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201851 · Beschlussvorlage

Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2021

Nummer
201851
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201851
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Gebührenordnung des Friedhofs- und
Begräbniswesens für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der umfangreichen Sachverhalte konnte die verwaltungsinterne
Abstimmung erst jetzt erzielt werden.
Die Gebührenordnung muss zum 01.01.2021 in Kraft treten, damit rechtmäßige
Gebühren erhoben werden können. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der
Sitzung vom 10.12.2020 hätte die Stadt Bonn zum 01.01.2021 keine wirksame
Gebührenordnung mit der Folge, dass ab dem 01.01.2021 alle
Gebührenbescheide angreifbar werden und im Klageverfahren für rechtswidrig
erklärt werden könnten.
Da die Umsetzung der Gebührenordnung für das Jahr 2021 dringlich ist,
werden der sonst vorberatende Bau- und Vergabeausschuss sowie der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nach dessen Neubildung informiert.
Beschlussvorschlag
1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der
Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021, wie sie sich aus der Begründung
und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung.
2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes
resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 37.969 EUR geht wie
bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.1 der Begründung).
3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an
Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten
Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1 Jahr in Höhe von
voraussichtlich 6.638 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe
Ziffer 3.2 der Begründung).Seite 1 von 33

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4. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen resultierende
Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 324.898 EUR geht zu Lasten des
allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.3 der Begründung).
Begründung
Überblick:
1. Datengrundlage
1.1 Kostenarten
1.2 Leistungsdaten
2. Kostenträgerrechnung
2.1 Gemeinkostenstellen
2.1.1 Grundstücke
2.1.2 Gebäude
2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben
2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten
2.1.4.1 Friedhofsverwaltung
2.1.4.2 Arbeiterteam
2.1.5 Friedhofsunterhaltung
2.2 Endkostenstellen
2.2.1 Grabnutzungsrechte
2.2.1.1 Ressourceneinsatz in Gräberfeldern
2.2.1.2 Berechnung der Kostensätze der Grabnutzungsrechte
2.2.2 Verwaltungsendleistungen
2.2.3 Bestattungsleistungen
2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä.
2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht
3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände
3.1 Kinderbegräbnisse
3.2 Grabkammern
3.3 Trauerhallen
4. StädtevergleichSeite 2 von 33

Seite 3
Für die Gebührenkalkulation 2021 wurden, aufbauend auf der Basis der
Datenstruktur der Vorjahre, die aktuellen Kosten eingegeben und den einzelnen
Kostenträgern neu zugeordnet.
Insgesamt weist die Gebührenkalkulation 2021 insbesondere bei den
Bestattungsleistungen zum Teil Senkungen der einzelnen Gebühren auf.
Dies ist auf Verschiebungen bei einzelnen Kostenanteilen zurück zu führen.
Außerdem ist ein geringer Überschuss (rd. 48.000 EUR) auf diese
Gebührentatbestände zu berücksichtigen und auszugleichen.
Die Gebührentatbestände im Bereich der Nutzungsrechte sind insgesamt leicht
steigend. Dies ist darauf zurück zu führen, dass Defizite aus Vorjahren in Höhe
von 450.000 EUR berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus verändert sich bei einzelnen Gebührentatbeständen die Höhe
durch angefallene Investitionskosten (z.B. Kolumbarium,
Urnengemeinschaftsgräber).
Die Pflege von zurückgegebenen Gräbern wird ebenfalls teurer, da der
Pflegeaufwand neufestgelegt wurde und daher Mehrkosten auf diese
Gebührentatbestände entfallen.
Die Gebührenposition Gemeinschaftsgrab Körper (Tarif 1.9) entfällt, da diese
bisher noch gar nicht angeboten wurde und auch zukünftig nicht angeboten
wird.
BAB Nutzungsrechte Bestattungsleistungen
sonst.
Leistungen
Ausgleich
2017
-
277.914,35 78.639,32
-
282.940,46
Ausgleich
2018
-
172.085,65
-
30.743,70
-
17.059,54
-450.000,00 47.895,63 -300.000,00
Insgesamt wurde ein Defizit von 750.000 EUR (Nutzungsrechte und sonst.
Leistungen) bzw. ein Überschuss von 47.895,63 EUR bei der Kalkulation 2021
berücksichtigt. Das entspricht dem Betriebsergebnis 2017 in kompletter Höhe,
da dieses in 2021 letztmalig ausgeglichen werden kann. Das Betriebsergebnis
2018 wurde dagegen nur anteilig berücksichtigt, sodass der weitere Ausgleich
in der Kalkulation 2022 vorzunehmen ist.
Ein weiterer Grund für Gebührenveränderungen sind schwankende Fallzahlen
bei bestimmten Gebührenpositionen. Durch ein sich änderndes
Nachfrageverhalten ist es nahezu unmöglich, punktgenau eine Prognose der
einzelnen Bestattungsfälle vorzunehmen.
Mit Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7) wurde der
Verwaltung aufgegeben, zukünftig alle Gebührenpositionen zu 100%
kostendeckend zu kalkulieren.
Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung auch in
Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des Friedhofes beteiligtenSeite 3 von 33

Seite 4
Organisationen und Institutionen vor, wie auch bereits in der Gebührenordnung
2020 von dieser Vorgabe in einigen Positionen abzuweichen.
Es ergibt sich hierdurch eine „gewollte Unterdeckung“ von rund 370.000 EUR.
Die Gründe werden unter Punkt 3 eingehend beschrieben. Die „gewollte“
Unterdeckung steigt im Vergleich zur Vorjahreskalkulation aber erheblich. Dies
hat vor allem folgende Gründe:
Zum einen sind erhebliche Mehrkosten für die provisorische Trauerhalle auf
dem Nordfriedhof zu berücksichtigen.
Zum anderen belastet ein erhebliches Defizit aus den Jahren 2017/2018 den
Gebührentatbestand zur Nutzung der Trauerhallen (300.000 EUR).
Neben den Anstrengungen zur baulichen Ertüchtigung der Trauerhallen wurde
nun auch eine einheitliche Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen eingeführt, die
zukünftig kostendeckende Gebühren möglich erscheinen lässt, sobald Defizite
abgebaut sind. Dies soll zum einen durch weitere Kostenreduzierungen auf der
Aufwandsseite erreicht werden, und zum anderen durch moderate Erhöhungen
der Einnahmeseite (schrittweise Erhöhung der Kapellengebühren).
Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von
verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu
geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2
Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle Gebührentatbestände
auf den Cent gerundet.Seite 4 von 33

Seite 5
1. Datengrundlage
Die in die Kalkulationsdatei einbezogenen Daten wurden basierend auf den
Zahlen aus den Vorjahren für das Jahr 2021 ermittelt.
1.1 Kostenarten
Eine Übersicht über die Kostenarten ist der Anlage 3 zu entnehmen.
1.2 Leistungsdaten
Grundlage für die Ermittlung der Leistungsdaten ist eine Auswertung der Daten
aus dem beim Amt für Umwelt und Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramm
ORLANDO. Als Basis für die Hochrechnung auf das Jahr 2021 wurden die
Angaben aus den Jahren 2018 bis 2020 genommen.
Die so ermittelten Leistungsdaten sind der Kostenträgerrechnung (Anlage 4) zu
entnehmen.Seite 5 von 33

