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201808 · Beschlussvorlage

Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.

Nummer
201808
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Rates 21.01.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201808-01 Ersatzbenennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.

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Beschlussvorlage
öffentlich
201808
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des
Region Köln/Bonn e.V.
Beratungsfolge
Rat 21.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner
gemäß § 7 der Satzung des Vereines in der Mitgliederversammlung des
Region Köln/Bonn e. V. vertreten ist.
b) Als Vertreter/-innen der Bundesstadt Bonn werden in die
Mitgliederversammlung der Region Köln/Bonn e.V. für die Zeit der
Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium, längstens jedoch für die Wahlzeit des
Rates entsandt:
1. Stv. Rolf Beu Grüne
2. Stv. Melanie Grabowy Grüne
3. Stv. Guido Déus CDU
4. Stv. Bert Moll CDU
5. AM Wilfried Klein SPD
6. BBB
7. AM Tobias Haßdenteufel Linke
c) Als weitere Vertreter/in der Bundesstadt Bonn ohne Stimmrecht werden
entsandt:
1. Stv. Christoph Jansen (CDU)
2.
3.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn ist seit 1992 Gründungsmitglied des Region Köln/Bonn
e.V.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Mitgliederversammlung des Verein Region Köln/Bonn e.V. besteht aus den
Vertretern und Vertreterinnen der Mitglieder des Vereins. Sie werden für die
Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Rat bzw. längstens jedoch für die Wahlzeit des
Rates entsandt. Nach der Kommunalwahl ist nun eine Neubesetzung
erforderlich geworden.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung werden die Kreise und kreisfreien Städte in der
Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ ihren Landrat
bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber
hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimm-
rechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/innen wahrgenommen werden
können. Diese Vertreter/-innen werden von der jeweiligen Vertretungskörper-
schaft (Rat oder Kreistag) gewählt.
Die kommunalen Gebietskörperschaften können darüber hinaus jeweils bis zu
drei weitere Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden, die ein
Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.
Die Wahl erfolgt auf der Grundlage des § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl
nach Hare/Niemeyer); danach entfallen auf die Fraktionen von Bündnis 90/Die
Grünen und die CDU jeweils 2 und die Fraktionen von SPD, BBB und Die Linke
jeweils 1 Sitz.
Bisher gehörten der Mitgliederversammlung an: Stv. Guido Déus –CDU-, Stv.
Birgitta Jackel –CDU-, Stv. Dieter Schaper –SPD-, Bzv. Hillevi Burmester –
SPD-, Stv. Brigitta Poppe-Reiners –Grüne-, Stv. Klaus-Dieter Baehrfeld –FDP-,
Stv. Holger Schmidt –Die Linke- und als Vertreter ohne Stimmrecht Stv.
Christoph Jansen –CDU-.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de