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201803-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen im Bereich der Schlossbachschule

Nummer
201803-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201803 Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen im Bereich der Schlossbachschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201803-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen im
Bereich der Schlossbachschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Reduzierungen auf Schrittgeschwindigkeit finden lediglich innerhalb
verkehrsberuhigter Bereiche (Zeichen 325 StVO) statt. Eine entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnung kann nur für einzelne Straßen oder Bereiche mit
überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht
gezogen werden. Hier muss durch besondere Gestaltung der Eindruck
vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, damit eine
außergewöhnliche Verkehrssituation vorliegt und der Fahrzeugverkehr eine
untergeordnete Bedeutung hat. Hierzu zählt in der Regel der niveaugleiche
Ausbau in Verbindung mit weiteren gestalterischen Maßnahmen.
Bei den von der Antragstellerin genannten Straßen „Herzogsfreudenweg“,
„Heidegartenstraße“ und „Venantiusstraße“ handelt es sich um ein Wohngebiet,
welches in einer großflächigen Tempo 30-Zone eingebettet und mit beidseitig
vorhandenen Gehwegen ausgebaut, mit Bordsteinen versehen ist und keine
besondere Gestaltung aufweist. Eine derartige Verkehrsregelung wäre dort
nicht möglich.
Darüber hinaus gilt seitens der Stadt Bonn und der Polizei der Appell an
diejenigen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, nicht direkt
vor der Schule anzuhalten, um die Kinder ein- oder aussteigen zu lassen und
dadurch unübersichtliche oder gefährliche Situationen zu reduzieren.
In Zusammenarbeit mit der Elternpflegschaft und der Schulleitung der
Schlossbachschule Röttgen wurde ein geeigneter Standort zur Einrichtung
einer Hol-Bring-Zone vorgeschlagen. Der bevorzugte Standort befindet sich
noch in verwaltungsinterner Abstimmung. Bei Umsetzung der gewünschten
Hol-Bring-Zone gilt diese den Eltern als Hilfestellung, um ihre Kinder an
sicherer Stelle abzusetzen und abholen zu können. Die geschilderten
Gefahrensituationen direkt vor der Schule könnten somit reduziert werden.
Es wird darum gebeten, die Bürgerin im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung zu informieren.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2

Seite 2
Der Bürgerantrag wird abgelehnt , die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe sowie über die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation unterrichtet. Mit diesem Votum
und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de