich sind für dieSeite 1 von 3 Seite 2 nachfolgend benannten Fahrzeuge sowie für einen Teil der Ladestationen positive Zuwendungsbescheide aus dem Förderprogramm progress.NRW eingegangen. Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die Ausschreibung auf den Weg gebracht, um unter Berücksichtigung von Lieferzeit die engen Bindefristen der Zuwendungsbescheide einhalten zu können. Im Einzelnen: 1) Personalrat (Standort Welschnonnenstraße) Im Zuge organisatorischer Prüfungen und einer begonnenen Neuorganisation im Rahmen des Mobilitätsmanagements wurde festgestellt, dass Mitglieder des Personalrates ihre Privatfahrzeuge rd. 22.250 Km/a dienstlich nutzen. Eine Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der Gegebenheiten nicht oder nur zeitintensiv möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Mitarbeitende des Rechnungsprüfungsamts (gleiche Liegenschaft) bei Bedarf und Verfügbarkeit diese Fahrzeuge mit zu nutzen und Wegezeiten zum Stadthaus zu reduzieren. 2) Stabsstelle Arbeitssicherheit (Standort Rathaus Duisdorf) Bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit (6 Mitarbeitende) werden aktuell 5 Privatfahrzeuge mit einer Jahresleistung von rd. 8.000 Km im innerstädtischen Verkehr genutzt. Diverse Einzelfahrten können und sollen, soweit möglich, zukünftig durch die Nutzung des ÖPNV erfolgen. Allerdings erfordern die täglich stattfindenden Kontrollarbeiten u.a. im Brandschutz oder hinsichtlich der elektrotechnischen Arbeitsmitteluntersuchungen, die zentral für die gesamte Verwaltung vom Betriebssitz der Stabsstelle Arbeitssicherheit (Rathaus Duisdorf) aus erfolgen, häufig auch die Mitnahme von diversen Arbeitsmitteln, die im ÖPNV nicht mitführbar sind. Das dritte Fahrzeug wird in den Fahrzeugpool Rathaus Duisdorf integriert. 3) Amt 40 (Standort Sankt Augustiner Straße) Im Zuge des Projektes "Bildung in der digitalen Welt" werden an allen Bonner Schulen bis Ende 2024 umfassende IT-Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt, die anschließend durch eine schnelle Eingreiftruppe betreut werden. Durch diese Maßnahme wird es im Fachbereich zu einer erheblichen Anzahl an Dienstfahrten kommen, die eigene standortbezogene Fahrzeuge erfordern. Nach organisatorischer Prüfung ist die Nutzung von Fahrzeugen aus dem "Stadthauspool" sowohl aufgrund der Entfernung zum Standort, als auch durch den täglichen Umladeaufwand von EDV-Material nicht möglich. Die Nutzung des ÖPNV ist aufgrund der vielen verschiedenen anzufahrenden Standorte auch abseits von Haltestellen zeitlich nicht vertretbar. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen ist daher vorgesehen, den Personalrat mit 2, die Stabsstelle Arbeitssicherheit mit 3 und das Amt 40 mit 2 BEV-Fahrzeugen inkl. Ladestationen auszustatten. Entsprechende Zuwendungsbescheide über Förderprogramme progress.NRW liegen aktuell vor: Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08074 in Höhe von 23.380,00 € (2 Fahrzeuge für den Personalrat)Seite 2 von 3 Seite 3 Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08183 in Höhe von 10.655,00 € (1 Fahrzeug für die Stabsstelle Arbeitssicherheit) Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08117 in Höhe von 21.313,32 € (2 Fahrzeuge für die Stabsstelle Arbeitssicherheit) Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08117 in Höhe von 10.656,66 € (1 Fahrzeug für das Amt 40) Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.51-08183 in Höhe von 10.655,00 € (1 Fahrzeug für das Amt 40) Förderbescheid progress.NRW Nr. 64.65.20.48-21891 in Höhe von 3.200,00 € (2 Ladestationen für den Personalrat) Die Förderbescheide für die 3 Ladestationen der Stabsstelle Arbeitssicherheit sowie die 2 Ladestationen des Amtes 40 stehen noch aus. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass auch für diese Maßnahmen entsprechende Fördergelder im Rahmen der Zuwendung fließen werden. Gesamtkosten 7 Fahrzeuge inkl. Ladestationen: 224.000,00 € Aktuell bewilligte Fördermittel: 79.859,98 € Eigenanteil: 144.140,02 € Die benötigten Mittel sowie die schon bewilligten Fördermittel, sind bereits in der Haushaltsplanung 2021 enthalten. Für alle Fahrzeuge gilt: eine Beschaffung noch in diesem Haushaltsjahr erfolgt erst, wenn die dafür benötigte Verpflichtungsermächtigung, die in gleicher Ratssitzung (Ds.Nr. 202036) behandelt wird, genehmigt ist. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-20202926 und BN-20203313 VOB x UVgO VgV 12.2020 – 06.2021 224.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.23 Fuhrparkmanagement 78.3100 5100001230300 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja nein ja x nein freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de