201792 · Beschlussvorlage
Besetzung des Umlegungsausschusses –Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören
Kerndaten
- Nummer
- 201792
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201792 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Besetzung des Umlegungsausschusses – Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Bestellung der Mitglieder, die dem Stadtrat angehören: Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. Dr. Daniel Rutte -Grüne- 1. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt -Grüne- 2. Reiner Burgunder -CDU- 2. Jürgen Wehlus -CDU- Begründung: Beim Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetz- buches durch den Rat zu bestellen ist. Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches bleiben die Mitglieder des Rates so lange im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Dem Umlegungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, davon sind zwei Ratsmitglieder zu bestimmen. Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches sind für jedes ordentliche Mitglied ein oder mehrere Stellvertreter (persönliche Vertreter) zu bestellen.Seite 1 von 2 Seite 2 Erfolgt eine Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 (3) GO NRW) so ergibt sich folgende Vertretung: 1 Grüne 1 CDU Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de