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201801-09 · Beschlussvorlage

Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße

Nummer
201801-09
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anregung
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Übergeordnet

  1. 201801 Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
201801-09
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrsregelnde Maßnahmen in der
Donatusstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg regt an, anstatt der bisher
beschlossenen Hol und Bringzone sog. "Kiss and Ride" Parkplätze in der
Donatusstraße einzurichten.
Der Beschlussvorschlag resultiert aus der Erhebung der Mitteilungsvorlage DS-
Nr. 201801-06 zum ordentlichen Beschlusspunkt in der Sitzung der BV Bad
Godesberg am 31.08.2022 . Die Beschlussvorlage soll gemeinsam mit
der Großen Anfrage DS-Nr. 201801-05 behandelt werden.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung lautete:
Mit Beschluss vom 31.08.2021 entschied die Bezirksvertretung Bad
Godesberg, dass die Einrichtung einer Hol- und Bringzone in der
Donatusstraße oder in einer der benachbarten Straße geprüft wird. Dabei sollte
die Verwaltung auch die Eltern einbeziehen.
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zur Drucksachen-
Nummer202085-01 ST („Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg“). Eine
federführende Bearbeitung und Koordinierung einer offiziellen Hol- und
Bringzone durch die Fachverwaltung für die Donatusschule würde zu einem
überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand führen. Dazu kommt, dass solche
Zonen nur auf Antrag der Schule und deren Mitwirkung eingerichtet werden.
Von Seiten der Schule gibt es dazu bislang keine Kontaktaufnahme mit der
Verwaltung.
Aufgrund dieser sehr zeitaufwendigen Problematik würde die Verwaltung als
Alternativvorschlag -und im Ergebnis gleich- anbieten, sogenannte "Kiss &
Ride"-Parkplätze im Bereich der Donatusstraße (Kreuzung Leonardusstraße)
einzurichten. Der Unterschied zu einer Hol- und Bringzone besteht darin, dass
die Parkregelung nicht auf den Schulverkehr spezialisiert ist und keiner hohen
Arbeitsaufwendungen im Vorfeld bedarf, sondern allgemein das Phänomen des
Hol- und Bringverkehrs regulieren soll, wie bspw. an Krankenhäusern,
Bahnhöfen etc. Diese Parkplätze würden mit einem eingeschränkten HaltverbotSeite 1 von 2
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(Ziffer 286 der Straßenverkehrsordnung - StVO) und mit dem Zusatzzeichen
"Zeitliche Begrenzung in den Morgen- und Mittagsstunden" eingerichtet werden
– das Schild „Hol- und Bringzone“, welches von der Stadtverwaltung entworfen
wurde, wird hierbei nicht angebracht. Die zeitliche Beschränkung wird aktuell
mit der Schule abgestimmt. Die o.g. Parkbuchten bieten sich an, da die
Schulkinder direkt auf der Seite der Grundschule aussteigen und keine
weiteren Kreuzungen überqueren müssen. Die Schule würde aufgefordert
werden, alle Eltern schriftlich über diese Möglichkeit zu informieren.
Die Einrichtung von "Kiss & Ride"-Parkplätzen bietet sich in benachbarten
Straßen aufgrund von Verkehrsstärken oder baulicher Gestaltung sowie
weiteren Risikoaspekten nicht an. Überdies würden wahrscheinlich
Mehrverkehre in Quartiers- bzw. Wohnstraßen mit einem solchen Parkangebot
gelenkt. Der vorgeschlagene Bereich wird nach entsprechender
Beschlussfassung verstärkt beobachtet und evaluiert. Sollte es zu Problemen
des Hol- und Bringverkehrs kommen, wird sich die Verwaltung mit der Schule
zur weiteren Beratung in Verbindung setzen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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