201794 · Beschlussvorlage
Ehrenordnung des Rates der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201794
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201794 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Ehrenordnung des Rates der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Ehrenrat gemäß Ziffer 11.1 der Ehrenordnung setzt sich für die laufende Ratsperiode wie folgt zusammen: Oberbürgermeisterin Vertreter/in der Fraktion B90/GRÜNE: Stv. Vertreter/in der CDU-Fraktion: Stv. Jürgen Wehlus Vertreter/in der SPD-Fraktion: Stv. Gieslint Grenz Vertreter/in der BBB-Fraktion: Stv. Thomas Fahrenholtz Vertreter/in der Fraktion Die Linke: Stv. Julia Schenkel Vertreter/in der FDP-Fraktion: Stv. Werner Hümmrich Vertreter/in der Volt-Fraktion: Stv. Dominik Maxein 7 Personen, die weder der Verwaltung noch den politischen Gremien angehörten: 1. _______________ 2. Helmut Sementschuck 3. _______________ 4. _______________ 5. _______________ 6. Helga Heilemann 7. _______________ Dem in der Sitzung des Rates vom 26.01.2011 zuletzt gebildeten Ehrenrat gehörten nachfolgende Personen an: Oberbürgermeister Vertreter/in der CDU-Fraktion: Stv. Ingeborg Cziudaj Vertreter/in der SPD-Fraktion: Stv. Horst Naaß Vertreter/in der Fraktion B90/GRÜNE: Stv. Brigitta Poppe Vertreter/in der FDP-Fraktion: Stv. Werner Hümmrich Vertreter/in der Fraktion Die Linke: Stv. Jürgen Repschläger Vertreter/in der BBB-Fraktion: Stv. Bernhard WimmerSeite 1 von 2 Seite 2 6 Personen, die weder der Verwaltung noch den politischen Gremien angehörten: 1. Carl L. Sträter 2. Horst Bachmann 3. _______________ 4. Dr. Jan Schiffer 5. _______________ 6. Prof. Dr. Dr. Heinz Schott Begründung Die Ehrenordnung enthält in Ziffer 11 u.a. folgende Regelung: „11. Der Rat bildet für die Dauer einer Wahlperiode einen Ehrenrat. Dieser kann angerufen werden, um darüber zu befinden, ob ein/eine Mandatsträger/in gegen die Pflichten der Gemeindeordnung NRW oder die Regelungen der Ehrenordnung verstoßen hat. 11.1 Der Ehrenrat setzt sich zusammen aus der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister, je einem/r Vertreter/in jeder Fraktion sowie einer gleich großen Anzahl von Personen, die weder der Verwaltung noch den politischen Gremien angehören und durch den Rat im Konsens gewählt werden. Kann kein Konsens hergestellt werden, hat die Wahl mit einer ¾ Mehrheit zu erfolgen. Ist das von der Fraktion benannte Mitglied verhindert (z.B. wegen eigener Befangenheit, Krankheit etc.), so benennt die jeweilige Fraktion eine/n Vertreter/in. .....“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de