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201830-1 · Beschlussvorlage

Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in Beuel – Vilich, Am Burgpark

Nummer
201830-1
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2024
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 18.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201830-1
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Rad- und Gehwegeverbindung in
Beuel – Vilich, Am Burgpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 18.11.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Brücke Schultheißstraße ist bereits seit Oktober für den Autoverkehr
gesperrt und soll nur noch bis Ende des Jahres für Fußgänger/innen und
Radfahrer/innen nutzbar sein. Ab Anfang 2021 soll die Brücke
zurückgebaut werden. Daher muss möglichst zeitnah eine neue
Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen.
Die notwendige Zustimmung des Naturschutzbeirats zu der
landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Untere
Naturschutzbehörde konnte terminbedingt erst Ende Oktober erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der vorgelegten Ausbauplanung für den Rad-/Gehweg Am Burgpark
zwischen der Fußgängerunterführung und der Beueler Straße wird
vorbehaltlich der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere
Naturschutzbehörde zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau des Geh-/Radweges zugestimmt, sofern der
beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht
möglich ist.
Begründung
Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bonn/Rhein-
Sieg-Kreis erfolgt eine stufenweise Realisierung der Weiterführung der
S-Bahn-Linie S13 vom Flughafen Köln/Bonn über Troisdorf und Bonn-
Beuel bis nach Bonn-Oberkassel. Der geplante Streckenausbau erfolgt
parallel zur rechtsrheinischen DB-Strecke. Die Straßenüberführung
“Schultheißstraße“ liegt im zweigleisigen Abschnitt der DB-Strecke 2695
in Vilich. Für den Streckenausbau soll das vorhandene BrückenbauwerkSeite 1 von 5
Seite 2
zurückgebaut und durch ein neues, verlängertes Bauwerk ersetzt
werden.
Während der auf ca. 4 Jahre angesetzten Bauzeit ist die
Brückenverbindung über die Bahngleise für den Autoverkehr sowie für
den Rad- und Fußgängerverkehr gesperrt.
Im November 2018 wurden Anliegerschaft und Bürgervereine über die
geplanten Maßnahmen, die Bauzeit sowie den Bauumfang informiert. Es
wurde festgehalten, dass durch die Sperrung der Brücke weite Umwege
entstehen, was vor allem für Schulkinder als unzumutbar eingestuft
wurde.
Die Notwendigkeit einer provisorischen Querung für Fußgänger/innen
und Radfahrer/innen wurde in der Veranstaltung auch von politischer
Seite untermauert.
Es wurden unterschiedliche Varianten einer Querungsmöglichkeit mit
dem Ziel untersucht, eine möglichst ortsnahe Ersatzquerung zu
gewährleisten und dabei Eingriffe in Natur- und Artenschutz sowie die
Inanspruchnahme privater Flächen so gering wie möglich zu halten. Der
Bau einer Ersatzbrücke wurde aus technischen Gründen, wegen der
zwingenden Inanspruchnahme privater Flächen und nicht zuletzt wegen
der erheblichen Kosten verworfen.
Nach Abwägung unterschiedlicher Gesichtspunkte soll nun eine
barrierefreie Rad- und Gehwegverbindung hergestellt werden.
Während der langen Bauzeit von ca. 4 Jahren für den Brückenneubau
wäre somit eine Querung der Bahngleise zwischen Vilich und Vilich-
Müldorf sichergestellt.
Der geplante Geh-/ Radweg verläuft von der Beueler Straße in ca. 200 m
Entfernung östlich der vorhandenen Brücke entlang des Randes des
dortigen Wiesengrundstücks zunächst in Richtung Norden, knickt dann
nach Westen ab und schließt an die vorhandene Unterführung Am
Burgpark an. Insgesamt müssen 10,5 m Höhe überwunden werden. Dies
geschieht über eine Länge vom ca. 200 m. Der Weg wird aus jeweils 6 m
langen Rampenstücken mit einem Gefälle von 6 % und 1,5 m langen
Podesten mit einem Gefälle von 3% gebildet. Dies entspricht den
maximal zulässigen Längsneigungen für behindertengerechte
Verkehrsanlagen.
Um den Begegnungsverkehr von Radverkehr, Rollstühlen und
Fußgängerverkehr zu ermöglichen, soll der Weg in einer Breite von 3 m
ausgebaut werden. Der geplante Rad- /Gehweg wird während der
gesamten Bauzeit der Straßenbrücke Schultheißstraße und
anschließend dauerhaft als alternativer Verbindungsweg zwischen Vilich
und Vilich-Müldorf dienen und wird hierzu ausreichend beleuchtet.
Der Weg soll im Sinne der Barrierefreiheit und der Unterhaltung in
Asphaltbauweise errichtet werden.
Aufbau:Seite 2 von 5
Seite 3
2,0 cm Asphaltdeckschicht
8,0 cm Asphalttragschicht
35,0/45,0 cm Schottertragschicht
45,0/55,0 cm Gesamtaufbau
Die Entwässerung des Rad- /Gehweges erfolgt über parallel
verlaufende Mulden. Somit wird das Oberflächenwasser über belebte
Bodenzonen in den Untergrund eingeleitet.
Der geplante Rad-/Gehweg liegt im planerischen Außenbereich, der dem
Landschaftsschutz unterliegt. Da das geplante Vorhaben einen
erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft (gem. § 15ff BNatSchG)
darstellt, wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und eine Artenschutzprüfung
(ASP) erarbeitet.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet.
Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sind nicht in direkter
Weise betroffen. Es stellt eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund dar. Schutzwürdige Biotope (LANUV
Biotopkatasterflächen) grenzen unmittelbar an.
Die dem Landschaftsschutz unterliegende Vorhabenfläche liegt darüber
hinaus im Bereich bereits festgesetzter Kompensationsmaßnahmen für
andere kompensationspflichtige Vorhaben (Neubau der S 13 Troisdorf –
Bonn-Oberkassel (PFA 3), sowie Bebauungsplan Nr. 8024-18 Im
Ziegelfeld). Als Kompensationsmaßnahmen sind hier i.W. die Anlage
eines Feldgehölzes sowie einer artenreichen, extensiven Wiese
festgesetzt. Das geplante Vorhaben führt zu einer Neuversiegelung
sowie zu einer weiteren Flächeninanspruchnahme und Überprägung von
insgesamt ca. 4.000 m². Die Eingriffs-/Ausgleichs- Bilanzierung der
Biotopfunktion ergibt ein ökologisches Defizit, das auf externen
Maßnahmenflächen kompensiert werden muss.
Auf Grundlage des erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplans
und der Artenschutzprüfung sowie unter Beachtung der daraus
abgeleiteten notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und
zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, beabsichtigt
die Untere Naturschutzbehörde die beantragte landschaftsrechtliche
Befreiung zu erteilen. Der Naturschutzbeirat hat der Befreiung in seiner
Sitzung vom 28.10.2020 zugestimmt (DS 201830).
Durch die Herstellung des barrierefreien Rad-/Gehweges entstehen
Kosten in Höhe von ca. 550.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus der
pauschalen Finanzposition für Maßnahmen des Projekts S13.
Die bauliche Umsetzung soll über einen Baudurchführungsvertrag der
Stadt mit der DB durch die für die DB tätige Straßenbaufirma im
Dezember 2020 erfolgen.Seite 3 von 5
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.66.00.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
550.000 €
5660812015013/
785200 2020
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Entwurfsplanung – Neubau Rad-Gehweg EÜ Bürgpark in Bonn-Vilich
(öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de