201833 · Einwohnerfrage
Familienzentrum „Rheindorfer Burg“
Kerndaten
- Nummer
- 201833
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 29.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Einwohnerfrage öffentlich 201833 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 13.10.2020 gez. Poppe-Reiners Familienzentrum „Rheindorfer Burg“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Frage 1: Welcher konkrete Termin kann von der Verwaltung für die Fertigstellung des zu erweiternden Außengeländes am „Familienzentrum Rheindorfer Burg“ benannt werden? Frage 2: Neben der extremen Lärm- (und vermutlich auch Abgasbelastung) drängt sich sogar noch ein zweiter Grund für vorbeugenden Gesundheitsschutz auf: Erhöht ein Kindergarten in Passivhausbauweise (unter den Gegebenheiten der derzeitigen Pandemie) die Ansteckungsgefahr? Begründung: Bei der letzten Sitzung (Sondersitzung der BV Bonn) ist mir aufgefallen, dass die Bezirksverordneten den erschreckenden Tenor des Lärmgutachtens zum „Familienzentrum Rheindorfer Burg“ leider immer noch nicht kennen. Ich habe das Gutachten deshalb in der Anlage beigefügt: Anlage/n 1 Messbericht (öffentlich) 2 Einwohnerfragen zum Familienzentrum Rheindorfer Burg (nichtöffentlich)Seite 1 von 24 B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Messbericht über die Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr bei der KITA "An der Rheindorfer Burg 2" in 53117 Bonn ___________________________________________ Stand: Juni 2020 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle nach § 29 b BImSchG Geräusche und Erschütterungen Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.deSeite 2 von 24 B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Messbericht über die Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr bei der KITA "An der Rheindorfer Burg 2" in 53117 Bonn ___________________________________________ Stand: Juni 2020 DIESES GUTACHTEN MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. Auftraggeber: Bundesstadt Bonn Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda 53111 Bonn Auftrags-Nr.: B1910139-01 Berichts-Nr.: B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Auftrag vom: 12.02.2020 Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook Bearbeiter: Dr. L. Sonnenschein Seitenzahl: 23 Datum: 22. Juni 2020Seite 3 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung ........................................................................ 4 2. Unterlagen ............................................................................................................. 8 2.1. Pläne ...................................................................................................................................... 8 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse ................................................... 8 2.3. Sonstiges .............................................................................................................................. 9 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte .............. 10 3.1. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV ................................................................... 11 4. Vorgabewerte ...................................................................................................... 12 5. Geräuschsituation, Vorgehensweise................................................................. 15 6. Messung............................................................................................................... 16 6.1. Personen ............................................................................................................................. 16 6.2. Messgerät ........................................................................................................................... 16 6.3. Mikrofonstandort................................................................................................................ 17 7. Ergebnisse ........................................................................................................... 18 8. Bewertung der Ergebnisse ................................................................................. 20 9. Planungsempfehlung .......................................................................................... 