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201852-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Fahrradzone rund um den Universitätscampus Poppelsdorf

Nummer
201852-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201852 Bürgerantrag: Einrichtung einer Fahrradzone rund um den Universitätscampus Poppelsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201852-2 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung einer Fahrradzone rund
um den Universitätscampus Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach einer ersten Prüfung und Rücksprache mit der Polizei kommt die
Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
Das Einrichten einer Fahrradzone auf den im Antrag genannten Straßen im
Gebiet des Campus Poppelsdorf wäre grundsätzlich möglich und wird von der
Verwaltung auch als sinnvoll erachtet.
Da sich die betroffenen Straßen teilweise nicht in städtischem Besitz befinden,
wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags Kontakt zu der anderen
Eigentümerin (Universität Bonn) aufnehmen. Gemeinsam mit der Universität
könnte dann ein Konzept zu einem Pilotprojekt Fahrradzone Campus
Poppelsdorf erarbeitet werden, welches zunächst temporär als Pilotprojekt in
Bonn (Verkehrsversuch) umgesetzt werden sollte.
Die Verwaltung möchte diese mit der StVO-Novelle völlig neu geschaffene
Möglichkeit hier gern testen und evaluieren um zu prüfen, ob sich ein solches
Konzept auf weitere Bereiche in der Stadt ausweiten lässt
Als Grundlage für die Einrichtung einer Fahrradzone in diesem Bereich liegt der
Verwaltung bereits ein Beschluss zur Umwidmung der Nussallee in eine
Fahrradstraße (DS 190362, geändert beschlossen am 06.02.2020) vor. Diesen
könnte man integriert in einem Konzept zur Fahrradzone umsetzen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet das Anliegen und die von der
Verwaltung vorgesehene weitere Vorgehensweise entsprechend den
Ausführungen n der Stellungnahme der Verwaltung, womit dem Anliegen der
Antragstellenden entsprochen wird. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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