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201844 · Beschlussvorlage

Überplanmäßige Aufwendungen für Sanierungsarbeiten am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs

Nummer
201844
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201844
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Überplanmäßige Aufwendungen für
Sanierungsarbeiten am Theater zur
Aufrechterhaltung des Spielbetriebs
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung ist dringlich da lange Zeit keine politischen Gremien getagt
haben. Die Mittel müssen zeitnah zur Verfügung gestellt werden, damit
die Sanierungsmaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des
Spielbetriebs nicht gefährdet werden. Die Vorlage konnte nicht früher
eingereicht werden, da zuvor zeitaufwendige Abstimmungen innerhalb der
Verwaltung notwendig waren.
Beschlussvorschlag
Die notwendigen Mittel zur Begleichung der Quartalsrechnungen des SGB ab
dem 2. Quartal bis zum Jahresende sowie die Rechnung einer Firma für
Baumaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs werden
überplanmäßig bereitgestellt:
konsumtive Mittel in Höhe von 2.843.000,00 € bei Finanzstelle
141900411/72.1000
investive Mittel i.H.v. 818.056,62 € bei Finanzstelle 5419004112000/78.6500
Die Deckung erfolgt konsumtiv aus:
Finanzstelle: 120001605 - Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben
Finanzposition: 61.1000 – Zuwendungen und allg. Umlagen
in Höhe von 2.443.000€
und
Finanzstelle: 141000403 - Beethovenpflege
Finanzposition: 73.1000 – Transferzahlungen
in Höhe von 400.000€
Die Deckung erfolgt investiv aus:
Finanzstelle: 5660613081020 - Endenicher Bach BNSeite 1 von 3

Seite 2
Finanzposition: 78.5200 – Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen
Begründung
Das SGB führt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs an den
Spielstätten des Theaters Sanierungsarbeiten durch. Die Kosten werden
der Kulturverwaltung quartalsweise in Rechnung gestellt. Da sich der
Sanierungsbedarf inzwischen auf weitere Maßnahmen erstreckt als
geplant und sich Maßnahmen aufgrund des Abstimmungsbedarfs und
der Ausführung im laufenden Spielbetrieb länger hinzogen als
ursprünglich angenommen, reichen die eingeplanten Mittel nicht aus. Zur
Begleichung der 2. und 3. Quartalsrechnung sowie für die voraussichtlich
noch im 4. Quartal anfallenden Kosten ist daher eine überplanmäßige
Ausgabe erforderlich.
In den benötigten Mitteln sind außerdem Mehrkosten i.H.v. 24.390,49 €
enthalten, die durch Leistungen im Rahmen der Instandsetzung der
Sprühwasserlöschanlage in der Oper entstanden sind. Der Auftrag wurde noch
vom Theater erteilt, bevor die Abwicklung der Sanierungsarbeiten vom SGB
übernommen wurde. Die Rechnung der Firma ist daher nicht in den
Quartalsrechnungen des SGB enthalten. Die Kostenerhöhung ist durch
Massenmehrung im Rahmen der Bauausführung entstanden
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.11 Theater 1.41.90.04.11.01 Theater (Zuschuss)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 818.100,00 5419004112000/
78.6500
818.100,00 5660613081020
78.5200
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
818.100,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3

Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.843.000,00 141900411/
72.1000
2.843.000,00 1200016505/
61.1000
(2.443.000€)
141000403/
73.1000
(400.000€)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.843.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de