Seite 6
2. Kostenträgerrechnung
2.1 Gemeinkostenstellen
2.1.1 Grundstücke
Auf der Grundlage der für die Friedhofsflächen vorgenommenen Bewertung
ergibt sich ein Zeitwert von insgesamt 11.656.007 EUR.
Als grundstücksbezogene laufende Kosten werden allgemein die laufenden
Kosten der Friedhofsgrundstücke (Grund und Boden), plus die
grundstücksbezogenen Investitionen und laufenden Kosten herangezogen.
2.1.2 Gebäude
Als laufende jährliche Gebäudekosten werden die anteiligen Kosten der
Grundflächen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der
Gebäudeinvestitionen und die laufenden Kosten der Bewirtschaftung und
Unterhaltung inkl. Reinigung berechnet.
Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen wurden je Gebäude separat
nach dessen Werten berechnet. Nach den Nutzungsanteilen/Flächenanteilen
an den Gebäuden und Gebäudeteilen wurden wiederum die übrigen
Gebäudekosten auf die Kostenträger und Kostenstellen verteilt.
Der sich hieraus auf der Basis der kalkulierten Nutzungszahlen ergebende
Gebührensatz ist der Kostenträgerliste (Anlage 4) zu entnehmen.
2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben
Für die getätigten Investitionen wurden die Abschreibungen und
kalkulatorischen Zinsen in die Betriebskosten miteingerechnet. Hierbei wurde
mit dem für das Jahr 2021 gesenkten kalkulatorischen Zinssatz von 5,92 % bei
der Berechnung über die Restwertmethode gerechnet. Die aus der
Gemeinkostenrechnung resultierenden Kostensätze für Kleingerät, Basis-Kfz
und Friedhofsunterhaltungsgerät gehen primär in die Kosten der
Friedhofsunterhaltung und damit in die Kostensätze der Grabnutzungsrechte
ein.
Die Angaben beziehen sich nur auf solches Gerät, das dem Friedhofsbereich
zugeordnet ist (bei Mischbezirken anteilig). Neben den Investitionskosten
wurden die laufenden Sachkosten, die dem Einsatz der Maschinen und Geräte
zugerechnet werden können, einbezogen. Weiterhin sind die
Immobilienkostenanteile der Garagen und Abstellräume berücksichtigt, sofern
selbige in den Betriebsgebäuden der Friedhöfe untergebracht sind.
2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten
Die Friedhofsverwaltung wird durch das städtische Verwaltungspersonal
vorgenommen. Für die allgemeine Friedhofsunterhaltung und die
Bestattungsleistungen sowie alle übrigen Friedhofsarbeiten stehen die
Mitarbeiter/innen in den einzelnen Bezirken (Arbeiterteams) des Amtes für
Stadtgrün zur Verfügung. Zum Teil werden Pflegearbeiten durch Fremdfirmen
ausgeführt. Die Abfallsammlung und Entsorgung geschieht durch bonnorange.Seite 6 von 33

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Für die weiteren Verrechnungen werden die Personalkosten und die zur
Verfügung stehende Arbeitszeit je nach den Bereichen „Verwaltung“ und
„hoheitliches Arbeiterteam“ separat weiterverrechnet. Hierzu werden jeweils die
in einem Bereich voraussichtlich abzuleistenden Netto-Arbeitsstunden für die
Kostenverteilung bzw. für die Berechnung von Stundensätzen herangezogen
(siehe Anlage 5).
2.1.4.1 Friedhofsverwaltung
Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2021
für die Friedhofsverwaltung 9.993 Stunden geleistet werden. Für die
Verwaltungsarbeit werden insgesamt 393.851 EUR direkte Personalkosten
berechnet. Diese direkten Personalkosten betragen umgerechnet je Netto-
Arbeitsstunde 39,41 € (VKS 1). Weiterhin veranschlagt werden
Immobilienkostenanteile der Friedhofsverwaltung sowie weitere Kostenanteile
der Sachkosten/sonstigen laufenden Kosten.
Demnach betragen die Gesamtkosten der Friedhofsverwaltung 425.243 EUR.
In Relation zu der geleisteten Nettoarbeitszeit von 9.993 Std. jährlich beträgt
der Stundensatz der Verwaltungskosten (VKS 2) demnach 42,55 EUR.
In der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit werden sowohl fallbezogene
Arbeiten als auch allgemeine Verwaltungstätigkeiten (z.B. Gremienarbeit,
juristische Fortbildung, Satzungs- und Gebührenordnungsverwaltung u.Ä.)
durchgeführt. Die allgemeine Verwaltungsarbeit kann über direkte Zeitanteile
nicht zugeordnet werden. Insofern wird diese Arbeit indirekt verrechnet und
zwar indem die Gesamtverwaltungskosten auf die Zeitanteile der „Arbeit am
Fall“ bezogen werden.
Sämtliche Verwaltungskosten werden somit den jeweiligen Kostenträgern
zugerechnet. Demnach errechnet sich ein Betrag von 45,84 EUR (VKS 3).
Die Personalkostensteigerung resultiert u.a. aus einer veränderten
Personalstruktur im Bereich des Bestattungswesens.
2.1.4.2 Arbeiterteam
Die Beschäftigten in den Bezirken werden im Jahr 2021 entsprechend den
bisherigen Erfahrungswerten voraussichtlich insgesamt 96.612 Stunden für den
Friedhofsbereich leisten. Bei Gesamtkosten in Höhe von 3.036.782 EUR
errechnet sich ein Personalkostenstundensatz in Höhe von 31,43 EUR. Eine
Übersicht über die Kosten insgesamt ist der Anlage 5 zu entnehmen.
2.1.5 Friedhofsunterhaltung (Anlage 6)
Basis der Friedhofsunterhaltung in Bonn ist der Arbeitseinsatz der
Beschäftigten in den Bezirken, die auf den Friedhöfen bzw. für die Friedhöfe
arbeiten. Die Daten zum Arbeitseinsatz beruhen auf Angaben der einzelnen
Bezirke. Danach ist in 2021 mit einem Aufwand von 79.428 Std. zur Pflege der
Friedhöfe zu rechnen.
Neben diesen Kosten müssen Kostenanteile des Einsatzes von Fahrzeugen,
Maschinen und Geräten der Friedhofsunterhaltung (als Zuschlag zu den
Personaleinsatzstunden) und der Bagger hinzugerechnet werden. Als
Gesamtsumme ergibt sich ein Betrag von 4.057.003 EUR für die gesamteSeite 7 von 33

