201852-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Fahrradzone rund um den Universitätscampus Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201852-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201852-2 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung einer Fahrradzone rund um den Universitätscampus Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach einer ersten Prüfung und Rücksprache mit der Polizei kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis: Das Einrichten einer Fahrradzone auf den im Antrag genannten Straßen im Gebiet des Campus Poppelsdorf wäre grundsätzlich möglich und wird von der Verwaltung auch als sinnvoll erachtet. Da sich die betroffenen Straßen teilweise nicht in städtischem Besitz befinden, wird die Verwaltung bei Annahme des Antrags Kontakt zu der anderen Eigentümerin (Universität Bonn) aufnehmen. Gemeinsam mit der Universität könnte dann ein Konzept zu einem Pilotprojekt Fahrradzone Campus Poppelsdorf erarbeitet werden, welches zunächst temporär als Pilotprojekt in Bonn (Verkehrsversuch) umgesetzt werden sollte. Die Verwaltung möchte diese mit der StVO-Novelle völlig neu geschaffene Möglichkeit hier gern testen und evaluieren um zu prüfen, ob sich ein solches Konzept auf weitere Bereiche in der Stadt ausweiten lässt Als Grundlage für die Einrichtung einer Fahrradzone in diesem Bereich liegt der Verwaltung bereits ein Beschluss zur Umwidmung der Nussallee in eine Fahrradstraße (DS 190362, geändert beschlossen am 06.02.2020) vor. Diesen könnte man integriert in einem Konzept zur Fahrradzone umsetzen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet das Anliegen und die von der Verwaltung vorgesehene weitere Vorgehensweise entsprechend den Ausführungen n der Stellungnahme der Verwaltung, womit dem Anliegen der Antragstellenden entsprochen wird. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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