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201791 · Beschlussvorlage

Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute, Abschnitt 1.1: Bornheim-Bonn hier: Landschaftsrechtliche Befreiung

Nummer
201791
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.10.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201791
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur
Radschnellroute, Abschnitt 1.1: Bornheim-Bonn
hier: Landschaftsrechtliche Befreiung
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil des geförderten EFRE-Projektes
(Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie
Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss
die Maßnahme abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der
Bauzeit/Ausführungszeit ist die Erteilung der landschaftsrechtlichen
Befreiung dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht
abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen
Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer
Radschnellroute im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Kappesland und
Messdorfer Feld“ zu.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der
Bundesstadt Bonn am
am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ - Besonderer
Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-Nr.1910687). Die
Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich die Förderung der festgelegten
Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Diese müssen nun im
Durchführungszeitraum zwischen 2019 - 2022 umgesetzt werden.
Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn
das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel
zu begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien
Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der
Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt.Seite 1 von 6

Seite 2
Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen
Radwege-Abschnitten (Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue
linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei
Routen, welche der Rat als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in
seiner Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr.
1112560EB23). Einzelne Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert
werden. Ein Ausbau bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender
Radwege, deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung.
Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen
Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der
bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem
leistungsstarke Verbindungen für RadfahrerInnen schaffen und damit einen
wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten.
Vorliegend wird die Radpendlerroute Bornheim-Bonn (Abschnitt 1.1) behandelt.
Für den Teilabschnitt von der Mörikestraße bis zur Stadtgrenze zu Alfter / K 12
ist es geplant den bestehenden Radweg im Bereich des Vorgebirgsbahnwegs
auf einer Länge von ca. 900m auf ca. 4 m zu erweitern.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzerinnen des Radweges ist eine
umweltverträgliche Beleuchtung auch im Bereich des bisher nicht beleuchteten
Abschnittes zwischen dem Haltepunkt Dransdorf und der Stadtgrenze zu Alfter
zur Umsetzung vorgesehen.
Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet.
Der westlich Teil der Radwegeführung (ca. 500 m) zwischen Kleingartenstraße
und Stadtgrenze Alfter, liegt allerdings im Landschaftsschutzgebiet
„Kappesland und Messdorfer Feld“ (LP Kottenforst, LSG 2.3). Es ist Teil der
Biotopverbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von
Bonn“ (VB-K-5208-025) mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund.
Im Vorfeld der Radwegeplanung des Abschnittes 1.1 wurde am 21.03.2019 der
Baumbestand hinsichtlich seiner Vitalität von Banks Baumpflege GmbH und
RMPSL untersucht. Das Ingenieurbüro Franz Fischer GmbH hat die
Optimierung der Trasse in der technischen Planung umgesetzt. Der Anteil der
zu rodenden Bäume wird durch diese Vermeidungsmaßnahme reduziert.
Flächeninanspruchnahme / Baumbestand
Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges im
Landschaftsschutzgebiet führt zu einer Neuversiegelung von ca. 640 m². Neben
dem Verlust von Bäumen sind von den Baumaßnahmen Gebüsche und
Strauchhecken sowie ruderale Grasfluren an den Wegrändern betroffen.
Es soll eine Vor-Kopf-Bauweise zum Einsatz kommen, um den Arbeitsraum
während der Bauphase weitestgehend zu minimieren. Darüber hinaus werden
jedoch in der Bauphase Freiflächen beidseits des bestehenden Radweges in
einer Breite von je 1 m temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung
der Bauarbeiten werden diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt.
Trotz der Bemühungen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den
Baumbestand, durch Planungsanpassungen und -optimierungen, lässt sichSeite 2 von 6

