201851 · Beschlussvorlage
Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 201851
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201851 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2021 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der umfangreichen Sachverhalte konnte die verwaltungsinterne Abstimmung erst jetzt erzielt werden. Die Gebührenordnung muss zum 01.01.2021 in Kraft treten, damit rechtmäßige Gebühren erhoben werden können. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der Sitzung vom 10.12.2020 hätte die Stadt Bonn zum 01.01.2021 keine wirksame Gebührenordnung mit der Folge, dass ab dem 01.01.2021 alle Gebührenbescheide angreifbar werden und im Klageverfahren für rechtswidrig erklärt werden könnten. Da die Umsetzung der Gebührenordnung für das Jahr 2021 dringlich ist, werden der sonst vorberatende Bau- und Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nach dessen Neubildung informiert. Beschlussvorschlag 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 37.969 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.1 der Begründung). 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1 Jahr in Höhe von voraussichtlich 6.638 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.2 der Begründung).Seite 1 von 33 Seite 2 4. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 324.898 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts (siehe Ziffer 3.3 der Begründung). Begründung Überblick: 1. Datengrundlage 1.1 Kostenarten 1.2 Leistungsdaten 2. Kostenträgerrechnung 2.1 Gemeinkostenstellen 2.1.1 Grundstücke 2.1.2 Gebäude 2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben 2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten 2.1.4.1 Friedhofsverwaltung 2.1.4.2 Arbeiterteam 2.1.5 Friedhofsunterhaltung 2.2 Endkostenstellen 2.2.1 Grabnutzungsrechte 2.2.1.1 Ressourceneinsatz in Gräberfeldern 2.2.1.2 Berechnung der Kostensätze der Grabnutzungsrechte 2.2.2 Verwaltungsendleistungen 2.2.3 Bestattungsleistungen 2.2.4 Trauerhallen, Kühlzellen u. ä. 2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht 3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände 3.1 Kinderbegräbnisse 3.2 Grabkammern 3.3 Trauerhallen 4. StädtevergleichSeite 2 von 33 Seite 3 Für die Gebührenkalkulation 2021 wurden, aufbauend auf der Basis der Datenstruktur der Vorjahre, die aktuellen Kosten eingegeben und den einzelnen Kostenträgern neu zugeordnet. Insgesamt weist die Gebührenkalkulation 2021 insbesondere bei den Bestattungsleistungen zum Teil Senkungen der einzelnen Gebühren auf. Dies ist auf Verschiebungen bei einzelnen Kostenanteilen zurück zu führen. Außerdem ist ein geringer Überschuss (rd. 48.000 EUR) auf diese Gebührentatbestände zu berücksichtigen und auszugleichen. Die Gebührentatbestände im Bereich der Nutzungsrechte sind insgesamt leicht steigend. Dies ist darauf zurück zu führen, dass Defizite aus Vorjahren in Höhe von 450.000 EUR berücksichtigt wurden. Darüber hinaus verändert sich bei einzelnen Gebührentatbeständen die Höhe durch angefallene Investitionskosten (z.B. Kolumbarium, Urnengemeinschaftsgräber). Die Pflege von zurückgegebenen Gräbern wird ebenfalls teurer, da der Pflegeaufwand neufestgelegt wurde und daher Mehrkosten auf diese Gebührentatbestände entfallen. Die Gebührenposition Gemeinschaftsgrab Körper (Tarif 1.9) entfällt, da diese bisher noch gar nicht angeboten wurde und auch zukünftig nicht angeboten wird. BAB Nutzungsrechte Bestattungsleistungen sonst. Leistungen Ausgleich 2017 - 277.914,35 78.639,32 - 282.940,46 Ausgleich 2018 - 172.085,65 - 30.743,70 - 17.059,54 -450.000,00 47.895,63 -300.000,00 Insgesamt wurde ein Defizit von 750.000 EUR (Nutzungsrechte und sonst. Leistungen) bzw. ein Überschuss von 47.895,63 EUR bei der Kalkulation 2021 berücksichtigt. Das entspricht dem Betriebsergebnis 2017 in kompletter Höhe, da dieses in 2021 letztmalig ausgeglichen werden kann. Das Betriebsergebnis 2018 wurde dagegen nur anteilig berücksichtigt, sodass der weitere Ausgleich in der Kalkulation 2022 vorzunehmen ist. Ein weiterer Grund für Gebührenveränderungen sind schwankende Fallzahlen bei bestimmten Gebührenpositionen. Durch ein sich änderndes Nachfrageverhalten ist es nahezu unmöglich, punktgenau eine Prognose der einzelnen Bestattungsfälle vorzunehmen. Mit Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7) wurde der Verwaltung aufgegeben, zukünftig alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren. Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung auch in Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des Friedhofes beteiligtenSeite 3 von 33 Seite 4 Organisationen und Institutionen vor, wie auch bereits in der Gebührenordnung 2020 von dieser Vorgabe in einigen Positionen abzuweichen. Es ergibt sich hierdurch eine „gewollte Unterdeckung“ von rund 370.000 EUR. Die Gründe werden unter Punkt 3 eingehend beschrieben. Die „gewollte“ Unterdeckung steigt im Vergleich zur Vorjahreskalkulation aber erheblich. Dies hat vor allem folgende Gründe: Zum einen sind erhebliche Mehrkosten für die provisorische Trauerhalle auf dem Nordfriedhof zu berücksichtigen. Zum anderen belastet ein erhebliches Defizit aus den Jahren 2017/2018 den Gebührentatbestand zur Nutzung der Trauerhallen (300.000 EUR). Neben den Anstrengungen zur baulichen Ertüchtigung der Trauerhallen wurde nun auch eine einheitliche Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen eingeführt, die zukünftig kostendeckende Gebühren möglich erscheinen lässt, sobald Defizite abgebaut sind. Dies soll zum einen durch weitere Kostenreduzierungen auf der Aufwandsseite erreicht werden, und zum anderen durch moderate Erhöhungen der Einnahmeseite (schrittweise Erhöhung der Kapellengebühren). Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2 Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle Gebührentatbestände auf den Cent gerundet.Seite 4 von 33 Seite 5 1. Datengrundlage Die in die Kalkulationsdatei einbezogenen Daten wurden basierend auf den Zahlen aus den Vorjahren für das Jahr 2021 ermittelt. 1.1 Kostenarten Eine Übersicht über die Kostenarten ist der Anlage 3 zu entnehmen. 1.2 Leistungsdaten Grundlage für die Ermittlung der Leistungsdaten ist eine Auswertung der Daten aus dem beim Amt für Umwelt und Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramm ORLANDO. Als Basis für die Hochrechnung auf das Jahr 2021 wurden die Angaben aus den Jahren 2018 bis 2020 genommen. Die so ermittelten Leistungsdaten sind der Kostenträgerrechnung (Anlage 4) zu entnehmen.Seite 5 von 33 Seite 6 2. Kostenträgerrechnung 2.1 Gemeinkostenstellen 2.1.1 Grundstücke Auf der Grundlage der für die Friedhofsflächen vorgenommenen Bewertung ergibt sich ein Zeitwert von insgesamt 11.656.007 EUR. Als grundstücksbezogene laufende Kosten werden allgemein die laufenden Kosten der Friedhofsgrundstücke (Grund und Boden), plus die grundstücksbezogenen Investitionen und laufenden Kosten herangezogen. 2.1.2 Gebäude Als laufende jährliche Gebäudekosten werden die anteiligen Kosten der Grundflächen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der Gebäudeinvestitionen und die laufenden Kosten der Bewirtschaftung und Unterhaltung inkl. Reinigung berechnet. Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen wurden je Gebäude separat nach dessen Werten berechnet. Nach den Nutzungsanteilen/Flächenanteilen an den Gebäuden und Gebäudeteilen wurden wiederum die übrigen Gebäudekosten auf die Kostenträger und Kostenstellen verteilt. Der sich hieraus auf der Basis der kalkulierten Nutzungszahlen ergebende Gebührensatz ist der Kostenträgerliste (Anlage 4) zu entnehmen. 2.1.3 Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben Für die getätigten Investitionen wurden die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in die Betriebskosten miteingerechnet. Hierbei wurde mit dem für das Jahr 2021 gesenkten kalkulatorischen Zinssatz von 5,92 % bei der Berechnung über die Restwertmethode gerechnet. Die aus der Gemeinkostenrechnung resultierenden Kostensätze für Kleingerät, Basis-Kfz und Friedhofsunterhaltungsgerät gehen primär in die Kosten der Friedhofsunterhaltung und damit in die Kostensätze der Grabnutzungsrechte ein. Die Angaben beziehen sich nur auf solches Gerät, das dem Friedhofsbereich zugeordnet ist (bei Mischbezirken anteilig). Neben den Investitionskosten wurden die laufenden Sachkosten, die dem Einsatz der Maschinen und Geräte zugerechnet werden können, einbezogen. Weiterhin sind die Immobilienkostenanteile der Garagen und Abstellräume berücksichtigt, sofern selbige in den Betriebsgebäuden der Friedhöfe untergebracht sind. 2.1.4 Personaleinsatz und Personalkosten Die Friedhofsverwaltung wird durch das städtische Verwaltungspersonal vorgenommen. Für die allgemeine Friedhofsunterhaltung und die Bestattungsleistungen sowie alle übrigen Friedhofsarbeiten stehen die Mitarbeiter/innen in den einzelnen Bezirken (Arbeiterteams) des Amtes für Stadtgrün zur Verfügung. Zum Teil werden Pflegearbeiten durch Fremdfirmen ausgeführt. Die Abfallsammlung und Entsorgung geschieht durch bonnorange.Seite 6 von 33 Seite 7 Für die weiteren Verrechnungen werden die Personalkosten und die zur Verfügung stehende Arbeitszeit je nach den Bereichen „Verwaltung“ und „hoheitliches Arbeiterteam“ separat weiterverrechnet. Hierzu werden jeweils die in einem Bereich voraussichtlich abzuleistenden Netto-Arbeitsstunden für die Kostenverteilung bzw. für die Berechnung von Stundensätzen herangezogen (siehe Anlage 5). 2.1.4.1 Friedhofsverwaltung Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2021 für die Friedhofsverwaltung 9.993 Stunden geleistet werden. Für die Verwaltungsarbeit werden insgesamt 393.851 EUR direkte Personalkosten berechnet. Diese direkten Personalkosten betragen umgerechnet je Netto- Arbeitsstunde 39,41 € (VKS 1). Weiterhin veranschlagt werden Immobilienkostenanteile der Friedhofsverwaltung sowie weitere Kostenanteile der Sachkosten/sonstigen laufenden Kosten. Demnach betragen die Gesamtkosten der Friedhofsverwaltung 425.243 EUR. In Relation zu der geleisteten Nettoarbeitszeit von 9.993 Std. jährlich beträgt der Stundensatz der Verwaltungskosten (VKS 2) demnach 42,55 EUR. In der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit werden sowohl fallbezogene Arbeiten als auch allgemeine Verwaltungstätigkeiten (z.B. Gremienarbeit, juristische Fortbildung, Satzungs- und Gebührenordnungsverwaltung u.Ä.) durchgeführt. Die allgemeine Verwaltungsarbeit kann über direkte Zeitanteile nicht zugeordnet werden. Insofern wird diese Arbeit indirekt verrechnet und zwar indem die Gesamtverwaltungskosten auf die Zeitanteile der „Arbeit am Fall“ bezogen werden. Sämtliche Verwaltungskosten werden somit den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet. Demnach errechnet sich ein Betrag von 45,84 EUR (VKS 3). Die Personalkostensteigerung resultiert u.a. aus einer veränderten Personalstruktur im Bereich des Bestattungswesens. 2.1.4.2 Arbeiterteam Die Beschäftigten in den Bezirken werden im Jahr 2021 entsprechend den bisherigen Erfahrungswerten voraussichtlich insgesamt 96.612 Stunden für den Friedhofsbereich leisten. Bei Gesamtkosten in Höhe von 3.036.782 EUR errechnet sich ein Personalkostenstundensatz in Höhe von 31,43 EUR. Eine Übersicht über die Kosten insgesamt ist der Anlage 5 zu entnehmen. 2.1.5 Friedhofsunterhaltung (Anlage 6) Basis der Friedhofsunterhaltung in Bonn ist der Arbeitseinsatz der Beschäftigten in den Bezirken, die auf den Friedhöfen bzw. für die Friedhöfe arbeiten. Die Daten zum Arbeitseinsatz beruhen auf Angaben der einzelnen Bezirke. Danach ist in 2021 mit einem Aufwand von 79.428 Std. zur Pflege der Friedhöfe zu rechnen. Neben diesen Kosten müssen Kostenanteile des Einsatzes von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten der Friedhofsunterhaltung (als Zuschlag zu den Personaleinsatzstunden) und der Bagger hinzugerechnet werden. Als Gesamtsumme ergibt sich ein Betrag von 4.057.003 EUR für die gesamteSeite 7 von 33 Seite 8 Unterhaltung aller Friedhofsflächen. Hierdurch ergibt sich ein Wert von 3,28 EUR/m². Ein weiterer entscheidender Schritt zur Berechnung der Gebühren der Friedhofsunterhaltung ist die seit 2005 praktizierte Weiterentwicklung des „Kölner Modells“. Nach diesem werden die jährlichen Kosten der Friedhofsunterhaltung gänzlich ohne Berücksichtigung der Grabgröße umgelegt. Dieser veränderten Berechnung liegt die Überlegung zugrunde, dass nicht die an die Nutzer vergebene Grabfläche, sondern die für das Grab vorzuhaltende Infrastruktur des Friedhofs maßgebend für die Ermittlung der Gebühren ist. Die Ausstattung mit Wasserstellen, Wegen, Einrichtungen der Abfallentsorgung etc. geschieht jedoch unabhängig davon ob es sich um ein Sarggrab oder ein Urnengrab handelt. Mit dieser Berechnung werden die Gebührensätze für Sarg- und Urnengräber angeglichen. 2.2 Endkostenstellen 2.2.1 Grabnutzungsrechte Die Kosten der Gräberfelder (Investitionskosten und Unterhaltung) werden auf die Grabnutzungsrechte verteilt, bzw. über die Grabnutzungsrechte refinanziert. Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Nutzungsrechte für die „Neuvergaben“ 1.834.620 EUR und für die „Verlängerungen“ 1.892.888 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen verteilt werden. (siehe Anlage 4). 2.2.2 Verwaltungsendleistungen Als separate Verwaltungsendleistungen gelten in Bonn die unter Ziffer 6 der Gebührenordnung aufgeführten Verwaltungsleistungen. Die Berechnung der Kostensätze der Verwaltungsendleistungen erfolgt über den Verwaltungskostensatz VKS 3, bezogen auf den nach dem Bearbeitungsstandard der örtlichen Friedhofsverwaltung üblicher Weise notwendigen Arbeitszeitaufwand je Fallbearbeitung. Der entsprechende Arbeitszeitaufwand wurde im Rahmen einer Zeiterfassung am Arbeitsplatz ermittelt. Alle Verwaltungsendleistungen haben jeweils nur Verwaltungsleistungen als Ressourceninput. Von daher genügt der Ansatz des Stundensatzes der Verwaltungstätigkeit VKS 3 (45,84 EUR) zur Berechnung der Kostensätze je Vorgang. 