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201854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der FDP:Graffitibeseitigung in Bad Godesberg

Nummer
201854-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201854 Große Anfrage der FDP:Graffitibeseitigung in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201854-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Große Anfrage der FDP:Graffitibeseitigung in Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Welcher Kosten für Verwaltungstätigkeit und welche Kosten für externe
Dienstleister sind für die Beseitigung von Graffiti von Gebäuden,
Bauwerken, Einrichtungen und Stadtmobiliar der Stadt sowie der SWB im
Gebiet des Stadtbezirks Bad Godesberg entstanden?
Antwort: Von Januar bis Oktober 2020 betrugen die Personalkosten 20.109,88
Euro (Januar bis Oktober 2020). Die Kosten für externe Dienstleister zur
Beseitigung von Graffiti im Bereich Bad Godesberg betrugen 16.980 Euro.
Die Entfernung von Graffiti am Eigentum der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
(SWB) wird durch diese eigenständig vorgenommen. Nach eigener Aussage
hat die SWB im Jahr 2019 ca. 9.000 Euro für die Entfernung von Graffitis in
Bonn Bad Godesberg aufwenden müssen.
2. Welche Bauten, Bauwerke und Einrichtungen stellen Schwerpunkte
dar?
Antwort: Im Stadtbezirk Bad Godesberg ist einzig der Bereich
Stadthalle/Trinkpavillon mit drei Schadensereignissen auffällig.
Bei der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH ist die unterirdische Strecke inkl.
Haltestellen und Zugängen ein Schwerpunkt.
3. Welche technischen Maßnahmen, wie z.B. Imprägnierung,
Kameratechnik etc. werden präventiv eingesetzt?
Antwort: Seitens der Verwaltung werden bei Reinigungsarbeiten dort, wo es
sinnvoll und möglich ist, Schutzversiegelungen aufgebracht. Damit können
spätere Reinigungskosten minimiert werden. Bei Neubauten und Sanierungen
werden je nach örtlichen Gegebenheiten Kameras, Imprägnierungen und
spezielle Schichtstoffe eingesetzt, um Graffiti vorzubeugen bzw. möglichst
rückstandslos zu beseitigen.
Die von den Stadtwerken im U-Bahnbereich installierten Kameras werden von
dort ausgelesen und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.Seite 1 von 2

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4. Welche botanischen Maßnahmen, wie z.B. die Pflanzungen von Hecken-
oder Dornengewächsen, werden präventiv eingesetzt?
Antwort: Sollten Bürger Probleme mit Graffitis melden und daraus resultierende
Veränderungswünsche auf öffentlichen Grünflächen vorgetragen werden,
werden diese von der Verwaltung geprüft und ggfls. umgesetzt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass Dornengewächse, z.B. in Kinderspielbereichen,
problematisch sind und deshalb nicht überall eingesetzt werden können. Auch
würden die Unterhaltungsarbeiten wesentlich erschwert und der Bewuchs
müsste zunächst zurückgeschnitten werden.
5. Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung und der SWB zur
Prävention und damit zur Senkung der durch Graffiti verursachten
Kosten, wie z.B. durch Pflanzung von Hecken oder Dornengewächsen?
Antwort: Die Verwaltung verweist hierzu auf die Stellungnahme zu Frage 4.
6. Welche Zeit vergeht im Mittel ab Meldung eines Graffiti bis zu dessen
Beseitigung?
Antwort: Die Graffitis werden je nach Dringlichkeit (Art/Motiv/welcher Schriftzug)
in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden bis 5 Tagen (bei
untergeordneten Bereichen) beseitigt.
7. Gab es 2019 Aufgriffe von Sprayern und mit welchen juristischen
Konsequenzen?
Antwort: Im Jahr 2019 stellte die Verwaltung stadtweit 41 Strafanzeigen im
Zusammenhang mit den Stichwörtern „Graffiti“ bzw. „Farbschmierereien“. Darin
enthalten ist ein größeres Tatereignis aus Bad Godesberg. Hier war es in der
Nacht vom 11.03.2019 auf den 12.03.2019 in insgesamt elf Fällen zu
Farbaufträgen an fremden Sachen gekommen. Beschmiert wurden unter
anderem auch städtische Dienstwagen. Der Täter konnte nach Zeugenhinweis
ermittelt werden. Er zeigte sich in den Vernehmungen geständig. Das
Strafverfahren wurde gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage
eingestellt.
Derzeit betreibt die Verwaltung die (zivilrechtliche) Vollstreckung der
entstandenen Kosten für die Beseitigung der an den städtischen Fahrzeugen
hinterlassenen Farbschmierereien.
Im Jahr 2019 verzeichneten die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 169 Fälle
von Graffiti. Davon wurden 12 Täter ermittelt. Der Schadensersatz wurde in der
Regel durch Sozialstunden abgeleistet.
Anlage/n
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