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201833 · Einwohnerfrage

Familienzentrum „Rheindorfer Burg“

Nummer
201833
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
29.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,8 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201833-01 ST Familienzentrum „Rheindorfer Burg“

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Einwohnerfrage
öffentlich
201833
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
13.10.2020 gez. Poppe-Reiners
Familienzentrum „Rheindorfer Burg“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Frage 1:
Welcher konkrete Termin kann von der Verwaltung für die Fertigstellung des zu
erweiternden
Außengeländes am „Familienzentrum Rheindorfer Burg“ benannt werden?
Frage 2:
Neben der extremen Lärm- (und vermutlich auch Abgasbelastung) drängt sich
sogar noch ein zweiter Grund für vorbeugenden Gesundheitsschutz auf: Erhöht
ein Kindergarten in Passivhausbauweise (unter den Gegebenheiten der
derzeitigen Pandemie) die Ansteckungsgefahr?
Begründung:
Bei der letzten Sitzung (Sondersitzung der BV Bonn) ist mir aufgefallen, dass
die Bezirksverordneten den erschreckenden Tenor des Lärmgutachtens zum
„Familienzentrum Rheindorfer Burg“ leider immer noch nicht kennen. Ich habe
das Gutachten deshalb in der Anlage beigefügt:
Anlage/n
1 Messbericht (öffentlich)
2 Einwohnerfragen zum Familienzentrum Rheindorfer Burg (nichtöffentlich)Seite 1 von 24

B1910139-01(1)_ver22Jun2020
Messbericht
über die Lärmimmissionen
aus dem Straßen- und Schienenverkehr
bei der KITA "An der Rheindorfer Burg 2"
in 53117 Bonn
___________________________________________
Stand: Juni 2020
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Messstelle nach § 29 b BImSchG
Geräusche und Erschütterungen
Hauptsitz Köln
Am Wassermann 36, D-50829 Köln
Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48
E-Mail: info@adu-cologne.de
Außenstelle Mönchengladbach
Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach
Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12
E-Mail: s.staeck@adu-cologne.deSeite 2 von 24

B1910139-01(1)_ver22Jun2020
Messbericht
über die Lärmimmissionen
aus dem Straßen- und Schienenverkehr
bei der KITA "An der Rheindorfer Burg 2"
in 53117 Bonn
___________________________________________
Stand: Juni 2020
DIESES GUTACHTEN MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT
SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN.
Auftraggeber: Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und
Lokale Agenda
53111 Bonn
Auftrags-Nr.: B1910139-01
Berichts-Nr.: B1910139-01(1)_ver22Jun2020
Auftrag vom: 12.02.2020
Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook
Bearbeiter: Dr. L. Sonnenschein
Seitenzahl: 23
Datum: 22. Juni 2020Seite 3 von 24

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B1910139-01(1)_ver22Jun2020
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung ........................................................................ 4
2. Unterlagen ............................................................................................................. 8
2.1. Pläne ...................................................................................................................................... 8
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse ................................................... 8
2.3. Sonstiges .............................................................................................................................. 9
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte .............. 10
3.1. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV ................................................................... 11
4. Vorgabewerte ...................................................................................................... 12
5. Geräuschsituation, Vorgehensweise................................................................. 15
6. Messung............................................................................................................... 16
6.1. Personen ............................................................................................................................. 16
6.2. Messgerät ........................................................................................................................... 16
6.3. Mikrofonstandort................................................................................................................ 17
7. Ergebnisse ........................................................................................................... 18
8. Bewertung der Ergebnisse ................................................................................. 20
9. Planungsempfehlung .......................................................................................... 21Seite 4 von 24

