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201835 · Beschlussvorlage

Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat

Nummer
201835
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 91 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201835-03 Besetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat
  2. 201835-01 Nachbesetzung der Gremien bei anderen Körperschaften und Behörden, hier: - Kreispolizeibeirat

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Beschlussvorlage
öffentlich
201835
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Besetzung der Gremien bei anderen
Körperschaften und Behörden, hier:
- Kreispolizeibeirat
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Kreispolizeibeirat werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Florian Schaper Grüne 1. Prof. Dr. Detmar Jobst Grüne
2. Clara Hennes Grüne 2. Corinna Dahmen Grüne
3. Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU 3. Torben Leskien CDU
4. Jürgen Wehlus CDU 4. Georg Schäfer CDU
5. Dr. Nico Janicke SPD 5. Alois Saß SPD
6. Dr. Albert Weidmann BBB 6. Johannes Schott BBB
Begründung
Nach § 15 des Polizeiorganisationsgesetztes Nordrhein-Westfalen (POG NRW)
sind bei den Kreispolizeibehörden Polizeibeiräte zu bilden. Der
Kreispolizeibeirat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gemäß § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise und
kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit die Mitglieder des Polizeibeirates
und ihre Stellvertreterinnen/ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach
dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch
andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die
einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder,
Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Ihre Zahl darf die der
Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte,
Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht
Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.Seite 1 von 3
Seite 2
Der Kreispolizeibezirk Bonn umfasst neben dem Gebiet der Stadt Bonn auch
die Gebiete der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bad Honnef,
Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter, Bornheim und
Wachtberg.
Laut § 17 Abs. 2 POG NRW wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken (§
2 Abs. 2 POG NRW) die Vertretungen der beteiligten Kreise und kreisfreien
Städte die Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter zum Polizeibeirat
nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur Gesamteinwohnerzahl des Bezirks.
Im Dezember 2019 lagen lt. Angaben IT NRW folgende Einwohnerzahlen vor:
Stadt Bonn 329.673 Einwohner
Rhein-Sieg-Kreis
(soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner
________________
Insgesamt 559.683 Einwohner
Prozentuale Sitzanteile:
Insgesamt 559.683 Einwohner
= 100,00 % = 11,00 Sitze
Rhein-Sieg-Kreis
(soweit im Bezirk der KPB Bonn) 230.010 Einwohner
= 41,10 % = 4,52 Sitze
Stadt Bonn 329.673 Einwohner
= 58,90 % = 6,48 Sitze
Nach Rundung werden 6 Mitglieder für die Stadt Bonn und 5 Mitglieder für den
Rhein-Sieg-Kreis – wie bereits auch in der vergangenen Wahlperiode -
errechnet.
Dem Kreispolizeibeirat gehörten in der vergangenen Ratsperiode an:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende MitgliederSeite 2 von 3
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1. Edith Koischwitz (CDU) 1. Stv. Frank Henseler (CDU)
(bis 31.12.2015)
1. Stv. Georg Schäfer (CDU)
(ab 07.04.2016)
2. Stv. Jürgen Wehlus (CDU) 2. Will Breuers (CDU)
(bis 07.04.2016)
2. Stv. Prof. Dr. Norbert Jacobs (CDU)
(ab 08.04.2016)
3. Stv Angelika Esch (SPD) 3. Stv. Dr. Stephan Eickschen (SPD)
(bis 25.02.2016)
3. Stv. Sebastian Kelm (SPD)
(bis 07.11.2016)
3. Stv. Sebastian Kelm (CDU)
4. Stv Doro Schmitz (Grüne) 4. Stv Christian Paul Trützler (Grüne)
5. AM Achim Haffner (FDP) 5. Stv. Frank Thomas (FDP)
6. Stv. Felix Kopinski (Piraten) 6. Stv. Jürgen Repschläger (Linke)
(bis 07.11.2016 Piraten,
von 08.11.2016 bis 02.03.2020 Die Sozialliberalen
und ab 03.03.2020 wieder Piraten)
Bis zur Wahl der neuen Polizeibeiräte üben die Mitglieder der alten
Polizeibeiräte ihre Tätigkeit weiter aus.
Analog gilt dies auch für stellvertretende Mitglieder.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de