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201843-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entfernung Umlaufsperren Glückstraße

Nummer
201843-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201843 Entfernung Umlaufsperren Glückstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201843-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entfernung Umlaufsperren Glückstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Umlaufsperre handelt es sich um eine Bahnanlage die planfestgestellt
ist. Eine barrierefreie Versetzung der Umlaufsperre bedarf der Genehmigung
der Bezirksregierung und des Eisenbahnbundesamtes. Die entsprechenden
Anträge müssen durch den Betreiber RSE (Rhein-Sieg-Eisenbahn) gestellt
werden. Die Verwaltung hat die RSE um Information zum Sachstand gebeten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de