201839 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen
Kerndaten
- Nummer
- 201839
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201839 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Vertretung der Bundesstadt Bonn in Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bestellt die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin zu den Vertreterinnen für die Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen, bei denen die Stimmrechte direkt bei der Bundesstadt Bonn liegen. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehält, wird die Vertretung von der Stadtkämmerin wahrgenommen. 2. Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bestellt der Rat der Bundesstadt Bonn die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden Bediensteten des Dezernates II, der Amtsleitung der Kämmerei sowie Bediensteten der Abteilung Beteiligungsverwaltung und weiterer Verwaltungsangestellter, soweit sich die Oberbürgermeisterin oder die Stadtkämmerin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehalten. Die vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld mit der Oberbürgermeistern bzw. der Stadtkämmerin abzustimmen. 3. Dieser Beschluss gilt auch für die Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen neu hinzukommender Beteiligungsunternehmen, bei denen die Stimmrechte direkt bei der Bundesstadt Bonn liegen. Begründung Gemäß § 113 GO NRW entscheidet der Rat über die Entsendung gemeindlicher Vertreter in Beiräte, Ausschüsse,Seite 1 von 4 Seite 2 Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Die Regelung des § 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern zwingend die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Bediensteter zu den Vertretern zählen muss, verpflichtet den Rat, die Oberbürgermeisterin bzw. die von ihr vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen. Auch bei der Entsendung nur eines Kapitalvertreters entspricht es der gesetzlichen Stellung des Amtes der Oberbürgermeisterin als direkt gewählte Hauptverwaltungsbeamtin, sich in für die Bundesstadt Bonn entscheidenden Fragen der wirtschaftlichen Beteiligungen im konkreten Einzelfall die Vertretung selbst vorzubehalten. Die Stadtkämmerin als für die Beteiligungsverwaltung zuständige Dezernentin nimmt – von diesem Vorbehaltsrecht abgesehen – die grundsätzliche Vertretung in den entsprechenden Gremien wahr oder delegiert diese Vertretung an die unter Beschlussziffer 2 genannten Organisationseinheiten. Durch die vorgesehenen Beschlüsse wird die Flexibilität in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte optimiert. Die Einschränkung, dass die in Beschlussziffer 2 genannten Kapitalvertreter / -vertreterinnen das Stimmverhalten im Vorfeld abzustimmen haben, stellt gleichzeitig sicher, dass der Einfluss der Oberbürgermeisterin bzw. der Stadtkämmerin jederzeit vollumfänglich erhalten bleibt. Die zu beschließenden Vertretungsregelungen entsprechen der Zuständigkeitsverteilung der GO NRW und bilden die praktikable Basis, die Wahrung der Interessen der Bundesstadt Bonn auch in den Gremien der vielfältigen wirtschaftlichen Beteiligungen zu gewährleisten. Mit Beschlussfassung über die vorstehende Regelung zur Kapitalvertretung geht künftig einher, dass die bestellten Vertreterinnen und Vertreter neben der Wahrnehmung operativer Gesellschafterrechte (z. B. §§ 50, 51a GmbHG – „Minderheitsrechte; Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter“) ermächtigt sind, Angelegenheiten, die der Zuständigkeit der Anteilseignerversammlungen obliegen, unmittelbar ohne die Einholung eines Weisungsbeschlusses durch den Rat der Bundesstadt Bonn zuzustimmen. Namentlich sind dies die Beschlussfassungen über die Feststellung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Beteiligungsunternehmen, die damit regelmäßig einhergehenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse sowie die jährlichen Bestellungen der Abschlussprüfer. Über die in denSeite 2 von 4 Seite 3 Anteilseignerversammlungen gefassten Beschlüsse erfolgt sodann künftig eine nachlaufende Information des für die städtischen Beteiligungen zuständigen Ausschusses. Bei den Beschlussfassungen über die Wirtschaftspläne erfolgt entsprechend der bisher üblichen Vorgehensweise weiterhin die Einholung entsprechender Weisungsbeschlüsse. Dies gilt ebenso für die Angelegenheiten, bei denen kraft Gesetz (z. B. § 108 Abs. 6 a) GO NRW) oder aufgrund eines Selbstbindungsbeschlusses des Rates (z. B. DS: 1311680 „Zukünftige Geschäftsführungs- und Organisationsstruktur im SWB-Konzern“) eine Beteiligung des Rates vorgesehen bzw. gewünscht ist. Diese Regelung entspricht damit auch der üblichen Vorgehensweise in Städten und Landkreisen mit vergleichbarem Beteiligungsportfolio. Anlage/n 1 Anlage Verwaltungsvertreter in HV-GV-MV_direkte Beteiligungen (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage Verwaltungsvertreter in Hauptversammlung, Gesellschafterversammlung und Mitgliederversammlung Direkte Beteiligungen Gremium Vertreter ‐ Verwaltung Stellvertreter ‐ Verwaltung Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) Gesellschafterversammlung Andreas Oliver Koch (II-1) Ruth Bartsch (II-1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA) Zweckverbandsversammlung David Baier (AL 67) Dr. Uda Erbe (67-5) Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2) Gemeinnützige Baugenossenschaft Sankt Augustin eG (GBG) Mitgliederversammlung Manuela Olschewski (20-2) Carsten Velewald (20-2) Gemeinnützige Wohnungsbau‐genossenschaft Bonn eG (GWG Bonn) Mitgliederversammlung Carsten Velewald (20-2) Manuela Olschewski (20-2) Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2) Stadtbahngesellschaft Rhein‐Sieg mbH i.L. (SRS i.L.) Gesellschafterversammlung Michael Schütte (AL 20) Manuela Olschewski (20-2) Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) Gesellschafterversammlung StKin Frau Margarete Heidler Herr Wolfgang Fuchs Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein‐Sieg/Ahrweiler (T&C) Gesellschafterversammlung Viktoria Appelbe (AL 03) Michael Schütte (AL 20) Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag) Hauptversammlung Manuela Olschewski (20-2) Carsten Velewald (20-2) Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) Strukturbeirat Carsten Velewald (20-2) N.N. Autoschnellfähre Bad Godesberg‐Niederdollendorf GmbH (ASF)* Gesellschafterversammlung StKin Frau Margarete Heidler Michael Schütte (AL 20) * In der Gesellschafterversammlung der ASF waren bisher neben der Stadtkämmerin 3 weitere politische Vertreter (Christoph Jansen, Gieslint Grenz, Monika Heinzel) entsandt. Der Gesellschaftsvertrag der ASF sieht keine Regelung bezüglich der Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung vor. Da die ASF nicht mehr operativ tätig ist, wird die Anzahl der Bonner Vertreter reduziert, der Stimmanteil wird dadurch nicht tangiert.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de