2.2.3 Bestattungsleistungen Die Bestattungsleistungen werden in Bonn von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gartenmeisterbezirke ausgeführt (Arbeiter-team). Die Berechnung der Kostensätze des Arbeiterteams und der Friedhofsverwaltung wurde in Abschnitt 2.1.4.2 beschrieben. Die angegebenen Arbeitszeiten und Verwaltungsarbeitszeiten je Fallbearbeitung wurden mit Kostensätzen multipliziert. Die Berechnung der Maschinensätze wurde in Abschnitt 2.1.3Seite 8 von 33 Seite 9 erläutert. Sofern bei den einzelnen Leistungen ein Maschineneinsatz bejaht wurde, wird der jeweilige Kostensatz je Bestattungsfall addiert. Insgesamt sind demnach beim Kostenträger Bestattungsleistungen für die „Sargbestattungen“ 507.284 EUR und für die „sonstigen Arbeiterleistungen“ 330.909 EUR Gesamtkosten zu verzeichnen, die auf die einzelnen Leistungen verteilt werden. (siehe Anlage 4). Auch hier spielen die reduzierten Personalkosten mit ein. 2.2.4 Trauerhallen und sonst. Leistungen Insgesamt gesehen verursachen die traditionell auf vielen Friedhöfen der Bundesstadt Bonn vorgehaltenen Trauerhallen, Kapellen und Kühlzellen hohe Kosten (609.017 EUR), die in der Vergangenheit stets nicht durch die Gebühreneinnahmen gedeckt waren. Auch in der Kalkulation 2021 sind hohe Defizite für den Bereich der Trauerhallen zu berücksichtigen. Aufgrund nachfragepolitischer Gründe kann eine kostendeckende Gebühr nicht vorgeschlagen werden. Durch die Schließung der Trauerhalle Nordfriedhof können in diesem Jahr rituelle Waschungen und Kühlzellennutzungen nicht angeboten werden. Aufgrund der Fallzahlen fällt dies allerdings auch nicht ins Gewicht. 2.3 Verlängerung zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht In den letzten Jahren liefen vermehrt Anfragen auf die Verwaltung zu, ob man nicht eine Gebühr zu reinen Zwecken des Graberhalts in die Gebührenordnung aufnehmen könne. Dies ist besonders für den Personenkreis interessant, der auf absehbare Zeit keinen Todesfall zu „erwarten“ hat, jedoch nach Ablauf des Nutzungsrechts ein Wahlgrab erhalten will. Daher hat die Verwaltung Anfang 2017 die Position 1.22 „Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht“ in die Gebührenordnung aufgenommen. Es sollen dadurch insbesondere die Bürger angesprochen werden, die ihre Wahlgräber bisher ohne Verlängerung zurückgegeben haben. Daher war hier keine weitere Gebührenposition zu kalkulieren, denn dem Grunde nach sind gebührentechnisch keine anderen Kosten zu ermitteln wie für die übliche Verlängerung des Wahlgrabes. Das Leistungsangebot wird allerdings erheblich eingeschränkt, da nunmehr keine weiteren Beisetzungen möglich sind. Aufgrund dessen wird ein Anteil von 60% an der üblichen Verlängerungsgebühr vorgeschlagen. Insofern ergibt sich ein Kostenbeitrag von 51,87 EUR. Mit dieser Gebühr soll die Zunahme an Grabrückgaben und die damit verbundene zunehmende Zerstückelung der Wahlgrabfelder auf den Bonner Friedhöfen zumindest abgemildert werden.Seite 9 von 33 Seite 10 3. Subventionierung einzelner Gebührentatbestände 3.1 Kinderbegräbnisse In der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5. Lebensjahr bereits ein reduzierter Gebührensatz erhoben. Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss des Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung dieser Einrichtungen z.T. reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Die Berechnung der sich hieraus ergebenden Unterdeckung in Höhe von 37.969 EUR ist der Anlage 07 zu entnehmen. 3.2 Grabkammern Momentan sind auf 3 Bonner Friedhöfen Grabkammersysteme eingebaut (FH Duisdorf neu, FH Kottenforst, Südfriedhof). Auf allen 3 Friedhöfen beträgt die Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre. Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine Bestattung mit einer relativ kurzen Ruhezeit (15 Jahre) belegt wird. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den doppelten Gebührensatz eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes als jährliche Gebühr festzusetzen. Damit werden die Grabkammern nicht günstiger als Wahlgräber bzw. (pflegefreie) Reihengräber. Durch die kurzen Ruhefristen wird aber insbesondere lebensälteren Bürgern die Pflege der Grabstellen erleichtert. Denn oftmals sind auch die langen Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür, sich gegen eine Sargbestattung zu entscheiden. Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die bereits getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann auch langfristig sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden. Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe von 6.638 EUR. 3.3 Trauerhallen Die Verwaltung schlägt in der Kalkulation 2021 eine einheitliche Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen vor. So soll zukünftig eine annährend kostendeckende Gebühr erzielt werden. In der vorliegenden Gebührenkalkulation mussten erhebliche Defizite berücksichtigt werden (300.000 EUR für sonst. Leistungen). Dadurch erhöht sich die kostendeckende Gebühr zur Nutzung der Trauerhallen auf über 500 EUR. Das wäre nicht mehr vermittelbar. Es ergibt sich die aus der Anlage 07 ersichtliche Unterdeckung in Höhe von 324.898 EUR. 4. Städtevergleich Wie in den Vorjahren auch wird ein Benchmark mit Vergleichskommunen durchgeführt (Anlage 8).Seite 10 von 33 Seite 11 Anlage/n 1 Anlage 01- Gebührenordnung (öffentlich) 2 Anlage 02 -Synopse (öffentlich) 3 Anlage 03- Kostenarten (öffentlich) 4 Anlage 04- Kostenträger_neu (öffentlich) 5 Anlage 05- Personalkosten (öffentlich) 6 Anlage 06-FU (öffentlich) 7 Anlage 07_Unterdeckung (öffentlich) 8 Anlage 08 -Städtevergleich (öffentlich)Seite 11 von 33 Anlage 1 § 1 Allgemeines § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren § 4 Inkrafttreten Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Vom .. . Dezember 2020 Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW S. 1029), § 4 des Gesetzes über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende Gebührenordnung beschlossen: Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 17. Dezember 2019 außer Kraft. Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser Gebührenordnung. (1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheids fällig.Seite 12 von 33 Anlage 1 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 1.1.1. Neuvergabe 62,24 € 1.1.2. Verlängerung 25,93 € 1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*; 86,45 € 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,45 € 1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: 67,39 € 1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.552,35 € 103,49 € 1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Zur Zeit: 15 Jahre 2.593,50 € 172,90 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 2.593,50 € 172,90 € 1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 3.104,70 € 206,98 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Zur Zeit: Jahre Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird nicht berechnet, da diese Bestattungsform akutell nicht angeboten wirdSeite 13 von 33 Anlage 1 1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Zur Zeit: 20 Jahre 681,40 € 34,07 € 1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 965,55 € 64,37 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 965,55 € 64,37 € 1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber - für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS* - für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS* - für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*- Zur Zeit: 15 Jahre 1.239,90 € 82,66 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 764,10 € 50,94 € 1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 114,60 € 7,64 € 1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 316,65 € 21,11 € 1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 15,00 € Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne). Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen.Seite 14 von 33 Anlage 1 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 15,00 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 75,33 € 1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,45 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 172,90 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 64,37 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 50,94 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 80,58 € 1.21. 1.21.1. 71,13 € 1.21.2. 111,13 € 1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. 51,87 € 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. Sargbestattung 2.1.1. 554,72 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 314,46 € Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2). Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein.Seite 15 von 33 Anlage 1 2.1.3. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 314,46 € 2.1.4. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 608,65 € 2.1.5. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 663,22 € 2.1.6. 378,93 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt: bei Erstbelegung 378,93 € bei Zweitbelegung 448,93 € 2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* (entfällt) 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 554,72 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 36,38 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 138,08 € 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung - in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS* - in einem Reihengrab gem. § 18 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* - in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* - im Friedhain gem. § 29 FS* 161,74 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: Gebühr für: - Aufbewahren der Urne - Durchführung der Beisetzung 145,00 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 142,09 € 36,38 € Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Kolumbarium ein. Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein. Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein. Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*Seite 16 von 33 Anlage 1 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 144,89 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 2.2.6. 100,00 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 314,46 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 138,08 € 2.4. 2.4.1. 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. 220,00 € 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 790,48 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 863,23 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 140,43 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 294,49 € 4.5. 109,13 € 5. Grabräumung Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf: Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 17 von 33 Anlage 1 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 25,93 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 12,97 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 21,14 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 21,14 € 6.4. Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten - Prüfung der angegebenen Grablage - Ausstellen der Genehmigung 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 63,41 € 6.4.2. 63,41 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 63,41 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 76,44 € 7. Ausstattung 7.1. Liegender Gedenkstein 211,82 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 81,64 € 7.3. Einzelnamensschild 61,46 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 56,46 € Hinweis: Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. * FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn - regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: - Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen Bestimmungen der FS* - Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter Grabgestaltung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 18 von 33 Stadtbezirk Friedhof Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre Endenich 15 Jahre 15 Jahre Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre Lessenich 15 Jahre 30 Jahre Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre Röttgen 15 Jahre 30 Jahre Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Holzlar 20 Jahre 40 Jahre Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre Pützchen 15 Jahre 20 Jahre Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Vilich 15 Jahre 20 Jahre Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre Mehlem 15 Jahre 20 Jahre Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Bad Godesberg Hardtberg Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Bonn BeuelSeite 19 von 33 Anlage 2 1. 1.1. 2018 2019 2020 2021 2018 2019 2020 2021 1.1.1. 52,68 € 46,33 € 29,98 € 62,24 € 1.1.2. 13,70 € 12,05 € 7,80 € 25,93 € 1.2. 66,18 € 73,65 € 84,36 € 86,45 € 1.3. 73,53 € 73,65 € 84,36 € 86,45 € 1.4. 58,88 € 58,07 € 61,81 € 67,39 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 1.255,05 € 1.327,05 € 1.487,25 € 1.552,35 € 83,67 € 88,47 € 99,15 € 103,49 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 1.985,40 € 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 132,36 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € Kostendeckender Betrag: 4.891,31 € 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 2.205,90 € 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 147,06 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € Kostendeckender Betrag: 4.891,31 € 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 2.460,30 € 2.654,10 € 2.974,50 € 3.104,70 € 164,02 € 176,94 € 198,30 € 206,98 € Kostendeckender Betrag: 5.146,94 € 1.9. Zur Zeit: 15 Jahre 1.373,40 € 1.270,35 € 1.260,00 € 91,56 € 84,69 € 84,00 € entfällt 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 1.132,80 € 487,20 € 422,80 € 681,40 € 56,64 € 24,36 € 21,14 € 34,07 € 1.11. 763,50 € 833,85 € 873,45 € 965,55 € 50,90 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 1.12. Zur Zeit: 15 Jahre 848,40 € 833,85 € 873,45 € 965,55 € 56,56 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 1.018,80 € 1.056,60 € 1.095,60 € 1.239,90 € 67,92 € 70,44 € 73,04 € 82,66 € 1.14. Zur Zeit: 15 Jahre 169,80 € 558,00 € 665,85 € 764,10 € 11,32 € 37,20 € 44,39 € 50,94 € 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 121,35 € 131,25 € 131,70 € 114,60 € 8,09 € 8,75 € 8,78 € 7,64 € 1.16. Zur Zeit: 15 Jahre 1.180,35 € 593,55 € 375,90 € 316,65 € 78,69 € 39,57 € 25,06 € 21,11 € 1.17. 0,00 € Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 220,23 € 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 225,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Kostendeckender Betrag: 883,86 € 1.19. 