201791 · Beschlussvorlage
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 1.1: Bornheim-Bonn hier: Landschaftsrechtliche Befreiung
Kerndaten
- Nummer
- 201791
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 201791 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 1.1: Bornheim-Bonn hier: Landschaftsrechtliche Befreiung Beratungsfolge Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Bauzeit/Ausführungszeit ist die Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Kappesland und Messdorfer Feld“ zu. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-Nr.1910687). Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich die Förderung der festgelegten Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Diese müssen nun im Durchführungszeitraum zwischen 2019 - 2022 umgesetzt werden. Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt.Seite 1 von 6 Seite 2 Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen Radwege-Abschnitten (Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei Routen, welche der Rat als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in seiner Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr. 1112560EB23). Einzelne Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert werden. Ein Ausbau bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender Radwege, deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung. Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem leistungsstarke Verbindungen für RadfahrerInnen schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten. Vorliegend wird die Radpendlerroute Bornheim-Bonn (Abschnitt 1.1) behandelt. Für den Teilabschnitt von der Mörikestraße bis zur Stadtgrenze zu Alfter / K 12 ist es geplant den bestehenden Radweg im Bereich des Vorgebirgsbahnwegs auf einer Länge von ca. 900m auf ca. 4 m zu erweitern. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzerinnen des Radweges ist eine umweltverträgliche Beleuchtung auch im Bereich des bisher nicht beleuchteten Abschnittes zwischen dem Haltepunkt Dransdorf und der Stadtgrenze zu Alfter zur Umsetzung vorgesehen. Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet. Der westlich Teil der Radwegeführung (ca. 500 m) zwischen Kleingartenstraße und Stadtgrenze Alfter, liegt allerdings im Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Messdorfer Feld“ (LP Kottenforst, LSG 2.3). Es ist Teil der Biotopverbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ (VB-K-5208-025) mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Im Vorfeld der Radwegeplanung des Abschnittes 1.1 wurde am 21.03.2019 der Baumbestand hinsichtlich seiner Vitalität von Banks Baumpflege GmbH und RMPSL untersucht. Das Ingenieurbüro Franz Fischer GmbH hat die Optimierung der Trasse in der technischen Planung umgesetzt. Der Anteil der zu rodenden Bäume wird durch diese Vermeidungsmaßnahme reduziert. Flächeninanspruchnahme / Baumbestand Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges im Landschaftsschutzgebiet führt zu einer Neuversiegelung von ca. 640 m². Neben dem Verlust von Bäumen sind von den Baumaßnahmen Gebüsche und Strauchhecken sowie ruderale Grasfluren an den Wegrändern betroffen. Es soll eine Vor-Kopf-Bauweise zum Einsatz kommen, um den Arbeitsraum während der Bauphase weitestgehend zu minimieren. Darüber hinaus werden jedoch in der Bauphase Freiflächen beidseits des bestehenden Radweges in einer Breite von je 1 m temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt. Trotz der Bemühungen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Baumbestand, durch Planungsanpassungen und -optimierungen, lässt sichSeite 2 von 6 Seite 3 die Fällung von 4 Bäumen im betrachteten Außenbereich nicht vermeiden. Bei den Bäumen handelt es sich um eine Stieleiche mit starkem Baumholz (StU: >150 cm) sowie zwei Stieleichen und eine Salweide mit mittlerem Baumholz (StU 51-150 cm). Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes, spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter, Amt 68) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der Trassenplanung, konnte die Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen reduziert werden. Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes in der Bauphase zu berücksichtigen: Lichtraumprofilschnitt / Kronenpflegeschnitt: bei 13 Bäumen Kronenkappung: bei 9 Bäumen Wurzelbehandlungsmaßnahmen: bei 9 Bäumen Baumschutzmaßnahmen / Bauzäune: bei 34 Bäumen, ca. 25 m Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige dieser Bäume trotz der erhaltenden Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten bleiben können. Sollten im Rahmen der Bauarbeiten weitere Baumfällungen unvermeidbar werden oder sollten in den folgenden zwei Vegetationsperioden Bäume vorhabenbedingt abgängig sein, werden ortsnah Ersatzpflanzungen vorgenommen. Kompensation Die durch die Baumaßnahme verursachten, unvermeidbaren erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, können nicht im direkten Vorhabenbereich ausgeglichen werden. Die Bilanzierung der Biotopfunktion ergibt ein ökologisches Defizit von 7.420 ökologischen Werteinheiten (Methode Froelich & Sporbeck). Das verbleibende Defizit wird durch die Anlage von Blühstreifen, standortheimischen Gehölzen und regionaltypischen Obstbäumen nördlich der Ausbaustrecke, im nahgelegenen Bürgerpark Dransdorf vollständig ausgeglichen. (siehe Plan Nr. 19-070_LP_04_NBR) Beleuchtungskonzept / Artenschutz Zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer*innen des Radweges ist eine umweltverträgliche Beleuchtung auch im Bereich des bisher nicht beleuchteten Abschnittes zwischen dem Haltepunkt Dransdorf und der Stadtgrenze zu Alfter zur Umsetzung vorgesehen. Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) kommt i.W. zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können, wenn die hier im Folgenden aufgeführten und im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs-, und Minimierungsmaßnahmen eingehalten und umgesetzt werden.Seite 3 von 6 Seite 4 Notwendige Vermeidungsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von Vogelarten ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen. Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind durch geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen, Wurzelbehandlungsmaßnahmen, Wurzelbrücken) zu schützen. Während der Bauzeit sind dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen. Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. Insbesondere vor der Baufeldfreimachung und -einrichtung sind die Vorhabenflächen zu überprüfen, ob besonders oder streng geschützte Tiere betroffen sein können. Vor der Fällung sind die Bäume von einer fachkundigen Person zu prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder Spalten vorhanden sind und diese als Quartier von Fledermäusen genutzt werden. Sollten genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist eine Fällung in der aktuellen Nutzungsperiode nicht möglich. Notwendige Maßnahmen sind dann mit der UNB abzustimmen. Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel und Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor Beginn der Baumaßnahmen jeweils 5 Fledermaus- und Vogelnistkästen zu installieren. Die negativen Auswirkungen der künstlichen nächtlichen Beleuchtung kann durch ein artenschutzrechtlich belastbares Beleuchtungskonzept reduziert werden, welches dem Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen; Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung‘‘, (BfN-Skripten Nr. 543, 2019) folgt und den Forderungen des Landschaftspflegerischen Begleitplans Nr. 19-070 der RMP Landschaftsarchitekten vom 26.07.2019 entspricht. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen gelten bezüglich des Beleuchtungskonzeptes folgende Eckpunkte: Es werden insgesamt 28 neue Leuchten in einem Abstand von ca. 30 m installiert, von denen maximal 18 im Landschaftsschutzgebiet liegen. Die notwendigen Stromleitungen der Beleuchtung werden nicht in den Seitenflächen sonder innerhalb der geplanten Wegefläche verlegt. Die neuen Leuchtenmaste werden auf eine Höhe von maximal 4 m beschränkt. Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens 543 und in Bezug auf die Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4lxSeite 4 von 6 Seite 5 vertikal (Klasse P6) hinauszugehen. Es werden hier LED Leuchten (Hella Park) mit einer insektenfreundlichen 2.200 K Amber Lichtfarbe eingesetzt. Die Lampen strahlen nur nach unten ab und besitzen keine vertikalen Glasflächen. Aus Gründen des Artenschutzes soll die Beleuchtung ganzjährig in ,,Halbnachtschaltung‘‘ erfolgen. Das bedeutet: Eine Beleuchtung ist von der Abenddämmerung bis 23:00 Uhr und von 5:30 Uhr bis zur Morgendämmerung vorgesehen. Zwischen 23:00 Uhr bis 5:30 Uhr erfolgt keine Beleuchtung. Landschaftsschutz Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet ,,Kappesland und Messdorfer Feld’’ (LSG 2.3) des Landschaftsplans Kottenforst der Stadt Bonn. Hier sind u.a. alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere, bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen, ober- oder unterirdische Zuleitungen zu errichten oder zu ändern. Aus diesem Grund ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich. Anlage/n 1 19-070_LP_04__01_NBR (öffentlich)Seite 5 von 6 4 57.58 57.51 57.50 57.58 57.94 57.84 57.74 57.67 57.69 57.69 57.69 57.62 57.6058.11 58.00 57.92 59.39 58.55 58.40 58.88 59.72 59.76 59.57 57.80 57.78 57.63 57.33 57.18 57.04 56.70 56.60 56.61 56.56 56.35 57.50 58.37 59.36 58.85 59.75 59.87 59.67 59.29 59.75 59.04 59.03 58.56 58.59 58.49 58.00 58.37 57.83 57.56 57.59 57.49 57.46 57.71 57.79 57.37 57.44 57.88 57.56 58.03 57.60 57.77 57.61 58.02 57.70 57.79 57.74 57.92 58.14 58.27 58.1258.10 58.00 58.08 58.15 58.48 58.63 58.66 58.81 59.27 59.21 59.53 59.52 59.8359.88 59.73 59.69 59.73 59.58 59.02 58.33 59.07 57.74 57.72 57.24 56.74 56.83 56.49 57.19 57.34 56.84 56.66 56.44 56.57 56.30 56.46 56.39 56.43 56.37 56.48 56.61 56.59 56.56 56.69 57.06 56.87 56.92 56.59 56.50 56.87 56.51 56.31 56.61 56.83 56.57 56.53 56.70 56.78 56.79 56.72 56.68 56.82 56.58 56.7056.63 56.51 56.53 56.68 56.70 56.61 56.80 56.96 57.22 57.21 57.30 57.36 57.61 57.73 57.87 56.54 56.63 57.72 57.48 58.04 57.92 58.50 58.40 58.21 57.89 59.51 59.26 59.04 58.84 58.65 57.57 57.87 59.45 59.72 57.85 57.49 56.82 56.58 56.52 56.48 56.44 56.48 56.48 56.52 56.61 56.49 56.42 56.33 57.84 58.10 59.55 59.76 59.35 59.83 59.67 59.83 59.94 59.29 58.84 58.43 58.79 58.20 58.33 57.85 57.63 58.0057.60 58.03 57.79 57.36 57.58 57.53 57.56 57.69 57.73 57.7157.71 57.91 57.96 58.17 58.01 58.7959.38 59.85 59.94 59.71 59.64 59.36 59.31 58.70 57.81 58.09 57.68 57.61 57.42 57.52 57.46 57.36 57.13 56.90 56.73 56.61 57.06 56.84 56.69 56.27 56.39 56.33 56.57 56.49 56.55 56.59 56.55 56.35 56.80 56.50 56.54 56.91 56.61 56.55 56.67 56.70 56.70 56.64 56.72 56.91 57.47 57.90 56.68 Gleise der Stadtbahnlinie 18 zwischen Köln und Bonn Gleise der Stadtbahnlinie 18 zwischen Köln und Bonn Schachtabdeckung für Brunnen Wiese/ unbefestigt Gehölze Bahnunterführung Asphalt Wiese Rinne, gepflastert Wiese Kleingartenanlage Am Wasserfeld Geh- und Radweg Asphalt Geh- und Radweg Asphalt Wiese Leitplanke Geh- und Radweg Asphalt Gehölze Treppe Gleisanlage Schotter Geh- und Radweg Asphalt Wiese Ackerland GWMst Nr. 076660412 Merkzeichen Wasser- transportleitung WTV (Wahnbachtalsperrenverband) Tor Kleingarten Mast Tor Wiese GWMst Nr. 076660515 Gehölze Gehölze Gehölze Gehölze Geh- und Radweg Asphalt Ackerland L-Steine unbefestigt Geh- und Radweg Asphalt Merkzeichen Wasser- transportleitung WTV (Wahnbachtalsperrenverband) Gehölze Geh- und Radweg unbefestigt GWMst Nr. 076660710 geplattet Tor Treppe Gleisanlage Geh- und Radweg Asphalt Gehölze Wiese Gehölze Kabelstein mit rotem Deckel Wiese Kleingartenanlage Am Wasserfeld Tor Gehölze Leitplanke Tor Wiese Gehölze Tor Tor Merkzeichen Wasser- transportleitung