201819 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
Kerndaten
- Nummer
- 201819
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201819 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. I Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gewählt. Begründung Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung der Wahl die Anzahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de