201835-01 · Beschlussvorlage
Nachbesetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat
Kerndaten
- Nummer
- 201835-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.702 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201835-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Nachbesetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag In den Kreispolizeibeirat werden gewählt: Ordentliches Mitglied 1. Eva Kuzu (als Ersatz für Florian Schaper) Grüne Stellvertretendes Mitglied 2. Anja Lamodke (als Ersatz für Corinna Dahmen) Grüne Begründung Nach der Mandatsniederlegung von Herrn Schaper und Frau Dahmen sind die Positionen im Gremium neu zu besetzen. Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW) sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern. Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter, Bornheim und Wachtberg. Laut § 17 Abs. 2 POG NRW wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken (§ 2 Abs. 2 POG NRW) die Vertretungen der beteiligten Kreise und kreisfreien Städte die Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur Gesamteinwohnerzahl des Bezirks. Im Dezember 2019 lagen lt. Angaben IT NRW folgende Einwohnerzahlen vor: Stadt Bonn 329.673 Einwohner Rhein-Sieg-Kreis (soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner ________________ Insgesamt 559.683 Einwohner Prozentuale Sitzanteile: Insgesamt 559.683 Einwohner = 100,00 % = 11,00 Sitze Rhein-Sieg-Kreis (soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner = 41,10 % = 4,52 Sitze Stadt Bonn 329.673 Einwohner = 58,90 % = 6,48 Sitze Nach Rundung werden 6 Mitglieder für die Stadt Bonn und 5 Mitglieder für den Rhein-Sieg-Kreis – wie bereits auch in der vergangenen Wahlperiode - errechnet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de