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201839 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen

Nummer
201839
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201839
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Haupt-,
Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bestellt die Oberbürgermeisterin und
die Stadtkämmerin zu den Vertreterinnen für die Haupt-, Gesellschafter-
und Mitgliederversammlungen, bei denen die Stimmrechte direkt bei der
Bundesstadt Bonn liegen. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die
Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehält, wird die
Vertretung von der Stadtkämmerin wahrgenommen.
2. Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestellt der Rat der
Bundesstadt Bonn die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden
Bediensteten des Dezernates II, der Amtsleitung der Kämmerei sowie
Bediensteten der Abteilung Beteiligungsverwaltung und weiterer
Verwaltungsangestellter, soweit sich die Oberbürgermeisterin oder die
Stadtkämmerin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst
vorbehalten. Die vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld mit der
Oberbürgermeistern bzw. der Stadtkämmerin abzustimmen.
3. Dieser Beschluss gilt auch für die Haupt-, Gesellschafter- und
Mitgliederversammlungen neu hinzukommender
Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stimmrechte direkt bei der
Bundesstadt Bonn liegen.
Begründung
Gemäß § 113 GO NRW entscheidet der Rat über die Entsendung
gemeindlicher Vertreter in Beiräte, Ausschüsse,Seite 1 von 4

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Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Sofern
weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder
ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Die Regelung des
§ 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern zwingend die
Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter zu
den Vertretern zählen muss, verpflichtet den Rat, die
Oberbürgermeisterin bzw. die von ihr vorgeschlagenen Bediensteten zu
benennen.
Auch bei der Entsendung nur eines Kapitalvertreters entspricht es der
gesetzlichen Stellung des Amtes der Oberbürgermeisterin als direkt
gewählte Hauptverwaltungsbeamtin, sich in für die Bundesstadt Bonn
entscheidenden Fragen der wirtschaftlichen Beteiligungen im konkreten
Einzelfall die Vertretung selbst vorzubehalten. Die Stadtkämmerin als für
die Beteiligungsverwaltung zuständige Dezernentin nimmt – von diesem
Vorbehaltsrecht abgesehen – die grundsätzliche Vertretung in den
entsprechenden Gremien wahr oder delegiert diese Vertretung an die
unter Beschlussziffer 2 genannten Organisationseinheiten.
Durch die vorgesehenen Beschlüsse wird die Flexibilität in der
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte optimiert. Die Einschränkung,
dass die in Beschlussziffer 2 genannten Kapitalvertreter / -vertreterinnen
das Stimmverhalten im Vorfeld abzustimmen haben, stellt gleichzeitig
sicher, dass der Einfluss der Oberbürgermeisterin bzw. der
Stadtkämmerin jederzeit vollumfänglich erhalten bleibt. Die zu
beschließenden Vertretungsregelungen entsprechen der
Zuständigkeitsverteilung der GO NRW und bilden die praktikable Basis,
die Wahrung der Interessen der Bundesstadt Bonn auch in den Gremien
der vielfältigen wirtschaftlichen Beteiligungen zu gewährleisten.
Mit Beschlussfassung über die vorstehende Regelung zur
Kapitalvertretung geht künftig einher, dass die bestellten Vertreterinnen
und Vertreter neben der Wahrnehmung operativer Gesellschafterrechte
(z. B. §§ 50, 51a GmbHG – „Minderheitsrechte; Auskunfts- und
Einsichtsrecht der Gesellschafter“) ermächtigt sind, Angelegenheiten, die
der Zuständigkeit der Anteilseignerversammlungen obliegen, unmittelbar
ohne die Einholung eines Weisungsbeschlusses durch den Rat der
Bundesstadt Bonn zuzustimmen. Namentlich sind dies die
Beschlussfassungen über die Feststellung der Jahresabschlüsse und
Lageberichte der Beteiligungsunternehmen, die damit regelmäßig
einhergehenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse sowie die jährlichen
Bestellungen der Abschlussprüfer. Über die in denSeite 2 von 4

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Anteilseignerversammlungen gefassten Beschlüsse erfolgt sodann
künftig eine nachlaufende Information des für die städtischen
Beteiligungen zuständigen Ausschusses.
Bei den Beschlussfassungen über die Wirtschaftspläne erfolgt
entsprechend der bisher üblichen Vorgehensweise weiterhin die
Einholung entsprechender Weisungsbeschlüsse. Dies gilt ebenso für die
Angelegenheiten, bei denen kraft Gesetz (z. B. § 108 Abs. 6 a) GO
NRW) oder aufgrund eines Selbstbindungsbeschlusses des Rates (z. B.
DS: 1311680 „Zukünftige Geschäftsführungs- und Organisationsstruktur
im SWB-Konzern“) eine Beteiligung des Rates vorgesehen bzw.
gewünscht ist. Diese Regelung entspricht damit auch der üblichen
Vorgehensweise in Städten und Landkreisen mit vergleichbarem
Beteiligungsportfolio.
Anlage/n
1 Anlage Verwaltungsvertreter in HV-GV-MV_direkte Beteiligungen (öffentlich)Seite 3 von 4

Anlage
Verwaltungsvertreter in Hauptversammlung, Gesellschafterversammlung und Mitgliederversammlung
Direkte Beteiligungen Gremium Vertreter ‐ Verwaltung Stellvertreter ‐ Verwaltung
Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) Gesellschafterversammlung Andreas Oliver Koch (II-1) Ruth Bartsch (II-1)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA) Zweckverbandsversammlung David Baier (AL 67) Dr. Uda Erbe (67-5)
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2)
Gemeinnützige Baugenossenschaft
Sankt Augustin eG (GBG)
Mitgliederversammlung Manuela Olschewski (20-2) Carsten Velewald (20-2)
Gemeinnützige Wohnungsbau‐genossenschaft Bonn eG (GWG Bonn) Mitgliederversammlung Carsten Velewald (20-2) Manuela Olschewski (20-2)
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2)
Stadtbahngesellschaft Rhein‐Sieg mbH i.L. (SRS i.L.) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2)
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) Gesellschafterversammlung StKin Frau Margarete Heidler Herr Wolfgang Fuchs
Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein‐Sieg/Ahrweiler (T&C) Gesellschafterversammlung Viktoria Appelbe (AL 03) Michael Schütte (AL 20)
Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag) Hauptversammlung Manuela Olschewski (20-2) Carsten Velewald (20-2)
Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) Strukturbeirat Carsten Velewald (20-2) N.N.
Autoschnellfähre Bad Godesberg‐Niederdollendorf GmbH (ASF)* Gesellschafterversammlung StKin Frau Margarete Heidler Michael Schütte (AL 20)
* In der Gesellschafterversammlung der ASF waren bisher neben der Stadtkämmerin 3 weitere politische Vertreter (Christoph Jansen, Gieslint Grenz, Monika Heinzel) entsandt.
Der Gesellschaftsvertrag der ASF sieht keine Regelung bezüglich der Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung vor. Da die ASF nicht mehr operativ tätig ist, wird
die Anzahl der Bonner Vertreter reduziert, der Stimmanteil wird dadurch nicht tangiert.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de