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201826-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bad Godesberg - energetische Stadtsanierung/alternative Strom- und Wärmeversorgung

Nummer
201826-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201826 Bürgerantrag: Bad Godesberg - energetische Stadtsanierung/alternative Strom- und Wärmeversorgung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201826-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bad Godesberg - energetische
Stadtsanierung/alternative Strom- und
Wärmeversorgung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Zum Bürgerantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat zunächst die Stadtwerke Bonn Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH um Stellungnahme gebeten. Diese
lautet wie folgt:
„Wir hatten mit der Antragstellerin sowohl telefonisch Kontakt wie auch einen
Ortstermin am 22.01.2020. Wunsch war von der Antragstellerin eine
Fernwärmeversorgung im Quartier zu realisieren.
Da eine Versorgung mit FW aber dort nicht möglich ist, kam von ihr die Frage
nach einer alternativen Versorgung z.B. BHKW/Errichtung Nahwärmenetz.
In dem Ortstermin haben neben der Antragstellerin, ihrem Ehemann und einem
Nachbarehepaar, auch ein Leiter des Aloisiuskolleg (AKO) und unsere
Mitarbeiter (SWB) teilgenommen.
Zuerst wurde eine eventuelle Auskopplung aus dem bestehenden Heizhaus
des AKO besprochen, zur Versorgung der Siedlung, da kein weiteres
Grundstück zur Errichtung eines eigenständigen Heizhauses existiert.
Unberücksichtigt der Kosten dieser Auskopplung haben wir eine ungefähre
Schätzung der reinen Netzkosten von 4 Mio € genannt. Diese Netzkosten
können von der EnW
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht übernommen werden.
Der mit anwesende Herr des AKO stand den Wünschen von der Antragstellerin
auch sehr skeptisch gegenüber.
Als zweites stellte sich heraus, dass das BHKW in der AKO-Heizzentrale
erneuerungsbedürftig ist bzw. überholt werden muss. Eventuell kommt auch
eine Stilllegung der Anlage in Betracht.Seite 1 von 3

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Ebenso müsste die ganze Heizzentrale des AKO incl. BHKW soweit ertüchtigt
und auch erweitert werden, dass die benötigte Leistung (kW) für ein
zusätzliches Nahwärmenetz auch ausgekoppelt werden kann. Hier entstünden
weitere erhebliche Kosten.
Die von der Antragstellerin als "verpflichtend" dargestellten 10-Jahresverträge
bezogen sich nur auf den Fall, dass ein Eigentümer bei Realisierung eines
Nahwärmenetzes mit uns ein Anlagencontracting für 10 Jahre abschließt.
Dies aus dem Zusammenhang heraus, dass jedes Haus die komplette
Anlagentechnik erneuern und auf Übergabestation umrüsten müsste.
Da am Standort eine funktionierende Erdgasversorgung der zumeist
Einfamilienhäuser und des AKO herrscht, es lediglich max. 25 reine
Interessenten (keine Zusagen) aus Einfamilienhäusern mit max. 15 kW
Anschlussleistung gibt, das AKO recht zurückhaltend war und es zudem keine
weiteren Stellflächen/Grundstücke zum Aufbau eines Heizwerkes gibt, haben
wir der Antragstellerin eine Nicht-Realisierbarkeit signalisiert.
Ob es eine Möglichkeit zur Förderung der Maßnahmen über das KFW 432
Programm besteht, ist durch eine andere Stelle zu prüfen.“
Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen zur Errichtung eines
Nahwärmenetzes einerseits und der geringen Wärmedichte auf der
Abnehmerseite andererseits erachtet die Verwaltung die Voraussetzungen für
einen ökologischen und wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung
nicht als ideal. Eine Nahwärmeversorgung mehrerer Gebäude ist unter dem
Aspekt der Treibhausgasminderung nicht zwangsläufig einer dezentralen
Einzelversorgung vorzuziehen. Die Bilanz im Vergleich der beiden Systeme
hängt von vielen Faktoren wie beispielsweise dem Wirkungsgrad der Anlagen
oder den Leitungsverlusten im Netz ab.
Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung Zuschuss 432 der
Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Erstellung von energetischen
Konzepten und die Leistung von Sanierungsmanagern zur Umsetzung der
Konzepte. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um die Möglichkeit der
Realisierung einer Nahwärmeversorgung oder einer energetischen Sanierung
des Gebäudebestandes handelt.
Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen
und gewährt einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Kosten. 35% müssen
als Eigenanteil geleistet werden.
Voraussetzung für die Beantragung des Förderprogramm Energetische
Stadtsanierung Zuschuss 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist vorab eine
Klärung der Ausgangssituation. Das zu beantragende Konzept muss eine
Ausgangsanalyse des Ist-Zustandes mit den Potenzialen für EnergieeinsparungSeite 2 von 3

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und -effizienz enthalten. Ebenso konkrete Maßnahmen, Kosten, Machbarkeit
und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, einen Zeitplan, die Mobilisierung der
Akteure sowie den Aspekt Öffentlichkeitsarbeit.
Zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, dass die Bonner Energie
Agentur e.V. Kontakt mit der Antragstellerin aufnimmt, um auszuloten, welche
Unterstützung im Hinblick auf die gemeinsame Problemstellung der privaten
Eigentümerinnen und Eigentümer angeboten werden kann, z.B. in Form von
Vortrag, Sanierungsrundgang oder gefördertem Gebäude-Check in
Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Verfahrensvorschlag der
Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise und regt an, dass die Antragstellerin
entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert wird. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gebracht.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de