21Seite 4 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 4 von 23 1. Einleitung und Aufgabenstellung Die städtische KITA An der Rheindorfer Burg 2 in Bonn befindet sich auf einem Eckgrundstück zur Straße An der Josefshöhe die von Kfz viel befahren wird und auch von einer Straßenbahn frequentiert wird. Außerdem erfüllt die Straße An der Josefshöhe zum Teil eine Zubringerfunktion zum Hafen mit der entsprechenden Belastung durch den damit verbundenen Schwerlastverkehr. An dem Knotenpunkt der beiden Straßen befindet sich eine Lichtzeichenanlage. Die KITA und insbesondere die Freiflächen auf dem KITA-Gelände, die zur Straße An der Josefshöhe hin orientiert sind werden durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm maßgeblich beeinflusst. Die Regelöffnungszeiten der KITA für die Kinder erstrecken sich wochentags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Da die Kinder sich während ihres Aufenthalts in der KITA teils auch auf den Freiflächen außerhalb des Gebäudes bewegen können sind sie dort dem Verkehrslärm unmittelbar ausgesetzt. Wir wurden von dem Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn beauftragt, eine Schallpegeldauermessung auf den Freiflächen der KITA durchzuführen, um die Immissionen aufgrund des Verkehrslärms zu untersuchen. Dazu wurde die 11. Kalenderwoche 2020 ausgewählt, da in dieser Woche weniger Kinder in der KITA erwartet wurden und die Messung damit ungestörter durchgeführt werden konnte. Einschränkungen bzw. Empfehlungen aufgrund der Covid-19 Pandemie, die auch den Verkehr und damit die Messungen beeinflusst haben könnten wurden erst nach der Erhebung der relevanten Immissionspegel ausgesprochen. Auf den folgenden Seiten sind Abbildungen der Lage der KITA und der Umgebung gegeben. In der Abbildung 1-1 ist eine Luftaufnahme mit dem Gebäude der KITA rot umrandet zu sehen. In der Abbildung 1-2 ist ein Lageplan mit dem Betriebsgelände der KITA rot umrandet dargestellt. In der Abbildung 1-3 ist ein Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Bundesstadt Bonn. Gemäß dem Flächennutzungsplan ist die Betriebsfläche der KITA südwestlich durch eine Wohnbaufläche und sonst durch eine Grünfläche abgegrenzt. Gemäß dem Bebauungsplan 7624-49 der Bundesstadt Bonn befindet sich die KITA auf einer Grünfläche. Südwestlich davon schließt sich ein allgemeines Wohngebiet an. Nach Vorgaben der Behörde soll die Beurteilung für die KITA gemäß der 16. BImSchV analog zu Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen undSeite 5 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 5 von 23 Altenheimen erfolgen, die unter allen Kategorien den höchsten Schutzanspruch aufweisen. Abbildung 1-1: Luftaufnahme der KITA (rot umrandet) An der Rheindorfer Burg 2 in Bonn (genordet. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn) KITASeite 6 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 6 von 23 Abbildung 1-2: Lageplan der KITA An der Rheindorfer Burg 2 in Bonn (genordet. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn). Das Betriebsgelände der KITA ist rot umrandet.Seite 7 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 7 von 23 Abbildung 1-3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Bundeststadt Bonn (genordet, ohne Maßstab. Quelle: online Stadtplan der Bundestadt Bonn). Grünflächen sind grün, Wohnbauflächen orange, Mischgebietsflächen braun, Sonderbauflächen rosa und Gewerbe- flächen grau angelegt. KITASeite 8 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 8 von 23 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Lageplan sowie Luftbildaufnahme der KITA und Umgebung, Stand: Januar 2020 /2/ Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn, Stand März 2020 /3/ Deutsche Grundkarte, DGK5 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse /4/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bekundung vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.4.2019 I 432 /5/ TA Lärm Sechste AVwV v. 28.08.98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) – Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Eisenbahn- Bundesamt, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 vom 07.07.2017 /6/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landesimmissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert am 20. März 2016Seite 9 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 9 von 23 /7/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung- 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 V vom 18.12.2014 | 2269 /8/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 /9/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn, München, aktualisiert