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201815 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 110000109

Nummer
201815
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
23.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 05.11.2020 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201815-01 1. Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 05.11.2020, DS-Nr.: 201815 2. Erneute Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 110000109

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201815
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im
konsumtiven Haushalt – Finanzstelle 110000109
Beratungsfolge
Rat 05.11.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der Kommunalwahlen findet die nächste Ratssitzung erst im
November 2020 statt. Das Personal- und Organisationsamt benötigt jedoch
unmittelbar die überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Aufrechterhaltung des
laufenden Betriebes.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Stadtdirektors in Vertretung
des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes in Höhe von 1.600.000,- Euro wird zugestimmt.
Finanzstelle: 110000109
Bezeichnung: Zentrale Dienste
Finanzpostion: 74.1000
Deckung aus:
Finanzstelle: 120101601
Bezeichnung: Kreditwirtschaft
Finanzposition: 75.1000
Begründung
Aufgrund von coronabedingten Mehraufwendungen z.B. durch ein erhöhtes
Briefwahlaufkommen, erhöhten Versand von Schulunterlagen, die
Beauftragung eines Sicherheitsdienstes (u.a. für Einlasskontrollen am
Stadthaus) und die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Masken und
anderem notwendigen Schutzmaterial sowie allgemeinen Preissteigerungen
sind die geplanten Haushaltsmittel so gut wie aufgebraucht.Seite 1 von 2

Seite 2
Damit die Corona-Schutzmaßnahmen erhalten bzw. weiter ausgebaut sowie
die vertraglich vereinbarten Auszahlungen (z.B. Porto) eingehalten werden
können, müssen die genannten Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
20.10.2020 / 23.10.2020 gez. Fuchs gez. Gold
Datum Stadtdirektor Stadtverordneter
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.09 Zentrale Dienste 1.10.00.01.09.01 Zentrale Dienste
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.600.000 € 110000109/
74.1000
1.600.000 € 120101601/
75.1000
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
1.600.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de