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201855 · Mitteilungsvorlage

Rahmenplanung Bundesviertel hier: Beantwortung einer Fragestellung bzgl. Wohnen aus dem Planungsausschuss

Nummer
201855
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201855
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Rahmenplanung Bundesviertel
hier: Beantwortung einer Fragestellung bzgl.
Wohnen aus dem Planungsausschuss
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Zuge der Beratungen über die Überarbeitung der Rahmenplanung
Bundesviertel und einer Diskussion über die Möglichkeiten der
Wohnbaulandentwicklung insgesamt hat der Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 26.08.2020 die Verwaltung gebeten,
zur nächsten Sitzung mitzuteilen, wie viele neue Wohneinheiten mit einer
Perspektive von 10 Jahren im gesamten Stadtgebiet geschaffen werden
könnten (DS-Nr.: 201324).
Die wohnbauliche Entwicklung in der Stadt Bonn findet schwerpunktmäßig als
Innenentwicklung statt. Im Innenbereich stehen für Baugebiete jedoch kaum
noch größere Flächen zur Verfügung, so dass die Entwicklung einer größeren
Anzahl an Wohneinheiten zunehmend schwieriger wird. Zudem ist festzuhalten,
dass die Verwaltung einerseits auch durch politische Beschlüsse gehalten ist,
in Bereichen, in denen die Errichtung von Vorhaben nach § 34 BauGB möglich
wäre, formelle und teils wegen der Konfliktlagen insbesondere im Innenbereich
aufwändige und damit auch langwierige Planaufstellungsverfahren
durchzuführen (wie beispielweise beim ehem. Postareal Dorotheenstraße).
Andererseits treffen größere Wohnungsbauvorhaben auch ohne die Aufstellung
von Bebauungsplänen teilweise auf große Vorbehalte in der Öffentlichkeit (wie
beispielsweise am Melbbad oder in der Eltviller Straße). Damit wird eine
Entwicklung von neuen Wohneinheiten zunehmend schwieriger und zeitlich
auch unkalkulierbarer.
Die Verwaltung führt ein Arbeitsprogramm Bauleitplanung angesetzt für fünf
Jahre durch, welches die in diesem Zeitraum zur Bearbeitung anstehenden
Bebauungsplanverfahren u. a. hinsichtlich Planungsziel, Anzahl an
Wohneinheiten bzw. Geschossflächen und prognostiziertem
Verfahrensabschluss erfasst. Betrachtet man in der Zusammenschau die
Anzahl an Wohneinheiten für die in den letzten fünf Jahren erreichte bzw. für
die nächsten fünf Jahre zu erwartende Baurechtschaffung, ergibt sich, bezogenSeite 1 von 2

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auf diesen 10-jährigen Zeitraum im Durchschnitt eine jährliche Anzahl von rd.
750 Wohneinheiten. Unter Annahme eines vergleichbaren Arbeitsprogramms
könnte hochgerechnet für eine Perspektive von 10 Jahren Baurecht für rd.
7.500 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Angesichts der eingangs
angeführten Schwierigkeiten von Flächenverfügbarkeit und eines zeitlich kaum
prognostizierbaren Entwicklungshorizontes über einen derart langfristigen
Zeitrahmen sind diese Zahlen aber mit großer Unschärfe behaftet.
Vergleicht man parallel dazu die Entwicklung der tatsächlichen Bautätigkeit,
die auch Vorhaben auf Grundlage bereits bestehenden Planungsrechts
umfasst, so wurden im Mittel jährlich rd. 960 Wohnungen fertig gestellt.
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und den
zuvor beschriebenen Hemmnissen bei städtebaulichen
Verdichtungsmaßnahmen könnte eine wohnbauliche Entwicklung im
Innenbereich alleine nicht mehr ausreichend sein, um den resultierenden
Wohnraumbedarf zu decken. Statistisch liegt der jährliche Bedarf an
zusätzlichen Wohnungen bis 2040 bei mindestens 1.000 (auf Basis der
statistischen Angaben von IT-NRW). Im laufenden Verfahren der
Regionalplanüberarbeitung (DS-Nr.: 191065) werden daher Erweiterungen des
heutigen Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) diskutiert und erörtert werden.
Derzeit zeichnen sich allerdings keine Erweiterungen der Siedlungsfläche
(ASB) ab, die zu einer spürbaren Entlastung der bestehenden
Flächenknappheit in Bonn führen können.
Die Identifikation weiterer Flächenpotenziale zur Wohnbaulandentwicklung ist
eine Daueraufgabe und muss einer fortwährenden Prüfung unterliegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de