Seite 8
Unterhaltung aller Friedhofsflächen. Hierdurch ergibt sich ein Wert von 3,28
EUR/m².
Ein weiterer entscheidender Schritt zur Berechnung der Gebühren der
Friedhofsunterhaltung ist die seit 2005 praktizierte Weiterentwicklung des
„Kölner Modells“. Nach diesem werden die jährlichen Kosten der
Friedhofsunterhaltung gänzlich ohne Berücksichtigung der Grabgröße
umgelegt. Dieser veränderten Berechnung liegt die Überlegung zugrunde, dass
nicht die an die Nutzer vergebene Grabfläche, sondern die für das Grab
vorzuhaltende Infrastruktur des Friedhofs maßgebend für die Ermittlung der
Gebühren ist. Die Ausstattung mit Wasserstellen, Wegen, Einrichtungen der
Abfallentsorgung etc. geschieht jedoch unabhängig davon ob es sich um ein
Sarggrab oder ein Urnengrab handelt. Mit dieser Berechnung werden die
Gebührensätze für Sarg- und Urnengräber angeglichen.
2.2 Endkostenstellen
2.2.1 Grabnutzungsrechte
Die Kosten der Gräberfelder (Investitionskosten und Unterhaltung) werden auf
die Grabnutzungsrechte verteilt, bzw. über die Grabnutzungsrechte refinanziert.
Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Nutzungsrechte für die
„Neuvergaben“ 1.834.620 EUR und für die „Verlängerungen“ 1.892.888 EUR
Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen verteilt
werden. (siehe Anlage 4).
2.2.2 Verwaltungsendleistungen
Als separate Verwaltungsendleistungen gelten in Bonn die unter Ziffer 6 der
Gebührenordnung aufgeführten Verwaltungsleistungen.
Die Berechnung der Kostensätze der Verwaltungsendleistungen erfolgt über
den Verwaltungskostensatz VKS 3, bezogen auf den nach dem
Bearbeitungsstandard der örtlichen Friedhofsverwaltung üblicher Weise
notwendigen Arbeitszeitaufwand je Fallbearbeitung.
Der entsprechende Arbeitszeitaufwand wurde im Rahmen einer Zeiterfassung
am Arbeitsplatz ermittelt.
Alle Verwaltungsendleistungen haben jeweils nur Verwaltungsleistungen als
Ressourceninput. Von daher genügt der Ansatz des Stundensatzes der
Verwaltungstätigkeit VKS 3 (45,84 EUR) zur Berechnung der Kostensätze je
Vorgang.
2.2.3 Bestattungsleistungen
Die Bestattungsleistungen werden in Bonn von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gartenmeisterbezirke ausgeführt (Arbeiter-team). Die
Berechnung der Kostensätze des Arbeiterteams und der Friedhofsverwaltung
wurde in Abschnitt 2.1.4.2 beschrieben. Die angegebenen Arbeitszeiten und
Verwaltungsarbeitszeiten je Fallbearbeitung wurden mit Kostensätzen
multipliziert. Die Berechnung der Maschinensätze wurde in Abschnitt 2.1.3Seite 8 von 33

Seite 9
erläutert. Sofern bei den einzelnen Leistungen ein Maschineneinsatz bejaht
wurde, wird der jeweilige Kostensatz je Bestattungsfall addiert.
Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Bestattungsleistungen für die
„Sargbestattungen“ 507.284 EUR und für die „sonstigen Arbeiterleistungen“
330.909 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen
verteilt werden. (siehe Anlage 4).
Auch hier spielen die reduzierten Personalkosten mit ein.
2.2.4 Trauerhallen und sonst. Leistungen
Insgesamt gesehen verursachen die traditionell auf vielen Friedhöfen der
Bundesstadt Bonn vorgehaltenen Trauerhallen, Kapellen und Kühlzellen hohe
Kosten (609.017 EUR), die in der Vergangenheit stets nicht durch die
Gebühreneinnahmen gedeckt waren.
Auch in der Kalkulation 2021 sind hohe Defizite für den Bereich der
Trauerhallen zu berücksichtigen. Aufgrund nachfragepolitischer Gründe kann
eine kostendeckende Gebühr nicht vorgeschlagen werden.
Durch die Schließung der Trauerhalle Nordfriedhof können in diesem Jahr
rituelle Waschungen und Kühlzellennutzungen nicht angeboten werden.
Aufgrund der Fallzahlen fällt dies allerdings auch nicht ins Gewicht.
2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht
In den letzten Jahren liefen vermehrt Anfragen auf die Verwaltung zu, ob man
nicht eine Gebühr zu reinen Zwecken des Graberhalts in die Gebührenordnung
aufnehmen könne.
Dies ist besonders für den Personenkreis interessant, der auf absehbare Zeit
keinen Todesfall zu „erwarten“ hat, jedoch nach Ablauf des Nutzungsrechts ein
Wahlgrab erhalten will. Daher hat die Verwaltung Anfang 2017 die Position 1.22
„Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht“ in die
Gebührenordnung aufgenommen.
Es sollen dadurch insbesondere die Bürger angesprochen werden, die ihre
Wahlgräber bisher ohne Verlängerung zurückgegeben haben. Daher war hier
keine weitere Gebührenposition zu kalkulieren, denn dem Grunde nach sind
gebührentechnisch keine anderen Kosten zu ermitteln wie für die übliche
Verlängerung des Wahlgrabes.
Das Leistungsangebot wird allerdings erheblich eingeschränkt, da nunmehr
keine weiteren Beisetzungen möglich sind. Aufgrund dessen wird ein Anteil von
60% an der üblichen Verlängerungsgebühr vorgeschlagen.
Insofern ergibt sich ein Kostenbeitrag von 51,87 EUR.
Mit dieser Gebühr soll die Zunahme an Grabrückgaben und die damit
verbundene zunehmende Zerstückelung der Wahlgrabfelder auf den Bonner
Friedhöfen zumindest abgemildert werden.Seite 9 von 33

Seite 10
3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände
3.1 Kinderbegräbnisse
In der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5. Lebensjahr
bereits ein reduzierter Gebührensatz erhoben.
Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss des
Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung dieser Einrichtungen z.T.
reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Die Berechnung der sich hieraus
ergebenden Unterdeckung in Höhe von 37.969 EUR ist der Anlage 07 zu
entnehmen.
3.2 Grabkammern
Momentan sind auf 3 Bonner Friedhöfen Grabkammersysteme eingebaut (FH
Duisdorf neu, FH Kottenforst, Südfriedhof). Auf allen 3 Friedhöfen beträgt die
Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre.
Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine
Bestattung mit einer relativ kurzen Ruhezeit (15 Jahre) belegt wird.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den doppelten
Gebührensatz eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes als jährliche
Gebühr festzusetzen. Damit werden die Grabkammern nicht günstiger als
Wahlgräber bzw. (pflegefreie) Reihengräber. Durch die kurzen Ruhefristen wird
aber insbesondere lebensälteren Bürgern die Pflege der Grabstellen erleichtert.
Denn oftmals sind auch die langen Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür,
sich gegen eine Sargbestattung zu entscheiden.
Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die bereits
getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann auch langfristig
sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden.
Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe von
6.638 EUR.
3.3 Trauerhallen
Die Verwaltung schlägt in der Kalkulation 2021 eine einheitliche Gebühr zur
Nutzung der Trauerhallen vor. So soll zukünftig eine annährend
kostendeckende Gebühr erzielt werden. In der vorliegenden
Gebührenkalkulation mussten erhebliche Defizite berücksichtigt werden
(300.000 EUR für sonst. Leistungen). Dadurch erhöht sich die kostendeckende
Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen auf über 500 EUR. Das wäre nicht mehr
vermittelbar.
Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe von
324.898 EUR.
4. Städtevergleich
Wie in den Vorjahren auch wird ein Benchmark mit Vergleichskommunen
durchgeführt (Anlage 8).Seite 10 von 33

Seite 11
Anlage/n
1 Anlage 01- Gebührenordnung (öffentlich)
2 Anlage 02 -Synopse (öffentlich)
3 Anlage 03- Kostenarten (öffentlich)
4 Anlage 04- Kostenträger_neu (öffentlich)
5 Anlage 05- Personalkosten (öffentlich)
6 Anlage 06-FU (öffentlich)
7 Anlage 07_Unterdeckung (öffentlich)
8 Anlage 08 -Städtevergleich (öffentlich)Seite 11 von 33

