201825 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Zeppelinstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201825
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.032 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201825 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 14.10.2020 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Zeppelinstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf verschiedene Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung bei Autofahrern und zur Geschwindigkeitsminderung von in der Fahrradstraße Zeppelinstraße fahrenden Autos gerichtet. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 1 Bürgerantrag zur Geschwindigkeitsminderung in der Zeppelinstraße (Bad Godesberg) Verehrte Damen und Herren, für die Zeppelinstraße in Bonn-Bad Godesberg, eine Fahrradstraße, beantrage ich die Prüfung von Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung bei Autofahrern und zur Geschwindigkeitsminderung von dort fahrenden Autos. Begründung: Als täglicher Fahrrad fahrender „Benutzer“ sehe ich folgende Problemstellungen bzw. Mängel auf der als Fahrradstraße ausgewiesenen Zeppelinstraße: 1.) Nördlich der Hans-Böckler-Allee ist die Fahrradstraße auf einer relativ großen Länge viel zu schmal, so dass hier der Begegnungsverkehr von KFZ und Fahrrad (eigentlich) gesetzeskonform (STVO) mit hinreichendem Seitenabstand nicht möglich ist. Aufgrund zu viel parkender Autos fehlen Ausweichflächen! Das betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen Gertrud-Bäumer-Realschule und Hans-Böckler-Allee. Aber auch im südlichen Teil der Straße Richtung Albertus-Magnus-Straße gibt es einige derartige Stellen. 2.) Die Kreuzung Zeppelinstraße/ Hans-Böckler-Allee wird von den zahlreichen KFZ- Fahrenden viel zu schnell überfahren ohne auf die hier vorgeschriebene Rechts-vor-Links- Regelung zu achten und das Tempo zu drosseln. 3.) Das Geradeausfahrgebot auf der Hans-Böckler-Allee wird von zahlreichen Autofahrenden aus Richtung B9 nicht beachtet und diese Autofahrer biegen links ab in die Zeppelinstraße nach Süden. 4.) Im Streckenabschnitt südlich der Hans-Böckler-Allee fahren die Autofahrenden teilweise viel zu schnell (mehr als die zulässigen Tempo 30 km/h). 5.) An den Straßeneinmündungen ist die Beschilderung "Fahrradstraße" viel zu klein und wird von den KFZ-Verkehrsteilnehmern offensichtlich nicht wahrgenommen. 6.) Die Zeppelinstraße wir unnötigerweise auch vom Durchgangsverkehr genutzt, obwohl sie nur (ausschließlich) dem Fahrrad- und KFZ-Anliegerverkehr dienen soll. 7.) Es sollte allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass die Radfahrenden auf der Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen und nicht durch PKW-Hupen genötigt werden, Platz zu machen. 8.) Es sollte auch den Radfahrenden klar gemacht werden, dass sie einen Sicherheitsabstand von mehr als 1,5 m zu den parkenden Autos einhalten müssen; womit eine Überholen von PKWs aufgrund der rel. geringen Fahrradstraßenbreite ausgeschlossen sein dürfte. Antrag: Daher beantrage ich die Prüfung von Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung, dass es sich um eine Fahrradstraße handelt sowie um Maßnahmen zur Geschwindigkeitsminderung wie folgt: Aufmerksamkeitserhöhung: Das wären a) der Ersatz der bisherigen viel zu kleinen Hinweisschilder auf die Fahrradstraße durch viel größere Schilder (damit die Autofahrer auch wahrnehmen, dass es sich um eine Fahrradstraße handelt), und b) Rötliche Einfärbung der Straßendecke (Signalfarbe).Seite 2 von 3 2 Geschwindigkeitsminderung: Für jene Abschnitte der Straße, an denen besonders viele Autos beidseitig parken, sollen folgende Maßnahmen geprüft werden a) Teilaufpflasterungen oder Plateaupflasterungen, wobei an den Rändern jeweils ein Streifen für Radfahrer freigehalten wird, oder b) unterschiedliche Varianten von Versätzen, z.B. Einfache Versätze, Inselversätze oder Doppelversätze. Durch Gestaltung die Versätze ist dabei so vorzunehmen, dass keine Fahrbahnverengung resultiert. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de