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201840-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: E-Bike/Nextbike Lade- und Verleihstationen in jedem Bonner Stadtteilbezirk

Nummer
201840-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201840 Bürgerantrag: E-Bike/Nextbike Lade- und Verleihstationen in jedem Bonner Stadtteilbezirk

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201840-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: E-Bike/Nextbike Lade- und
Verleihstationen in jedem Bonner Stadtteilbezirk
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß Bürgerantrag wird die Einrichtung eines E-Bike-Mietsystems inklusive
Ladestationen in allen Stadtbezirken gefordert.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bei dem in Alfter und Wachtberg genutzten System handelt es sich um das E-
BikeSystem der Regionalverkehr Köln GmbH im linksrheinischen Rhein-Sieg-
Kreis. Dieses System wurde mittlerweile mit drei virtuellen Stationen (ohne
Ladeinfrastruktur) an der Poppelsdorfer Allee, Bad Godesberg Bahnhof und
Mehlem Bahnhof an das Bonner Stadtgebiet angekoppelt.
In Bonn wird derzeit ein gesamtstädtisches Fahrradmietsystem mit
konventionellen Fahrrädern durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH mit
dem Betreiber nextbike betrieben.
Ende 2020 wurde auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ein
stationsgebundenes Fahrradmietsystem durch die Rhein-Sieg-
Verkehrsgesellschaft (RSVG) in Kooperation mit nextbike gestartet. Zum
Einsatz kommen sowohl konventionelle Räder als auch in einigen Gebieten
Pedelecs.
Gemäß Beschluss DS 200225 vom 07.05.2020 wird eine regionale Vernetzung
der Systeme der Stadt Bonn und der unmittelbar angrenzenden Kommunen
des Kreisgebietes angestrebt. Dieses regionale Mietsystem soll sowohl
klassische Mieträder als auch Pedelecs und perspektivisch Lastenräder
umfassen. Gemäß o. g. Beschluss sollen die Stadtwerke Bonn als Betreiber
des Bonner Fahrradmietsystems mit allen Beteiligten die entsprechenden
rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen schaffen.
Hierfür sind zunächst rechtliche, vergaberechtliche und finanzielle
Fragestellungen zu prüfen.Seite 1 von 2

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Die Verwaltung empfiehlt daher in der Sache zunächst die Prüfergebnisse
abzuwarten und dem / der Antragstellenden eine Information im Sinne der
Stellungnahme der Verwaltung zukommen zu lassen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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