als Anhang der 16. BImSchV, Dezember 2014 /10/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /11/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /12/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 /13/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 "Berechnungsverfahren", Ausgabe Juli 2002 & Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 /14/ DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen September, 1991 /15/ DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen /16/ DIN 4109-2:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen 2.3. Sonstiges /17/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI-Verlag, 5. AuflageSeite 10 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 10 von 23 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter anderem die Emittentenarten: • Straßenverkehr • Schienenverkehr • Industrie / Gewerbe Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist. Bei den Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und Parkvorgänge an Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regel- werke vorliegen, wird die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur Bewertung herangezogen. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.Seite 11 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 11 von 23 3.1. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tabelle 3-1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB(A) Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr.Seite 12 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 12 von 23 4. Vorgabewerte Die Abbildung 3-1 zeigt die Lage des Messpunktes auf der Freifläche des KITA- Geländes. Die Fotos in Abbildung 3-2 auf der nächsten Seite zeigen die wetterfeste Dauermessstation auf dem Gelände in perspektivischer Ansicht. Die Sandspielplatzfläche befindet sich zum allergrößten Teil weiter entfernt von der Straße An der Josefshöhe als der Mikrofonstandort, wie aus der Abbildung 3-1 ersichtlich ist. Abbildung 3-1: Lage des Messpunktes im Außenbereich der KITA (genordet, ohne Maßstab. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn) MesspunktSeite 13 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 13 von 23 Abbildung 3-2: Foto der Freifläche an der KITA mit dem Standort (MP) des Messmikrofons (mit roter Ellipse umrandet). Das Gelände der KITA ist mit einem Metallgitterzaun eingefriedet. Das Foto oben zeigt einen Blick aus südwestlicher Richtung und unten aus nordöstlicher Richtung.Seite 14 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 14 von 23 Wie bereits in der Einleitung erläutert wird die KITA in dieser Untersuchung gemäß der 16. BImSchV analog zu Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen beurteilt. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV tags beträgt für diese Kategorie sozialer Einrichtungen 57 dB(A). Dabei handelt es sich um den niedrigsten Grenzwert tags, der im Rahmen der 16. BImSchV vorgegeben wird. Die Grenzwerte der 16. BImSchV sind nur bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Verkehrswege auf Einhaltung zu prüfen, werden hier aber zur Orientierung herangezogen. Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 dB(A) außerhalb des Hauses zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Um die Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden. Bei Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten betragen die Auslösewerte für freiwillige Sanierungsleistungen an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen 67 dB(A) tags. Zur Beurteilung der Verkehrslärmpegel wird der energie-äquivalente Dauerschallpegel LAeq herangezogen.Seite 15 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 15 von 23 5. Geräuschsituation, Vorgehensweise Die Geräuschsituation an der KITA setzt sich aus verschiedenen Geräuschkomponenten zusammen: • Straßenverkehrslärm • Schienenverkehrslärm • Martinshörner von vorbeifahrenden Einsatzfahrzeugen (unterliegen keiner Beurteilung) • Kindergeräusche (Fremdgeräusche) • Vogelgezwitscher (Fremdgeräusche) • Regen (Fremdgeräusche) Bei der Straße An der Rheindorfer Burg handelt es sich um keine Durchgangsstraße, die im weiteren nordwestlichen Verlauf nur für Anwohner zugelassen ist. Somit sind die maßgeblichen Immissionen aus dem Straßenverkehr von der Durchgangsstraße An der Josefshöhe zu erwarten. Hinzu kommen noch die Immissionen aus dem Schienenverkehr durch die Straßenbahnlinie auf dem Mittelstreifen der Straße An der Josefshöhe. Die Messergebnisse (unter anderem Maximalpegel, Mittelungspegel) wurden im Messgerät abgespeichert. Mittels spezieller Software wurden alle Daten normgerecht ausgewertet und hinsichtlich der Vorgaben bewertet.Seite 16 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 16 von 23 6. Messung Die Messung mit der Dauermessstation wurde am Freitag, den 06.03.2020 nachmittags bei der KITA in Betrieb genommen, so dass am Montagmorgen die Messung zu Beginn des Tagzeitraums um 06:00 Uhr bereits voll funktionsfähig durchgeführt werden konnte. Die relevanten Messdaten erstrecken sich bis Freitag, den 13.03.2020. 