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201819 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin

Nummer
201819
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201819
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Dezernat:
Dez. I
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des
Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der
Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Begründung
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl
des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer
Stellvertreter/innen ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung
der Wahl die Anzahl der Stellvertreter/innen festzulegen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de