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201834 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SWB GmbH, EnW GmbH, BonnCC GmbH, T & C GmbH sowie IBFB gGmbH; hier: Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW (Oberbürgermeister/in)

Nummer
201834
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201834
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat
der SWB GmbH, EnW GmbH, BonnCC GmbH, T &
C GmbH sowie IBFB gGmbH; hier: Besetzung
nach § 113 Abs. 2 GO NRW
(Oberbürgermeister/in)
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Gesellschafterin Bundesstadt Bonn entsendet der Rat der Bundesstadt
Bonn nach § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit nachstehend genannten
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen die Oberbürgermeisterin oder
die/den von ihr vorgeschlagene/n Bedienstete/n:
SWB GmbH
Ordentliches Mitglied
1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 6
Abs. 2 der Satzung)
EnW GmbH
Ordentliches Mitglied
1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 6
des Gesellschaftsvertrages)
BonnCC GmbH
Ordentliches Mitglied
1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
T & C GmbH
Ordentliches MitgliedSeite 1 von 3

Seite 2
1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
IBFB gGmbH
Die Oberbürgermeisterin und die Kulturdezernentin sind gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages geborene Mitglieder des Aufsichtsrates.
Ordentliches Mitglied
1. Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Begründung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der
Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder die/der von ihm/ihr
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Bei o. g. Beteiligungen hatte in der am 31. Oktober 2020 endenden
Ratsperiode der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Ashok Sridharan,
die Verwaltung vertreten. Mit seinem Ausscheiden als Oberbürgermeister zum
31. Oktober 2020 hat er ebenfalls zum Ende seiner Amtszeit die dargestellten
Aufsichtsratsmandate und die Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei der
BonnCC GmbH, der T&C GmbH sowie der IBFB gGmbH niedergelegt, so dass
ab 1. November 2020 diese Positionen vakant sind.
Zur effizienten Umsetzung des kommunalrechtlichen Steuerungsgebots sowie
zum Erhalt aller der Bundesstadt Bonn zustehenden Stimmrechte in o. g.
Aufsichtsräten ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die ab 1.
November 2020 entstehende Vakanz auf den der Oberbürgermeisterin bzw.
der Verwaltung zustehenden Aufsichtsratsplätzen auf ein absolutes
Mindestmaß zu beschränken. Zur zeitnahen Besetzung dieser Positionen mit
der Oberbürgermeisterin Katja Dörner oder eine/n von ihr vorgeschlagene/n
Bedienstete/n der Stadtverwaltung Bonn bedarf es daher einer
Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Rates.
Entsprechend § 113 Abs. 2 GO NRW besteht zugunsten der
Oberbürgermeisterin ein Rechtsanspruch auf Entsendung ihrer Person oder
der/des von ihr vorgeschlagenen Bediensteten in die genannten Gremien. Der
Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. der / des von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten ist im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung zur
Neuentsendung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder nicht auf die Liste einer
Partei anzurechnen.Seite 2 von 3

Seite 3
Die für die Oberbürgermeisterin noch zu
benennenden Stellvertreter/Ersatzmitglieder werden in der Ratssitzung
benannt, die die Entsendung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zum
Gegenstand hat.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de