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201841-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste

Nummer
201841-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201841 Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201841-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Stärkung der Stadtbezirke, der
Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 28.01.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den einzelnen Punkten des Antrages "Stärkung der Stadtbezirke, der
Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste" (201841) nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Verwaltungsvorlagen, die den jeweiligen Stadtbezirk in besonderer
Weise betreffen, sollen den jeweiligen BezVwSt vorab zur Kenntnis
gegeben werden.
Die GO NRW und die Bezirkssatzung sehen differenzierte Regelungen zur
Einbindung der BVs vor (Entscheidungsrechte, Empfehlungsrechte,
Anhörungsrechte). Von daher haben die Bezirksvertretungen bzw. die BezVwSt
Kenntnis von allen sie betreffenden Vorlagen. Insoweit bedarf es keiner
weitergehenden Regelung, die wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs „die
den jeweiligen Stadtbezirk in besonderer Weise betreffen“ im Übrigen auch
Anlass zu Meinungsverschiedenheiten geben könnte, die wegen der klaren
gesetzlichen Regelungen nicht notwendig sind.
2. Die BezVwSt bekommen ein eigenes Beschlusskontrollsystem, das
quartalsweise der jeweiligen Bezirksvertretung vorgelegt wird.
Grundsätzlich wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung,
zur Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 10.04.2018, (alte BoRIS DS-
Nr.: 1810427ST2) verwiesen.
Diese Stellungnahme hatte unter anderem folgenden Wortlaut:
„Der Rat der Bundesstadt Bonn hat durch Beschluss vom 26.04.2012 die
Geschäftsordnung dahingehend geändert (vgl. alte BoRIS DS-Nr. 1211058),
dass die halbjährliche Berichterstattung über Ratsbeschlüsse, die vor mehr als
drei Monaten gefasst und noch nicht ausgeführt wurden, entfällt. StattdessenSeite 1 von 6

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sollen die gefassten Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer
elektronischen Datenbank, auf die die Ratsmitglieder lesenden Zugriff haben,
aufgenommen werden. Zudem wurde vereinbart, dass neben den
Ratsmitgliedern auch die Fraktionen lesenden Zugriff auf die
Beschlusskontrolle erhalten.“
Bei der aktuellen Beschlusskontrolle handelt es sich, ebenso wie beim alten
Ratsinformationssystem (= BoRIS) um eine eigenentwickelte, elektronische
Datenbank, d.h., um eine interne Webanwendung, die lediglich über einen
Zugang im internen Netz abrufbar ist.
Im Zuge der Ablösung des alten BoRIs durch BoRIS 2.0 wird in einem zweiten
Projektabschnitt auch die Beschlusskontrolle integriert.
Die Verwaltung wird den Wunsch, dass zukünftig auch die Bezirksverordneten
für ihren Bezirk einen lesenden Zugriff erhalten aufgreifen und zu gegebener
Zeit über die Realisierungsmöglichkeiten berichten.
Es sei nur darauf hingewiesen, dass dafür ebenfalls eine Änderung der
Geschäftsordnung erforderlich ist.
3. Die BezVwSt übernehmen bei Bedarf die Koordination von
dezernatsübergreifenden und den Stadtbezirk in besonderer Weise
betreffenden Themen. Bei ämterübergreifenden Fragestellungen
innerhalb eines Dezernates obliegt die Koordination der entsprechenden
Dezernatsleitung.
Für die Koordination von dezernatsübergreifenden Themen bestehen –
unabhängig davon, ob die Themen einen oder mehrere Stadtbezirke betreffen
– etablierte Prozesse und Abstimmungsmechanismen in der Verwaltung. Eine
Koordinierung durch die Bezirksverwaltungsstellen erfolgt dabei in Einzelfällen
bereits heute. In allen anderen, bezirklich relevanten Fällen ist immer auch eine
Einbindung der Bezirksverwaltungsstellen gewährleistet. Aus Sicht der
Verwaltung bedarf die etablierte Praxis keiner Veränderung.
4. An den Sitzungen der Bezirksvertretungen nimmt zukünftig mindestens
ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes teil.
Je nach Tagesordnungspunkten und deren Bedeutsamkeit nehmen bereits jetzt
Vertreter/innen aus den verschiedenen Fachbereichen teil. Dies können neben
den zuständigen Sachbearbeitungen auch Abteilungsleitungen,
(stellvertretende) Amtsleitungen oder (bei Themen mit besonderer politischer
Dimension) auch Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sein. Eine anlasslose
und pauschale, verpflichtende Teilnahme eines Mitgliedes aus dem
Verwaltungsvorstand wird als nicht zielführend angesehen. Hier würden
mitunter viele Stunden Arbeitszeit eingesetzt, die allenfalls Symbolcharakter,
aber keine Produktivität entfalten würden. Dies verstärkt durch die Tatsache,
dass die Bezirksvertretungen in der Regel in 2er-Paaren parallel tagen, sodass
an einem Abend parallel zwei Vorstandsmitglieder gebunden werden.Seite 2 von 6