6.1. Personen Anwesend waren - Dr. Lars Sonnenschein (ADU cologne) - Frau Lissner (Städtische KITA An der Rheindorfer Burg) 6.2. Messgerät Das Messgerät aus Tabelle 5-1 kam in der Dauermessstation zum Einsatz. Während der Messungen wurden die Geräusche in der Frequenzbewertung „A“ (nach DIN IEC 651) sowie am geeichten Schallpegelmesser nach der Messung die A-bewerteten Schalldruckpegel LAeq, LAFmax, LAFTeq, LCeq sowie weitere Parameter abgelesen und festgehalten. Der Index F gibt hierbei die Zeitauflösung „Fast“ an. In regelmäßigen Abständen (ca. alle 24 h) findet eine automatische Signalkalibrierung der Dauermessstation statt. Tabelle 6-1: Verwendetes Messgerät Bezeichnung Hersteller Typ Serien-Nr. Messgerät Svantec SV 307 82086 Messmikrofon ST30 82690 Mikrofonkabel 1408 -Seite 17 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 17 von 23 6.3. Mikrofonstandort Das Mikrofon wurde in 2 m Höhe über Boden südlich von dem KITA-Gebäude in unmittelbarer Nähe der Sandspielfläche für die Kinder aufgebaut. Die Luftaufnahme in der Abbildung 3-1 und die beiden Fotos in der Abbildung 3-2 zeigen den Aufstellungsort auf dem KITA-Gelände.Seite 18 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 18 von 23 7. Ergebnisse Die Ergebnisse für die mit der Dauermessstation vom 09.03 bis zum 13.03.2020 überwachten Geräuschimmissionen sind im Folgenden tabellarisch dargestellt, wobei der energetisch gemittelte Pegel LAeq zur Beurteilung des Verkehrslärms herangezogen wurde. Der Straßenverkehrslärm dominiert. Eine Separierung des Schienenverkehrslärms ist nicht möglich. Fremdgeräusche aufgrund von Martinshörnern von Einsatzfahrzeugen wurden aus der Pegelmittelung entfernt, da sie keiner Beurteilung des Straßenverkehrslärms unterliegen. Andere Fremdgeräusche wie Vogelgezwitscher und spielende Kinder ohne maßgeblichen Einfluss auf die Mittelungspegel sind mit berücksichtigt worden. Aufgrund der berücksichtigten Fremdgeräusche ist zu erwarten, dass die Zuordnung der gemessenen Pegel zum Verkehrslärm mit einer Toleranz von +0 und -1 dB behaftet ist. Es wurde unsererseits kein Messabschlag von 3 dB in Anwendung gebracht. Im Einzelnen haben sich am Messort folgende Pegel ergeben: Tabelle 6-1: Beurteilungspegel der Dauermessungen vom 09.03 bis 16.03.2020 am Messort. Beurteilung- zeitraum LAeq in dB(A) Messbedingungen Mo. 09.03.2020 10:00 – 15:00 Uhr 06:00 – 22:00 Uhr 59,8 59,6 Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen Di. 10.03.2020 10:00 – 15:00 Uhr 06:00 – 22:00 Uhr - - Maßgeblicher Einfluss durch Niederschlag (Pegel nicht verwendbar) Maßgeblicher Einfluss durch Niederschlag (Pegel nicht verwendbar) Mi. 11.03.2020 10:00 – 15:00 Uhr 06:00 – 22:00 Uhr 60,2 60,8 Leichter Niederschlag 13:00 – 16:00 Uhr nicht von Pegelmittelung ausgeschlossen Do. 12.03.2020 10:00 – 15:00 Uhr 06:00 – 22:00 Uhr 59,3 59,6 Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen Fr. 13.03.2020 10:00 – 15:00 Uhr 06:00 – 22:00 Uhr 59,7 59,3 Keine besonderen Vorkommnisse Da die Öffnungszeiten der KITA laut Betreiber von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgegeben sind, wurde der Mittelungspegel einmal für diesen Zeitraum gebildet, indem die Kinder sich potenziell auf den Freiflächen der KITA aufhalten können und einmal wurde derSeite 19 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 19 von 23 Mittelungspegel über den gesamten Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebildet. Die unterschiedlich ermittelten Beurteilungspegel weisen eine Differenz von lediglich bis zu 0,6 dB auf. