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201849-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umbennenung der Adolfstraße nach der deutschen Dichterin May Ayim

Nummer
201849-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201849 Bürgerantrag: Umbennenung der Adolfstraße nach der deutschen Dichterin May Ayim

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201849-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umbennenung der Adolfstraße nach
der deutschen Dichterin May Ayim
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Adolfstraße in Bonn-Nordstadt ist 1910 benannt worden nach Prinz Adolf
zu Schaumburg-Lippe (20.07.1859 Bückeburg – 09.07.1916 Bonn), der lange
Jahre mit seiner Frau Viktoria, Prinzessin von Preußen, im Palais Schaumburg
in Bonn wohnte.
An der Adolfstraße befinden sich die Gebäude mit den Hausnummern 1 bis 83
und 2 bis 114, in denen 871 Personen gemeldet sind. Von einer Umbenennung
und damit verbundenen Adressenänderung wären diese sowie des Weiteren
die Eigentümer der v. g. Hausgrundstücke betroffen.
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei Umbenennungen die Interessen der
Anlieger zu berücksichtigen (OVG NRW, Urteil vom 29.10.2007 in DÖV, 2008,
296). Eine entsprechend durchzuführende Anwohnerbefragung würde im
Hinblick auf die sehr hohe Anzahl der Betroffenen einen erheblichen
Verwaltungsaufwand bedeuten.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich bei verschiedenen in der Vergangenheit
beabsichtigten Umbenennungen gezeigt hat, dass die Anlieger nicht selten
mehrheitlich einer solchen Maßnahme ablehnend gegenüberstehen. So konnte
zuletzt die umfangreich diskutierte Umbenennung der Hindenburgallee nicht
umgesetzt werden.
Insoweit wird die Durchführung einer Umbenennung der Adolfstraße seitens
der Verwaltung nicht befürwortet.
Zu der vorgeschlagenen neuen Bezeichnung nach May Ayim ist festzustellen,
dass dieser Name in der Straßenbenennungsliste enthalten ist.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird – soweit er die Umbenennung der Adolfstraße zum
Gegenstand hat – abgelehnt. Die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gebracht.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de