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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Die städtische KITA An der Rheindorfer Burg 2 in Bonn befindet sich auf einem
Eckgrundstück zur Straße An der Josefshöhe die von Kfz viel befahren wird und auch
von einer Straßenbahn frequentiert wird. Außerdem erfüllt die Straße An der Josefshöhe
zum Teil eine Zubringerfunktion zum Hafen mit der entsprechenden Belastung durch den
damit verbundenen Schwerlastverkehr. An dem Knotenpunkt der beiden Straßen
befindet sich eine Lichtzeichenanlage. Die KITA und insbesondere die Freiflächen auf
dem KITA-Gelände, die zur Straße An der Josefshöhe hin orientiert sind werden durch
den Straßen- und Schienenverkehrslärm maßgeblich beeinflusst. Die
Regelöffnungszeiten der KITA für die Kinder erstrecken sich wochentags von 10:00 Uhr
bis 15:00 Uhr. Da die Kinder sich während ihres Aufenthalts in der KITA teils auch auf
den Freiflächen außerhalb des Gebäudes bewegen können sind sie dort dem
Verkehrslärm unmittelbar ausgesetzt.
Wir wurden von dem Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der
Bundesstadt Bonn beauftragt, eine Schallpegeldauermessung auf den Freiflächen der
KITA durchzuführen, um die Immissionen aufgrund des Verkehrslärms zu untersuchen.
Dazu wurde die 11. Kalenderwoche 2020 ausgewählt, da in dieser Woche weniger Kinder
in der KITA erwartet wurden und die Messung damit ungestörter durchgeführt werden
konnte. Einschränkungen bzw. Empfehlungen aufgrund der Covid-19 Pandemie, die
auch den Verkehr und damit die Messungen beeinflusst haben könnten wurden erst nach
der Erhebung der relevanten Immissionspegel ausgesprochen.
Auf den folgenden Seiten sind Abbildungen der Lage der KITA und der Umgebung
gegeben. In der Abbildung 1-1 ist eine Luftaufnahme mit dem Gebäude der KITA rot
umrandet zu sehen. In der Abbildung 1-2 ist ein Lageplan mit dem Betriebsgelände der
KITA rot umrandet dargestellt. In der Abbildung 1-3 ist ein Ausschnitt des
Flächennutzungsplans der Bundesstadt Bonn. Gemäß dem Flächennutzungsplan ist die
Betriebsfläche der KITA südwestlich durch eine Wohnbaufläche und sonst durch eine
Grünfläche abgegrenzt. Gemäß dem Bebauungsplan 7624-49 der Bundesstadt Bonn
befindet sich die KITA auf einer Grünfläche. Südwestlich davon schließt sich ein
allgemeines Wohngebiet an. Nach Vorgaben der Behörde soll die Beurteilung für die
KITA gemäß der 16. BImSchV analog zu Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen undSeite 5 von 24

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Altenheimen erfolgen, die unter allen Kategorien den höchsten Schutzanspruch
aufweisen.
Abbildung 1-1: Luftaufnahme der KITA (rot umrandet) An der Rheindorfer Burg 2
in Bonn (genordet. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz
und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn)
KITASeite 6 von 24

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Abbildung 1-2: Lageplan der KITA An der Rheindorfer Burg 2 in Bonn (genordet.
Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der
Bundesstadt Bonn). Das Betriebsgelände der KITA ist rot umrandet.Seite 7 von 24

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Abbildung 1-3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Bundeststadt Bonn
(genordet, ohne Maßstab. Quelle: online Stadtplan der Bundestadt
Bonn). Grünflächen sind grün, Wohnbauflächen orange,
Mischgebietsflächen braun, Sonderbauflächen rosa und Gewerbe-
flächen grau angelegt.
KITASeite 8 von 24

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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1. Pläne
/1/ Lageplan sowie Luftbildaufnahme der KITA und Umgebung, Stand:
Januar 2020
/2/ Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn, Stand März 2020
/3/ Deutsche Grundkarte, DGK5
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse
/4/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.
März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bekundung
vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.4.2019 I
432
/5/ TA Lärm Sechste AVwV v. 28.08.98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), zuletzt
geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz
AT 08.06.2017 B5) – Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Eisenbahn-
Bundesamt, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 vom 07.07.2017
/6/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975
(Landesimmissionsschutzgesetz NW), zuletzt geändert am 20. März
2016Seite 9 von 24

