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201795 · Große Anfrage

WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis

Nummer
201795
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
09.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201795-05 ST WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis BBB-Anfrage zur Vorlage 201795
  2. 201795-01 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis BBB-Anfrage zur Vorlage 201795

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Große Anfrage
öffentlich
201795
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
09.10.2020
WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara
Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus
dem Beamtenverhältnis
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Fragestellung
1. Wie bewertet die Verwaltung nach der am 29. September 2020
erfolgten Zustellung der schriftlichen Gründe das Urteil des VG Köln in
dem verwaltungsrechtlichen Verfahren der Bundesstadt Bonn gegen
1.1 Frau Barbara Dieckmann (19K4769/18)
1.2 Herrn Arnold Hübner (19K4770/18),
mit denen die Beklagten verurteilt wurden, jeweils einen Betrag in Höhe
von 1 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen?
2. Hat die Bundesstadt Bonn die Beklagten als ihr Dienstherr auf Kosten
der Stadt auch gegen Ansprüche / Schäden der Stadt versichert, die von
den Beklagten wie im vorliegenden Fall durch eine grob fahrlässige
Verletzung ihrer Dienstpflichten verursacht worden sind?
3. Wenn dies bejaht wird:
3.1 Wer hat diese Versicherung wann für die Beklagten abgeschlossen
und wann hat der Rat der Bundesstadt Bonn dem zugestimmt?
3.2 Zahlungen in welcher Höhe sind für diesen Fall für die Beklagten von
der Bundesstadt Bonn seit Abschluss dieser Versicherung für die
Beklagten an den Versicherer geleistet worden?
4. In welcher Höhe sind im Zusammenhang mit dem Komplex WCCB
den beiden Beklagten jeweils Anwalts- und Gerichtskosten und ähnliche
Auslagen von der Bundesstadt Bonn ersetzt worden, bis der Stadtrat
dem ein Ende bereitet hat
5. Bestehen auf Grund des ergangenen Urteils bei Rechtskraft
Rückzahlungsansprüche der Stadt bzgl. der in Ziffer 4. genannten
Kosten bzw. Auslagen?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Die Verwaltung hat trotz Obsiegens der vom Rat der Bundesstadt Bonn mit
großer Mehrheit beschlossenen Klage nach Verkündung der Urteile im
Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. September 2020 bis zum
heutigen Tag (09. Oktober 2020) keine Stellung bezogen mit der Begründung,
sie werde die Entscheidung erst bewerten, sobald ihr die Urteilsgründe
schriftlich vorliegen. Das war am 29. September 2020 der Fall. Für eine
Stellungnahme wäre daher mehr als ausreichend Zeit gewesen.
Möglicherweise war die fehlende Zustimmung des (noch) amtierenden
Oberbürgermeisters für die Klage dafür wesentlich, der sich in einem Interview
am 8. Juli 2018 wie folgt einließ:
Frage: "Der Stadtrat hat eine Schadensersatzklage gegen die ehemalige
Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und städtische Mitarbeiter wegen des WCCB-
Bauskandals beschlossen. Sie selbst haben sich bei der Abstimmung enthalten. Was
kann ein solcher Prozess bringen?
Sridharan: Es geht einerseits um den teilweisen Ersatz des entstandenen Schadens und
andererseits darum, den Sachverhalt aufzuarbeiten, weil bei vielen Ratspolitikern und
Bürgern der Eindruck fortbesteht, dass eine Sachaufarbeitung noch nicht in jeder
Hinsicht erfolgt ist.
Frage: Geht es um politische Schuld?
Sridharan: Es geht nicht um Schuld, sondern darum, aufzuklären, wer welche
Entscheidungen veranlasst und wer welche Aufgaben in diesem Projekt übernommen
hat. Der Sachverhalt soll gerichtlich festgestellt werden, jenseits strafrechtlicher
Verantwortung. Diese Aufarbeitung wird nach meinem Dafürhalten allerdings immer
schwieriger, weil wir uns von den Vorfällen zeitlich immer weiter entfernen."
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de