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201816-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren mit Thematisierung von Belangen des Baumschutzes

Nummer
201816-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201816 Bürgerantrag: Bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren mit Thematisierung von Belangen des Baumschutzes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201816-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bauordnungsrechtliches
Genehmigungsverfahren mit Thematisierung von
Belangen des Baumschutzes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das konkrete Anliegen des Antragstellers ist im vorliegenden Bürgerantrag
nicht ersichtlich. Daher wird aufgrund der hiesigen Aktenlage zum
thematisierten satzungsgeschützten Baum wie folgt Stellung genommen:
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens hat sich der Antragsteller bereits
mehrfach an das Bauordnungsamt gewendet und unter anderem eine
Beschwerde an den ehemaligen Oberbürgermeister gerichtet, die mit einer
ausführlichen Stellungnahme beantwortet wurde. Auch die Bezirksregierung
Köln wurde als Aufsichtsbehörde durch den Antragsteller eingeschaltet, die
nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage keine Notwendigkeit sieht,
hier aufsichtsbehördlich tätig zu werden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass den Bezirksvertretungen bei
Bürgeranträgen mit einer inhaltlichen Kritik an einem
Baugenehmigungsverfahren keinerlei Einflussmöglichkeiten auf
bauordnungsrechtliche Entscheidungen obliegen.
Im Baugenehmigungsverfahren prüft die Untere Bauaufsichtsbehörde
gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die
Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, muss eine
Baugenehmigung erteilt werden, auf die der Bauherr einen Rechtsanspruch
hat. Dementsprechend wurde mit Datum vom 25.03.2019 die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem angrenzenden Nachbargrundstück
genehmigt.
Können satzungsgeschützte Bäume bei Umsetzung einer Baumaßnahme, für
die nach den baurechtlichen Vorschriften ein Rechtsanspruch besteht,
nachweislich nicht erhalten werden oder müssen diese zurückgeschnitten
werden, besteht auch ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur
Fällung oder zum Rückschnitt der Bäume. Genehmigungen nach der
Baumschutzsatzung, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben stehen, werden
Bestandteil der Baugenehmigung.Seite 1 von 2

Seite 2
Im vorliegenden Fall befindet sich auf dem Grundstück des Antragstellers eine
satzungsgeschützte Eiche in Grenznähe, von der ein Starkast soweit auf das
Nachbargrundstück ragt, dass dieser das Bauvorhaben behindert. Wie bereits
ausgeführt kann Baumschutz ein rechtmäßiges Bauvorhaben nicht verhindern,
insoweit muss dieses Schutzinteresse zurückstehen. Der Bauherr hat daher
einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Rückschnitt
dieses satzungsgeschützten Baums, auch wenn der Antragsteller Eigentümer
der betreffenden Eiche ist. Insofern wurde mit Datum vom 28.05.2019 eine
Rückschnittsgenehmigung erteilt.
Auch wenn zugegebenermaßen die Einbindung des Antragstellers zunächst
nicht ganz glücklich verlaufen ist, so wurde dieser jedoch wiederholt auch
schriftlich über die Rechtslage informiert, die keine andere Beurteilung der
Angelegenheit zulässt. Er wurde schlussendlich auch darauf hingewiesen, dass
ihm sowohl gegen die Entscheidung der Bauordnungsbehörde als Nachbar der
Klageweg gegen die Baugenehmigung als auch zivilrechtliche Schritte
offenstehen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und regt an, dem Antragsteller eine
Antwort im Sinne der Stellungnahme zukommen zu lassen.Mit diesem Votum
und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das formelle, in § 24 GO
NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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