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201784 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH

Nummer
201784
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201784-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH

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Beschlussvorlage
öffentlich
201784
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen: hier
-Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste
Bonn gGmbH
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
In den Aufsichtsrat der IBFB werden entsandt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ersatzmitglieder der
ordentlichen Mitglieder
1 Oberbürgermeisterin Katja
Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113
Abs. 2 GO NRW)
Dr. David Thyssen
(Von der Oberbürgermeisterin
vorgeschlagene/r Bedienstete/r
Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2
GO NRW)
Dr. David Thyssen
(Von der Oberbürgermeisterin
vorgeschlagene/r Bedienstete/r
Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2
GO NRW)
2 Dr. Birgit Schneider-Bönninger
(§12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages)
Susanne König
(Von der Kulturdezernentin
vorgeschlagene/r Bedienstete/r)
Susanne König
(Von der Kulturdezernentin
vorgeschlagene/r Bedienstete/r)
3 Dr. Roswitha Sachsse-Schadt -
Grüne-
Silke Uckermann -Grüne Silke Uckermann -Grüne
4 Christoph Jansen -CDU-
5 Dr. Helmut Redeker -SPD- Fenja Wittneven-Welter -
SPD-
Fenja Wittneven-Welter -
SPD-
6 Johannes Schott -BBB- Bernhard Wimmer -BBB- Bernhard Wimmer -BBB-
7 Elmar Conrads-Hassel -FDP- Nurten Schlinkert -FDP- Werner Hümmrich -FDP-
8 Jürgen Repschläger -Linke- Ralf Jochen Ehresmann -
Linke-
Ralf Jochen Ehresmann -
Linke-
9 Friederike Martin -Volt- Beate Saul -Volt- Beate Saul -Volt-Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Allgemeines
Die Bundesstadt Bonn ist mit einem Beteiligungsanteil von 66,66% am
Stammkapital der IBFB beteiligt.
Dem Aufsichtsrat gehören gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages in jedem
Fall an
 die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
 die Kulturdezernentin der Stadt Bonn
 je ein/-e Vertreter / -in der Fraktionen im Rat der Stadt Bonn.
Aktuell sind sieben Fraktionen im Rat der Bundesstadt Bonn vertreten. Somit
sind von der Bundesstadt Bonn 9 Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.
Daneben ist auf der Grundlage des § 12 Abs. 2, Satz 2 des
Gesellschaftsvertrages die Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts,
aufgrund ihres Gesellschaftsanteils von 33 1/3 % weiterhin mit 5 Mitgliedern im
Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten.
Für die Aufsichtsratsmitglieder ist für Verhinderungsfälle ein stimmberechtigter
Vertreter / eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen (personengebundene
Stellvertretung). Die Entsendung von Ersatzmitgliedern ist nach dem
Gesellschaftsvertrag jederzeit zulässig.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die
Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde dazuzählen.
Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische
Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des
Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Im übrigen
wird auf die Anlage "Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft"
verwiesen.
Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1 Oberbürgermeister Ashok
Sridharan
2 Frau Dr. Schneider-Bönninger Frau AL Susanne KönigSeite 2 von 4

Seite 3
3 AM Markus Schuck (CDU) Stv. Herbert Kaupert (CDU)
4 Stv. Dr. Helmut Redeker (SPD) Frau Fenja Wittneven-Welter
5 Stv. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
(Grüne)
Herr Jürgen Becker (Grüne)
6 bis 25.06.2020: Stv: Barbara Wrany Stv. Prof. Dr. Wilfried Löbach
(FDP)
7 Stv. Jürgen Repschläger (Linke) Bzv. Ralf Jochen Ehresmann
(Linke)
8 Stv. Johannes Schott (BBB) AM Bernhard Wimmer (BBB)
9 Stv. Hans-Friedrich Rosendahl
(AfD)
Stv. Wilfried Bachem (AfD)
Ersatzmitglieder wurden bisher nicht bestellt.
Dauer der Bestellung
Die Entsendung gilt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch den Rat in der
nächsten Wahlperiode. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode des Rates
üben die Mitglieder ihr Amt bis zur Sitzung des neu gewählten Rates aus, die
die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zum Gegenstand hat.
Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
1 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (öffentlich)Seite 3 von 4

Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft
Vor dem Hintergrund der ihm obliegenden Aufgaben unterliegt die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsrat gewissen Anforderungen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit bei einem
privatwirtschaftlich tätigen oder einem öffentlichen Unternehmen ausgeübt wird. Mit Übernahme
einer solchen Aufgabe sind daher von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gewisse
Voraussetzungen zu beachten:
Bei den persönlichen Anforderungen ist – neben allgemeinen Aspekten wie unbeschränkter
Geschäftsfähigkeit oder genügend verfügbarer Zeit für eine gewissenhafte Mandatswahrnehmung –
insbesondere die Unvereinbarkeitsregelung zwischen gleichzeitiger Geschäftsleitung und
Unternehmensüberwachung zu nennen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die persönlichen Anforderungen
bereits zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen.
Aus fachlicher Sicht muss jedes Aufsichtsratsmitglied unter Berücksichtigung der einschlägigen
Rechtsprechung diejenigen Mindestkenntnisse und –fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es
braucht, um alle gewöhnlich anfallenden Geschäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde
Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Regelmäßig zählen hierzu allgemeine,
wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Kenntnisse, insbesondere:
- das Verstehen und die sachgerechte Beurteilung der Berichte der Geschäftsführung und der
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers,
- Hinreichende Kenntnisse des Bilanzwesens,
- Kenntnisse der relevanten Vorschriften (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung).
Damit einher geht auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit den gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, der Branchensituation und –entwicklung, der Organisation und
Führungsstruktur des Unternehmens, seiner Geschäftsaktivitäten sowie der finanziellen Lage und
Leistungskraft des Unternehmens vertraut sind bzw. sich vertraut machen.
Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die fachlichen Anforderungen
nicht zwingend zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Es genügt, wenn sich die genannten
Kenntnisse und Fähigkeiten zeitnah nach der Mandatsübernahme angeeignet werden, wozu im
Rahmen der Mandatsbetreuung von Seiten des städtischen Beteiligungsmanagements auch
entsprechende Schulungen angeboten werden. Die Beurteilung, ob die fachlichen Anforderungen
erfüllt werden oder aber ein Schulungsbedarf besteht, obliegt in eigener Verantwortung jedem zur
Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglied selbst.
Zuletzt sehen die vom Stadtrat beschlossenen Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn
(DS 1910714) auch aus Gründen guter Unternehmensführung und zur Gewährleistung einer
hinreichenden Unabhängigkeit nachfolgende Regelungen vor:
- grundsätzliche Nichtangehörigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Geschäftsführung zum
Aufsichtsrat desselben Unternehmens,
- Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte,
- Abgabe einer Erklärung über die Ausübung von Beratungsaufgaben oder Organfunktionen
bei Wettbewerbern des Unternehmens.Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de