201808 · Beschlussvorlage
Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 201808
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201808 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. Beratungsfolge Rat 21.01.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner gemäß § 7 der Satzung des Vereines in der Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V. vertreten ist. b) Als Vertreter/-innen der Bundesstadt Bonn werden in die Mitgliederversammlung der Region Köln/Bonn e.V. für die Zeit der Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium, längstens jedoch für die Wahlzeit des Rates entsandt: 1. Stv. Rolf Beu Grüne 2. Stv. Melanie Grabowy Grüne 3. Stv. Guido Déus CDU 4. Stv. Bert Moll CDU 5. AM Wilfried Klein SPD 6. BBB 7. AM Tobias Haßdenteufel Linke c) Als weitere Vertreter/in der Bundesstadt Bonn ohne Stimmrecht werden entsandt: 1. Stv. Christoph Jansen (CDU) 2. 3. Begründung Die Bundesstadt Bonn ist seit 1992 Gründungsmitglied des Region Köln/Bonn e.V.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Mitgliederversammlung des Verein Region Köln/Bonn e.V. besteht aus den Vertretern und Vertreterinnen der Mitglieder des Vereins. Sie werden für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Rat bzw. längstens jedoch für die Wahlzeit des Rates entsandt. Nach der Kommunalwahl ist nun eine Neubesetzung erforderlich geworden. Gemäß § 7 der Vereinssatzung werden die Kreise und kreisfreien Städte in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ ihren Landrat bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimm- rechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/innen wahrgenommen werden können. Diese Vertreter/-innen werden von der jeweiligen Vertretungskörper- schaft (Rat oder Kreistag) gewählt. Die kommunalen Gebietskörperschaften können darüber hinaus jeweils bis zu drei weitere Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden, die ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben. Die Wahl erfolgt auf der Grundlage des § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer); danach entfallen auf die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und die CDU jeweils 2 und die Fraktionen von SPD, BBB und Die Linke jeweils 1 Sitz. Bisher gehörten der Mitgliederversammlung an: Stv. Guido Déus –CDU-, Stv. Birgitta Jackel –CDU-, Stv. Dieter Schaper –SPD-, Bzv. Hillevi Burmester – SPD-, Stv. Brigitta Poppe-Reiners –Grüne-, Stv. Klaus-Dieter Baehrfeld –FDP-, Stv. Holger Schmidt –Die Linke- und als Vertreter ohne Stimmrecht Stv. Christoph Jansen –CDU-. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de