201841-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste
Kerndaten
- Nummer
- 201841-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201841-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 28.01.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den einzelnen Punkten des Antrages "Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste" (201841) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Verwaltungsvorlagen, die den jeweiligen Stadtbezirk in besonderer Weise betreffen, sollen den jeweiligen BezVwSt vorab zur Kenntnis gegeben werden. Die GO NRW und die Bezirkssatzung sehen differenzierte Regelungen zur Einbindung der BVs vor (Entscheidungsrechte, Empfehlungsrechte, Anhörungsrechte). Von daher haben die Bezirksvertretungen bzw. die BezVwSt Kenntnis von allen sie betreffenden Vorlagen. Insoweit bedarf es keiner weitergehenden Regelung, die wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs „die den jeweiligen Stadtbezirk in besonderer Weise betreffen“ im Übrigen auch Anlass zu Meinungsverschiedenheiten geben könnte, die wegen der klaren gesetzlichen Regelungen nicht notwendig sind. 2. Die BezVwSt bekommen ein eigenes Beschlusskontrollsystem, das quartalsweise der jeweiligen Bezirksvertretung vorgelegt wird. Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung, zur Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 10.04.2018, (alte BoRIS DS- Nr.: 1810427ST2) verwiesen. Diese Stellungnahme hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Der Rat der Bundesstadt Bonn hat durch Beschluss vom 26.04.2012 die Geschäftsordnung dahingehend geändert (vgl. alte BoRIS DS-Nr. 1211058), dass die halbjährliche Berichterstattung über Ratsbeschlüsse, die vor mehr als drei Monaten gefasst und noch nicht ausgeführt wurden, entfällt. StattdessenSeite 1 von 6 Seite 2 sollen die gefassten Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer elektronischen Datenbank, auf die die Ratsmitglieder lesenden Zugriff haben, aufgenommen werden. Zudem wurde vereinbart, dass neben den Ratsmitgliedern auch die Fraktionen lesenden Zugriff auf die Beschlusskontrolle erhalten.“ Bei der aktuellen Beschlusskontrolle handelt es sich, ebenso wie beim alten Ratsinformationssystem (= BoRIS) um eine eigenentwickelte, elektronische Datenbank, d.h., um eine interne Webanwendung, die lediglich über einen Zugang im internen Netz abrufbar ist. Im Zuge der Ablösung des alten BoRIs durch BoRIS 2.0 wird in einem zweiten Projektabschnitt auch die Beschlusskontrolle integriert. Die Verwaltung wird den Wunsch, dass zukünftig auch die Bezirksverordneten für ihren Bezirk einen lesenden Zugriff erhalten aufgreifen und zu gegebener Zeit über die Realisierungsmöglichkeiten berichten. Es sei nur darauf hingewiesen, dass dafür ebenfalls eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich ist. 3. Die BezVwSt übernehmen bei Bedarf die Koordination von dezernatsübergreifenden und den Stadtbezirk in besonderer Weise betreffenden Themen. Bei ämterübergreifenden Fragestellungen innerhalb eines Dezernates obliegt die Koordination der entsprechenden Dezernatsleitung. Für die Koordination von dezernatsübergreifenden Themen bestehen – unabhängig davon, ob die Themen einen oder mehrere Stadtbezirke betreffen – etablierte Prozesse und Abstimmungsmechanismen in der Verwaltung. Eine Koordinierung durch die Bezirksverwaltungsstellen erfolgt dabei in Einzelfällen bereits heute. In allen anderen, bezirklich relevanten Fällen ist immer auch eine Einbindung der Bezirksverwaltungsstellen gewährleistet. Aus Sicht der Verwaltung bedarf die etablierte Praxis keiner Veränderung. 4. An den Sitzungen der Bezirksvertretungen nimmt zukünftig mindestens ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes teil. Je nach Tagesordnungspunkten und deren Bedeutsamkeit nehmen bereits jetzt Vertreter/innen aus den verschiedenen Fachbereichen teil. Dies können neben den zuständigen Sachbearbeitungen auch Abteilungsleitungen, (stellvertretende) Amtsleitungen oder (bei Themen mit besonderer politischer Dimension) auch Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sein. Eine anlasslose und pauschale, verpflichtende Teilnahme eines Mitgliedes aus dem Verwaltungsvorstand wird als nicht zielführend angesehen. Hier würden mitunter viele Stunden Arbeitszeit eingesetzt, die allenfalls Symbolcharakter, aber keine Produktivität entfalten würden. Dies verstärkt durch die Tatsache, dass die Bezirksvertretungen in der Regel in 2er-Paaren parallel tagen, sodass an einem Abend parallel zwei Vorstandsmitglieder gebunden werden.Seite 2 von 6 Seite 3 Es wird jedoch zugesagt, dass bei wesentlichen, politischen Themen auch die jeweils zuständigen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes bedarfsabhängig an den Beratungen in den Bezirksvertretungen mitwirken. 