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Es wird jedoch zugesagt, dass bei wesentlichen, politischen Themen auch die
jeweils zuständigen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes bedarfsabhängig an
den Beratungen in den Bezirksvertretungen mitwirken.
5. Die Bürgerdienste in den Bezirksrathäusern werden weiter gestärkt und
öffnen grundsätzlich von Montag bis Freitag.
Zunächst werden die Außenstellen ab 01.12.2020 an vier Tagen/Woche mit
zwei Mitarbeitenden öffnen. Darüber hinaus wird die Verwaltung erarbeiten,
unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchem Ressourceneinsatz eine
5-tägige Öffnung realisierbar ist.
6. Die zentralen Informationsstellen (Empfang) der Bezirksrathäuser
werden gestärkt sowie dauerhaft besetzt.
Die zentralen Informationsstellen (Pforten) in den Bezirksrathäusern sind
grundsätzlich sinnvolle Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Eine
durchgängige Besetzung der Pforten von 7 bis 19 Uhr wäre daher grundsätzlich
wünschenswert. Dies wäre jedoch nur mit zusätzlichem Personal umsetzbar,
das aufgrund der Restriktionen des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe
unten Frage 8) nicht ohne entsprechende Einsparung an anderer Stelle
bereitgestellt werden kann.
7. Alle durch die Politik beschlossenen Maßnahmen des Feuerwehrtopfes
werden in Federführung der BezVwSt geprüft, bzw. in der Umsetzung
begleitet. Die Mittel des Feuerwehrtopfes werden künftig jeweils hälftig
als investive und konsumtive Mittel zur Verfügung gestellt.
a) Bad Godesberg, Bonn und Beuel
Die fachliche Prüfung und operative Durchführung einer beschlossenen
Maßnahme, die aus dem Feuerwehrtopf finanziert werden soll, sollte aufgrund
des im Einzelfall erforderlichen Fachwissens auch weiterhin durch das jeweilige
Fachamt erfolgen. Die Bezirksverwaltungsstellen begleiten die Umsetzung der
Maßnahme. Dies umfasst z. B.
- Information der BV über verfügbare Mittel und den Bearbeitungsstand
beschlossener Maßnahmen
- Einhaltung des Budgets
- Begleitung der Umsetzung möglichst im selben Haushaltsjahr
- Beantragung von Freigaben, Mittelvormerkungen
- Anweisung der entsprechenden Rechnungen (nach sachlich und
rechnerischer Prüfung durch das Fachamt)
- Bei Bedarf Beantragung von Mittelübertragungen des konsumtiven oder
investiven Ansatzes
- Koordination der Umsetzung mit beteiligten Dritten (z.B. Ortsausschüsse und
Bürgervereine)
- Koordination von ämterübergreifenden ProjektenSeite 3 von 6

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Die hälftige Aufteilung der Feuerwehrtopfmittel in konsumtiv und investiv für
den Stadtbezirk Bonn ist für den Haushalt 2021/2022 bereits beantragt worden
(je 55.000 €).
In Beuel und Bad Godesberg sollte die hälftige Aufteilung ebenfalls erfolgen.
b) Hardtberg
Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsplan 2017/2018 haben die
jeweiligen Bezirksvertretungen die Höhe, den Zweck und die Aufteilung
zwischen konsumtiv und investiv der Feuerwehrtöpfe mit folgendem Ergebnis
beschlossen:
BV Bonn:
Konsumtiv: 100.000 EUR zweckgebunden für reine Reparatur- und
Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün
(DS 1612231EB3)
Investiv: 10.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung,
Grünpflege (DS 1612392EB14)
BV Bad Godesberg:
Konsumtiv: 50.000 EUR zweckgebunden für reine Reparatur- und
Ausbesserungsmaßnahmen bei öffentlichen Anlagen und Straßenbegleitgrün
(DS 1612296EB6)
Investiv: 5.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung,
Grünpflege (DS 1612392EB14)
BV Beuel:
Konsumtiv: 50.000 EUR zweckgebunden für stadtbezirklich relevante
Maßnahmen (DS 1612287EB7)
Investiv: 5.000 EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Straßenunterhaltung,
Grünpflege (DS 1612392EB14)
BV Hardtberg:
Investiv: 20.000 EUR EUR für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen,
Straßenunterhaltung, Grünpflege (DS 1612392EB14)
Diese Mittel wurden in gleicher Höhe auch im Doppelhaushalt 2019/2020 zur
Verfügung gestellt. Die Erfahrung der BV Hardtberg in den letzten Jahren hat
gezeigt, dass einige Maßnahmen nicht umsetzbar waren, weil dort nur investiv
Mittel zur „freien“ Verfügung standen. Aus diesem Grund hat die
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg für den Doppelhaushalt 2021/22 die Mittel i.
H. v. 20.000 EUR, die bisher investiv waren, konsumtiv angemeldet.
Eine hälftige Aufteilung der Mittel wird als nicht zielführend angesehen, da die
meisten von den Bezirksvertretungen in der Vergangenheit beschlossenen
Maßnahmen konsumtiv waren. Die Feuerwehrtöpfe sind nicht für größere
Baumaßnahmen gedacht, sondern zur Behebung kleiner und notwendiger
Mängel, für die die Fachämter weder finanzielle noch personelle Kapazitäten
haben. Investive Maßnahmen in den Stadtbezirken sind über die jeweiligen
Fachämter für den Haushalt anzumelden.Seite 4 von 6