Anlage 1
§ 1 Allgemeines
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Inkrafttreten
Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Vom .. . Dezember 2020
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.
September 2020 (GV. NRW. S. 916) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW S. 1029), § 4 des Gesetzes über das Friedhofsund
Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert
durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende
Gebührenordnung beschlossen:
Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am
01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 17. Dezember 2019 außer Kraft.
Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen
Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die
Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren
erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser
Gebührenordnung.
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt
oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der
Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des
Gebührenbescheids fällig.Seite 12 von 33

Anlage 1
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts
1.1.1. Neuvergabe 62,24 €
1.1.2. Verlängerung 25,93 €
1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*;
86,45 €
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
86,45 €
1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
67,39 €
1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.552,35 € 103,49 €
1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Zur Zeit: 15 Jahre 2.593,50 € 172,90 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 2.593,50 € 172,90 €
1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 3.104,70 € 206,98 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Zur Zeit: Jahre
Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden
nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird nicht berechnet, da diese Bestattungsform akutell nicht angeboten
wirdSeite 13 von 33

Anlage 1
1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 20 Jahre 681,40 € 34,07 €
1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 965,55 € 64,37 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 965,55 € 64,37 €
1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber
- für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS*
- für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS*
- für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*-
Zur Zeit: 15 Jahre 1.239,90 € 82,66 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 764,10 € 50,94 €
1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 114,60 € 7,64 €
1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 316,65 € 21,11 €
1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 15,00 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne).
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist
mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene
Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen.Seite 14 von 33

Anlage 1
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 15,00 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*
75,33 €
1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,45 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 172,90 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 64,37 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 50,94 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 80,58 €
1.21.
1.21.1.
71,13 €
1.21.2.
111,13 €
1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
51,87 €
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1. Sargbestattung
2.1.1.
554,72 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 314,46 €
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der
anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.
Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht
wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu
Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute
Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2).
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien
Reihengrab gem. § 19 FS*
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum
Ablauf der Ruhefrist.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet,
indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und
von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18
Abs. 3 FS*
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein.Seite 15 von 33

Anlage 1
2.1.3.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 314,46 €
2.1.4.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 608,65 €
2.1.5.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 663,22 €
2.1.6.
378,93 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt:
bei Erstbelegung 378,93 €
bei Zweitbelegung 448,93 €
2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* (entfällt)
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 554,72 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 36,38 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 138,08 €
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung
- in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
- in einem Reihengrab gem. § 18 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
- in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS*
- im Friedhain gem. § 29 FS*
161,74 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*:
Gebühr für:
- Aufbewahren der Urne
- Durchführung der Beisetzung 145,00 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
142,09 €
36,38 €
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Kolumbarium ein.
Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als
Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
nach dem 5. Lebensjahr:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den
Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein.
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach
dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien
Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein.
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer
gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach-
und Personalkostenaufwand erhoben.
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. §
26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*Seite 16 von 33

Anlage 1
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
144,89 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 €
2.2.6.
100,00 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 314,46 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
138,08 €
2.4.
2.4.1.
200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 €
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1.
220,00 €
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 790,48 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 863,23 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 140,43 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 294,49 €
4.5.
109,13 €
5. Grabräumung
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da
die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von
Kindern)
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich
Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer
Beisetzung in Tieflage
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und
Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen
durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf:
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 17 von 33

Anlage 1
6. Verwaltungsgebühren
6.1.
25,93 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 12,97 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 21,14 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 21,14 €
6.4.
Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten
- Prüfung der angegebenen Grablage
- Ausstellen der Genehmigung
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 63,41 €
6.4.2.
63,41 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 63,41 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 76,44 €
7. Ausstattung
7.1. Liegender Gedenkstein 211,82 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 81,64 €
7.3. Einzelnamensschild 61,46 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 56,46 €
Hinweis:
Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
* FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
- regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der
genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine
Abdeckplatte
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und
Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
- Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen
Bestimmungen der FS*
- Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter
Grabgestaltung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger
gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 18 von 33

Stadtbezirk Friedhof
Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre
Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre
Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre
Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre
Endenich 15 Jahre 15 Jahre
Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre
Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre
Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre
Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre
Lessenich 15 Jahre 30 Jahre
Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre
Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Röttgen 15 Jahre 30 Jahre
Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre
Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Holzlar 20 Jahre 40 Jahre
Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre
Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
Pützchen 15 Jahre 20 Jahre
Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre
Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Vilich 15 Jahre 20 Jahre
Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre
Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre
Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre
Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre
Mehlem 15 Jahre 20 Jahre
Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre
Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre
Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Bad
Godesberg
Hardtberg
Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ
Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Bonn
BeuelSeite 19 von 33

Anlage 2
1.
1.1. 2018 2019 2020 2021 2018 2019 2020 2021
1.1.1. 52,68 € 46,33 € 29,98 € 62,24 €
1.1.2. 13,70 € 12,05 € 7,80 € 25,93 €
1.2. 66,18 € 73,65 € 84,36 € 86,45 €
1.3. 73,53 € 73,65 € 84,36 € 86,45 €
1.4. 58,88 € 58,07 € 61,81 € 67,39 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.255,05 € 1.327,05 € 1.487,25 € 1.552,35 € 83,67 € 88,47 € 99,15 € 103,49 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.985,40 € 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 132,36 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € Kostendeckender Betrag: 4.891,31 €
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.205,90 € 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 147,06 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € Kostendeckender Betrag: 4.891,31 €
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.460,30 € 2.654,10 € 2.974,50 € 3.104,70 € 164,02 € 176,94 € 198,30 € 206,98 € Kostendeckender Betrag: 5.146,94 €
1.9.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.373,40 € 1.270,35 € 1.260,00 € 91,56 € 84,69 € 84,00 € entfällt
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 1.132,80 € 487,20 € 422,80 € 681,40 € 56,64 € 24,36 € 21,14 € 34,07 €
1.11. 763,50 € 833,85 € 873,45 € 965,55 € 50,90 € 55,59 € 58,23 € 64,37 €
1.12.
Zur Zeit: 15 Jahre 848,40 € 833,85 € 873,45 € 965,55 € 56,56 € 55,59 € 58,23 € 64,37 €
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.018,80 € 1.056,60 € 1.095,60 € 1.239,90 € 67,92 € 70,44 € 73,04 € 82,66 €
1.14.
Zur Zeit: 15 Jahre 169,80 € 558,00 € 665,85 € 764,10 € 11,32 € 37,20 € 44,39 € 50,94 €
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre 121,35 € 131,25 € 131,70 € 114,60 € 8,09 € 8,75 € 8,78 € 7,64 €
1.16.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.180,35 € 593,55 € 375,90 € 316,65 € 78,69 € 39,57 € 25,06 € 21,11 €
1.17. 0,00 €
Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 220,23 €
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 225,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 883,86 €
1.19. 28,52 € 27,92 € 44,81 € 75,33 €
1.20. pro Jahr 2018 2019 2020 2021
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 73,65 € 84,36 € 86,45 €
Pflegefreie Urnenreihengräber
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Summe für Gesamtnutzungsdauer Einzelsummen je Jahr
Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung
eines Grabnutzungsrechts
Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Aschenfeld gem. § 30 FS*
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*Seite 20 von 33

