201846-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen bei Corona-Kontaktpersonen im Kindesalter
Kerndaten
- Nummer
- 201846-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201846-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Maßnahmen bei Corona-Kontaktpersonen im
Kindesalter
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur vorliegenden Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Auch bei Kindern wird in der Regel die Anordnung einer Isolation gesprüft.
Abhängig vom Alter und der Einschätzung der Eltern wird bei Bedarf eine
Absonderung der Kinder vereinbart. Dies ist jedoch bei kleineren Kindern oder
bei beengten Wohnverhältnissen weder zumutbar, noch realistisch
umzusetzen. In derartigen Fällen werden die Eltern des betroffenen Kindes ab
sofort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem letzten Tag der infektiösen
Phase des Kindes als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne versetzt.
Im ungünstigsten Fall bedeutet dies für die Eltern eine Quarantänedauer von 24
Tagen (10 Tage infektiöse Phase des Kindes, danach 14 Tage Kontaktperson).
Ist jedoch eine Absonderung des Kindes möglich, beträgt die Quarantäne der
im gleichen Haushalt lebenden Eltern höchstens 14 Tage.
Zu 2.:
Ja, siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 3.:
Das Gesundheitsamt orientiert sich bei seiner Vorgehensweise an den
Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Anordnung der häuslichen
Absonderung ("Quarantäne") erfolgt auf Grundlage und nach Vorgabe des
Infektionsschutzgesetzes unter Wahrung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen,
dass die zu erlassenden Ordnungsverfügungen aufgrund der hohen
Fallzahlen weitgehend standardisiert sind und nicht ausführlich auf alle
Besonderheiten des Einzelfalles eingehen können. Dies erfolgt aber sehr wohl
bei der telefonischen Beratung im Vorfeld der schriftlichen Anordnung.
Zu 4.:Seite 1 von 2
Seite 2
Eine vorherige Absprache von Maßnahmen, die sich an Familien richten, mit
dem Jugendamt erfolgt normalerweise nicht. Dies ist aufgrund des hohen
Arbeitsaufkommens leider nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist auf die
Priorität der zeitnahen Unterbrechung der Kontaktketten hinzuweisen.
Anlage/n
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