WTV (Wahnbachtalsperrenverband) Gehölze Wiese Tor Kleingarten Kleingarten Kleingärten Wiese GWMst Nr. 076660618 Tor Gehölze unbefestigt/Wiese Geh- und Radweg Asphalt Tor Merkzeichen Wasser- transportleitung WTV (Wahnbachtalsperrenverband) Gehölze Wiese L L L L LSG-2.3 Kappesland und Messdorfer Feld LSG-2.3 Kappesland und Messdorfer Feld 0+000.000 0+017.764 0+037.887 0+092.800 0+098.379 0+198.674 0+210.302 0+256.542 0+260.279 0+295.110 0+308.166 0+343.317 0+349.710 0+371.0240+379.209 0+400.987 0+418.908 geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung geplante neue Beleuchtung LRP KP WB WB KP LRP KP WB WB KP HY1 HY1 HY1 BB1 BB1 HH7 HH7 HH7 HH7 K12n Roisdorfer Weg Andreas-Schönmüller-Sportanlage Kleingartenstraße Bürgerpark Kleingärten Stadtbahnlinie 18 Vorgebirgsbahnweg Kleingärten Kleingärten Kleingärten Ackerflächen Ackerflächen Roisdorfer Weg Roisdorfer Weg Roisdorfer Weg Bonn-Dransdorf Alfter / Rhein- Sieg-Kreis Stadtbahnlinie 18 Stadtbahnlinie 18 Beleuchtung Radpendlerroute Alfter - Bonn (Abschnitt: Stadtgrenze Alfter bis Mörikestr.) Hella Park (1000 lm / 2200K) mit Stahlmast Lph. 4m Bäume in Kleingärten, eventuell Schutzmaßnahmen erforderlich 55 5759a 59 60 61 62 Bäume in Kleingärten, eventuell Schutzmaßnahmen erforderlich 55 5759a 59 60 61 62 M3 Entwicklung von standorttypischem Gebüsch Lage weiterer MaßnahmenM2M1 M1 Pflanzung von Einzelbäumen M2 Einsaat einer artenreichen Blühmischung M1 Pflanzung von Einzelbäumen M2 Einsaat einer artenreichen Blühmischung BONN. STADT. CITY. VILLE. L 0+000.000 312 312 M1 M2 M3 Planung auf Grundlage von Entwurfsplanung Stand Mai 2019 N Neuplanung Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Roisdorfer Weg / Vorgebirgsbahnweg Stadtgrenze Bonn-Alfter bis Haltepunkt Bonn-Dransdorf Landschaftspflegerischer Begleitplan Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt 61-3 Berliner Platz 2 53111 Bonn Freigabe: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Projekt Bauherr Baubereich Übersichtsplan, aktuelle Leuchtenstandorte - endgültige Planfassung 19-070_LP_04_NBR 1 : 500 AN / WL / LK NHN - 1260 x 420 Bonn, 02.10.2020 08.10.2020 Legende Pflanzung von Einzelbäumen (Obstbäumen) (genaue Standorte im Zuge der Ausführungsplanung) Rodung Baum Erhalt (mit baumpflegerischen Maßnahmen) Bestandsbaum, von der Planung nicht betroffen neue Leuchtstandorte Verbreiterung des Weges (Nutzungsänderung), Neuversiegelung Sonstige Darstellung Landschaftsschutzgebiet nach BSchS der Stadt Bonn geschützter Baum / nicht geschützter Baum Grenze Bonn / Alfter / Kilometrierung (nach Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH) Externe Maßnahmen: M2: Einsaat einer artenreichen Blühmischung M3: Enwicklung von standorttypischem Gebüsch Planung auf Grundlage von Entwurfsplanung Stand Mai 2019 N Neuplanung Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Roisdorfer Weg / Vorgebirgsbahnweg Stadtgrenze Bonn-Alfter bis Haltepunkt Bonn-Dransdorf Landschaftspflegerischer Begleitplan Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt 61-3 Berliner Platz 2 53111 Bonn Freigabe: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Projekt Bauherr Baubereich Übersichtsplan, aktuelle Leuchtenstandorte - endgültige Planfassung 19-070_LP_04_NBR 1 : 500 AN / WL / LK NHN - 1260 x 420 Bonn, 02.10.2020 08.10.2020 Legende Pflanzung von Einzelbäumen (Obstbäumen) (genaue Standorte im Zuge der Ausführungsplanung) Rodung Baum Erhalt (mit baumpflegerischen Maßnahmen) Bestandsbaum, von der Planung nicht betroffen neue Leuchtstandorte Verbreiterung des Weges (Nutzungsänderung), Neuversiegelung Sonstige Darstellung Landschaftsschutzgebiet nach BSchS der Stadt Bonn geschützter Baum / nicht geschützter Baum Grenze Bonn / Alfter / Kilometrierung (nach Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH) Externe Maßnahmen: M2: Einsaat einer artenreichen Blühmischung M3: Enwicklung von standorttypischem GebüschSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de