201843-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entfernung Umlaufsperren Glückstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201843-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201843-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entfernung Umlaufsperren Glückstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der Umlaufsperre handelt es sich um eine Bahnanlage die planfestgestellt ist. Eine barrierefreie Versetzung der Umlaufsperre bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung und des Eisenbahnbundesamtes. Die entsprechenden Anträge müssen durch den Betreiber RSE (Rhein-Sieg-Eisenbahn) gestellt werden. Die Verwaltung hat die RSE um Information zum Sachstand gebeten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de