Seite 3
die Fällung von 4 Bäumen im betrachteten Außenbereich nicht vermeiden. Bei
den Bäumen handelt es sich um eine Stieleiche mit starkem Baumholz (StU:
>150 cm) sowie zwei Stieleichen und eine Salweide mit mittlerem Baumholz
(StU 51-150 cm).
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen
Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,
spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter,
Amt 68) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der Trassenplanung, konnte
die Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen reduziert werden.
Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische
Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes in der Bauphase zu
berücksichtigen:
 Lichtraumprofilschnitt / Kronenpflegeschnitt: bei 13 Bäumen
 Kronenkappung: bei 9 Bäumen
 Wurzelbehandlungsmaßnahmen: bei 9 Bäumen
 Baumschutzmaßnahmen / Bauzäune: bei 34 Bäumen, ca. 25 m
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige dieser Bäume trotz der
erhaltenden Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten bleiben können.
Sollten im Rahmen der Bauarbeiten weitere Baumfällungen unvermeidbar
werden oder sollten in den folgenden zwei Vegetationsperioden Bäume
vorhabenbedingt abgängig sein, werden ortsnah Ersatzpflanzungen
vorgenommen.
Kompensation
Die durch die Baumaßnahme verursachten, unvermeidbaren erheblichen
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
können nicht im direkten Vorhabenbereich ausgeglichen werden. Die
Bilanzierung der Biotopfunktion ergibt ein ökologisches Defizit von 7.420
ökologischen Werteinheiten (Methode Froelich & Sporbeck).
Das verbleibende Defizit wird durch die Anlage von Blühstreifen,
standortheimischen Gehölzen und regionaltypischen Obstbäumen nördlich der
Ausbaustrecke, im nahgelegenen Bürgerpark Dransdorf vollständig
ausgeglichen. (siehe Plan Nr. 19-070_LP_04_NBR)
Beleuchtungskonzept / Artenschutz
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer*innen des Radweges ist eine
umweltverträgliche Beleuchtung auch im Bereich des bisher nicht beleuchteten
Abschnittes zwischen dem Haltepunkt Dransdorf und der Stadtgrenze zu Alfter
zur Umsetzung vorgesehen.
Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) kommt i.W. zu dem
Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG
ausgeschlossen werden können, wenn die hier im Folgenden aufgeführten und
im Gutachten detailliert beschriebenen Vermeidungs-, und
Minimierungsmaßnahmen eingehalten und umgesetzt werden.Seite 3 von 6

Seite 4
Notwendige Vermeidungsmaßnahmen:
 Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von Vogelarten
ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den Bestimmungen
des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere)
ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis
zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen.
 Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind durch
geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt,
Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen,
Wurzelbehandlungsmaßnahmen, Wurzelbrücken) zu schützen.
Während der Bauzeit sind dicht an den Baustellenbereich angrenzende
Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld
abzugrenzen.
 Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische
Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung
der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren.
Insbesondere vor der Baufeldfreimachung und -einrichtung sind die
Vorhabenflächen zu überprüfen, ob besonders oder streng geschützte
Tiere betroffen sein können. Vor der Fällung sind die Bäume von einer
fachkundigen Person zu prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder
Spalten vorhanden sind und diese als Quartier von Fledermäusen
genutzt werden. Sollten genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist
eine Fällung in der aktuellen Nutzungsperiode nicht möglich.
Notwendige Maßnahmen sind dann mit der UNB abzustimmen.
 Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel und
Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor Beginn
der Baumaßnahmen jeweils 5 Fledermaus- und Vogelnistkästen zu
installieren.
 Die negativen Auswirkungen der künstlichen nächtlichen Beleuchtung
kann durch ein artenschutzrechtlich belastbares Beleuchtungskonzept
reduziert werden, welches dem Leitfaden zur Neugestaltung und
Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen; Anforderungen an eine
nachhaltige Außenbeleuchtung‘‘, (BfN-Skripten Nr. 543, 2019) folgt und
den Forderungen des Landschaftspflegerischen Begleitplans Nr. 19-070
der RMP Landschaftsarchitekten vom 26.07.2019 entspricht. Um
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen gelten
bezüglich des Beleuchtungskonzeptes folgende Eckpunkte:
 Es werden insgesamt 28 neue Leuchten in einem Abstand von
ca. 30 m installiert, von denen maximal 18 im
Landschaftsschutzgebiet liegen. Die notwendigen
Stromleitungen der Beleuchtung werden nicht in den
Seitenflächen sonder innerhalb der geplanten Wegefläche
verlegt.
 Die neuen Leuchtenmaste werden auf eine Höhe von maximal 4
m beschränkt.
 Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens 543 und in Bezug
auf die Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht
über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4lxSeite 4 von 6

Seite 5
vertikal (Klasse P6) hinauszugehen. Es werden hier LED
Leuchten (Hella Park) mit einer insektenfreundlichen 2.200 K
Amber Lichtfarbe eingesetzt. Die Lampen strahlen nur nach
unten ab und besitzen keine vertikalen Glasflächen.
 Aus Gründen des Artenschutzes soll die Beleuchtung ganzjährig
in ,,Halbnachtschaltung‘‘ erfolgen. Das bedeutet: Eine
Beleuchtung ist von der Abenddämmerung bis 23:00 Uhr und
von 5:30 Uhr bis zur Morgendämmerung vorgesehen. Zwischen
23:00 Uhr bis 5:30 Uhr erfolgt keine Beleuchtung.
Landschaftsschutz
Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet ,,Kappesland und
Messdorfer Feld’’ (LSG 2.3) des Landschaftsplans Kottenforst der Stadt Bonn.
Hier sind u.a. alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes
verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es
insbesondere, bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige
Verkehrsanlagen, ober- oder unterirdische Zuleitungen zu errichten oder zu
ändern.
Aus diesem Grund ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des
Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere
Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich.
Anlage/n
1 19-070_LP_04__01_NBR (öffentlich)Seite 5 von 6