28,52 € 27,92 € 44,81 € 75,33 € 1.20. pro Jahr 2018 2019 2020 2021 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 73,65 € 84,36 € 86,45 € Pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Summe für Gesamtnutzungsdauer Einzelsummen je Jahr Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1 Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Aschenfeld gem. § 30 FS* Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*Seite 20 von 33 Anlage 2 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 147,30 € 168,72 € 172,90 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 91,56 € 84,69 € 84,00 € entfällt 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 56,56 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 11,32 € 37,20 € 44,39 € 50,94 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 35,37 € 33,88 € 45,29 € 80,58 € 1.21. 1.21.1. 41,65 € 38,59 € 28,08 € 71,13 € 1.21.2. 47,36 € 43,99 € 51,57 € 111,13 € 1.22. 44,12 € 44,19 € 50,62 € 51,87 € Kostendeckender Betrag: 86,45 € 2. 2.1. 2.1.1. 715,02 € 617,55 € 566,02 € 554,72 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 € 2.1.3. 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 € 2.1.4. 782,46 € 675,92 € 623,21 € 608,65 € 2.1.5. 849,89 € 734,29 € 680,40 € 663,22 € 2.1.6. 492,67 € 414,14 € 360,55 € 378,93 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: bei Erstbelegung 492,67 € 414,14 € 360,55 € 378,93 € bei Zweitbelegung 562,67 € 484,14 € 430,55 € 448,93 € (inkl. 70,00 € für Holzständer) 2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 715,02 € 617,55 € 566,02 € entfällt 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 715,02 € 617,55 € 566,02 € 554,72 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 42,02 € 38,91 € 38,13 € 36,38 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 146,32 € 121,35 € 88,79 € 138,08 € (wie Beisetzung durch Dritte) 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung 194,96 € 162,30 € 125,64 € 161,74 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 152,43 € 126,32 € 92,09 € 145,00 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 151,40 € 124,64 € 90,74 € 142,09 € 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 192,90 € 158,93 € 125,64 € 144,89 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 178,32 € 2.2.6. 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Kostendeckender Betrag: 148,50 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 402,12 € 343,27 € 306,35 € 314,46 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 146,32 € 121,35 € 88,79 € 138,08 € Sargbestattung Gebühren für die Durchführung einer Bestattung Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS:Seite 21 von 33 Anlage 2 2.4. 2018 2019 2020 2021 2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 3. 3.1. 220,00 € Ab 2021 einheitliche Gebühr 3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 212,00 € 195,73 € 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 180,00 € 163,95 € 3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 100,00 € 100,00 € 3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 € 150,00 € 4. 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 995,21 € 863,52 € 828,72 € 790,48 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.085,13 € 941,34 € 904,97 € 863,23 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 179,29 € 150,94 € 133,66 € 140,43 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 365,36 € 315,00 € 300,96 € 294,49 € 4.5. 89,91 € 77,82 € 76,25 € 109,13 € 5. 42,02 € 38,91 € gestrichen 17,64 € 17,64 € gestrichen 6. 6.1. 13,17 € 11,58 € 7,50 € 25,93 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 8,96 € 7,88 € 5,10 € 12,97 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 7,38 € 6,49 € 4,20 € 21,14 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 7,38 € 6,49 € 4,20 € 21,14 € 6.4. 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 26,34 € 23,17 € 15,01 € 63,41 € 6.4.2. 23,71 € 20,85 € 13,51 € 63,41 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 23,71 € 20,85 € 13,51 € 63,41 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 23,00 € 9,28 € 68,60 € 76,44 € Portokosten (65,60 EUR) 7. 7.1. Liegender Gedenkstein 194,50 € 205,61 € 201,56 € 211,82 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 53,78 € 74,63 € 73,00 € 81,64 € 7.3. Einzelnamensschild 54,81 € 54,63 € 53,00 € 61,46 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 47,60 € 49,63 € 48,00 € 56,46 € Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Verwaltungsgebühren Grabräumung Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien Gebühr wird 2021 nicht aufgeführt, da Kap. Nordfriedhof geschlossen. Ausstattung Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in TieflageSeite 22 von 33 Anlage 3 Gesamt jährl. brutto AW 694.187 141.598 214.681 davon: rw 55.984 davon: WBZW 94.285 davon: rw 6.457 davon: WBZW 14.278 davon: RW 77.064 davon: WBZW 100.196 davon: rw 2.093 davon: WBZW 5.921 RW 13.185 WBZW 7.134 220.356 419.192 davon: hand 66.847 davon: WBZW 250.258 davon: hand 148.112 davon: WBZW 163.894 davon: hand 1.561 davon: WBZW 2.997 davon: hand 3.837 davon: WBZW 2.044 445.333 165.000 140.809 35.895 142.950 97.319 -30.000 14.120 600 10.000 74.000 491.667 10.000 14.750 5.900 50.708 55.300 127.042 391.826 6.500 341.717 166.517 15.770 -1.000.000 393.851 2.804.140 38.533 30.000 25.510 6.776.092 Bezugs-jahr: Kosten jährl. brutto Anteile Kalk. Zinsen RW 2021 1.069.327 15,8% Abschreibungen WBZW 2021 641.007 9,5% 2021 1.773.724 26,2% 2021 393.851 5,8% 2021 2.804.140 41,4% 2020 68.533 1,0% 2021 25.510 0,4% 6.776.092 100,00% 702.104 Gesamtsumme 7.478.196 Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Kostenarten Kalk.Zinsen Bodenwert Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen Abschreibungen Gebäudeinvestitionen Kalk. Zinsen Betriebsgebäude Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude Abschreibungen Verwaltungsgebäude Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR Abschreibungen Betriebsgebäude Kalk. Zinsen vermietete Gebäude Abschreibungen vermietete Gebäude Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR Entgelte Privatunternehmer Reinigung Trauerhallen Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30 94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt = Linearer Personalkosten FH-Verwaltung Personalkosten Arbeiter hoheitlich Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist. 529100 sonst. Dienstleistungen (z.B. Gerätemieten usw.) 523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll) 529110 Gutachter-/Beratungskosten 541160 Dienst- und Schutzkleidung usw. 524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat 525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe 525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen Defizitausgleich BAB 2017/2018 Summe Kosten Warenwerte der verk. Waren hoheitl. Summe Kosten Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle, Sonst. Leist., geb.neutrale L., Reinig. Kostenarten / Gruppen Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung Personalkosten FH-Verwaltung Personalkosten Arbeiter hoheitlich 94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. Verwalt.leist. 94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung 94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe, Sachaufw. Werkst. 94000002 Verrechn. Stat. KennZ. 