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/7/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung- 16. BImSchV)
vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel
1 V vom 18.12.2014 | 2269
/8/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90,
Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe
1990
/9/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von
Schienenwegen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn,
München, aktualisiert als Anhang der 16. BImSchV, Dezember 2014
/10/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/11/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/12/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen,
September 2012
/13/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 "Berechnungsverfahren", Ausgabe
Juli 2002 & Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung", Mai 1987
/14/ DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung
von Schallimmissionen September, 1991
/15/ DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen
/16/ DIN 4109-2:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der
Erfüllung der Anforderungen
2.3. Sonstiges
/17/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI-Verlag, 5. AuflageSeite 10 von 24

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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN
18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu
betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter
anderem die Emittentenarten:
• Straßenverkehr
• Schienenverkehr
• Industrie / Gewerbe
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils
für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert
werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf
unterschiedliche Art ermittelt.
Grundsätzlich gilt, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die
ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag
(06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein
Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist.
Bei den Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß
TA Lärm ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und
Parkvorgänge an Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regel-
werke vorliegen, wird die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur
Bewertung herangezogen.
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von
Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.Seite 11 von 24

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3.1. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte
nicht überschreitet:
Tabelle 3-1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Tag Nacht
Gewerbegebiete 69 59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54
reine und allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete 59 49
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime
und Altenheime 57 47
Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der
Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr.Seite 12 von 24

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4. Vorgabewerte
Die Abbildung 3-1 zeigt die Lage des Messpunktes auf der Freifläche des KITA-
Geländes. Die Fotos in Abbildung 3-2 auf der nächsten Seite zeigen die wetterfeste
Dauermessstation auf dem Gelände in perspektivischer Ansicht. Die
Sandspielplatzfläche befindet sich zum allergrößten Teil weiter entfernt von der Straße
An der Josefshöhe als der Mikrofonstandort, wie aus der Abbildung 3-1 ersichtlich ist.
Abbildung 3-1: Lage des Messpunktes im Außenbereich der KITA (genordet, ohne
Maßstab. Quelle: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale
Agenda der Bundesstadt Bonn)
MesspunktSeite 13 von 24

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Abbildung 3-2: Foto der Freifläche an der KITA mit dem Standort (MP) des
Messmikrofons (mit roter Ellipse umrandet). Das Gelände der
KITA ist mit einem Metallgitterzaun eingefriedet. Das Foto oben
zeigt einen Blick aus südwestlicher Richtung und unten aus
nordöstlicher Richtung.Seite 14 von 24

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Wie bereits in der Einleitung erläutert wird die KITA in dieser Untersuchung gemäß der
16. BImSchV analog zu Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen beurteilt.
Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV tags beträgt für diese Kategorie sozialer
Einrichtungen 57 dB(A). Dabei handelt es sich um den niedrigsten Grenzwert tags, der
im Rahmen der 16. BImSchV vorgegeben wird. Die Grenzwerte der 16. BImSchV sind
nur bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Verkehrswege auf Einhaltung zu prüfen,
werden hier aber zur Orientierung herangezogen.
Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 dB(A) außerhalb des Hauses zunehmend mit
Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Um die
Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A)
in der Nacht nicht überschritten werden.
Bei Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen
Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten betragen die Auslösewerte für freiwillige
Sanierungsleistungen an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes auf Grundlage
haushaltsrechtlicher Regelungen 67 dB(A) tags.
Zur Beurteilung der Verkehrslärmpegel wird der energie-äquivalente Dauerschallpegel
LAeq herangezogen.Seite 15 von 24