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass konservativ Beurteilungspegel von bis zu 61 dB(A) auftreten. An der Grundstücksgrenze zur Straße An der Josefshöhe hin sind aufgrund der Nähe zur Straße 3 bis 4 dB höhere Pegel zu erwarten. Der Aufenthaltsbereich der Kinder erstreckt sich bis zum Zaun auf der Grundstücksgrenze, wo sie somit Beurteilungspegeln von maximal 65 dB(A) ausgesetzt sind. In dem weiträumigen rückwärtigen straßenabgewandten Teil jenseits des Mikrofonstandorts sind entsprechend niedrigere Pegel unter 61 dB(A) zu erwarten. Spitzenpegel aus dem Verkehrslärm (abgesehen von Einsatzfahrzeugen mit Martinshörnen) liegen unter 80 dB(A). An Wochenenden (Samstagen und Sonntagen) fallen die Beurteilungspegel aufgrund des niedrigeren Verkehrsaufkommens erwartungsgemäß 2 – 3 dB geringer aus, so dass Beurteilungspegel von bis zu 59 dB(A) am Mikrofonstandort auftreten. Diese Information wird hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, aber nicht bei der Beurteilung berücksichtigt, da die Kinder die Freiflächen nur wochentags frequentieren.Seite 20 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 20 von 23 8. Bewertung der Ergebnisse Die Tabelle 6-1 zeigt, dass die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm bis zu 61 dB(A) betragen. Der Grenzwert der 16. BImSchV von 57dB(A) tags wird von diesem Beurteilungspegel am Messort um 4 dB überschritten. An der Grundstücksgrenze zur Straße An der Josefshöhe hin ergeben sich daraus Überschreitungen von 7 – 8 dB. Der Aufenthaltsbereich der Kinder erstreckt sich bis zum Zaun auf der Grundstücksgrenze, wo sie Beurteilungspegeln von maximal 65 dB(A) ausgesetzt sind. Wird der Pegel von 65 dB(A) auf eine Einwirkzeit von 2,5 Stunden beschränkt, reduziert sich der Beurteilungspegel des Tagzeitraums auf 57 dB(A). Halten sich Kinder am Zaun parallel zur Straße an der Josephshöhe 2,5 Stunden auf und ansonsten außerhalb des relevanten Einflussbereichs des Straßenverkehrslärms (mindestens 10 dB niedrigere Pegel), sind sie unter der Annahme gleichmäßiger Einwirkung des Verkehrslärms zu den verschiedenen Tagesstunden, gemittelt über den gesamten Tagzeitraum, einem um 8 dB vermindertem Pegel ausgesetzt, also 57 dB(A) anstatt 65 dB(A).Seite 21 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 21 von 23 9. Planungsempfehlungen Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Straße An der Josefshöhe hat die Stadt Bonn bereits in 2019 eine wirksame Maßnahme zur Lärmreduzierung ergriffen. Eine weitergehende Verbesserung der Immissionssituation aus dem Verkehrslärm kann durch eine schalldichte oder zumindest schallmindernde Einfriedung an Stelle des durchlässigen Gitterzaunes erreicht werden. Dabei sollte nicht nur der Bereich parallel zur Straße An der Josefshöhe ertüchtigt werden, sondern auch die Flanken rechtwinklig dazu. Insbesondere im Osten und Nordosten, wo das Betriebsgelände der KITA abschüssig ist, wird eine längere und höhere Abschirmung notwendig sein, um den Verkehrslärm von der Straße An der Josefshöhe effektiv zu mindern. Details hierzu können nur auf Basis einer Immissionsprognose bestimmt werden. Eine konkrete Ausführung lässt sich z.B. durch eine begrünte Lärmschutzwand realisieren.Seite 22 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 22 von 23 Abbildung 9-1: Luftaufnahme der KITA mit einer weiteren planbaren Freifläche im Norden (ca. 450 m2) (genordet, ohne Maßstab. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn) Eine weitere Möglichkeit besteht in der Erschließung einer zusätzlichen Freifläche auf der Grünfläche, die sich nördlich des KITA-Gebäudes und -Geländes anschließt (siehe Abbildung 9-1), so dass sich der Aufenthaltsschwerpunkt der Kinder weiter weg verschiebt, von den maßgeblichen Emissionen aus dem Verkehrslärm von der Straße An der Josefshöhe. Aufgrund der größeren Entfernung werden sich die Pegel entsprechend vermindern. Darüber hinaus wirkt das KITA-Gebäude selbst zum Teil als Abschirmung zwischen der Straße und der neu zu erschließenden Freifläche, wodurch die Verkehrslärmbelastung weiter reduziert wird.Seite 23 von 24 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1910139-01(1)_ver22Jun2020 Seite 23 von 23 ❖ Qualität der Prognose Die gemessenen Schallpegel beinhalten Beiträge aufgrund von Umgebungslärm, die nicht vom Verkehr stammen. Bei Berücksichtigung dieser ergibt sich eine Unsicherheit auf die gemessenen Schallpegel von +0 / -1 dB. Köln, 22. Juni 2020 B1910139-01(1)_ver22Jun2020 wp/ls Fachlich Verantwortlicher Sachbearbeiter (Dr. W. Pook) (Dr. L. Sonnenschein) Die Akkreditierung gilt für die in der Urkundenanlage aufgeführten Prüfungen zur Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen gemäß Modul ImmissionsschutzSeite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de