← zurück zu 201801

201801-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße

Nummer
201801-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201801 Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.979 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201801-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
09.10.2020
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen in
der Donatusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine Sperrung von Teilen der Donatusstraße im Zeitraum zwischen 7:30 Uhr
bis 8:15 Uhr an Schultagen ist aus mehreren Gründen nicht zulässig, da
Erschließungsstraßen wie die Donatusstraße für den fließenden Verkehr nicht
gesperrt werden dürfen.
Die Unfallkommission und die Polizei haben in diesem Bereich weder eine
Unfallhäufungsstelle bzw. –linie feststellen können, noch rechtfertigt die Anzahl
der PKW-Fahrenden die Sperrung der Straßenbereiche.
Die Verwaltung hat zudem in der Donatusstraße im Jahre 2015
Verkehrszählungen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten
Neubauten auf dem Gelände des ehemaligen „Amerikanischen Depots“
fertiggestellt worden. Auch der Discounter und die Bäckerei waren zu diesem
Zeitpunkt bereits eröffnet worden. Somit sind die ermittelten Daten
grundsätzlich noch für eine Ersteinschätzung verwendbar. Die Zählungen
ergaben eine durchschnittliche Belastung im Querschnitt von knapp 1.800
Fahrzeugen am Tag (auf Höhe der Ostseestraße). An Werktagen wurden in der
morgendlichen Spitzenstunde im Schnitt rund 230 Fahrzeuge zwischen 7 Uhr
und 8 Uhr registriert. Nachmittags verteilten sich die Verkehre gleichmäßiger
auf mehrere Stunden zwischen 15 Uhr und 17 Uhr (jeweils knapp 150
Fahrzeugen pro Stunde).
Damit lagen die Verkehrsbelastungen insgesamt in der Größenordnung von
vergleichbaren Straßentypen (Erschließungsstraße mit einigen nachgeordneten
Wohnstraßen, Schule sowie Kindertagesstätten). Die Verkehre setzen sich
somit hauptsächlich aus Quell- und Zielverkehren zusammen.
Durchgangsverkehre spielen daher nur eine untergeordnete Rolle. Folglich
würde eine (kurze) Sperrung der Donatusstraße für Durchgangsverkehre keine
relevanten Auswirkungen auf die Verkehrsmenge haben.
Es existiert kein rechtskonformes Zusatzschild mit der Aufschrift „Anwohner
frei“. Für die Gewährleistung der Infrastruktur (Post, Müllabfuhr etc.) müsste die
Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ angeordnet werden, welche aber auch die
Gruppe der Besucher der Kindertagesstätte und der Grundschule beinhalten
würde und die Problematik somit nicht beheben würde. Weiterhin wäre diese
Regelung aufgrund des nötigen Kontrolldrucks nicht durchsetzbar.Seite 1 von 2

Seite 2
Zudem ergibt sich aus der Geschwindigkeitsmessung im ersten Halbjahr 2020
keine erhöhte Geschwindigkeitsüberschreitung.
Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich
übersteigt, wurde von Antragsteller nicht vorgetragen. Die zeitlich
eingeschränkte Sperrung dient somit weder dem Schutz von Fußgängern,
insbesondere von Kindern, noch der sicheren Infrastruktur und ist daher
abzulehnen.
An den Sperren müssten überdies Wendemöglichkeiten eingerichtet werden,
um das Verkehrsgeschehen geordnet abwickeln zu können. Das würde dann
weitere Regelungen bzw. gegebenenfalls Umbauten erforderlich machen.
Daher ist eine Sperrung aus Sicht der Verwaltung nicht zulässig.
Gegebenenfalls könnte bei entsprechender Beschlusslage geprüft werden, ob
eine Hol- und Bringzone in der Donatusstraße sinnvoll wäre und eingerichtet
werden könnte, um die Verkehre besser zu ordnen.
Im Übrigen bestehen bereits einige verkehrsberuhigende Elemente in Form von
Einengungen durch Baumbeete und einer Aufpflasterung im Bereich der
Donatusschule und des Kindergartens.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de