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201792 · Beschlussvorlage

Besetzung des Umlegungsausschusses –Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören

Nummer
201792
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201792
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Besetzung des Umlegungsausschusses –
Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat
angehören
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören:
Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Dr. Daniel Rutte -Grüne- 1. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt -Grüne-
2. Reiner Burgunder -CDU- 2. Jürgen Wehlus -CDU-
Begründung:
Beim Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen
Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz-
buches durch den Rat zu bestellen ist.
Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches bleiben die
Mitglieder des Rates so lange im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge
geregelt hat.
Dem Umlegungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, davon sind zwei
Ratsmitglieder zu bestimmen.
Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches sind
für jedes ordentliche Mitglied ein oder mehrere Stellvertreter (persönliche
Vertreter) zu bestellen.Seite 1 von 2

Seite 2
Erfolgt eine Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 (3) GO NRW) so ergibt sich folgende
Vertretung:
1 Grüne
1 CDU
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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