5. Die Bürgerdienste in den Bezirksrathäusern werden weiter gestärkt und öffnen grundsätzlich von Montag bis Freitag. Zunächst werden die Außenstellen ab 01.12.2020 an vier Tagen/Woche mit zwei Mitarbeitenden öffnen. Darüber hinaus wird die Verwaltung erarbeiten, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchem Ressourceneinsatz eine 5-tägige Öffnung realisierbar ist. 6. Die zentralen Informationsstellen (Empfang) der Bezirksrathäuser werden gestärkt sowie dauerhaft besetzt. Die zentralen Informationsstellen (Pforten) in den Bezirksrathäusern sind grundsätzlich sinnvolle Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Eine durchgängige Besetzung der Pforten von 7 bis 19 Uhr wäre daher grundsätzlich wünschenswert. Dies wäre jedoch nur mit zusätzlichem Personal umsetzbar, das aufgrund der Restriktionen des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe unten Frage 8) nicht ohne entsprechende Einsparung an anderer Stelle bereitgestellt werden kann. 7. Alle durch die Politik beschlossenen Maßnahmen des Feuerwehrtopfes werden in Federführung der BezVwSt geprüft, bzw. in der Umsetzung begleitet. Die Mittel des Feuerwehrtopfes werden künftig jeweils hälftig als investive und konsumtive Mittel zur Verfügung gestellt. a) Bad Godesberg, Bonn und Beuel Die fachliche Prüfung und operative Durchführung einer beschlossenen Maßnahme, die aus dem Feuerwehrtopf finanziert werden soll, sollte aufgrund des im Einzelfall erforderlichen Fachwissens auch weiterhin durch das jeweilige Fachamt erfolgen. Die Bezirksverwaltungsstellen begleiten die Umsetzung der Maßnahme. Dies umfasst z. B. - Information der BV über verfügbare Mittel und den Bearbeitungsstand beschlossener Maßnahmen - Einhaltung des Budgets - Begleitung der Umsetzung möglichst im selben Haushaltsjahr - Beantragung von Freigaben, Mittelvormerkungen - Anweisung der entsprechenden Rechnungen (nach sachlich und rechnerischer Prüfung durch das Fachamt) - Bei Bedarf Beantragung von Mittelübertragungen des konsumtiven oder investiven Ansatzes - Koordination der Umsetzung mit beteiligten Dritten (z.B. Ortsausschüsse und Bürgervereine) - Koordination von ämterübergreifenden ProjektenSeite 3 von 6 Seite 4 Die hälftige Aufteilung der Feuerwehrtopfmittel in konsumtiv und investiv für den Stadtbezirk Bonn ist für den Haushalt 2021/2022 bereits beantragt worden (je 55.000 €). In Beuel und Bad Godesberg sollte die hälftige Aufteilung ebenfalls erfolgen. b) Hardtberg Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsplan 2017/2018 haben die jeweiligen Bezirksvertretungen die Höhe, den Zweck und die Aufteilung zwischen konsumtiv und investiv der Feuerwehrtöpfe mit folgendem Ergebnis beschlossen: BV Bonn: Konsumtiv: 100.000 EUR zweckgebunden für reine Reparatur- und Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün (DS 1612231EB3) Investiv: 10.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung, Grünpflege (DS 1612392EB14) BV Bad Godesberg: Konsumtiv: 50.000 EUR zweckgebunden für reine Reparatur- und Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün (DS 1612296EB6) Investiv: 5.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung, Grünpflege (DS 1612392EB14) BV Beuel: Konsumtiv: 50.000 EUR zweckgebunden für stadtbezirklich relevante Maßnahmen (DS 1612287EB7) Investiv: 5.