4
57.58
57.51
57.50
57.58
57.94 57.84 57.74 57.67 57.69 57.69 57.69 57.62 57.6058.11
58.00
57.92
59.39
58.55
58.40
58.88
59.72
59.76
59.57
57.80
57.78
57.63
57.33
57.18
57.04
56.70
56.60
56.61
56.56
56.35
57.50
58.37
59.36 58.85
59.75
59.87
59.67 59.29
59.75
59.04
59.03
58.56
58.59
58.49
58.00
58.37
57.83
57.56
57.59 57.49
57.46
57.71 57.79
57.37
57.44
57.88
57.56
58.03
57.60
57.77
57.61
58.02
57.70
57.79
57.74
57.92
58.14
58.27
58.1258.10
58.00
58.08
58.15
58.48
58.63
58.66
58.81
59.27 59.21
59.53
59.52
59.8359.88
59.73
59.69
59.73
59.58
59.02
58.33
59.07
57.74
57.72
57.24
56.74
56.83
56.49
57.19
57.34
56.84
56.66
56.44
56.57
56.30
56.46
56.39 56.43
56.37
56.48
56.61
56.59
56.56
56.69
57.06
56.87
56.92
56.59
56.50
56.87
56.51 56.31
56.61
56.83
56.57
56.53
56.70
56.78
56.79
56.72
56.68
56.82
56.58
56.7056.63
56.51
56.53
56.68
56.70
56.61
56.80
56.96
57.22
57.21
57.30
57.36
57.61
57.73
57.87
56.54
56.63
57.72
57.48
58.04
57.92
58.50 58.40
58.21
57.89
59.51 59.26
59.04
58.84
58.65
57.57
57.87
59.45
59.72
57.85
57.49
56.82
56.58 56.52
56.48
56.44 56.48 56.48 56.52
56.61
56.49
56.42
56.33
57.84
58.10
59.55
59.76
59.35
59.83
59.67
59.83
59.94 59.29
58.84
58.43
58.79
58.20
58.33
57.85
57.63 58.0057.60 58.03 57.79
57.36
57.58 57.53
57.56
57.69
57.73
57.7157.71
57.91
57.96
58.17
58.01
58.7959.38
59.85
59.94
59.71
59.64
59.36
59.31
58.70
57.81
58.09
57.68
57.61 57.42
57.52
57.46
57.36
57.13
56.90
56.73
56.61
57.06
56.84
56.69
56.27
56.39
56.33 56.57
56.49
56.55
56.59
56.55
56.35
56.80
56.50
56.54
56.91
56.61
56.55
56.67
56.70
56.70
56.64
56.72
56.91
57.47
57.90
56.68
Gleise der Stadtbahnlinie 18
zwischen Köln und Bonn
Gleise der Stadtbahnlinie 18
zwischen Köln und Bonn
Schachtabdeckung
für Brunnen
Wiese/
unbefestigt
Gehölze
Bahnunterführung
Asphalt
Wiese
Rinne, gepflastert
Wiese
Kleingartenanlage
Am Wasserfeld
Geh- und Radweg
Asphalt
Geh- und Radweg
Asphalt
Wiese
Leitplanke
Geh- und Radweg
Asphalt
Gehölze
Treppe Gleisanlage
Schotter
Geh- und Radweg
Asphalt
Wiese
Ackerland
GWMst Nr.
076660412
Merkzeichen Wasser-
transportleitung WTV
(Wahnbachtalsperrenverband)
Tor
Kleingarten
Mast
Tor
Wiese
GWMst Nr.
076660515
Gehölze
Gehölze
Gehölze
Gehölze
Geh- und Radweg
Asphalt
Ackerland
L-Steine
unbefestigt
Geh- und Radweg
Asphalt
Merkzeichen Wasser-
transportleitung WTV
(Wahnbachtalsperrenverband)
Gehölze
Geh- und Radweg
unbefestigt
GWMst Nr.
076660710
geplattet
Tor
Treppe Gleisanlage
Geh- und Radweg
Asphalt
Gehölze
Wiese
Gehölze
Kabelstein mit
rotem Deckel
Wiese
Kleingartenanlage
Am Wasserfeld
Tor
Gehölze
Leitplanke
Tor
Wiese
Gehölze
Tor
Tor
Merkzeichen Wasser-
transportleitung WTV
(Wahnbachtalsperrenverband)
Gehölze
Wiese
Tor
Kleingarten
Kleingarten
Kleingärten
Wiese
GWMst Nr.
076660618
Tor
Gehölze
unbefestigt/Wiese
Geh- und Radweg
Asphalt
Tor
Merkzeichen Wasser-
transportleitung WTV
(Wahnbachtalsperrenverband)
Gehölze
Wiese
L
L
L
L
LSG-2.3
Kappesland und
Messdorfer Feld
LSG-2.3
Kappesland und
Messdorfer Feld
0+000.000
0+017.764
0+037.887
0+092.800
0+098.379
0+198.674
0+210.302
0+256.542
0+260.279
0+295.110
0+308.166
0+343.317
0+349.710
0+371.0240+379.209
0+400.987
0+418.908
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
geplante neue
Beleuchtung
LRP
KP
WB
WB
KP
LRP
KP
WB
WB
KP
HY1
HY1
HY1
BB1
BB1
HH7
HH7
HH7
HH7
K12n
Roisdorfer Weg
Andreas-Schönmüller-Sportanlage