Anlage 2
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 147,30 € 168,72 € 172,90 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 91,56 € 84,69 € 84,00 € entfällt
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 56,56 € 55,59 € 58,23 € 64,37 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 11,32 € 37,20 € 44,39 € 50,94 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 35,37 € 33,88 € 45,29 € 80,58 €
1.21.
1.21.1.
41,65 € 38,59 € 28,08 € 71,13 €
1.21.2.
47,36 € 43,99 € 51,57 € 111,13 €
1.22. 44,12 € 44,19 € 50,62 € 51,87 € Kostendeckender Betrag: 86,45 €
2.
2.1.
2.1.1. 715,02 € 617,55 € 566,02 € 554,72 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 €
2.1.3. 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 €
2.1.4. 782,46 € 675,92 € 623,21 € 608,65 €
2.1.5.
849,89 € 734,29 € 680,40 € 663,22 €
2.1.6.
492,67 € 414,14 € 360,55 € 378,93 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
bei Erstbelegung 492,67 € 414,14 € 360,55 € 378,93 €
bei Zweitbelegung 562,67 € 484,14 € 430,55 € 448,93 € (inkl. 70,00 € für Holzständer)
2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 715,02 € 617,55 € 566,02 € entfällt
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 715,02 € 617,55 € 566,02 € 554,72 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 42,02 € 38,91 € 38,13 € 36,38 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 146,32 € 121,35 € 88,79 € 138,08 € (wie Beisetzung durch Dritte)
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung 194,96 € 162,30 € 125,64 € 161,74 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 152,43 € 126,32 € 92,09 € 145,00 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 151,40 € 124,64 € 90,74 € 142,09 €
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 192,90 € 158,93 € 125,64 € 144,89 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 178,32 €
2.2.6.
100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 148,50 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 146,32 € 121,35 € 88,79 € 138,08 €
Sargbestattung
Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung
von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5.
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer
gem. § 22 FS:Seite 21 von 33

Anlage 2
2.4. 2018 2019 2020 2021
2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €
3.
3.1. 220,00 € Ab 2021 einheitliche Gebühr
3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 212,00 € 195,73 €
3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 180,00 € 163,95 €
3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 100,00 € 100,00 €
3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 € 150,00 €
4.
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 995,21 € 863,52 € 828,72 € 790,48 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.085,13 € 941,34 € 904,97 € 863,23 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 179,29 € 150,94 € 133,66 € 140,43 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 365,36 € 315,00 € 300,96 € 294,49 €
4.5. 89,91 € 77,82 € 76,25 € 109,13 €
5.
42,02 € 38,91 € gestrichen
17,64 € 17,64 € gestrichen
6.
6.1. 13,17 € 11,58 € 7,50 € 25,93 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 8,96 € 7,88 € 5,10 € 12,97 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 7,38 € 6,49 € 4,20 € 21,14 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 7,38 € 6,49 € 4,20 € 21,14 €
6.4.
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 26,34 € 23,17 € 15,01 € 63,41 €
6.4.2. 23,71 € 20,85 € 13,51 € 63,41 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 23,71 € 20,85 € 13,51 € 63,41 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 23,00 € 9,28 € 68,60 € 76,44 € Portokosten (65,60 EUR)
7.
7.1. Liegender Gedenkstein 194,50 € 205,61 € 201,56 € 211,82 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 53,78 € 74,63 € 73,00 € 81,64 €
7.3. Einzelnamensschild 54,81 € 54,63 € 53,00 € 61,46 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 47,60 € 49,63 € 48,00 € 56,46 €
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Verwaltungsgebühren
Grabräumung
Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
Gebühr wird 2021 nicht aufgeführt, da Kap.
Nordfriedhof geschlossen.
Ausstattung
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen
Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in TieflageSeite 22 von 33

Anlage 3
Gesamt jährl.
brutto
AW 694.187
141.598
214.681
davon: rw 55.984
davon: WBZW 94.285
davon: rw 6.457
davon: WBZW 14.278
davon: RW 77.064
davon: WBZW 100.196
davon: rw 2.093
davon: WBZW 5.921
RW 13.185
WBZW 7.134
220.356
419.192
davon: hand 66.847
davon: WBZW 250.258
davon: hand 148.112
davon: WBZW 163.894
davon: hand 1.561
davon: WBZW 2.997
davon: hand 3.837
davon: WBZW 2.044
445.333
165.000
140.809
35.895
142.950
97.319
-30.000
14.120
600
10.000
74.000
491.667
10.000
14.750
5.900
50.708
55.300
127.042
391.826
6.500
341.717
166.517
15.770
-1.000.000
393.851
2.804.140
38.533
30.000
25.510
6.776.092
Bezugs-jahr: Kosten jährl.
brutto Anteile
Kalk. Zinsen RW 2021 1.069.327 15,8%
Abschreibungen WBZW 2021 641.007 9,5%
2021 1.773.724 26,2%
2021 393.851 5,8%
2021 2.804.140 41,4%
2020 68.533 1,0%
2021 25.510 0,4%
6.776.092 100,00%
702.104
Gesamtsumme 7.478.196
Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung)
Kostenarten
Kalk.Zinsen Bodenwert
Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen
Abschreibungen Gebäudeinvestitionen
Kalk. Zinsen Betriebsgebäude
Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen
Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen
Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude
Abschreibungen Verwaltungsgebäude
Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR
Abschreibungen Betriebsgebäude
Kalk. Zinsen vermietete Gebäude
Abschreibungen vermietete Gebäude
Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR
Entgelte Privatunternehmer Reinigung Trauerhallen
Warenwerte der verk. Waren hoheitl.
94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30
94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt = Linearer
Personalkosten FH-Verwaltung
Personalkosten Arbeiter hoheitlich
Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist.
529100 sonst. Dienstleistungen (z.B. Gerätemieten usw.)
523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll)
529110 Gutachter-/Beratungskosten
541160 Dienst- und Schutzkleidung usw.
524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat
525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe
525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen
Defizitausgleich BAB 2017/2018
Summe Kosten
Warenwerte der verk. Waren hoheitl.
Summe Kosten
Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle, Sonst. Leist., geb.neutrale L.,
Reinig.
Kostenarten / Gruppen
Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung
Personalkosten FH-Verwaltung
Personalkosten Arbeiter hoheitlich
94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. Verwalt.leist.
94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung
94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe, Sachaufw. Werkst.
94000002 Verrechn. Stat. KennZ.
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder
543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom, Porto, Presse,
544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten
94000000+5 Verrechnung VILV
Kalk. Zinsen Sachinvestitionen
Abschreibungen Sachinvestitionen
527130 Wartung und Pflege von Software
94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat Gebäudereinigung)
524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, Strom)
524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser
581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude
521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung
Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen
Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF
Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF
Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung)
Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung)
Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen
Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung)Seite 23 von 33