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung, Grünpflege (DS 1612392EB14) BV Hardtberg: Investiv: 20.000 EUR EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung, Grünpflege (DS 1612392EB14) Diese Mittel wurden in gleicher Höhe auch im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung gestellt. Die Erfahrung der BV Hardtberg in den letzten Jahren hat gezeigt, dass einige Maßnahmen nicht umsetzbar waren, weil dort nur investiv Mittel zur „freien“ Verfügung standen. Aus diesem Grund hat die Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg für den Doppelhaushalt 2021/22 die Mittel i. H. v. 20.000 EUR, die bisher investiv waren, konsumtiv angemeldet. Eine hälftige Aufteilung der Mittel wird als nicht zielführend angesehen, da die meisten von den Bezirksvertretungen in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen konsumtiv waren. Die Feuerwehrtöpfe sind nicht für größere Baumaßnahmen gedacht, sondern zur Behebung kleiner und notwendiger Mängel, für die die Fachämter weder finanzielle noch personelle Kapazitäten haben. Investive Maßnahmen in den Stadtbezirken sind über die jeweiligen Fachämter für den Haushalt anzumelden.Seite 4 von 6 Seite 5 8. Die Haushaltsmittel in den Stadtbezirken werden deutlich erhöht. Umfang und Verfahren bzgl. der Bürgerhaushalte wird in diesem Zuge grundlegend überprüft. Erhöhung der Haushaltsmittel in den Stadtbezirken: Die derzeitige Haushaltslage lässt keine Erhöhung der Mittel ohne Deckung zu. Das erstmalig für den Haushaltsplan 2015/2016 aufgestellte und von der Bezirksregierung Köln genehmigte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet die Maßnahmen bei den Bezirksverwaltungsstellen: „Festschreibung der Ansätze auf die Rechnungsergebnisse der Vorjahre“. Bei Anhebung der Ansätze würden diese HSK-Maßnahmen nicht weiter umgesetzt werden und der Mehrbedarf müsste an anderer Stelle kompensiert werden, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes nicht zu gefährden. Darüber hinaus dürfen die Bezirksverwaltungsstellen – im Unterschied zu den übrigen Fachämtern – den Großteil ihrer nicht verausgabten Mittel einer Rücklage zuführen, um so Mittel für größere und besondere Veranstaltungen ansparen zu können. Die Rücklagen weisen zum Teil erhebliche Beträge aus, so dass unterstellt werden kann, dass die Haushaltsmittel der Bezirke auskömmlich sind. Eine Bereitstellung zusätzlicher investiver Mittel bei den Bezirksverwaltungsstellen kann auch nicht befürwortet werden, da die Mittel für größerer Investitionen durch die entsprechenden Fachämtern angemeldet werden sollen. Dort liegt die Fachkompetenz für Ausschreibung, Beauftragung und Begleitung von Investitionen. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstellen haben weder die personellen Ressourcen noch die entsprechende Fachkenntnis zur Beauftragung größerer Projekte. Überprüfung des Umfangs und des Verfahrens bezüglich der Bürgerhaushalte: Die Durchführung des Bürgerdialogs zum Haushalt 2021/2022 beginnt im Dezember 2020. Bürgerinnen und Bürger sind dabei aufgerufen, Vorschläge für konkrete Projekte in den Stadtbezirken einzureichen. Das Konzept und das dafür zur Verfügung gestellte Budget wurden im Sommer 2020 durch den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda bzw. durch den Rat nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretungen beschlossen. Die Verwaltung ist grundsätzlich offen für Änderungen am Verfahren bei möglichen weiteren Bürgerdialogen zum Haushalt in den kommenden Jahren. Die Konzepte hierfür werden nach der Durchführung des Bürgerdialogs zum Haushalt 2021/2020 auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse erstellt. Dabei werden die Bezirksvertretungen - wie bereits in den vergangenen Jahren - einbezogen. 9. Die Dotierung insbesondere der Leitung der BezVwSt wird bezogen auf die so geänderten Aufgaben, Inhalte und Kompetenzen einer Stellenüberprüfung zugeführt.Seite 5 von 6 Seite 6 Sollten sich Änderungen im Aufgabenzuschnitt ergeben, die Auswirkung auf die Stellenbewertung haben könnten, erfolgt eine Überprüfung der Stellenwerte der Leitung der Bezirksverwaltungsstellen. 10. Die sogenannten schnellen Einsatztruppen (SET) werden wieder dezentral in den Stadtbezirken stationiert. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Organisationsstruktur war Ergebnis einer organisatorischen Betrachtung 2013. Die gewünschten Synergien und Effekte (Integration in bestehende Struktur, zentrale Arbeitseinteilung, Flexibilisierung durch Zentralisierung) sind eingetreten. Daher wird die Organisationsstruktur weiterhin als sinnvoll erachtet und soll beibehalten werden. Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe, der Vorteile sowie der im Nachgang zur Umstrukturierung durchgeführten Evaluation können der DS 1313183 entnommen werden. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de