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201835-01 · Beschlussvorlage

Nachbesetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat

Nummer
201835-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201835 Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat

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Beschlussvorlage
öffentlich
201835-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Nachbesetzung der Gremien bei anderen
Körperschaften und Behörden, hier:
- Kreispolizeibeirat
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
Ordentliches Mitglied
1. Eva Kuzu (als Ersatz für Florian Schaper) Grüne
Stellvertretendes Mitglied
2. Anja Lamodke (als Ersatz für Corinna Dahmen) Grüne
Begründung
Nach der Mandatsniederlegung von Herrn Schaper und Frau Dahmen sind die
Positionen im Gremium neu zu besetzen.
Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW)
sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der
Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und
kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates
und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach
dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch
andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die
einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder,
Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der
Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte,
Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht
Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch
die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef,
Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter, Bornheim und
Wachtberg.
Laut § 17 Abs. 2 POG NRW wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken (§
2 Abs. 2 POG NRW) die Vertretungen der beteiligten Kreise und kreisfreien
Städte die Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter zum Polizeibeirat
nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur Gesamteinwohnerzahl des Bezirks.
Im Dezember 2019 lagen lt. Angaben IT NRW folgende Einwohnerzahlen vor:
Stadt Bonn 329.673 Einwohner
Rhein-Sieg-Kreis
(soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner
________________
Insgesamt 559.683 Einwohner
Prozentuale Sitzanteile:
Insgesamt 559.683 Einwohner
= 100,00 % = 11,00 Sitze
Rhein-Sieg-Kreis
(soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner
= 41,10 % = 4,52 Sitze
Stadt Bonn 329.673 Einwohner
= 58,90 % = 6,48 Sitze
Nach Rundung werden 6 Mitglieder für die Stadt Bonn und 5 Mitglieder für den
Rhein-Sieg-Kreis – wie bereits auch in der vergangenen Wahlperiode -
errechnet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de