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201822 · Beschlussvorlage

Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer Stellvertreter/innen

Nummer
201822
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201822
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Dezernat:
Dez. I
Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der
Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer
Stellvertreter/innen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hardtberg wählt anhand der Wahlvorschläge
________________________
als Bezirksbürgermeister/in
und
________________________
________________________
als Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin.
Begründung
Gemäß § 36 Abs. 3 GO NRW
(3) Nach Beginn der Wahlperiode der Bezirksvertretung muss die erste Sitzung
innerhalb von sechs Wochen stattfinden; dazu beruft der bisherige
Bezirksvorsteher die Bezirksvertretung ein. Die Bezirksvertretung wählt aus
ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere
Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 findet entsprechende Anwendung. Der
Bezirksvorsteher und die Stellvertreter dürfen nicht zugleich Bürgermeister oder
Stellvertreter des Bürgermeisters sein.Seite 1 von 2

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in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW
(2) Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle
des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt
ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster
Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an
seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein
stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der
Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer
Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen.
erfolgt die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und
seiner/ ihrer Stellvertreter/innen ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de