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5. Geräuschsituation, Vorgehensweise
Die Geräuschsituation an der KITA setzt sich aus verschiedenen Geräuschkomponenten
zusammen:
• Straßenverkehrslärm
• Schienenverkehrslärm
• Martinshörner von vorbeifahrenden Einsatzfahrzeugen (unterliegen keiner
Beurteilung)
• Kindergeräusche (Fremdgeräusche)
• Vogelgezwitscher (Fremdgeräusche)
• Regen (Fremdgeräusche)
Bei der Straße An der Rheindorfer Burg handelt es sich um keine Durchgangsstraße, die
im weiteren nordwestlichen Verlauf nur für Anwohner zugelassen ist. Somit sind die
maßgeblichen Immissionen aus dem Straßenverkehr von der Durchgangsstraße An der
Josefshöhe zu erwarten. Hinzu kommen noch die Immissionen aus dem
Schienenverkehr durch die Straßenbahnlinie auf dem Mittelstreifen der Straße An der
Josefshöhe.
Die Messergebnisse (unter anderem Maximalpegel, Mittelungspegel) wurden im
Messgerät abgespeichert. Mittels spezieller Software wurden alle Daten normgerecht
ausgewertet und hinsichtlich der Vorgaben bewertet.Seite 16 von 24

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6. Messung
Die Messung mit der Dauermessstation wurde am Freitag, den 06.03.2020 nachmittags
bei der KITA in Betrieb genommen, so dass am Montagmorgen die Messung zu Beginn
des Tagzeitraums um 06:00 Uhr bereits voll funktionsfähig durchgeführt werden konnte.
Die relevanten Messdaten erstrecken sich bis Freitag, den 13.03.2020.
6.1. Personen
Anwesend waren
- Dr. Lars Sonnenschein (ADU cologne)
- Frau Lissner (Städtische KITA An der Rheindorfer Burg)
6.2. Messgerät
Das Messgerät aus Tabelle 5-1 kam in der Dauermessstation zum Einsatz. Während der
Messungen wurden die Geräusche in der Frequenzbewertung „A“ (nach DIN IEC 651)
sowie am geeichten Schallpegelmesser nach der Messung die A-bewerteten
Schalldruckpegel LAeq, LAFmax, LAFTeq, LCeq sowie weitere Parameter abgelesen und
festgehalten. Der Index F gibt hierbei die Zeitauflösung „Fast“ an.
In regelmäßigen Abständen (ca. alle 24 h) findet eine automatische Signalkalibrierung
der Dauermessstation statt.
Tabelle 6-1: Verwendetes Messgerät
Bezeichnung Hersteller Typ Serien-Nr.
Messgerät
Svantec
SV 307 82086
Messmikrofon ST30 82690
Mikrofonkabel 1408 -Seite 17 von 24

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6.3. Mikrofonstandort
Das Mikrofon wurde in 2 m Höhe über Boden südlich von dem KITA-Gebäude in
unmittelbarer Nähe der Sandspielfläche für die Kinder aufgebaut. Die Luftaufnahme in
der Abbildung 3-1 und die beiden Fotos in der Abbildung 3-2 zeigen den Aufstellungsort
auf dem KITA-Gelände.Seite 18 von 24

