201821-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST
Kerndaten
- Nummer
- 201821-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.400 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201821-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung legt dar, in welchem Zeitrahmen die seitens eines Ingenieurbüros aufgelisteten Mängel, nicht nur die Brandschutzmängel, abgearbeitet werden sollen. Die beiden Gebäude der Musikschule müssen aufgrund des vorhandenen Instandhaltungsstaus umfänglich denkmalgerecht saniert werden. Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und erste Kosten geschätzt. Da noch kein Konzept zur Gesamtsanierung vorliegt, kann derzeit keine Aussage zum zeitlichen Rahmen getätigt werden. Die Sofortmaßnahmen in den Gebäude 8 und 9 wurden ab 2018 umgesetzt. Die Brandschutzrelevanten Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2022 fertig gestellt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten während des laufenden Musikschulbetriebes ausgeführt werden und dabei die Belange der Musikschule zu berücksichtigen sind. 2. Die Verwaltung erläutert, ob für die komplette Abarbeitung der Mängel ausreichend Haushaltsmittel zu Verfügung stehen und in welcher Höhe. und 3. Die Verwaltung erklärt, wie sie eine ggf. auftretende Differenz zwischen Mittelbedarf und Mittelverfügbarkeit auszugleichen gedenkt und wann? Für die o.g. Maßnahmen wurden insgesamt ca. 6 Mio. Euro geschätzt. Die Mittel für die o.g. Maßnahmen müssen zunächst in den Wirtschaftsplan des SGB eingestellt werden. Für die Brandsanierung stehen Mittel in Höhe von 1.059.00,00 Euro zur Verfügung. 4. Die Verwaltung erläutert, ob sie zwischenzeitlich Förderprogramme recherchiert bzw. beantragt hat und in welcher Höhe, sowie, ob und wann Fördermittel bewilligt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Bereich der Denkmalpflegeförderprogramme kann erst vorgenommen werden, wenn der genaue Umfang der Maßnahmen kostentechnisch erfasst und die denkmalgerechte Planung mit den Denkmalbehörden vorabgestimmt wurde. Eine Angabe zur Höhe der Fördermittel kann nicht gemacht werden, da die Fördersumme abhängig von der Höhe der Kosten für denkmalrelevante Maßnahmen und dem jeweils aktuellen Förderprogramm ist. Die Verwaltung wird sich selbstverständlich um Fördergelder bemühen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de