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201790 · Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn, die nicht dem Stadtrat angehören

Nummer
201790
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201790
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Bestellung von Mitgliedern des
Umlegungsausschusses der Bundesstadt Bonn,
die nicht dem Stadtrat angehören
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für den Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn werden mit Wirkung
zum 26.01.2021 bestellt:
1. Als ordentliche Mitglieder
a. Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-
Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173
Bonn
b. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann-
Straße 13, 53113 Bonn
2. Als stellvertretende Mitglieder
a. Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-
Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn
b. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7, 53111 BonnSeite 1 von 3

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Begründung
Mit der Umlegung werden vornehmlich im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so geordnet, dass die
Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Für die Durchführung
der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in der Bundesstadt Bonn ist der
Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn zuständig. Er besteht aus 5
Mitgliedern mit folgenden Qualifikationen:
Die oder der Vorsitzende muss befähigt sein zum Richteramt oder zum
höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied muss die Befähigung zum
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied
Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der
Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde
stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde
angehören (s.a. DS-Nr. 201792).
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere
Personen als Vertretung zu bestellen.
Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses – mit Ausnahme der
im Ausschuss tätigen Mitglieder des Rates, die jeweils für die Wahlperiode des
Rates bestellt werden – beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches 5 Jahre.
Die letzte Bestellung ist mit Wirkung vom 26.01.2016 erfolgt. Die Wahlzeit der
derzeit bestellten Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, läuft damit am
25.01.2021 aus und eine Neubestellung ist erforderlich. Ausgenommen hiervon
sind der Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie sein Stellvertreter, die
bereits mit Wirkung zum 01.04.2020 vom Rat für 5 Jahre bestellt wurden (DS-
Nr. 190938).
Folgende Bestellung wird vorgeschlagen:
Ordentliche Mitglieder:
 Als Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen
wird das bisherige Mitglied ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch
aufgrund seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss erneut als
ordentliches Mitglied bestellt.
 Als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten soll
aufgrund seiner Erfahrung im Umlegungsausschuss das bisherige
stellvertretende Mitglied Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß
nunmehr als ordentliches Mitglied bestellt werden.
Stellvertretende Mitglieder:Seite 2 von 3

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 Als stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst oder Zulassung als
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen
wird das bisherige Mitglieder Frau ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak
erneut im Umlegungsausschuss bestellt.
 Als stellvertretendes Mitglied für die Ermittlung von
Grundstückswerten wird erstmals im Umlegungsausschuss Herr
Dipl.-Ing. Martin Kütt bestellt.
Alle vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfüllen die
nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches
vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse.
Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen
Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches durch den Stadtrat zu bestellen ist.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de