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201825 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Zeppelinstraße

Nummer
201825
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.10.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 546,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201825-01 ST Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Zeppelinstraße
  2. 201825-02 ST Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Zeppelinstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201825
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
14.10.2020
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen in der Zeppelinstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf verschiedene Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung
bei Autofahrern und zur Geschwindigkeitsminderung von in der Fahrradstraße
Zeppelinstraße fahrenden Autos gerichtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

1
Bürgerantrag zur Geschwindigkeitsminderung in der Zeppelinstraße (Bad
Godesberg)
Verehrte Damen und Herren,
für die Zeppelinstraße in Bonn-Bad Godesberg, eine Fahrradstraße, beantrage ich die Prüfung
von Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung bei Autofahrern und zur
Geschwindigkeitsminderung von dort fahrenden Autos.
Begründung:
Als täglicher Fahrrad fahrender „Benutzer“ sehe ich folgende Problemstellungen bzw. Mängel
auf der als Fahrradstraße ausgewiesenen Zeppelinstraße:
1.) Nördlich der Hans-Böckler-Allee ist die Fahrradstraße auf einer relativ großen Länge viel
zu schmal, so dass hier der Begegnungsverkehr von KFZ und Fahrrad (eigentlich)
gesetzeskonform (STVO) mit hinreichendem Seitenabstand nicht möglich ist. Aufgrund zu viel
parkender Autos fehlen Ausweichflächen! Das betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen
Gertrud-Bäumer-Realschule und Hans-Böckler-Allee. Aber auch im südlichen Teil der Straße
Richtung Albertus-Magnus-Straße gibt es einige derartige Stellen.
2.) Die Kreuzung Zeppelinstraße/ Hans-Böckler-Allee wird von den zahlreichen KFZ-
Fahrenden viel zu schnell überfahren ohne auf die hier vorgeschriebene Rechts-vor-Links-
Regelung zu achten und das Tempo zu drosseln.
3.) Das Geradeausfahrgebot auf der Hans-Böckler-Allee wird von zahlreichen Autofahrenden
aus Richtung B9 nicht beachtet und diese Autofahrer biegen links ab in die Zeppelinstraße
nach Süden.
4.) Im Streckenabschnitt südlich der Hans-Böckler-Allee fahren die Autofahrenden teilweise
viel zu schnell (mehr als die zulässigen Tempo 30 km/h).
5.) An den Straßeneinmündungen ist die Beschilderung "Fahrradstraße" viel zu klein und wird
von den KFZ-Verkehrsteilnehmern offensichtlich nicht wahrgenommen.
6.) Die Zeppelinstraße wir unnötigerweise auch vom Durchgangsverkehr genutzt, obwohl sie
nur (ausschließlich) dem Fahrrad- und KFZ-Anliegerverkehr dienen soll.
7.) Es sollte allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass die Radfahrenden auf der Fahrradstraße
nebeneinander fahren dürfen und nicht durch PKW-Hupen genötigt werden, Platz zu machen.
8.) Es sollte auch den Radfahrenden klar gemacht werden, dass sie einen Sicherheitsabstand
von mehr als 1,5 m zu den parkenden Autos einhalten müssen; womit eine Überholen von
PKWs aufgrund der rel. geringen Fahrradstraßenbreite ausgeschlossen sein dürfte.
Antrag:
Daher beantrage ich die Prüfung von Maßnahmen zur Aufmerksamkeitserhöhung, dass es
sich um eine Fahrradstraße handelt sowie um Maßnahmen zur Geschwindigkeitsminderung
wie folgt:
Aufmerksamkeitserhöhung: Das wären
a) der Ersatz der bisherigen viel zu kleinen Hinweisschilder auf die Fahrradstraße durch viel
größere Schilder (damit die Autofahrer auch wahrnehmen, dass es sich um eine Fahrradstraße
handelt), und
b) Rötliche Einfärbung der Straßendecke (Signalfarbe).Seite 2 von 3

2
Geschwindigkeitsminderung:
Für jene Abschnitte der Straße, an denen besonders viele Autos beidseitig parken, sollen
folgende Maßnahmen geprüft werden
a) Teilaufpflasterungen oder Plateaupflasterungen, wobei an den Rändern jeweils ein Streifen
für Radfahrer freigehalten wird, oder
b) unterschiedliche Varianten von Versätzen, z.B. Einfache Versätze, Inselversätze oder
Doppelversätze. Durch Gestaltung die Versätze ist dabei so vorzunehmen, dass keine
Fahrbahnverengung resultiert.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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