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7. Ergebnisse
Die Ergebnisse für die mit der Dauermessstation vom 09.03 bis zum 13.03.2020
überwachten Geräuschimmissionen sind im Folgenden tabellarisch dargestellt, wobei der
energetisch gemittelte Pegel LAeq zur Beurteilung des Verkehrslärms herangezogen
wurde. Der Straßenverkehrslärm dominiert. Eine Separierung des
Schienenverkehrslärms ist nicht möglich. Fremdgeräusche aufgrund von Martinshörnern
von Einsatzfahrzeugen wurden aus der Pegelmittelung entfernt, da sie keiner Beurteilung
des Straßenverkehrslärms unterliegen. Andere Fremdgeräusche wie Vogelgezwitscher
und spielende Kinder ohne maßgeblichen Einfluss auf die Mittelungspegel sind mit
berücksichtigt worden. Aufgrund der berücksichtigten Fremdgeräusche ist zu erwarten,
dass die Zuordnung der gemessenen Pegel zum Verkehrslärm mit einer Toleranz von +0
und -1 dB behaftet ist. Es wurde unsererseits kein Messabschlag von 3 dB in Anwendung
gebracht. Im Einzelnen haben sich am Messort folgende Pegel ergeben:
Tabelle 6-1: Beurteilungspegel der Dauermessungen vom 09.03 bis 16.03.2020 am
Messort.
Beurteilung-
zeitraum
LAeq
in dB(A) Messbedingungen
Mo. 09.03.2020
10:00 – 15:00 Uhr
06:00 – 22:00 Uhr
59,8
59,6
Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen
Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen
Di. 10.03.2020
10:00 – 15:00 Uhr
06:00 – 22:00 Uhr
-
-
Maßgeblicher Einfluss durch Niederschlag (Pegel nicht verwendbar)
Maßgeblicher Einfluss durch Niederschlag (Pegel nicht verwendbar)
Mi. 11.03.2020
10:00 – 15:00 Uhr
06:00 – 22:00 Uhr
60,2
60,8
Leichter Niederschlag 13:00 – 16:00 Uhr nicht von Pegelmittelung
ausgeschlossen
Do. 12.03.2020
10:00 – 15:00 Uhr
06:00 – 22:00 Uhr
59,3
59,6
Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen
Ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn von Pegelmittelung ausgeschlossen
Fr. 13.03.2020
10:00 – 15:00 Uhr
06:00 – 22:00 Uhr
59,7
59,3 Keine besonderen Vorkommnisse
Da die Öffnungszeiten der KITA laut Betreiber von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgegeben
sind, wurde der Mittelungspegel einmal für diesen Zeitraum gebildet, indem die Kinder
sich potenziell auf den Freiflächen der KITA aufhalten können und einmal wurde derSeite 19 von 24

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Mittelungspegel über den gesamten Tagzeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebildet.
Die unterschiedlich ermittelten Beurteilungspegel weisen eine Differenz von lediglich bis
zu 0,6 dB auf. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass konservativ
Beurteilungspegel von bis zu 61 dB(A) auftreten. An der Grundstücksgrenze zur Straße
An der Josefshöhe hin sind aufgrund der Nähe zur Straße 3 bis 4 dB höhere Pegel zu
erwarten. Der Aufenthaltsbereich der Kinder erstreckt sich bis zum Zaun auf der
Grundstücksgrenze, wo sie somit Beurteilungspegeln von maximal 65 dB(A) ausgesetzt
sind. In dem weiträumigen rückwärtigen straßenabgewandten Teil jenseits des
Mikrofonstandorts sind entsprechend niedrigere Pegel unter 61 dB(A) zu erwarten.
Spitzenpegel aus dem Verkehrslärm (abgesehen von Einsatzfahrzeugen mit
Martinshörnen) liegen unter 80 dB(A).
An Wochenenden (Samstagen und Sonntagen) fallen die Beurteilungspegel aufgrund
des niedrigeren Verkehrsaufkommens erwartungsgemäß 2 – 3 dB geringer aus, so dass
Beurteilungspegel von bis zu 59 dB(A) am Mikrofonstandort auftreten. Diese Information
wird hier der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, aber nicht bei der Beurteilung
berücksichtigt, da die Kinder die Freiflächen nur wochentags frequentieren.Seite 20 von 24