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder 543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom, Porto, Presse, 544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten 94000000+5 Verrechnung VILV Kalk. Zinsen Sachinvestitionen Abschreibungen Sachinvestitionen 527130 Wartung und Pflege von Software 94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat Gebäudereinigung) 524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, Strom) 524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser 581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung)Seite 23 von 33 Anlage 4 Kostenträger Bonn Jahr: 2021 Verwaltungsleistungen ME Menge jährl. Kostensatz je ME Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kosten-satz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen Antrag 318,0 34,38 10.932 29,03 63,41 20.164 20.164 6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 278,3 34,38 9.569 29,03 63,41 17.649 17.649 6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 522,3 34,38 17.957 29,03 63,41 33.121 33.121 6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 70,7 11,46 810 9,68 21,14 1.494 1.494 1.1.1 Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.328,0 55,01 73.047 7,23 62,24 82.652 82.652 1.1.2 Verlängerungsantrag Grabnutzungsrecht Antrag 2.244,7 22,92 51.445 3,01 25,93 58.210 58.210 6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 39,0 22,92 894 3,01 25,93 1.011 1.011 6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 1,7 11,46 19 1,51 12,97 22 22 6.5 Urnenversand Antrag 10,0 11,46 115 -0,62 10,84 108 108 Sondergenehmigungen Aufw je Verw. Arb.Std. 1,0 45,84 46 0,00 45,84 46 46 4.813,7 164.834 214.477 214.477 Defizitanteil: 49.643 Grabnutzungsrechte Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 114,3 1.146,04 131.030 150,69 1.296,73 148.260 148.260 1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 104,3 1.528,05 159.427 200,92 1.728,97 180.390 180.390 1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 27,7 1.910,06 52.845 251,16 2.161,22 59.794 59.794 1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 97,7 2.292,07 223.859 301,39 2.593,46 253.295 253.295 1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 4.322,89 4.323 568,42 4.891,31 4.891 2.594 SWG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 3.458,31 3.458 454,74 3.913,05 3.913 3.913 1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 20,3 1.146,04 23.303 150,69 1.296,73 26.367 26.367 1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 4,0 1.528,05 6.112 200,92 1.728,97 6.916 6.916 1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.910,06 1.910 251,16 2.161,22 2.161 2.161 1.2 Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,7 2.292,07 8.404 301,39 2.593,46 9.509 9.509 1.6 Sargreihengrab-Kammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 4.322,89 4.323 568,42 4.891,31 4.891 2.594 SRG-Kammer-Alt G-Stelle 1,0 3.458,31 3.458 454,74 3.913,05 3.913 3.913 1.4 Kinderreihengrab 10 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 595,62 596 78,32 673,93 674 674 1.4 Kinderreihengrab 12 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 714,74 715 93,98 808,72 809 809 1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 11,0 893,42 9.828 117,48 1.010,90 11.120 11.120 1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.191,23 1.191 156,64 1.347,87 1.348 1.348 1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.489,04 1.489 195,79 1.684,83 1.685 1.685 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS G-Stelle 51,3 781,15 40.099 102,71 883,86 45.372 11.550 1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß § 19 FS G-Stelle 25,0 1.371,96 34.299 180,40 1.552,36 38.809 38.809 1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 4.548,82 4.549 598,13 5.146,94 5.147 3.105 Ehrengrab SG+UG G-Stelle 0,0 0,00 0 0,00 0,00 0 0 469,3 715.218 809.262 768.803 Defizitanteil: 94.044 Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 413,3 853,33 352.708 112,20 965,53 399.086 399.086 1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 25,3 853,33 21.618 112,20 965,53 24.460 24.460 1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab NoGf G-Stätte 444,3 1.095,85 486.924 144,09 1.239,95 550.950 550.950 883,0 861.249 974.496 974.496 Defizitanteil: 113.246 Hoheitlicher Bereich KTR-Gruppe FU-Berechnung: FU-Berechnung: Grundberechnung: ohne Grabgrößenberücksichtigung FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten herkömmliche Berechnung KTR-Gruppe KTR-GruppeSeite 24 von 33 Anlage 4 Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 8,0 279,84 2.239 36,80 316,63 2.533 2.533 1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS GNR 30,7 675,31 20.709 88,80 764,11 23.433 23.433 1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß § 32 FS GNR 35,7 101,30 3.613 13,32 114,62 4.088 4.088 1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß § 32 FS GNR 2,0 602,20 1.204 79,18 681,38 1.363 1.363 76,3 27.766 31.417 31.417 Defizitanteil: 3.651 Grabnutzungsrechte Kolumbarien und Nebengrabtyp (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 15,0 771,32 11.570 101,42 872,74 13.091 13.091 1.17 Grab auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld G Stelle 11,3 194,64 2.206 25,59 220,23 2.496 1.700 26,3 13.776 15.587 14.791 Defizitanteil: 1.811 Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.635,7 76,40 354.176 10,05 86,45 400.747 400.747 1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.979,0 76,40 762.420 10,05 86,45 862.672 862.672 1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 146,7 76,40 11.206 10,05 86,45 12.679 12.679 1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 3.180,0 76,40 242.960 10,05 86,45 274.907 274.907 1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 11,3 288,19 3.266 37,89 326,09 3.696 3.696 SWG-Kammer-Alt 1 Jahr 1,0 288,19 288 37,89 326,09 326 326 Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 3,0 126,61 380 16,65 143,26 430 430 1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.572,0 56,89 260.094 7,48 64,37 294.294 294.294 1.22 Verlängerung ohne Bestattungsrecht 1 Jahr 400,0 41,82 16.728 10,05 51,87 20.748 20.748 4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 56,89 57 7,48 64,37 64 64 22.769,7 1.653.185 1.870.563 1.870.563 Defizitanteil: 217.378 Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und Kolumbarien ME Menge jährl. Kostensatz kameral Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.20 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS 1 Jahr 24,3 45,02 1.096 5,92 50,94 1.240 1.240 1.00 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 261,7 51,42 13.455 6,76 58,18 15.224 15.224 286,0 14.551 16.464 16.464 Defizitanteil: 1.913 Mietwerte GNR Kolumb. Hochbauten (neu verg. GNR und Verlängerungen) ME Menge jährl. Kostensatz / Mietwert der Nachfrage Jährl. Miet-werte der Nachfrage Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 15,0 257,23 3.859 0,00 257,23 3.859 3.859 1.20 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 261,7 22,40 5.861 0,00 22,40 5.861 5.861 288,0 9.720 9.720 9.720 3.727.508 3.686.253 Friedhofsunterhaltung im aktiven Gräberfeld, wenn die FU separat kalkuliert wird ME Menge jährl. Kostensatz FU (nur bei separater