201834 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SWB GmbH, EnW GmbH, BonnCC GmbH, T & C GmbH sowie IBFB gGmbH; hier: Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW (Oberbürgermeister/in)
Kerndaten
- Nummer
- 201834
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201834 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SWB GmbH, EnW GmbH, BonnCC GmbH, T & C GmbH sowie IBFB gGmbH; hier: Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW (Oberbürgermeister/in) Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Gesellschafterin Bundesstadt Bonn entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn nach § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit nachstehend genannten gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen die Oberbürgermeisterin oder die/den von ihr vorgeschlagene/n Bedienstete/n: SWB GmbH Ordentliches Mitglied 1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 2 der Satzung) EnW GmbH Ordentliches Mitglied 1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 6 des Gesellschaftsvertrages) BonnCC GmbH Ordentliches Mitglied 1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) T & C GmbH Ordentliches MitgliedSeite 1 von 3 Seite 2 1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) IBFB gGmbH Die Oberbürgermeisterin und die Kulturdezernentin sind gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages geborene Mitglieder des Aufsichtsrates. Ordentliches Mitglied 1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner Begründung Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder die/der von ihm/ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Bei o. g. Beteiligungen hatte in der am 31. Oktober 2020 endenden Ratsperiode der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Ashok Sridharan, die Verwaltung vertreten. Mit seinem Ausscheiden als Oberbürgermeister zum 31. Oktober 2020 hat er ebenfalls zum Ende seiner Amtszeit die dargestellten Aufsichtsratsmandate und die Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei der BonnCC GmbH, der T&C GmbH sowie der IBFB gGmbH niedergelegt, so dass ab 1. November 2020 diese Positionen vakant sind. Zur effizienten Umsetzung des kommunalrechtlichen Steuerungsgebots sowie zum Erhalt aller der Bundesstadt Bonn zustehenden Stimmrechte in o. g. Aufsichtsräten ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die ab 1. November 2020 entstehende Vakanz auf den der Oberbürgermeisterin bzw. der Verwaltung zustehenden Aufsichtsratsplätzen auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken. Zur zeitnahen Besetzung dieser Positionen mit der Oberbürgermeisterin Katja Dörner oder eine/n von ihr vorgeschlagene/n Bedienstete/n der Stadtverwaltung Bonn bedarf es daher einer Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Rates. Entsprechend § 113 Abs. 2 GO NRW besteht zugunsten der Oberbürgermeisterin ein Rechtsanspruch auf Entsendung ihrer Person oder der/des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten in die genannten Gremien. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. der / des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Neuentsendung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen.Seite 2 von 3 Seite 3 Die für die Oberbürgermeisterin noch zu benennenden Stellvertreter/Ersatzmitglieder werden in der Ratssitzung benannt, die die Entsendung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zum Gegenstand hat. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de