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201842 · Beschlussvorlage

Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern

Nummer
201842
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201842
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO
NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von
Bädern
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage
nicht fristgerecht zur Ratssitzung im November eingebracht werden. Der
Betriebsmitteletat der Bäder ist jedoch zu 100% ausgeschöpft. Wenn nicht
zeitnah zusätzliche Mittel bereit gestellt werden, können Verbindlichkeiten nicht
bedient und zum Weiterbetrieb der Bäder unabdingbare Sanierungen nicht
beauftragt werden. Eine Beschlussfassung in der ersten Ratssitzung der neuen
Legislaturperiode käme zu spät.
Beschlussvorschlag
Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 450.000 EUR im
konsumtiven Haushalt, Produktgruppe 1.08.03, Finanzstelle 152000803, wird
zugestimmt.
Begründung
Für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern besteht folgender
Mittelbedarf:
Produktgruppe 1.08.03
Finanzstelle 152000803 („Ber., Betr. v. Bäder“)
Finanzposition 72.1000 („Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“)
Bisherige Ermächtigung 2020: 3.263.075 EUR
Erhöhung um: 450.000 EUR
neue Ermächtigung: 3.713.075 EUR
Die Deckung erfolgt aus:
Produktgruppe 1.16.03Seite 1 von 3

Seite 2
Finanzstelle 120101603 („Liquiditätsmanagement“)
Finanzposition 66.1000 („Zinsen“)
Der Mehrbedarf geht im Wesentlichen zurück auf nicht planbare Unterhaltungs-
und Sanierungsmaßnahmen, die aufgrund von TÜV-Berichten erforderlich
werden. Im Ennertbad sind Badewassertechnik/Wasserverteiler,
Abwasserpumpen, Beckenwassererwärmung sowie die Entlüftung der
Umkleiden dringend sanierungsbedürftig (rd. 300 T EUR). Wenn die Arbeiten
nicht umgehend beauftragt bzw. ausgeschrieben werden, ist eine Öffnung des
Bades zu Saisonbeginn 2021 nicht möglich. Auch in anderen Bädern sind
zusätzliche Unterhaltungsleistungen durchzuführen (bis zu 100 T EUR). Ein
weiterer Mehrbedarf ist corona-bedingt entstanden (36 T EUR), der
verbleibende Betrag wird zur kurzfristigen Beschaffung von Erste-Hilfe-Material
für die Bäder benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Hallenbäder, Kombibad
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt in
2020
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.713.075 € 152000803/
72.1000
3.263.075 € 450.000 € 120101603/
66.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/nSeite 2 von 3

Seite 3
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de