FU- Gebühr) Kosten jährlich (nur bei separater FU-Gebühr) FU Gräberfeld m² 940.319 2.385.939 kameral kam 2.385.939 Anzahl vorh.GNR Anzahl 53.251 44,81 53.251 (je GNR jährl.) KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe ohne Größen- Zwischensumme NR: KTR-Gruppe KTR-Gruppe (Kosten in KTR-GruppeSeite 25 von 33 Anlage 4 Sargbestattungen ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem pflegefreiem Reihengrab gemäß § 19 FS, Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gemäß § 27 FS, Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gemäß § 32 FS Bestatt 42,7 586,63 25.030 -31,91 554,72 23.668 23.668 KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem Kindergrab gemäß § 18 FS und Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr Bestatt 21,3 332,55 7.094 -18,09 314,46 6.708 6.708 SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr Bestatt 409,4 643,67 263.538 -35,01 608,65 249.203 249.203 TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Bestatt 343,3 701,37 240.803 -38,15 663,22 227.704 227.704 816,8 536.466 507.284 507.284 Defizitanteil: -29.182 Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen 1 Arb.Std 76,0 38,47 2.924 -2,09 36,38 2.765 2.765 UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8 Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32 der FS Standard 1.686,1 171,04 288.400 -9,30 161,74 272.712 272.712 2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß § 25 FS Standard 72,3 153,34 11.091 -8,34 145,00 10.488 10.488 2.2.3 Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 29,3 150,26 4.408 -8,17 142,09 4.168 4.168 2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 7,0 153,22 1.073 -8,33 144,89 1.014 1.014 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 11,0 188,58 2.074 -10,26 178,32 1.962 1.100 2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 400,73 401 -21,80 378,93 379 379 4.1Ausgrabung Sarg Normallage Standard 7,3 835,95 6.130 -45,47 790,48 5.797 5.797 4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,3 912,89 3.043 -49,66 863,23 2.877 2.877 4.3 Ausgrabung Urne Standard 23,0 148,51 3.416 -8,08 140,43 3.230 3.230 1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabs Standard 10,7 62,86 671 8,27 71,13 759 759 1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 106,7 98,22 10.477 12,91 111,13 11.854 11.854 4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 6,3 311,43 1.972 -16,94 294,49 1.865 1.865 4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab / Tieferlegung Standard 6,3 115,40 731 -6,28 109,13 691 691 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS Standard 51,3 157,05 8.062 -8,54 148,50 7.623 5.133 2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 8,7 332,55 2.882 -18,09 314,46 2.725 2.725 2.106,5 347.753 330.909 327.557 Defizitanteil: -16.844 838.192 834.841 Trauerhalle ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich TF 3.1 Trauerfeier Standard 1.084,9 273,51 296.739 245,95 519,47 563.579 238.682 2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot& Fehlgeburten) Standard 96,7 200,00 19.333 0,00 200,00 19.333 19.333 2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Erdbestattung Standard 32,0 600,00 19.200 0,00 600,00 19.200 19.200 KTR-Gruppe KTR-Gruppe Zwischensumme Bestatt:Seite 26 von 33 Anlage 4 2.3 Durchführung von Bestattungen durch Privatunternehmen Standard 50,0 146,03 7.301 -7,94 138,08 6.904 6.904 1.266 342.573 609.016 284.119 Defizitanteil: 266.443 Warenverkäufe hoheitlich ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 7.1 Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 22,0 211,82 4.660 0,00 211,82 4.660 4.660 7.2 Namen 2 An Stele Standard 300,0 81,46 24.438 0,00 81,46 24.438 24.438 7.3 Einzelnamensschild Standard 14,0 61,46 860 0,00 61,46 860 860 7.4 Verschlusstafel Kolumbarium Standard 4,0 56,46 226 0,00 56,46 226 226 340,0 30.184 30.184 30.184 Gebührenneutrale Leistungen ME Menge jährl. Kostensatz (je m²) Kosten jährlich 702.104 Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 5,65 146.997 Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 186.285 3,92 730.310 Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 4,00 264.104 Denkmäler m² 23.000 7,27 167.138 Ehrengräber m² 18 20,47 366 Abstandsflächen m² 58.593 5,66 331.722 nicht belegbare Flächen m² 87.707 3,99 350.093 Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 3,96 1.536 Jüdische Friedhöfe m² 2.058 0,61 1.249 Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 34.466 Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0,86 979 Kühlzellen 19.258 452.456 2.048.219 20.319 10.599 Einnahmen nach RE bisher jährl. Kosten jährlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 5.250.000 4.717.274 5.419.378 5.049.874 120.000 2.048.219 2.048.219 2.048.219 10.599 10.599 10.599 gewollte Unterdeckung 369.504 5.370.000 6.776.092 7.478.196 7.478.196 Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe Jährliche Investitionskosten Kolumbarien Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.) Summen hoheitlicher Bereich Gesamtsummen hoheitlicher Bereich Hoheitliche Friedhofsleistungen Gebührenneutrale Leistungen GesamtdefizitSeite 27 von 33 Anlage 5 jährl. Kosten brutto jährl. Arb.Std VKS brutto Euro jährl. 393.851 9.993 39,41 VKS 1 Euro jährl. 29.418 Euro jährl. 514 Euro jährl. 1.460 Euro jährl. 425.243 9.993 42,55 VKS 2 92,83% 425.243 9.277 45,84 VKS 3 7,17% 716 170 brutto netto Personalausgaben Verwaltungspers. je Nettoarbeitsstunde VKS 1 39,41 39,41 Gesamtverwaltungskosten je Nettoarbeitsstunde VKS 2 42,55 42,20 Gesamtverwaltungskosten je mengenflexible Verw.Arb.Std. VKS 3 45,84 45,46 jährl. Kosten jährl. Arb. Std. PKSH 2.804.140 96.612 29,02 99.078 133.563 232.641 96.612 3.036.782 96.612 31,43 540.144 17.184 17,8% 2.496.638 79.428 82,2% Zusammenstellung Stundensätze des Arbeiterteams / Bauhofarbeiter je Nettoarbeitsstunde PKSH 1 29,02 je Nettoarbeitsstunde PKSH 2 31,43 Zusammenstellung Stundensätze Verwaltungsarbeit Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz) Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom Bauhof Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung Verwaltungskosten Friedhöfe Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit: Gesamt-Verwaltungskosten / Anzahl Bestattungsfälle: Bonn Personalkostenanteile Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung Investitionskosten Verwaltungstechnik Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz) Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Personalausgaben Arbeiterteam/Bauhofarb.ant. Gesamtkosten Arbeiterteam / Bauhofarbeitsant. Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume) Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof Summe Personalkosten und Nebenkosten Verwaltungskostenanteile Personalausgaben Immobilienkosten der FH-Verwaltung Sonst. Lfd. Ausgaben Investitionskosten Verwaltungstechnik Kostenanteile Arbeiterteam Personalausgaben Personalnebenkosten Personalräume lfd. sonst. AusgabenSeite 28 von 33 Anlage 6 Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603 m² 31,43 Euro/Std 79.428 Std. 2.496.638 Euro Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl. MS 1 Kleingerät Ja 79.428 1,48 Euro 117.785 (Stunden = Arbeiterstunden) MS 2 Basis-Kfz Ja 79.428 2,44 Euro 193.998 (Stunden = Arbeiterstunden) 150.744,12 Euro 150.744 Euro 1.097.839 Euro 4.057.003 Euro je m² 3,28 Arbeiterteam #### MS 1 Kleingerät #### MS 2 Basis-Kfz #### MS 4 FU-Gerät #### Sonst. Lfd. Ausgaben #### MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. Ausgaben Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche Maschinenzuschläge Gesamtfläche Friedhöfe Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof Kostenanteile Friedhofsunterhaltung Arbeiterteam MS 1 Kleingerät MS 2 Basis-Kfz MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. AusgabenSeite 29 von 33 Anlage 7 Unterdeckung Kindergräber Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 51 225,00 883,86 45.371,67 225 33.822 1.17 Grab auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld 11 150 220,23 2.495,95 150 796 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS 51 100 148,50 7.623,14 100 2.490 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 11 100 178,32 1.961,57 100 862 Unterdeckung: 37.969 Unterdeckung Grabkammern Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.530,80 4.891,31 4.891,31 2.593,50 2.298 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.530,80 4.891,31 4.891,31 2.593,50 2.298 1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 2.974,50 5.146,94 5.146,94 3.104,70 2.042 Unterdeckung: 6.638 Unterdeckung Trauerhallen Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 TF 3.1 Trauerfeier 1.085 519,47 563.579 220 324.898 Unterdeckung: 324.898 *durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 30 von 33 Anlage 8 Städtevergleich 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Einzel- wert Gesamt- wert Einzel- wert Gesamt- wert Einzel- wert Gesamt- wert Einzel-wert Gesamt- wert Einzel-wert Gesamt-wert 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 1.1.1. 62,24 € 1.1.2. 25,93 € 1.2. 86,45 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,02 € 985,14 € 30 Jahre 31,93 € 957,95 € 1.477,71 € 1.3. 86,45 € 98,00 € 61,00 € 1.830,05 € 30 Jahre 76,01 € 2.280,18 € 57,99 € 57,99 € 1.4. 67,39 € 10 Jahre 15 Jahre 20,53 € 307,98 € 488,21 € 20 Jahre 6,70 € 134,00 € 732,31 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 103,49 € 1.552,35 € 20 Jahre 84,20 € 1.684,00 € 1.630,39 € 30 Jahre 62,00 € 1.860,00 € 2.445,59 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 172,20 € 2.593,50 € 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 172,20 € 2.593,50 € 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 206,98 € 3.104,70 € 1.9. Zur Zeit: 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 34,07 € 681,40 € 1.11. 64,37 € 965,55 € 967,69 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,08 € 30 Jahre 21,23 € 636,96 € 1.12. 103,00 € 1.545,00 € Zur Zeit: 15 Jahre 64,37 € 965,55 € 217,00 € 3.255,00 € 59,29 € 59,29 € 30 Jahre 45,00 € 1.350,07 € 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 82,66 € 1.239,90 € 71,21 € 20 Jahre 62,65 € 1.253,00 € - Beisetzung mit Gedenkzeichen30 Jahre 44,43 € 1.332,97 € - Anonyme Beisetzung20 Jahre 1.017,35 € 30 Jahre 18,76 € 562,87 € - Beisetzung auf dem Friedhain30 Jahre 21,63 € 648,98 € 81,70 € 1.14. Zur Zeit: 15 Jahre 50,94 € 764,10 € 96,80 € 20 Jahre 132,91 € 2.658,14 € 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 7,64 € 114,60 € 1.16. 1.437,70 € Bielefeld 2020Friedhofsgebührenordnung StadtfriedhofSennefriedhof Bonn 2021 Aachen 2012 Münster 2017 Anmerkungen Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Aschenfeld gem. § 30 FS*Seite 31 von 33 Anlage 8 Zur Zeit: 15 Jahre 21,11 € 316,65 € 20 Jahre 30 Jahre 18,76 € 562,88 € 1.17. 5 Jahre 61,61 € 308,04 € Zur Zeit: 10 Jahre 15,00 € 150,00 € 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 15,00 € 225,00 € 1.19. 75,33 € 118,00 € 96,80 € 96,80 € 30 Jahre 54,00 € 1.620,00 € 1.20. 1.3. 86,45 € 98,00 € 61,00 € 1.7. 172,90 € 1.9. 1.12. 64,37 € 45,00 € 1.14. 50,94 € 62,65 € 1.19. 80,58 € 118,00 € 54,00 € 1.21. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. 1.21.1. 71,13 € 40,00 € 20 Jahre 1.21.2. 111,13 € 50,00 € 20 Jahre 30 Jahre 1.22. 51,87 € 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. 2.1.1. 554,72 € 605,00 € 529,00 € 560,45 € 2.1.2. 314,46 € 308,00 € 341,00 € 311,12 € 2.1.3. 314,46 € 308,00 € 311,12 € 2.1.4. 608,65 € 605,00 € 594,00 € 682,02 € 2.1.5. 663,22 € 605,00 € 594,00 € 2.1.6. 378,93 € 2.1.7. 378,93 € 448,93 € 2.1.8. 605,00 € 2.1.9. 554,72 € 605,00 € 2.1.10. 36,38 € 605,00 € 138,08 € 2.2. 2.2.1. 161,74 € 361,00 € 314,00 € 84,79 € 58,19 € 84,03 € 2.2.2. 145,00 € 66,10 € 314,00 € 54,34 € 2.2.3. 142,09 € 66,10 € 314,00 € 136,76 € 2.2.4. 144,89 € 472,00 € 271,00 € 65,79 € 98,77 € 2.2.5. 100,00 € 154,00 € 294,00 € 2.2.6. 100,00 € 103,00 - 217,00 € Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: Urnenbeisetzungen Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: bei Erstbelegung bei Zweitbelegung Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Sargbestattung Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Bonn 2021 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2020 Sennefriedhof StadtfriedhofSeite 32 von 33 Anlage 8 2.2.7. 314,46 € 2.3. 138,08 € 2.4. 2.4.1. 200,00 € 2.4.2. 600,00 € 165,00 € 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. *1) 1 Std. Halle 1 FH Hüls *4) ,,Aufbahrungshalle´´ 3.1.1. 139,00 € *1) 124,00 € *3) 238,91 € *2) 1 Std. 3.1.2. 70,00 € *2) 130,00 € *4) *3) ,,Trauerhalle´´ 3.2. 63,00 € 23,00 € 53,75 € 3.3. 49,00 € *6) 55,16 € *6) Je angefangene Stunde 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. 790,48 € 908,00 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 863,23 € 908,00 € 4.3. 140,43 € 270,00 € 4.4. 294,49 € 4.5. 109,13 € 5. Grabräumung 114,00 € *7) *7) 7.4 Grabhügel 52,00 *8) 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 25,93 € 25,00 € 17,54 € 6.2. 12,97 € 17,54 € 6.3. 150,00 € *9) *9) Hauptkarte jährlich 6.3.1. 21,14 € 25,00 € *10) *10) Nebenkarte jährlich 6.3.2. 21,14 € 3,00 € 6.4. 29,00 € *11) 110,18 € *13) *11) Einstelliges Grab 6.4.1. 63,41 € 56,00 € *12) 40,00 € 165,77 € *14) *12) Mehrstelliges Grab 6.4.2. 63,41 € 25,00 € 40,00 € 43,48 € *13) Reihengrab 6.4.3. 63,41 € 40,00 € 43,48 € *14) Wahlgrab 6.5. 76,44 € 10,00 € 40,00 € 17,54 € 7. Ausstattung 7.1. 211,82 € 7.2. 81,64 € 7.3. 61,46 € 7.4. 56,46 €Verschlusstafel Kolumbarium *8) 7.5 Grabmal, Einfassung Fundament, Entsorgung 62,00 Liegender Gedenkstein Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage. Für das Abräumen eines Grabes wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Berechnet werden: je Stunde Arbeitsleistung Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen Ausgrabung Sarggrab Normallage Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung Urnenversand (inkl. Porto) und für die Entsorgung je Stein und Einfassung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Je Erdbestattung Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen Einzelnamensschild Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Beisetzung einer Gebeinekiste Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen Bonn 2021 Aachen 2012 Münster 2017 Bielefeld 2020 Sennefriedhof StadtfriedhofSeite 33 von 33
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de