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201821-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST

Nummer
201821-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201821 Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201821-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee,
Nachfrage zu DS 201382-1 ST
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Verwaltung legt dar, in welchem Zeitrahmen die seitens eines
Ingenieurbüros aufgelisteten Mängel, nicht nur die Brandschutzmängel,
abgearbeitet werden sollen.
Die beiden Gebäude der Musikschule müssen aufgrund des vorhandenen
Instandhaltungsstaus umfänglich denkmalgerecht saniert werden.
Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und erste Kosten geschätzt.
Da noch kein Konzept zur Gesamtsanierung vorliegt, kann derzeit keine
Aussage zum zeitlichen Rahmen getätigt werden.
Die Sofortmaßnahmen in den Gebäude 8 und 9 wurden ab 2018 umgesetzt.
Die Brandschutzrelevanten Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2022
fertig gestellt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten während des
laufenden Musikschulbetriebes ausgeführt werden und dabei die Belange der
Musikschule zu berücksichtigen sind.
2. Die Verwaltung erläutert, ob für die komplette Abarbeitung der Mängel
ausreichend Haushaltsmittel zu Verfügung stehen und in welcher Höhe.
und
3. Die Verwaltung erklärt, wie sie eine ggf. auftretende Differenz zwischen
Mittelbedarf und Mittelverfügbarkeit auszugleichen gedenkt und wann?
Für die o.g. Maßnahmen wurden insgesamt ca. 6 Mio. Euro geschätzt.
Die Mittel für die o.g. Maßnahmen müssen zunächst in den Wirtschaftsplan des
SGB eingestellt werden.
Für die Brandsanierung stehen Mittel in Höhe von 1.059.00,00 Euro zur
Verfügung.
4. Die Verwaltung erläutert, ob sie zwischenzeitlich Förderprogramme
recherchiert bzw. beantragt hat und in welcher Höhe, sowie, ob und wann
Fördermittel bewilligt werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Bereich der
Denkmalpflegeförderprogramme kann erst vorgenommen werden, wenn der
genaue Umfang der Maßnahmen kostentechnisch erfasst und die
denkmalgerechte Planung mit den Denkmalbehörden vorabgestimmt wurde.
Eine Angabe zur Höhe der Fördermittel kann nicht gemacht werden, da die
Fördersumme abhängig von der Höhe der Kosten für denkmalrelevante
Maßnahmen und dem jeweils aktuellen Förderprogramm ist.
Die Verwaltung wird sich selbstverständlich um Fördergelder bemühen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de