Anlage 4
Kostenträger
Bonn
Jahr: 2021
Verwaltungsleistungen ME Menge
jährl.
Kostensatz
je ME
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kosten-satz
incl. Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes
Gedenkzeichen Antrag 318,0 34,38 10.932 29,03 63,41 20.164 20.164
6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes
Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 278,3 34,38 9.569 29,03 63,41 17.649 17.649
6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 522,3 34,38 17.957 29,03 63,41 33.121 33.121
6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 70,7 11,46 810 9,68 21,14 1.494 1.494
1.1.1 Antrag Neuvergabe
Grabnutzungsrecht Antrag 1.328,0 55,01 73.047 7,23 62,24 82.652 82.652
1.1.2 Verlängerungsantrag
Grabnutzungsrecht Antrag 2.244,7 22,92 51.445 3,01 25,93 58.210 58.210
6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 39,0 22,92 894 3,01 25,93 1.011 1.011
6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 1,7 11,46 19 1,51 12,97 22 22
6.5 Urnenversand Antrag 10,0 11,46 115 -0,62 10,84 108 108
Sondergenehmigungen Aufw je Verw.
Arb.Std. 1,0 45,84 46 0,00 45,84 46 46
4.813,7 164.834 214.477 214.477
Defizitanteil: 49.643
Grabnutzungsrechte
Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 114,3 1.146,04 131.030 150,69 1.296,73 148.260 148.260
1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 104,3 1.528,05 159.427 200,92 1.728,97 180.390 180.390
1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 27,7 1.910,06 52.845 251,16 2.161,22 59.794 59.794
1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 97,7 2.292,07 223.859 301,39 2.593,46 253.295 253.295
1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 4.322,89 4.323 568,42 4.891,31 4.891 2.594
SWG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 3.458,31 3.458 454,74 3.913,05 3.913 3.913
1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 20,3 1.146,04 23.303 150,69 1.296,73 26.367 26.367
1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 4,0 1.528,05 6.112 200,92 1.728,97 6.916 6.916
1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.910,06 1.910 251,16 2.161,22 2.161 2.161
1.2 Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,7 2.292,07 8.404 301,39 2.593,46 9.509 9.509
1.6 Sargreihengrab-Kammer gemäß § 21
FS G-Stelle 1,0 4.322,89 4.323 568,42 4.891,31 4.891 2.594
SRG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 3.458,31 3.458 454,74 3.913,05 3.913 3.913
1.4 Kinderreihengrab 10 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 595,62 596 78,32 673,93 674 674
1.4 Kinderreihengrab 12 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 714,74 715 93,98 808,72 809 809
1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 11,0 893,42 9.828 117,48 1.010,90 11.120 11.120
1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.191,23 1.191 156,64 1.347,87 1.348 1.348
1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.489,04 1.489 195,79 1.684,83 1.685 1.685
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung
von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden
Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS
G-Stelle 51,3 781,15 40.099 102,71 883,86 45.372 11.550
1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß §
19 FS G-Stelle 25,0 1.371,96 34.299 180,40 1.552,36 38.809 38.809
1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer
gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 4.548,82 4.549 598,13 5.146,94 5.147 3.105
Ehrengrab SG+UG G-Stelle 0,0 0,00 0 0,00 0,00 0 0
469,3 715.218 809.262 768.803
Defizitanteil: 94.044
Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 413,3 853,33 352.708 112,20 965,53 399.086 399.086
1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 25,3 853,33 21.618 112,20 965,53 24.460 24.460
1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab NoGf G-Stätte 444,3 1.095,85 486.924 144,09 1.239,95 550.950 550.950
883,0 861.249 974.496 974.496
Defizitanteil: 113.246
Hoheitlicher Bereich
KTR-Gruppe
FU-Berechnung:
FU-Berechnung:
Grundberechnung:
ohne Grabgrößenberücksichtigung
FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten
herkömmliche Berechnung
KTR-Gruppe
KTR-GruppeSeite 24 von 33

Anlage 4
Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen
(neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 8,0 279,84 2.239 36,80 316,63 2.533 2.533
1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS GNR 30,7 675,31 20.709 88,80 764,11 23.433 23.433
1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß §
32 FS GNR 35,7 101,30 3.613 13,32 114,62 4.088 4.088
1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß §
32 FS GNR 2,0 602,20 1.204 79,18 681,38 1.363 1.363
76,3 27.766 31.417 31.417
Defizitanteil: 3.651
Grabnutzungsrechte Kolumbarien und
Nebengrabtyp
(neu verg. GNR)
ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS U-Kamm 15,0 771,32 11.570 101,42 872,74 13.091 13.091
1.17 Grab auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld G Stelle 11,3 194,64 2.206 25,59 220,23 2.496 1.700
26,3 13.776 15.587 14.791
Defizitanteil: 1.811
Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.635,7 76,40 354.176 10,05 86,45 400.747 400.747
1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.979,0 76,40 762.420 10,05 86,45 862.672 862.672
1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 146,7 76,40 11.206 10,05 86,45 12.679 12.679
1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 3.180,0 76,40 242.960 10,05 86,45 274.907 274.907
1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 11,3 288,19 3.266 37,89 326,09 3.696 3.696
SWG-Kammer-Alt 1 Jahr 1,0 288,19 288 37,89 326,09 326 326
Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 3,0 126,61 380 16,65 143,26 430 430
1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.572,0 56,89 260.094 7,48 64,37 294.294 294.294
1.22 Verlängerung ohne Bestattungsrecht 1 Jahr 400,0 41,82 16.728 10,05 51,87 20.748 20.748
4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 56,89 57 7,48 64,37 64 64
22.769,7 1.653.185 1.870.563 1.870.563
Defizitanteil: 217.378
Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und
Kolumbarien ME Menge
jährl.
Kostensatz
kameral
Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.20 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS 1 Jahr 24,3 45,02 1.096 5,92 50,94 1.240 1.240
1.00 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS 1 Jahr 261,7 51,42 13.455 6,76 58,18 15.224 15.224
286,0 14.551 16.464 16.464
Defizitanteil: 1.913
Mietwerte GNR Kolumb. Hochbauten (neu
verg. GNR und Verlängerungen) ME Menge
jährl.
Kostensatz /
Mietwert der
Nachfrage
Jährl. Miet-werte
der Nachfrage
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
incl. Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS U-Kamm 15,0 257,23 3.859 0,00 257,23 3.859 3.859
1.20 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS 1 Jahr 261,7 22,40 5.861 0,00 22,40 5.861 5.861
288,0 9.720 9.720 9.720
3.727.508 3.686.253
Friedhofsunterhaltung
im aktiven Gräberfeld, wenn die FU
separat kalkuliert wird
ME Menge
jährl.
Kostensatz
FU (nur bei
separater FU-
Gebühr)
Kosten
jährlich (nur
bei separater
FU-Gebühr)
FU Gräberfeld m² 940.319 2.385.939
kameral kam 2.385.939
Anzahl vorh.GNR Anzahl 53.251 44,81
53.251 (je GNR jährl.)
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
ohne Größen-
Zwischensumme NR:
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
(Kosten in
KTR-GruppeSeite 25 von 33

