201830-1 · Beschlussvorlage
Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark
Kerndaten
- Nummer
- 201830-1
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201830-1 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.11.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Brücke Schultheißstraße ist bereits seit Oktober für den Autoverkehr gesperrt und soll nur noch bis Ende des Jahres für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen nutzbar sein. Ab Anfang 2021 soll die Brücke zurückgebaut werden. Daher muss möglichst zeitnah eine neue Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen. Die notwendige Zustimmung des Naturschutzbeirats zu der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde konnte terminbedingt erst Ende Oktober erfolgen. Beschlussvorschlag Der vorgelegten Ausbauplanung für den Rad-/Gehweg Am Burgpark zwischen der Fußgängerunterführung und der Beueler Straße wird vorbehaltlich der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau des Geh-/Radweges zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Begründung Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bonn/Rhein- Sieg-Kreis erfolgt eine stufenweise Realisierung der Weiterführung der S-Bahn-Linie S13 vom Flughafen Köln/Bonn über Troisdorf und Bonn- Beuel bis nach Bonn-Oberkassel. Der geplante Streckenausbau erfolgt parallel zur rechtsrheinischen DB-Strecke. Die Straßenüberführung “Schultheißstraße“ liegt im zweigleisigen Abschnitt der DB-Strecke 2695 in Vilich. Für den Streckenausbau soll das vorhandene BrückenbauwerkSeite 1 von 5 Seite 2 zurückgebaut und durch ein neues, verlängertes Bauwerk ersetzt werden. Während der auf ca. 4 Jahre angesetzten Bauzeit ist die Brückenverbindung über die Bahngleise für den Autoverkehr sowie für den Rad- und Fußgängerverkehr gesperrt. Im November 2018 wurden Anliegerschaft und Bürgervereine über die geplanten Maßnahmen, die Bauzeit sowie den Bauumfang informiert. Es wurde festgehalten, dass durch die Sperrung der Brücke weite Umwege entstehen, was vor allem für Schulkinder als unzumutbar eingestuft wurde. Die Notwendigkeit einer provisorischen Querung für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen wurde in der Veranstaltung auch von politischer Seite untermauert. Es wurden unterschiedliche Varianten einer Querungsmöglichkeit mit dem Ziel untersucht, eine möglichst ortsnahe Ersatzquerung zu gewährleisten und dabei Eingriffe in Natur- und Artenschutz sowie die Inanspruchnahme privater Flächen so gering wie möglich zu halten. Der Bau einer Ersatzbrücke wurde aus technischen Gründen, wegen der zwingenden Inanspruchnahme privater Flächen und nicht zuletzt wegen der erheblichen Kosten verworfen. Nach Abwägung unterschiedlicher Gesichtspunkte soll nun eine barrierefreie Rad- und Gehwegverbindung hergestellt werden. Während der langen Bauzeit von ca. 4 Jahren für den Brückenneubau wäre somit eine Querung der Bahngleise zwischen Vilich und Vilich- Müldorf sichergestellt. Der geplante Geh-/ Radweg verläuft von der Beueler Straße in ca. 200 m Entfernung östlich der vorhandenen Brücke entlang des Randes des dortigen Wiesengrundstücks zunächst in Richtung Norden, knickt dann nach Westen ab und schließt an die vorhandene Unterführung Am Burgpark an. Insgesamt müssen 10,5 m Höhe überwunden werden. Dies geschieht über eine Länge vom ca. 200 m. Der Weg wird aus jeweils 6 m langen Rampenstücken mit einem Gefälle von 6 % und 1,5 m langen Podesten mit einem Gefälle von 3% gebildet. Dies entspricht den maximal zulässigen Längsneigungen für behindertengerechte Verkehrsanlagen. Um den Begegnungsverkehr von Radverkehr, Rollstühlen und Fußgängerverkehr zu ermöglichen, soll der Weg in einer Breite von 3 m ausgebaut werden. Der geplante Rad- /Gehweg wird während der gesamten Bauzeit der Straßenbrücke Schultheißstraße und anschließend dauerhaft als alternativer Verbindungsweg zwischen Vilich und Vilich-Müldorf dienen und wird hierzu ausreichend beleuchtet. Der Weg soll im Sinne der Barrierefreiheit und der Unterhaltung in Asphaltbauweise errichtet werden. Aufbau:Seite 2 von 5 Seite 3 2,0 cm Asphaltdeckschicht 8,0 cm Asphalttragschicht 35,0/45,0 cm Schottertragschicht 45,0/55,0 cm Gesamtaufbau Die Entwässerung des Rad- /Gehweges erfolgt über parallel verlaufende Mulden. Somit wird das Oberflächenwasser über belebte Bodenzonen in den Untergrund eingeleitet. Der geplante Rad-/Gehweg liegt im planerischen Außenbereich, der dem Landschaftsschutz unterliegt. Da das geplante Vorhaben einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft (gem. § 15ff BNatSchG) darstellt, wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und eine Artenschutzprüfung (ASP) erarbeitet. Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sind nicht in direkter Weise betroffen. Es stellt eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund dar. Schutzwürdige Biotope (LANUV Biotopkatasterflächen) grenzen unmittelbar an. Die dem Landschaftsschutz unterliegende Vorhabenfläche liegt darüber hinaus im Bereich bereits festgesetzter Kompensationsmaßnahmen für andere kompensationspflichtige Vorhaben (Neubau der S 13 Troisdorf – Bonn-Oberkassel (PFA 3), sowie Bebauungsplan Nr. 8024-18 Im Ziegelfeld). Als Kompensationsmaßnahmen sind hier i.W. die Anlage eines Feldgehölzes sowie einer artenreichen, extensiven Wiese festgesetzt. Das geplante Vorhaben führt zu einer Neuversiegelung sowie zu einer weiteren Flächeninanspruchnahme und Überprägung von insgesamt ca. 4.000 m². Die Eingriffs-/Ausgleichs- Bilanzierung der Biotopfunktion ergibt ein ökologisches Defizit, das auf externen Maßnahmenflächen kompensiert werden muss. Auf Grundlage des erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Artenschutzprüfung sowie unter Beachtung der daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde die beantragte landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Der Naturschutzbeirat hat der Befreiung in seiner Sitzung vom 28.10.2020 zugestimmt (DS 201830). Durch die Herstellung des barrierefreien Rad-/Gehweges entstehen Kosten in Höhe von ca. 550.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus der pauschalen Finanzposition für Maßnahmen des Projekts S13. Die bauliche Umsetzung soll über einen Baudurchführungsvertrag der Stadt mit der DB durch die für die DB tätige Straßenbaufirma im Dezember 2020 erfolgen.Seite 3 von 5 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.66.00.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 550.000 € 5660812015013/ 785200 2020 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Entwurfsplanung – Neubau Rad-Gehweg EÜ Bürgpark in Bonn-Vilich (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de