201795 · Große Anfrage
WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis
Kerndaten
- Nummer
- 201795
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 09.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Große Anfrage öffentlich 201795 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 09.10.2020 WCCB; Klage der Stadt Bonn gegen Barbara Dieckmann und Arnold Hübner wegen Haftung aus dem Beamtenverhältnis Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Fragestellung 1. Wie bewertet die Verwaltung nach der am 29. September 2020 erfolgten Zustellung der schriftlichen Gründe das Urteil des VG Köln in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren der Bundesstadt Bonn gegen 1.1 Frau Barbara Dieckmann (19K4769/18) 1.2 Herrn Arnold Hübner (19K4770/18), mit denen die Beklagten verurteilt wurden, jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen? 2. Hat die Bundesstadt Bonn die Beklagten als ihr Dienstherr auf Kosten der Stadt auch gegen Ansprüche / Schäden der Stadt versichert, die von den Beklagten wie im vorliegenden Fall durch eine grob fahrlässige Verletzung ihrer Dienstpflichten verursacht worden sind? 3. Wenn dies bejaht wird: 3.1 Wer hat diese Versicherung wann für die Beklagten abgeschlossen und wann hat der Rat der Bundesstadt Bonn dem zugestimmt? 3.2 Zahlungen in welcher Höhe sind für diesen Fall für die Beklagten von der Bundesstadt Bonn seit Abschluss dieser Versicherung für die Beklagten an den Versicherer geleistet worden? 4. In welcher Höhe sind im Zusammenhang mit dem Komplex WCCB den beiden Beklagten jeweils Anwalts- und Gerichtskosten und ähnliche Auslagen von der Bundesstadt Bonn ersetzt worden, bis der Stadtrat dem ein Ende bereitet hat 5. Bestehen auf Grund des ergangenen Urteils bei Rechtskraft Rückzahlungsansprüche der Stadt bzgl. der in Ziffer 4. genannten Kosten bzw. Auslagen?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Verwaltung hat trotz Obsiegens der vom Rat der Bundesstadt Bonn mit großer Mehrheit beschlossenen Klage nach Verkündung der Urteile im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10. September 2020 bis zum heutigen Tag (09. Oktober 2020) keine Stellung bezogen mit der Begründung, sie werde die Entscheidung erst bewerten, sobald ihr die Urteilsgründe schriftlich vorliegen. Das war am 29. September 2020 der Fall. Für eine Stellungnahme wäre daher mehr als ausreichend Zeit gewesen. Möglicherweise war die fehlende Zustimmung des (noch) amtierenden Oberbürgermeisters für die Klage dafür wesentlich, der sich in einem Interview am 8. Juli 2018 wie folgt einließ: Frage: "Der Stadtrat hat eine Schadensersatzklage gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und städtische Mitarbeiter wegen des WCCB- Bauskandals beschlossen. Sie selbst haben sich bei der Abstimmung enthalten. Was kann ein solcher Prozess bringen? Sridharan: Es geht einerseits um den teilweisen Ersatz des entstandenen Schadens und andererseits darum, den Sachverhalt aufzuarbeiten, weil bei vielen Ratspolitikern und Bürgern der Eindruck fortbesteht, dass eine Sachaufarbeitung noch nicht in jeder Hinsicht erfolgt ist. Frage: Geht es um politische Schuld? Sridharan: Es geht nicht um Schuld, sondern darum, aufzuklären, wer welche Entscheidungen veranlasst und wer welche Aufgaben in diesem Projekt übernommen hat. Der Sachverhalt soll gerichtlich festgestellt werden, jenseits strafrechtlicher Verantwortung. Diese Aufarbeitung wird nach meinem Dafürhalten allerdings immer schwieriger, weil wir uns von den Vorfällen zeitlich immer weiter entfernen." Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de