Anlage 4
Sargbestattungen ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung
Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem
pflegefreiem Reihengrab gemäß § 19 FS,
Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab
Körper gemäß § 27 FS, Sargbestattung in
einem Landschaftsgrabfeld gemäß § 32 FS
Bestatt 42,7 586,63 25.030 -31,91 554,72 23.668 23.668
KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem
Kindergrab gemäß § 18 FS und
Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß §
20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum
5. Lebensjahr
Bestatt 21,3 332,55 7.094 -18,09 314,46 6.708 6.708
SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei
Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr
Bestatt 409,4 643,67 263.538 -35,01 608,65 249.203 249.203
TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei
Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr
Bestatt 343,3 701,37 240.803 -38,15 663,22 227.704 227.704
816,8 536.466 507.284 507.284
Defizitanteil: -29.182
Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer
Bestattung in einer Gruft / Mausoleum
gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen
Beisetzung von 2 Särgen
1 Arb.Std 76,0 38,47 2.924 -2,09 36,38 2.765 2.765
UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8
Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in
Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32
der FS
Standard 1.686,1 171,04 288.400 -9,30 161,74 272.712 272.712
2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß §
25 FS Standard 72,3 153,34 11.091 -8,34 145,00 10.488 10.488
2.2.3 Urnenbeisetzung in einem
Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 29,3 150,26 4.408 -8,17 142,09 4.168 4.168
2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 7,0 153,22 1.073 -8,33 144,89 1.014 1.014
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 11,0 188,58 2.074 -10,26 178,32 1.962 1.100
2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer
Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 400,73 401 -21,80 378,93 379 379
4.1Ausgrabung Sarg Normallage Standard 7,3 835,95 6.130 -45,47 790,48 5.797 5.797
4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,3 912,89 3.043 -49,66 863,23 2.877 2.877
4.3 Ausgrabung Urne Standard 23,0 148,51 3.416 -8,08 140,43 3.230 3.230
1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und
Urnenwahlgrabs Standard 10,7 62,86 671 8,27 71,13 759 759
1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 106,7 98,22 10.477 12,91 111,13 11.854 11.854
4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 6,3 311,43 1.972 -16,94 294,49 1.865 1.865
4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab /
Tieferlegung Standard 6,3 115,40 731 -6,28 109,13 691 691
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und
Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. §
18(3) FS
Standard 51,3 157,05 8.062 -8,54 148,50 7.623 5.133
2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 8,7 332,55 2.882 -18,09 314,46 2.725 2.725
2.106,5 347.753 330.909 327.557
Defizitanteil: -16.844
838.192 834.841
Trauerhalle ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
TF 3.1 Trauerfeier Standard 1.084,9 273,51 296.739 245,95 519,47 563.579 238.682
2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot&
Fehlgeburten)
Standard 96,7 200,00 19.333 0,00 200,00 19.333 19.333
2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Erdbestattung
Standard 32,0 600,00 19.200 0,00 600,00 19.200 19.200
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
Zwischensumme Bestatt:Seite 26 von 33

Anlage 4
2.3 Durchführung von Bestattungen durch
Privatunternehmen Standard 50,0 146,03 7.301 -7,94 138,08 6.904 6.904
1.266 342.573 609.016 284.119
Defizitanteil: 266.443
Warenverkäufe hoheitlich ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten
jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
7.1 Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 22,0 211,82 4.660 0,00 211,82 4.660 4.660
7.2 Namen 2 An Stele Standard 300,0 81,46 24.438 0,00 81,46 24.438 24.438
7.3 Einzelnamensschild Standard 14,0 61,46 860 0,00 61,46 860 860
7.4 Verschlusstafel Kolumbarium Standard 4,0 56,46 226 0,00 56,46 226 226
340,0 30.184 30.184 30.184
Gebührenneutrale Leistungen ME Menge
jährl.
Kostensatz
(je m²)
Kosten
jährlich 702.104
Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 5,65 146.997
Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 186.285 3,92 730.310
Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 4,00 264.104
Denkmäler m² 23.000 7,27 167.138
Ehrengräber m² 18 20,47 366
Abstandsflächen m² 58.593 5,66 331.722
nicht belegbare Flächen m² 87.707 3,99 350.093
Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 3,96 1.536
Jüdische Friedhöfe m² 2.058 0,61 1.249
Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 34.466
Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0,86 979
Kühlzellen 19.258
452.456 2.048.219
20.319
10.599
Einnahmen nach
RE bisher jährl.
Kosten
jährlich
Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
5.250.000 4.717.274 5.419.378 5.049.874
120.000 2.048.219 2.048.219 2.048.219
10.599 10.599 10.599
gewollte Unterdeckung 369.504
5.370.000 6.776.092 7.478.196 7.478.196
Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
Jährliche Investitionskosten Kolumbarien
Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.)
Summen hoheitlicher Bereich
Gesamtsummen hoheitlicher Bereich
Hoheitliche Friedhofsleistungen
Gebührenneutrale Leistungen
GesamtdefizitSeite 27 von 33

Anlage 5
jährl.
Kosten
brutto
jährl.
Arb.Std VKS brutto
Euro jährl. 393.851 9.993 39,41 VKS 1
Euro jährl. 29.418
Euro jährl. 514
Euro jährl. 1.460
Euro jährl. 425.243 9.993 42,55 VKS 2
92,83% 425.243 9.277 45,84 VKS 3
7,17% 716
170
brutto netto
Personalausgaben Verwaltungspers. je Nettoarbeitsstunde VKS 1 39,41 39,41
Gesamtverwaltungskosten je Nettoarbeitsstunde VKS 2 42,55 42,20
Gesamtverwaltungskosten je mengenflexible Verw.Arb.Std. VKS 3 45,84 45,46
jährl.
Kosten
jährl.
Arb.
Std.
PKSH
2.804.140 96.612 29,02
99.078
133.563
232.641 96.612
3.036.782 96.612 31,43
540.144 17.184 17,8%
2.496.638 79.428 82,2%
Zusammenstellung Stundensätze des Arbeiterteams / Bauhofarbeiter
je Nettoarbeitsstunde PKSH 1 29,02
je Nettoarbeitsstunde PKSH 2 31,43
Zusammenstellung Stundensätze Verwaltungsarbeit
Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten
Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz)
Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom
Bauhof
Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung
Verwaltungskosten Friedhöfe
Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit: Gesamt-Verwaltungskosten / Anzahl Bestattungsfälle:
Bonn
Personalkostenanteile
Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung
Investitionskosten Verwaltungstechnik
Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten
Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten
Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz)
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.)
Personalausgaben Arbeiterteam/Bauhofarb.ant.
Gesamtkosten Arbeiterteam / Bauhofarbeitsant.
Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume)
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.)
Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof
Summe Personalkosten und Nebenkosten
Verwaltungskostenanteile
Personalausgaben
Immobilienkosten der FH-Verwaltung
Sonst. Lfd. Ausgaben
Investitionskosten Verwaltungstechnik
Kostenanteile Arbeiterteam
Personalausgaben
Personalnebenkosten
Personalräume
lfd. sonst. AusgabenSeite 28 von 33

Anlage 6
Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603 m²
31,43 Euro/Std
79.428 Std.
2.496.638 Euro
Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl.
MS 1 Kleingerät Ja 79.428 1,48 Euro 117.785 (Stunden = Arbeiterstunden)
MS 2 Basis-Kfz Ja 79.428 2,44 Euro 193.998 (Stunden = Arbeiterstunden)
150.744,12 Euro 150.744
Euro 1.097.839
Euro 4.057.003
Euro je m² 3,28
Arbeiterteam ####
MS 1 Kleingerät ####
MS 2 Basis-Kfz ####
MS 4 FU-Gerät ####
Sonst. Lfd. Ausgaben ####
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. Ausgaben
Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung
Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche
Maschinenzuschläge
Gesamtfläche Friedhöfe
Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU
Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung
Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof
Kostenanteile Friedhofsunterhaltung
Arbeiterteam
MS 1 Kleingerät
MS 2 Basis-Kfz
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. AusgabenSeite 29 von 33

Anlage 7
Unterdeckung Kindergräber Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 51 225,00 883,86 45.371,67 225 33.822
1.17 Grab auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld 11 150 220,23 2.495,95 150 796
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von
Tot- und Fehlgeburten und
Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS
51
100 148,50 7.623,14 100 2.490
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 11 100 178,32 1.961,57 100 862
Unterdeckung: 37.969
Unterdeckung Grabkammern
Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.530,80 4.891,31 4.891,31 2.593,50 2.298
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.530,80 4.891,31 4.891,31 2.593,50 2.298
1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 2.974,50 5.146,94 5.146,94 3.104,70 2.042
Unterdeckung: 6.638
Unterdeckung Trauerhallen
Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
TF 3.1 Trauerfeier 1.085 519,47 563.579 220 324.898
Unterdeckung: 324.898
*durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 30 von 33

