201854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der FDP:Graffitibeseitigung in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 201854-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201854-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Große Anfrage der FDP:Graffitibeseitigung in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.Welcher Kosten für Verwaltungstätigkeit und welche Kosten für externe Dienstleister sind für die Beseitigung von Graffiti von Gebäuden, Bauwerken, Einrichtungen und Stadtmobiliar der Stadt sowie der SWB im Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg entstanden? Antwort: Von Januar bis Oktober 2020 betrugen die Personalkosten 20.109,88 Euro (Januar bis Oktober 2020). Die Kosten für externe Dienstleister zur Beseitigung von Graffiti im Bereich Bad Godesberg betrugen 16.980 Euro. Die Entfernung von Graffiti am Eigentum der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB) wird durch diese eigenständig vorgenommen. Nach eigener Aussage hat die SWB im Jahr 2019 ca. 9.000 Euro für die Entfernung von Graffitis in Bonn Bad Godesberg aufwenden müssen. 2. Welche Bauten, Bauwerke und Einrichtungen stellen Schwerpunkte dar? Antwort: Im Stadtbezirk Bad Godesberg ist einzig der Bereich Stadthalle/Trinkpavillon mit drei Schadensereignissen auffällig. Bei der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH ist die unterirdische Strecke inkl. Haltestellen und Zugängen ein Schwerpunkt. 3. Welche technischen Maßnahmen, wie z.B. Imprägnierung, Kameratechnik etc. werden präventiv eingesetzt? Antwort: Seitens der Verwaltung werden bei Reinigungsarbeiten dort, wo es sinnvoll und möglich ist, Schutzversiegelungen aufgebracht. Damit können spätere Reinigungskosten minimiert werden. Bei Neubauten und Sanierungen werden je nach örtlichen Gegebenheiten Kameras, Imprägnierungen und spezielle Schichtstoffe eingesetzt, um Graffiti vorzubeugen bzw. möglichst rückstandslos zu beseitigen. Die von den Stadtwerken im U-Bahnbereich installierten Kameras werden von dort ausgelesen und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Welche botanischen Maßnahmen, wie z.B. die Pflanzungen von Hecken- oder Dornengewächsen, werden präventiv eingesetzt? Antwort: Sollten Bürger Probleme mit Graffitis melden und daraus resultierende Veränderungswünsche auf öffentlichen Grünflächen vorgetragen werden, werden diese von der Verwaltung geprüft und ggfls. umgesetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Dornengewächse, z.B. in Kinderspielbereichen, problematisch sind und deshalb nicht überall eingesetzt werden können. Auch würden die Unterhaltungsarbeiten wesentlich erschwert und der Bewuchs müsste zunächst zurückgeschnitten werden. 5. Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung und der SWB zur Prävention und damit zur Senkung der durch Graffiti verursachten Kosten, wie z.B. durch Pflanzung von Hecken oder Dornengewächsen? Antwort: Die Verwaltung verweist hierzu auf die Stellungnahme zu Frage 4. 6. Welche Zeit vergeht im Mittel ab Meldung eines Graffiti bis zu dessen Beseitigung? Antwort: Die Graffitis werden je nach Dringlichkeit (Art/Motiv/welcher Schriftzug) in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden bis 5 Tagen (bei untergeordneten Bereichen) beseitigt. 7. Gab es 2019 Aufgriffe von Sprayern und mit welchen juristischen Konsequenzen? Antwort: Im Jahr 2019 stellte die Verwaltung stadtweit 41 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Stichwörtern „Graffiti“ bzw. „Farbschmierereien“. Darin enthalten ist ein größeres Tatereignis aus Bad Godesberg. Hier war es in der Nacht vom 11.03.2019 auf den 12.03.2019 in insgesamt elf Fällen zu Farbaufträgen an fremden Sachen gekommen. Beschmiert wurden unter anderem auch städtische Dienstwagen. Der Täter konnte nach Zeugenhinweis ermittelt werden. Er zeigte sich in den Vernehmungen geständig. Das Strafverfahren wurde gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Derzeit betreibt die Verwaltung die (zivilrechtliche) Vollstreckung der entstandenen Kosten für die Beseitigung der an den städtischen Fahrzeugen hinterlassenen Farbschmierereien. Im Jahr 2019 verzeichneten die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 169 Fälle von Graffiti. Davon wurden 12 Täter ermittelt. Der Schadensersatz wurde in der Regel durch Sozialstunden abgeleistet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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