201803-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen im Bereich der Schlossbachschule
Kerndaten
- Nummer
- 201803-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201803-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen im Bereich der Schlossbachschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Reduzierungen auf Schrittgeschwindigkeit finden lediglich innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche (Zeichen 325 StVO) statt. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung kann nur für einzelne Straßen oder Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht gezogen werden. Hier muss durch besondere Gestaltung der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, damit eine außergewöhnliche Verkehrssituation vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierzu zählt in der Regel der niveaugleiche Ausbau in Verbindung mit weiteren gestalterischen Maßnahmen. Bei den von der Antragstellerin genannten Straßen „Herzogsfreudenweg“, „Heidegartenstraße“ und „Venantiusstraße“ handelt es sich um ein Wohngebiet, welches in einer großflächigen Tempo 30-Zone eingebettet und mit beidseitig vorhandenen Gehwegen ausgebaut, mit Bordsteinen versehen ist und keine besondere Gestaltung aufweist. Eine derartige Verkehrsregelung wäre dort nicht möglich. Darüber hinaus gilt seitens der Stadt Bonn und der Polizei der Appell an diejenigen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, nicht direkt vor der Schule anzuhalten, um die Kinder ein- oder aussteigen zu lassen und dadurch unübersichtliche oder gefährliche Situationen zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit der Elternpflegschaft und der Schulleitung der Schlossbachschule Röttgen wurde ein geeigneter Standort zur Einrichtung einer Hol-Bring-Zone vorgeschlagen. Der bevorzugte Standort befindet sich noch in verwaltungsinterner Abstimmung. Bei Umsetzung der gewünschten Hol-Bring-Zone gilt diese den Eltern als Hilfestellung, um ihre Kinder an sicherer Stelle abzusetzen und abholen zu können. Die geschilderten Gefahrensituationen direkt vor der Schule könnten somit reduziert werden. Es wird darum gebeten, die Bürgerin im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bürgerantrag wird abgelehnt , die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe sowie über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de