201826-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bad Godesberg - energetische Stadtsanierung/alternative Strom- und Wärmeversorgung
Kerndaten
- Nummer
- 201826-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201826-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bad Godesberg - energetische Stadtsanierung/alternative Strom- und Wärmeversorgung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Zum Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat zunächst die Stadtwerke Bonn Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese lautet wie folgt: „Wir hatten mit der Antragstellerin sowohl telefonisch Kontakt wie auch einen Ortstermin am 22.01.2020. Wunsch war von der Antragstellerin eine Fernwärmeversorgung im Quartier zu realisieren. Da eine Versorgung mit FW aber dort nicht möglich ist, kam von ihr die Frage nach einer alternativen Versorgung z.B. BHKW/Errichtung Nahwärmenetz. In dem Ortstermin haben neben der Antragstellerin, ihrem Ehemann und einem Nachbarehepaar, auch ein Leiter des Aloisiuskolleg (AKO) und unsere Mitarbeiter (SWB) teilgenommen. Zuerst wurde eine eventuelle Auskopplung aus dem bestehenden Heizhaus des AKO besprochen, zur Versorgung der Siedlung, da kein weiteres Grundstück zur Errichtung eines eigenständigen Heizhauses existiert. Unberücksichtigt der Kosten dieser Auskopplung haben wir eine ungefähre Schätzung der reinen Netzkosten von 4 Mio € genannt. Diese Netzkosten können von der EnW aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht übernommen werden. Der mit anwesende Herr des AKO stand den Wünschen von der Antragstellerin auch sehr skeptisch gegenüber. Als zweites stellte sich heraus, dass das BHKW in der AKO-Heizzentrale erneuerungsbedürftig ist bzw. überholt werden muss. Eventuell kommt auch eine Stilllegung der Anlage in Betracht.Seite 1 von 3 Seite 2 Ebenso müsste die ganze Heizzentrale des AKO incl. BHKW soweit ertüchtigt und auch erweitert werden, dass die benötigte Leistung (kW) für ein zusätzliches Nahwärmenetz auch ausgekoppelt werden kann. Hier entstünden weitere erhebliche Kosten. Die von der Antragstellerin als "verpflichtend" dargestellten 10-Jahresverträge bezogen sich nur auf den Fall, dass ein Eigentümer bei Realisierung eines Nahwärmenetzes mit uns ein Anlagencontracting für 10 Jahre abschließt. Dies aus dem Zusammenhang heraus, dass jedes Haus die komplette Anlagentechnik erneuern und auf Übergabestation umrüsten müsste. Da am Standort eine funktionierende Erdgasversorgung der zumeist Einfamilienhäuser und des AKO herrscht, es lediglich max. 25 reine Interessenten (keine Zusagen) aus Einfamilienhäusern mit max. 15 kW Anschlussleistung gibt, das AKO recht zurückhaltend war und es zudem keine weiteren Stellflächen/Grundstücke zum Aufbau eines Heizwerkes gibt, haben wir der Antragstellerin eine Nicht-Realisierbarkeit signalisiert. Ob es eine Möglichkeit zur Förderung der Maßnahmen über das KFW 432 Programm besteht, ist durch eine andere Stelle zu prüfen.“ Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen zur Errichtung eines Nahwärmenetzes einerseits und der geringen Wärmedichte auf der Abnehmerseite andererseits erachtet die Verwaltung die Voraussetzungen für einen ökologischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung nicht als ideal. Eine Nahwärmeversorgung mehrerer Gebäude ist unter dem Aspekt der Treibhausgasminderung nicht zwangsläufig einer dezentralen Einzelversorgung vorzuziehen. Die Bilanz im Vergleich der beiden Systeme hängt von vielen Faktoren wie beispielsweise dem Wirkungsgrad der Anlagen oder den Leitungsverlusten im Netz ab. Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Zuschuss 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Erstellung von energetischen Konzepten und die Leistung von Sanierungsmanagern zur Umsetzung der Konzepte. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um die Möglichkeit der Realisierung einer Nahwärmeversorgung oder einer energetischen Sanierung des Gebäudebestandes handelt. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen und gewährt einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Kosten. 35% müssen als Eigenanteil geleistet werden. Voraussetzung für die Beantragung des Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Zuschuss 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist vorab eine Klärung der Ausgangssituation. Das zu beantragende Konzept muss eine Ausgangsanalyse des Ist-Zustandes mit den Potenzialen für EnergieeinsparungSeite 2 von 3 Seite 3 und -effizienz enthalten. Ebenso konkrete Maßnahmen, Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, einen Zeitplan, die Mobilisierung der Akteure sowie den Aspekt Öffentlichkeitsarbeit. Zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, dass die Bonner Energie Agentur e.V. Kontakt mit der Antragstellerin aufnimmt, um auszuloten, welche Unterstützung im Hinblick auf die gemeinsame Problemstellung der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer angeboten werden kann, z.B. in Form von Vortrag, Sanierungsrundgang oder gefördertem Gebäude-Check in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise und regt an, dass die Antragstellerin entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert wird. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de