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8. Die Haushaltsmittel in den Stadtbezirken werden deutlich erhöht.
Umfang und Verfahren bzgl. der Bürgerhaushalte wird in diesem Zuge
grundlegend überprüft.
Erhöhung der Haushaltsmittel in den Stadtbezirken:
Die derzeitige Haushaltslage lässt keine Erhöhung der Mittel ohne
Deckung zu. Das erstmalig für den Haushaltsplan 2015/2016 aufgestellte und
von der Bezirksregierung Köln genehmigte Haushaltssicherungskonzept
beinhaltet die Maßnahmen bei den Bezirksverwaltungsstellen: „Festschreibung
der Ansätze auf die Rechnungsergebnisse der Vorjahre“. Bei Anhebung der
Ansätze würden diese HSK-Maßnahmen nicht weiter umgesetzt werden und
der Mehrbedarf müsste an anderer Stelle kompensiert werden, um die
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes nicht zu gefährden.
Darüber hinaus dürfen die Bezirksverwaltungsstellen – im Unterschied zu den
übrigen Fachämtern – den Großteil ihrer nicht verausgabten Mittel einer
Rücklage zuführen, um so Mittel für größere und besondere Veranstaltungen
ansparen zu können. Die Rücklagen weisen zum Teil erhebliche Beträge aus,
so dass unterstellt werden kann, dass die Haushaltsmittel der Bezirke
auskömmlich sind.
Eine Bereitstellung zusätzlicher investiver Mittel bei den
Bezirksverwaltungsstellen kann auch nicht befürwortet werden, da die Mittel für
größerer Investitionen durch die entsprechenden Fachämtern angemeldet
werden sollen. Dort liegt die Fachkompetenz für Ausschreibung, Beauftragung
und Begleitung von Investitionen. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstellen
haben weder die personellen Ressourcen noch die entsprechende
Fachkenntnis zur Beauftragung größerer Projekte.
Überprüfung des Umfangs und des Verfahrens bezüglich der
Bürgerhaushalte:
Die Durchführung des Bürgerdialogs zum Haushalt 2021/2022 beginnt im
Dezember 2020. Bürgerinnen und Bürger sind dabei aufgerufen, Vorschläge für
konkrete Projekte in den Stadtbezirken einzureichen. Das Konzept und das
dafür zur Verfügung gestellte Budget wurden im Sommer 2020 durch den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
bzw. durch den Rat nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretungen
beschlossen.
Die Verwaltung ist grundsätzlich offen für Änderungen am Verfahren bei
möglichen weiteren Bürgerdialogen zum Haushalt in den kommenden Jahren.
Die Konzepte hierfür werden nach der Durchführung des Bürgerdialogs zum
Haushalt 2021/2020 auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse
erstellt. Dabei werden die Bezirksvertretungen - wie bereits in den vergangenen
Jahren - einbezogen.
9. Die Dotierung insbesondere der Leitung der BezVwSt wird bezogen auf
die so geänderten Aufgaben, Inhalte und Kompetenzen einer
Stellenüberprüfung zugeführt.Seite 5 von 6

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Sollten sich Änderungen im Aufgabenzuschnitt ergeben, die Auswirkung auf die
Stellenbewertung haben könnten, erfolgt eine Überprüfung der Stellenwerte der
Leitung der Bezirksverwaltungsstellen.
10. Die sogenannten schnellen Einsatztruppen (SET) werden wieder
dezentral in den Stadtbezirken stationiert.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Organisationsstruktur war
Ergebnis einer organisatorischen Betrachtung 2013. Die gewünschten
Synergien und Effekte (Integration in bestehende Struktur, zentrale
Arbeitseinteilung, Flexibilisierung durch Zentralisierung) sind eingetreten. Daher
wird die Organisationsstruktur weiterhin als sinnvoll erachtet und soll
beibehalten werden. Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe, der
Vorteile sowie der im Nachgang zur Umstrukturierung durchgeführten
Evaluation können der DS 1313183 entnommen werden.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de