Anlage 8
Städtevergleich
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Einzel-
wert
Gesamt-
wert
Einzel-
wert
Gesamt-
wert
Einzel-
wert
Gesamt-
wert Einzel-wert
Gesamt-
wert Einzel-wert Gesamt-wert
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts
1.1.1. 62,24 €
1.1.2. 25,93 €
1.2. 86,45 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,02 € 985,14 €
30 Jahre 31,93 € 957,95 € 1.477,71 €
1.3. 86,45 € 98,00 € 61,00 € 1.830,05 €
30 Jahre 76,01 € 2.280,18 € 57,99 € 57,99 €
1.4. 67,39 €
10 Jahre
15 Jahre 20,53 € 307,98 € 488,21 €
20 Jahre 6,70 € 134,00 € 732,31 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 103,49 € 1.552,35 €
20 Jahre 84,20 € 1.684,00 € 1.630,39 €
30 Jahre 62,00 € 1.860,00 € 2.445,59 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 172,20 € 2.593,50 €
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 172,20 € 2.593,50 €
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 206,98 € 3.104,70 €
1.9.
Zur Zeit: 15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 34,07 € 681,40 €
1.11. 64,37 € 965,55 € 967,69 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,08 €
30 Jahre 21,23 € 636,96 €
1.12. 103,00 € 1.545,00 €
Zur Zeit: 15 Jahre 64,37 € 965,55 € 217,00 € 3.255,00 € 59,29 € 59,29 €
30 Jahre 45,00 € 1.350,07 €
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 82,66 € 1.239,90 € 71,21 €
20 Jahre 62,65 € 1.253,00 €
- Beisetzung mit Gedenkzeichen30 Jahre 44,43 € 1.332,97 €
- Anonyme Beisetzung20 Jahre 1.017,35 €
30 Jahre 18,76 € 562,87 €
- Beisetzung auf dem Friedhain30 Jahre 21,63 € 648,98 € 81,70 €
1.14.
Zur Zeit: 15 Jahre 50,94 € 764,10 € 96,80 €
20 Jahre 132,91 € 2.658,14 €
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre 7,64 € 114,60 €
1.16. 1.437,70 €
Bielefeld 2020Friedhofsgebührenordnung
StadtfriedhofSennefriedhof
Bonn 2021 Aachen 2012 Münster 2017 Anmerkungen
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Pflegefreie Urnenreihengräber
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Aschenfeld gem. § 30 FS*Seite 31 von 33

Anlage 8
Zur Zeit: 15 Jahre 21,11 € 316,65 €
20 Jahre
30 Jahre 18,76 € 562,88 €
1.17.
5 Jahre 61,61 € 308,04 €
Zur Zeit: 10 Jahre 15,00 € 150,00 €
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 15,00 € 225,00 €
1.19. 75,33 € 118,00 € 96,80 € 96,80 €
30 Jahre 54,00 € 1.620,00 €
1.20.
1.3. 86,45 € 98,00 € 61,00 €
1.7. 172,90 €
1.9.
1.12. 64,37 € 45,00 €
1.14. 50,94 € 62,65 €
1.19. 80,58 € 118,00 € 54,00 €
1.21. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.
1.21.1. 71,13 € 40,00 €
20 Jahre
1.21.2. 111,13 € 50,00 €
20 Jahre
30 Jahre
1.22. 51,87 €
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1.
2.1.1. 554,72 € 605,00 € 529,00 € 560,45 €
2.1.2. 314,46 € 308,00 € 341,00 € 311,12 €
2.1.3. 314,46 € 308,00 € 311,12 €
2.1.4. 608,65 € 605,00 € 594,00 € 682,02 €
2.1.5. 663,22 € 605,00 € 594,00 €
2.1.6. 378,93 €
2.1.7.
378,93 €
448,93 €
2.1.8. 605,00 €
2.1.9. 554,72 € 605,00 €
2.1.10.
36,38 € 605,00 €
138,08 €
2.2.
2.2.1. 161,74 € 361,00 € 314,00 € 84,79 €
58,19 €
84,03 €
2.2.2. 145,00 € 66,10 € 314,00 € 54,34 €
2.2.3. 142,09 € 66,10 € 314,00 € 136,76 €
2.2.4. 144,89 € 472,00 € 271,00 € 65,79 € 98,77 €
2.2.5. 100,00 € 154,00 € 294,00 €
2.2.6. 100,00 €
103,00 - 217,00 €
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt:
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung:
Urnenbeisetzungen
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*:
Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
bei Erstbelegung
bei Zweitbelegung
Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS*
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Sargbestattung
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Bonn 2021 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2020
Sennefriedhof StadtfriedhofSeite 32 von 33

Anlage 8
2.2.7. 314,46 €
2.3. 138,08 €
2.4.
2.4.1. 200,00 €
2.4.2. 600,00 € 165,00 €
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1. *1) 1 Std. Halle 1 FH Hüls *4) ,,Aufbahrungshalle´´
3.1.1. 139,00 € *1) 124,00 € *3) 238,91 € *2) 1 Std.
3.1.2. 70,00 € *2) 130,00 € *4) *3) ,,Trauerhalle´´
3.2. 63,00 € 23,00 € 53,75 €
3.3. 49,00 € *6) 55,16 € *6) Je angefangene Stunde
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. 790,48 € 908,00 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 863,23 € 908,00 €
4.3. 140,43 € 270,00 €
4.4. 294,49 €
4.5. 109,13 €
5. Grabräumung
114,00 € *7) *7) 7.4 Grabhügel 52,00
*8)
6. Verwaltungsgebühren
6.1. 25,93 € 25,00 € 17,54 €
6.2. 12,97 € 17,54 €
6.3. 150,00 € *9) *9) Hauptkarte jährlich
6.3.1. 21,14 € 25,00 € *10) *10) Nebenkarte jährlich
6.3.2. 21,14 € 3,00 €
6.4. 29,00 € *11) 110,18 € *13) *11) Einstelliges Grab
6.4.1. 63,41 € 56,00 € *12) 40,00 € 165,77 € *14) *12) Mehrstelliges Grab
6.4.2. 63,41 € 25,00 € 40,00 € 43,48 € *13) Reihengrab
6.4.3. 63,41 € 40,00 € 43,48 € *14) Wahlgrab
6.5. 76,44 € 10,00 € 40,00 € 17,54 €
7. Ausstattung
7.1. 211,82 €
7.2. 81,64 €
7.3. 61,46 €
7.4. 56,46 €Verschlusstafel Kolumbarium
*8) 7.5 Grabmal, Einfassung Fundament, Entsorgung 62,00
Liegender Gedenkstein
Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain)
Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren
Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage.
Für das Abräumen eines Grabes wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Berechnet werden:
je Stunde Arbeitsleistung
Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag
Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen
Ausgrabung Sarggrab Normallage
Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium
Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS*
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung
Urnenversand (inkl. Porto)
und für die Entsorgung je Stein und Einfassung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht
Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)
Je Erdbestattung
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen
Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen
Einzelnamensschild
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Beisetzung einer Gebeinekiste
Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
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Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de