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8. Bewertung der Ergebnisse
Die Tabelle 6-1 zeigt, dass die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm bis zu 61 dB(A)
betragen. Der Grenzwert der 16. BImSchV von 57dB(A) tags wird von diesem
Beurteilungspegel am Messort um 4 dB überschritten. An der Grundstücksgrenze zur
Straße An der Josefshöhe hin ergeben sich daraus Überschreitungen von 7 – 8 dB. Der
Aufenthaltsbereich der Kinder erstreckt sich bis zum Zaun auf der Grundstücksgrenze,
wo sie Beurteilungspegeln von maximal 65 dB(A) ausgesetzt sind. Wird der Pegel von
65 dB(A) auf eine Einwirkzeit von 2,5 Stunden beschränkt, reduziert sich der
Beurteilungspegel des Tagzeitraums auf 57 dB(A). Halten sich Kinder am Zaun parallel
zur Straße an der Josephshöhe 2,5 Stunden auf und ansonsten außerhalb des relevanten
Einflussbereichs des Straßenverkehrslärms (mindestens 10 dB niedrigere Pegel), sind
sie unter der Annahme gleichmäßiger Einwirkung des Verkehrslärms zu den
verschiedenen Tagesstunden, gemittelt über den gesamten Tagzeitraum, einem um 8 dB
vermindertem Pegel ausgesetzt, also 57 dB(A) anstatt 65 dB(A).Seite 21 von 24

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9. Planungsempfehlungen
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h
auf der Straße An der Josefshöhe hat die Stadt Bonn bereits in 2019 eine wirksame
Maßnahme zur Lärmreduzierung ergriffen. Eine weitergehende Verbesserung der
Immissionssituation aus dem Verkehrslärm kann durch eine schalldichte oder zumindest
schallmindernde Einfriedung an Stelle des durchlässigen Gitterzaunes erreicht werden.
Dabei sollte nicht nur der Bereich parallel zur Straße An der Josefshöhe ertüchtigt
werden, sondern auch die Flanken rechtwinklig dazu. Insbesondere im Osten und
Nordosten, wo das Betriebsgelände der KITA abschüssig ist, wird eine längere und
höhere Abschirmung notwendig sein, um den Verkehrslärm von der Straße An der
Josefshöhe effektiv zu mindern. Details hierzu können nur auf Basis einer
Immissionsprognose bestimmt werden. Eine konkrete Ausführung lässt sich z.B. durch
eine begrünte Lärmschutzwand realisieren.Seite 22 von 24

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Abbildung 9-1: Luftaufnahme der KITA mit einer weiteren planbaren Freifläche im
Norden (ca. 450 m2) (genordet, ohne Maßstab. Quelle: Amt für
Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt
Bonn)
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Erschließung einer zusätzlichen Freifläche auf der
Grünfläche, die sich nördlich des KITA-Gebäudes und -Geländes anschließt (siehe
Abbildung 9-1), so dass sich der Aufenthaltsschwerpunkt der Kinder weiter weg
verschiebt, von den maßgeblichen Emissionen aus dem Verkehrslärm von der Straße An
der Josefshöhe. Aufgrund der größeren Entfernung werden sich die Pegel entsprechend
vermindern. Darüber hinaus wirkt das KITA-Gebäude selbst zum Teil als Abschirmung
zwischen der Straße und der neu zu erschließenden Freifläche, wodurch die
Verkehrslärmbelastung weiter reduziert wird.Seite 23 von 24

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❖ Qualität der Prognose
Die gemessenen Schallpegel beinhalten Beiträge aufgrund von Umgebungslärm, die
nicht vom Verkehr stammen. Bei Berücksichtigung dieser ergibt sich eine Unsicherheit
auf die gemessenen Schallpegel von +0 / -1 dB.
Köln, 22. Juni 2020
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wp/ls
Fachlich Verantwortlicher Sachbearbeiter
(Dr. W. Pook) (Dr. L. Sonnenschein)
Die Akkreditierung gilt für die in der
Urkundenanlage aufgeführten
Prüfungen zur Ermittlung von
Geräuschen und Erschütterungen
gemäß Modul ImmissionsschutzSeite 24 von 24

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de