← Vorlagen

201859 · Beschlussvorlage

Verlängerung der Veränderungssperre, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf - In der Raste

Nummer
201859
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.031 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201859
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verlängerung der Veränderungssperre, Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Dottendorf - In der Raste
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Anhörung
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der
Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf,
zwischen der Dottendorfer Straße, der Trasse der Deutschen Bahn AG und
dem Südfriedhof wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Plangebiet / Bestehendes Planungsrecht
Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf westlich
der DB-Strecke Köln-Koblenz und südöstlich der Dottendorfer Straße beidseits
der Ringstraße In der Raste. Das Plangebiet ist überwiegend geprägt durch
Büro- und Verwaltungsgebäude, zwei Beherbergungsbetriebe (Hotel; Hostel),
ein Fitnesscenter, ein Wohnhaus sowie zwei Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als einziger gewerbegebietstypischer Betrieb ist ein Bordell zu benennen. Der
Gewerbebetrieb der ehemals hier ansässigen Großbäckerei LUBIG wurde vor
mehreren Jahren aufgeben und steht nunmehr leer. Südöstlich im Plangebiet
liegt eine unbebaute Brachfläche (ehem. Hundeübungsplatz) und südwestlich
eine unbebaute Grünfläche (ehemalige Friedhofserweiterungsfläche des
Südfriedhofs).
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt die gewerblich
genutzten Flächen einschließlich der Brachfläche als „gewerbliche Bauflächen“
und die ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen als „Grünfläche“ mit der
Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. Das Baugrundstück Dottendorfer Straße 86
ist als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
Für einen Großteil des Plangebiets bestimmt der Bebauungsplan Nr. 7919-1
aus dem Jahr 1972 die planungsrechtlichen Zielsetzungen. Dieser setzt hier ein
Gewerbegebiet (GE) fest. Einzelhandelsbetriebe des Lebensmittelbereichs
wurden mit der 1. Änderung des Bebauungsplans (2004) ausgeschlossen. Für
einen kleineren Bereich südlich „In der Raste 7“ ist durch die 2. Änderung des
Bebauungsplans (2015) ein Gewerbegebiet für nicht wesentlich störende
Gewerbetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Betriebe desSeite 1 von 5

Seite 2
Beherbergungsbetriebes festgesetzt.
Die ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen sind planungsrechtlich teilweise
nach § 34 [Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile] BauGB und teilweise nach § 35 BauGB [Bauen im
Außenbereich] zu beurteilen. Die bauliche Nutzung des Baugrundstücks
Dottendorfer Straße 86 wird zusammen mit den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 7919-5 (1955) geregelt. Hier ist ein „Allgemeines
Wohngebiet“ bzw. ein „Wohngebiet“ festgesetzt.
Städtebauliche Zielsetzungen
Der Gewerbestandort „In der Raste“ befindet sich zusammen mit den
gegenüberliegenden Gewerbeflächen - dem so genannten „Miesengelände“ -
seit mehreren Jahren im Umbruch. Stark emittierende gewerblichen Nutzungen
wurden aufgegeben, so dass das Plangebiet und sein Umfeld heute fast
ausschließlich von nicht-wesentlich störenden Gewerbebetrieben geprägt wird.
Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn und
die noch unbebauten Flächen im Plangebiet, bietet sich hier die Möglichkeit,
einen Standort eines gemischt genutzten Quartiers als flächensparendes
Vorhaben der Innenentwicklung zu etablieren. Hierbei soll Berücksichtigung
finden, dass der Gewerbestandort „In der Raste“ und sein Umfeld nicht in der
heutigen Funktion und in den zu deren Aufrechterhaltung erforderlichen
Entwicklungsspielräumen eingeschränkt wird.
Bereits am 14.11.2018 wurde für den Standort „In der Raste“ durch den
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6718-2 gefasst. Im Zeitraum von April bis
September 2020 wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die
Entwicklungspotenziale „Miesengelände“ und „In der Raste“ ausgelobt. Bei der
Erarbeitung der Wettbewerbspläne waren auch die Zielsetzungen der am
07.05.2020 durch den Hauptausschuss beschlossenen Rahmenplanung
Bundesviertel zu beachten (DS-Nr. 190315). Der am 24.09.2020 gekürte
Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs wird nun entsprechend den
Empfehlungen des Preisgerichts sowie in Abstimmung mit den beteiligten
Fachabteilungen der Verwaltung überarbeitet und Grundlage für die
nachfolgenden Bebauungspläne.
Sicherung der Planungsziele
Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern und im Hinblick
auf eine Bauvoranfrage für ein Bürogebäude, die zunächst zur Sicherung der
Planung zurückgestellt wurde, beschloss der Rat in seiner Sitzung am
04.07.2019 den Erlass einer Veränderungssperre (DS-Nr. 1911065). Die am
24.07.2019 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 in Kraft getretene
Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die
Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs
am 07.01.2019 - zugestellt am 09.01.2019 - abgelaufene Zeitraum
anzurechnen, so dass die individuelle Wirksamkeit der Veränderungssperre
für das Grundstück, für das die Zurückstellung angesprochen wurde, bereits
Anfang Januar abläuft. Der neue Bebauungsplan Nr. 6718-2 hat jedoch noch
keine Rechtskraft erlangt.
Für eine lückenlose Sicherung der mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes verfolgten Planungsziele ist es daher erforderlich, die
Verlängerung der Veränderungssperre rechtzeitig vor dem Ablauf derSeite 2 von 5

Seite 3
individuellen Wirksamkeit für das genannte Grundstück noch in der
Ratssitzung am 10.12.2020 zu beschließen und spätestens im Amtsblatt
am 6.1.2021 bekanntzumachen.
Ein Übersichtsplan und der Entwurf einer Satzung über die
Veränderungssperre sind als Anlagen beigefügt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)
2 Satzung 1. Verlängerung (öffentlich)Seite 3 von 5

Übersichtsplan zur Veränderungssperre
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der Veränderungssperre
Maßstab 1: 5000 Datum: 13.09.2018
150 m 300 mSeite 4 von 5

Satzung der Bundesstadt Bonn
über die erste Verlängerung der Veränderungssperre im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf,
zwischen der Dottendorfer Straße, der Trasse der Deutschen Bahn AG und dem Südfriedhof.
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 14, 16, 17 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung
folgende Satzung beschlossen:
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der Satzung vom 10.07.2019 über die Veränderungssperre für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Dottendorfer Straße, der Trasse der
Deutschen Bahn AG und dem Südfriedhof, die mit Bekanntmachung am 24.07.2019 in Kraft
getreten ist, wird um ein Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung nach Ablauf
von 3 Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de