201801-06 · Mitteilungsvorlage
Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße
Kerndaten
- Nummer
- 201801-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201801-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Donatusstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Beschluss vom 31.08.2021 entschied die Bezirksvertretung Bad Godesberg, dass die Einrichtung einer Hol- und Bringzone in der Donatusstraße oder in einer der benachbarten Straße geprüft wird. Dabei sollte die Verwaltung auch die Eltern einbeziehen. Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zur Drucksachen-Nummer 202085-01 ST („Sicherung der Schulwege in Bad Godesberg“). Eine federführende Bearbeitung und Koordinierung einer offiziellen Hol- und Bringzone durch die Fachverwaltung für die Donatusschule würde zu einem überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand führen. Dazu kommt, dass solche Zonen nur auf Antrag der Schule und deren Mitwirkung eingerichtet werden. Von Seiten der Schule gibt es dazu bislang keine Kontaktaufnahme mit der Verwaltung. Aufgrund dieser sehr zeitaufwendigen Problematik würde die Verwaltung als Alternativvorschlag -und im Ergebnis gleich- anbieten, sogenannte "Kiss & Ride"-Parkplätze im Bereich der Donatusstraße (Kreuzung Leonardusstraße) einzurichten. Der Unterschied zu einer Hol- und Bringzone besteht darin, dass die Parkregelung nicht auf den Schulverkehr spezialisiert ist und keiner hohen Arbeitsaufwendungen im Vorfeld bedarf, sondern allgemein das Phänomen des Hol- und Bringverkehrs regulieren soll, wie bspw. an Krankenhäusern, Bahnhöfen etc. Diese Parkplätze würden mit einem eingeschränkten Haltverbot (Ziffer 286 der Straßenverkehrsordnung - StVO) und mit dem Zusatzzeichen "Zeitliche Begrenzung in den Morgen- und Mittagsstunden" eingerichtet werden – das Schild „Hol- und Bringzone“, welches von der Stadtverwaltung entworfen wurde, wird hierbei nicht angebracht. Die zeitliche Beschränkung wird aktuell mit der Schule abgestimmt. Die o.g. Parkbuchten bieten sich an, da die Schulkinder direkt auf der Seite der Grundschule aussteigen und keine weiteren Kreuzungen überqueren müssen. Die Schule würde aufgefordert werden, alle Eltern schriftlich über diese Möglichkeit zu informieren. Die Einrichtung von "Kiss & Ride"-Parkplätzen bietet sich in benachbarten Straßen aufgrund von Verkehrsstärken oder baulicher Gestaltung sowie weiteren Risikoaspekten nicht an. Überdies würden wahrscheinlichSeite 1 von 2 Seite 2 Mehrverkehre in Quartiers- bzw. Wohnstraßen mit einem solchen Parkangebot gelenkt. Der vorgeschlagene Bereich wird nach entsprechender Beschlussfassung verstärkt beobachtet und evaluiert. Sollte es zu Problemen des Hol- und Bringverkehrs kommen, wird sich die Verwaltung mit der Schule zur weiteren Beratung in Verbindung setzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de