201824-01 AA · Änderungsantrag
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch (tlw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7423-78) Antrag zur Vorlage 201824
Kerndaten
- Nummer
- 201824-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201824-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Frank Fremerey Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6323-1 „Schneidemühler Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch (tlw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7423-78) Antrag zur Vorlage 201824 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Vorlage wird überarbeitet und dabei wird folgender Eckpunkt berücksichtigt, der noch vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingearbeitet werden soll: An die Stelle der ursprünglich geplanten zweistöckigen Tiefgarage mit insgesamt 82 Stellplätzen treten zwei einstöckige Tiefgaragen mit insgesamt 58 Stellplätze und zwei Car Sharing Parkplätze im öffentlichen Raum. Die Tiefgaragen werden unter die geplanten oberirischen Gebäude gesetzt, so dass Grünflächen mit Baubestand geschont werden. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden verhandelt die Verwaltung mit der VEBOWAG zum energetischen Baustandard folgendes: Das Projekt soll im KfW-Effizienzhausstandard 40 realisiert werden. Ein Bau im KfW-Effizienzhausstandard 55 ist dann möglich, wenn die VEBOWAG nachweist, dass sie an anderer Stelle in ihren Bestandsbauten in Bonn zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen einleitet, die in ihrer Effizienz und Effektivität die Differenz zwischen KfW40 und KfW55 Standard kompensiert bzw. überkompensiert, dabei sind Quartierslösungen (Heizzentralen, die ganze Quartiere versorgen) zu bevorzugen.Die Ergebnisse sollen zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung vorliegen.Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung Die in der Vorlage vorgestellte Planung mit dem Bau einer zweistöckigen Tiefgarage im hinteren Teil der Schneidemühlerstr. 3-19 weist folgende Nachteile auf: - Schaffung eines neuen „Angstraumes“, speziell auch für die Frauen in der Siedlung, die soziale Kontrolle ist bei dem ursprünglich ins Auge gefassten Standort für die zweistöckige TG auf dem rückwärtigen Teil der Schneidemühlerstr. 3-19 nicht gewährleistet. - Fällung von neun bzw, Gefährdung von drei bestandsgeschützten Bäumen auf dem ursprünglich vorgesehenen Standorten, keine Möglichkeit der Nachpflanzung und damit auch Verschlechterung des Kleinklimas - zusätzlicher Parkraum gegenüber der heutigen Situation, damit auch Gefahr des Leerstands von TG-Plätzen, wie es bereits heute der Fall in VEBOWAG Siedlungen ist, denn die Mieter von Förderwohnungen und auch der hier angestrebte Mietermix für vorwiegend ältere Mieter und Mieterinnnen sowie der gute ÖPNV-Anschluss erlaubt die Anwendung eines Stellplatzschlüssel von bis zu 0,45. Der neue Vorschlag hat zusätzlich folgende Vorteile: Wie bereits 2015 beschlossen (DS 1512547) sollen in Bonn keine Ausnahmen beim Neubau für Förderwohnungen für Kfw55 Standards gelten, zumal die Förderbedingungen eine Bindung an den KFW-Standard 55 vorsehen. Die Neueinführung des KfW40-Standards beim Neubau, führt aber zu einem erhöhten Investitions- und vor allen Dingen Wartungs- und Betreuungsaufwand für die damit einhergehenden technischen Maßnahmen, während gleichzeitig die Mengeneffekte bei der Co2-Einsparung im Bestandsbau liegen. Bei diesem Projekt ergäbe sich eine Reduzierung der Wohnfläche und ggfs. auch durch den zwingenden Einbau einer Lüftungsanlage eine notwendige Erhöhung der Geschosse, die die notwendigen Abstandsflächen vergrößern und zu einer wesentlichen Reduzierung von Wohnfläche führen (700m2). Vor diesem Hintergrund soll in diesem Projekt eine Bonn-interne Kompensationsmöglichkeit vorgesehen werden, diedamit insgesamt mehr Klimaschutz erreicht werden kann und auch dem derzeitigen Kostendruck im Baubereich und dem dringenden Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum Rechnung trägt. Der Stellplatznachweis umfasst einen Schlüssel von 0,5 abzüglich 10%, so dass auch die entfallenden Garagenstellplätze kompensiert sind. Dem Stellplatzbedarf wird somit ausreichend Rechnung getragen. Es stehen über den Stellplatzschlüssel hinaus zusätzliche 10 Stellplätze zur Verfügung die extern vermietet werden können. Dies war ausdrücklicher Wunsch in einem durch die VEBOWAG durchgeführten Anwohnergespräch. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de