201840-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: E-Bike/Nextbike Lade- und Verleihstationen in jedem Bonner Stadtteilbezirk
Kerndaten
- Nummer
- 201840-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201840-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: E-Bike/Nextbike Lade- und Verleihstationen in jedem Bonner Stadtteilbezirk Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß Bürgerantrag wird die Einrichtung eines E-Bike-Mietsystems inklusive Ladestationen in allen Stadtbezirken gefordert. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bei dem in Alfter und Wachtberg genutzten System handelt es sich um das E- BikeSystem der Regionalverkehr Köln GmbH im linksrheinischen Rhein-Sieg- Kreis. Dieses System wurde mittlerweile mit drei virtuellen Stationen (ohne Ladeinfrastruktur) an der Poppelsdorfer Allee, Bad Godesberg Bahnhof und Mehlem Bahnhof an das Bonner Stadtgebiet angekoppelt. In Bonn wird derzeit ein gesamtstädtisches Fahrradmietsystem mit konventionellen Fahrrädern durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH mit dem Betreiber nextbike betrieben. Ende 2020 wurde auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ein stationsgebundenes Fahrradmietsystem durch die Rhein-Sieg- Verkehrsgesellschaft (RSVG) in Kooperation mit nextbike gestartet. Zum Einsatz kommen sowohl konventionelle Räder als auch in einigen Gebieten Pedelecs. Gemäß Beschluss DS 200225 vom 07.05.2020 wird eine regionale Vernetzung der Systeme der Stadt Bonn und der unmittelbar angrenzenden Kommunen des Kreisgebietes angestrebt. Dieses regionale Mietsystem soll sowohl klassische Mieträder als auch Pedelecs und perspektivisch Lastenräder umfassen. Gemäß o. g. Beschluss sollen die Stadtwerke Bonn als Betreiber des Bonner Fahrradmietsystems mit allen Beteiligten die entsprechenden rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen schaffen. Hierfür sind zunächst rechtliche, vergaberechtliche und finanzielle Fragestellungen zu prüfen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung empfiehlt daher in der Sache zunächst die Prüfergebnisse abzuwarten und dem / der Antragstellenden eine Information im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zukommen zu lassen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de