201855 · Mitteilungsvorlage
Rahmenplanung Bundesviertel hier: Beantwortung einer Fragestellung bzgl. Wohnen aus dem Planungsausschuss
Kerndaten
- Nummer
- 201855
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201855 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Rahmenplanung Bundesviertel hier: Beantwortung einer Fragestellung bzgl. Wohnen aus dem Planungsausschuss Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme Mitteilung: Im Zuge der Beratungen über die Überarbeitung der Rahmenplanung Bundesviertel und einer Diskussion über die Möglichkeiten der Wohnbaulandentwicklung insgesamt hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 26.08.2020 die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung mitzuteilen, wie viele neue Wohneinheiten mit einer Perspektive von 10 Jahren im gesamten Stadtgebiet geschaffen werden könnten (DS-Nr.: 201324). Die wohnbauliche Entwicklung in der Stadt Bonn findet schwerpunktmäßig als Innenentwicklung statt. Im Innenbereich stehen für Baugebiete jedoch kaum noch größere Flächen zur Verfügung, so dass die Entwicklung einer größeren Anzahl an Wohneinheiten zunehmend schwieriger wird. Zudem ist festzuhalten, dass die Verwaltung einerseits auch durch politische Beschlüsse gehalten ist, in Bereichen, in denen die Errichtung von Vorhaben nach § 34 BauGB möglich wäre, formelle und teils wegen der Konfliktlagen insbesondere im Innenbereich aufwändige und damit auch langwierige Planaufstellungsverfahren durchzuführen (wie beispielweise beim ehem. Postareal Dorotheenstraße). Andererseits treffen größere Wohnungsbauvorhaben auch ohne die Aufstellung von Bebauungsplänen teilweise auf große Vorbehalte in der Öffentlichkeit (wie beispielsweise am Melbbad oder in der Eltviller Straße). Damit wird eine Entwicklung von neuen Wohneinheiten zunehmend schwieriger und zeitlich auch unkalkulierbarer. Die Verwaltung führt ein Arbeitsprogramm Bauleitplanung angesetzt für fünf Jahre durch, welches die in diesem Zeitraum zur Bearbeitung anstehenden Bebauungsplanverfahren u. a. hinsichtlich Planungsziel, Anzahl an Wohneinheiten bzw. Geschossflächen und prognostiziertem Verfahrensabschluss erfasst. Betrachtet man in der Zusammenschau die Anzahl an Wohneinheiten für die in den letzten fünf Jahren erreichte bzw. für die nächsten fünf Jahre zu erwartende Baurechtschaffung, ergibt sich, bezogenSeite 1 von 2 Seite 2 auf diesen 10-jährigen Zeitraum im Durchschnitt eine jährliche Anzahl von rd. 750 Wohneinheiten. Unter Annahme eines vergleichbaren Arbeitsprogramms könnte hochgerechnet für eine Perspektive von 10 Jahren Baurecht für rd. 7.500 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Angesichts der eingangs angeführten Schwierigkeiten von Flächenverfügbarkeit und eines zeitlich kaum prognostizierbaren Entwicklungshorizontes über einen derart langfristigen Zeitrahmen sind diese Zahlen aber mit großer Unschärfe behaftet. Vergleicht man parallel dazu die Entwicklung der tatsächlichen Bautätigkeit, die auch Vorhaben auf Grundlage bereits bestehenden Planungsrechts umfasst, so wurden im Mittel jährlich rd. 960 Wohnungen fertig gestellt. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und den zuvor beschriebenen Hemmnissen bei städtebaulichen Verdichtungsmaßnahmen könnte eine wohnbauliche Entwicklung im Innenbereich alleine nicht mehr ausreichend sein, um den resultierenden Wohnraumbedarf zu decken. Statistisch liegt der jährliche Bedarf an zusätzlichen Wohnungen bis 2040 bei mindestens 1.000 (auf Basis der statistischen Angaben von IT-NRW). Im laufenden Verfahren der Regionalplanüberarbeitung (DS-Nr.: 191065) werden daher Erweiterungen des heutigen Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) diskutiert und erörtert werden. Derzeit zeichnen sich allerdings keine Erweiterungen der Siedlungsfläche (ASB) ab, die zu einer spürbaren Entlastung der bestehenden Flächenknappheit in Bonn führen können. Die Identifikation weiterer Flächenpotenziale zur Wohnbaulandentwicklung ist eine Daueraufgabe und muss einer fortwährenden Prüfung unterliegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de