201844 · Beschlussvorlage
Überplanmäßige Aufwendungen für Sanierungsarbeiten am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs
Kerndaten
- Nummer
- 201844
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 201844 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Überplanmäßige Aufwendungen für Sanierungsarbeiten am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist dringlich da lange Zeit keine politischen Gremien getagt haben. Die Mittel müssen zeitnah zur Verfügung gestellt werden, damit die Sanierungsmaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs nicht gefährdet werden. Die Vorlage konnte nicht früher eingereicht werden, da zuvor zeitaufwendige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung notwendig waren. Beschlussvorschlag Die notwendigen Mittel zur Begleichung der Quartalsrechnungen des SGB ab dem 2. Quartal bis zum Jahresende sowie die Rechnung einer Firma für Baumaßnahmen am Theater zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs werden überplanmäßig bereitgestellt: konsumtive Mittel in Höhe von 2.843.000,00 € bei Finanzstelle 141900411/72.1000 investive Mittel i.H.v. 818.056,62 € bei Finanzstelle 5419004112000/78.6500 Die Deckung erfolgt konsumtiv aus: Finanzstelle: 120001605 - Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben Finanzposition: 61.1000 – Zuwendungen und allg. Umlagen in Höhe von 2.443.000€ und Finanzstelle: 141000403 - Beethovenpflege Finanzposition: 73.1000 – Transferzahlungen in Höhe von 400.000€ Die Deckung erfolgt investiv aus: Finanzstelle: 5660613081020 - Endenicher Bach BNSeite 1 von 3 Seite 2 Finanzposition: 78.5200 – Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen Begründung Das SGB führt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs an den Spielstätten des Theaters Sanierungsarbeiten durch. Die Kosten werden der Kulturverwaltung quartalsweise in Rechnung gestellt. Da sich der Sanierungsbedarf inzwischen auf weitere Maßnahmen erstreckt als geplant und sich Maßnahmen aufgrund des Abstimmungsbedarfs und der Ausführung im laufenden Spielbetrieb länger hinzogen als ursprünglich angenommen, reichen die eingeplanten Mittel nicht aus. Zur Begleichung der 2. und 3. Quartalsrechnung sowie für die voraussichtlich noch im 4. Quartal anfallenden Kosten ist daher eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. In den benötigten Mitteln sind außerdem Mehrkosten i.H.v. 24.390,49 € enthalten, die durch Leistungen im Rahmen der Instandsetzung der Sprühwasserlöschanlage in der Oper entstanden sind. Der Auftrag wurde noch vom Theater erteilt, bevor die Abwicklung der Sanierungsarbeiten vom SGB übernommen wurde. Die Rechnung der Firma ist daher nicht in den Quartalsrechnungen des SGB enthalten. Die Kostenerhöhung ist durch Massenmehrung im Rahmen der Bauausführung entstanden Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.11 Theater 1.41.90.04.11.01 Theater (Zuschuss) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 818.100,00 5419004112000/ 78.6500 818.100,00 5660613081020 78.5200 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 818.100,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 2.843.000,00 141900411/ 72.1000 2.843.000,00 1200016505/ 61.1000 (2.443.000€) 141000403/ 73.1000 (400.000€) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.843.000,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de