201790 · Beschlussvorlage
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn, die nicht dem Stadtrat angehören
Kerndaten
- Nummer
- 201790
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201790 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn, die nicht dem Stadtrat angehören Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Für den Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn werden mit Wirkung zum 26.01.2021 bestellt: 1. Als ordentliche Mitglieder a. Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein- Westfalen: ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173 Bonn b. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann- Straße 13, 53113 Bonn 2. Als stellvertretende Mitglieder a. Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein- Westfalen: ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn b. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7, 53111 BonnSeite 1 von 3 Seite 2 Begründung Mit der Umlegung werden vornehmlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so geordnet, dass die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in der Bundesstadt Bonn ist der Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn zuständig. Er besteht aus 5 Mitgliedern mit folgenden Qualifikationen: Die oder der Vorsitzende muss befähigt sein zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören (s.a. DS-Nr. 201792). Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen. Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses – mit Ausnahme der im Ausschuss tätigen Mitglieder des Rates, die jeweils für die Wahlperiode des Rates bestellt werden – beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches 5 Jahre. Die letzte Bestellung ist mit Wirkung vom 26.01.2016 erfolgt. Die Wahlzeit der derzeit bestellten Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, läuft damit am 25.01.2021 aus und eine Neubestellung ist erforderlich. Ausgenommen hiervon sind der Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie sein Stellvertreter, die bereits mit Wirkung zum 01.04.2020 vom Rat für 5 Jahre bestellt wurden (DS- Nr. 190938). Folgende Bestellung wird vorgeschlagen: Ordentliche Mitglieder: Als Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird das bisherige Mitglied ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch aufgrund seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss erneut als ordentliches Mitglied bestellt. Als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten soll aufgrund seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss das bisherige stellvertretende Mitglied Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß nunmehr als ordentliches Mitglied bestellt werden. Stellvertretende Mitglieder:Seite 2 von 3 Seite 3 Als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen wird das bisherige Mitglieder Frau ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak erneut im Umlegungsausschuss bestellt. Als stellvertretendes Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten wird erstmals im Umlegungsausschuss Herr Dipl.-Ing. Martin Kütt bestellt. Alle vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfüllen die nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse. Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches durch den Stadtrat zu bestellen ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de