Kleingartenstraße
Bürgerpark
Kleingärten
Stadtbahnlinie 18
Vorgebirgsbahnweg
Kleingärten
Kleingärten
Kleingärten
Ackerflächen
Ackerflächen
Roisdorfer Weg
Roisdorfer Weg
Roisdorfer Weg
Bonn-Dransdorf
Alfter / Rhein-
Sieg-Kreis
Stadtbahnlinie 18
Stadtbahnlinie 18
Beleuchtung Radpendlerroute Alfter - Bonn (Abschnitt: Stadtgrenze Alfter bis Mörikestr.)
Hella Park (1000 lm / 2200K) mit Stahlmast Lph. 4m
Bäume in Kleingärten, eventuell
Schutzmaßnahmen erforderlich
55
5759a
59
60
61
62
Bäume in Kleingärten, eventuell
Schutzmaßnahmen erforderlich
55
5759a
59
60
61
62
M3
Entwicklung von
standorttypischem Gebüsch
Lage weiterer
MaßnahmenM2M1
M1
Pflanzung von
Einzelbäumen
M2
Einsaat einer
artenreichen
Blühmischung
M1
Pflanzung von
Einzelbäumen
M2
Einsaat einer
artenreichen
Blühmischung
BONN.
STADT.
CITY.
VILLE.
L
0+000.000
312 312
M1
M2 M3
Planung auf Grundlage von
Entwurfsplanung Stand Mai 2019
N
Neuplanung Radpendlerroute Abschnitt 1.1
Roisdorfer Weg / Vorgebirgsbahnweg
Stadtgrenze Bonn-Alfter bis Haltepunkt Bonn-Dransdorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt 61-3
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Freigabe:
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Plannummer
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Projekt
Bauherr
Baubereich
Übersichtsplan,
aktuelle Leuchtenstandorte
-
endgültige Planfassung
19-070_LP_04_NBR
1 : 500
AN / WL / LK
NHN
- 1260 x 420
Bonn, 02.10.2020
08.10.2020
Legende
Pflanzung von Einzelbäumen (Obstbäumen)
(genaue Standorte im Zuge der Ausführungsplanung)
Rodung
Baum Erhalt (mit baumpflegerischen Maßnahmen)
Bestandsbaum, von der Planung nicht betroffen
neue Leuchtstandorte
Verbreiterung des Weges (Nutzungsänderung), Neuversiegelung
Sonstige Darstellung
Landschaftsschutzgebiet
nach BSchS der Stadt Bonn geschützter Baum /
nicht geschützter Baum
Grenze Bonn / Alfter
/
Kilometrierung (nach Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH)
Externe Maßnahmen:
M2: Einsaat einer artenreichen Blühmischung
M3: Enwicklung von standorttypischem Gebüsch
Planung auf Grundlage von
Entwurfsplanung Stand Mai 2019
N
Neuplanung Radpendlerroute Abschnitt 1.1
Roisdorfer Weg / Vorgebirgsbahnweg
Stadtgrenze Bonn-Alfter bis Haltepunkt Bonn-Dransdorf
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt 61-3
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Freigabe:
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
Plannummer
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Projekt
Bauherr
Baubereich
Übersichtsplan,
aktuelle Leuchtenstandorte
-
endgültige Planfassung
19-070_LP_04_NBR
1 : 500
AN / WL / LK
NHN
- 1260 x 420
Bonn, 02.10.2020
08.10.2020
Legende
Pflanzung von Einzelbäumen (Obstbäumen)
(genaue Standorte im Zuge der Ausführungsplanung)
Rodung
Baum Erhalt (mit baumpflegerischen Maßnahmen)
Bestandsbaum, von der Planung nicht betroffen
neue Leuchtstandorte
Verbreiterung des Weges (Nutzungsänderung), Neuversiegelung
Sonstige Darstellung
Landschaftsschutzgebiet
nach BSchS der Stadt Bonn geschützter Baum /
nicht geschützter Baum
Grenze Bonn / Alfter
/
Kilometrierung (nach Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH)
Externe Maßnahmen:
M2: Einsaat einer artenreichen Blühmischung
M3: Enwicklung von standorttypischem GebüschSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de