201784 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH
Kerndaten
- Nummer
- 201784
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201784 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier -Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag In den Aufsichtsrat der IBFB werden entsandt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ersatzmitglieder der ordentlichen Mitglieder 1 Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Dr. David Thyssen (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Dr. David Thyssen (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 Dr. Birgit Schneider-Bönninger (§12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) Susanne König (Von der Kulturdezernentin vorgeschlagene/r Bedienstete/r) Susanne König (Von der Kulturdezernentin vorgeschlagene/r Bedienstete/r) 3 Dr. Roswitha Sachsse-Schadt - Grüne- Silke Uckermann -Grüne Silke Uckermann -Grüne 4 Christoph Jansen -CDU- 5 Dr. Helmut Redeker -SPD- Fenja Wittneven-Welter - SPD- Fenja Wittneven-Welter - SPD- 6 Johannes Schott -BBB- Bernhard Wimmer -BBB- Bernhard Wimmer -BBB- 7 Elmar Conrads-Hassel -FDP- Nurten Schlinkert -FDP- Werner Hümmrich -FDP- 8 Jürgen Repschläger -Linke- Ralf Jochen Ehresmann - Linke- Ralf Jochen Ehresmann - Linke- 9 Friederike Martin -Volt- Beate Saul -Volt- Beate Saul -Volt-Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Allgemeines Die Bundesstadt Bonn ist mit einem Beteiligungsanteil von 66,66% am Stammkapital der IBFB beteiligt. Dem Aufsichtsrat gehören gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages in jedem Fall an die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn die Kulturdezernentin der Stadt Bonn je ein/-e Vertreter / -in der Fraktionen im Rat der Stadt Bonn. Aktuell sind sieben Fraktionen im Rat der Bundesstadt Bonn vertreten. Somit sind von der Bundesstadt Bonn 9 Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Daneben ist auf der Grundlage des § 12 Abs. 2, Satz 2 des Gesellschaftsvertrages die Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Rechts, aufgrund ihres Gesellschaftsanteils von 33 1/3 % weiterhin mit 5 Mitgliedern im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Für die Aufsichtsratsmitglieder ist für Verhinderungsfälle ein stimmberechtigter Vertreter / eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen (personengebundene Stellvertretung). Die Entsendung von Ersatzmitgliedern ist nach dem Gesellschaftsvertrag jederzeit zulässig. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Im übrigen wird auf die Anlage "Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft" verwiesen. Zurzeit nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1 Oberbürgermeister Ashok Sridharan 2 Frau Dr. Schneider-Bönninger Frau AL Susanne KönigSeite 2 von 4 Seite 3 3 AM Markus Schuck (CDU) Stv. Herbert Kaupert (CDU) 4 Stv. Dr. Helmut Redeker (SPD) Frau Fenja Wittneven-Welter 5 Stv. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt (Grüne) Herr Jürgen Becker (Grüne) 6 bis 25.06.2020: Stv: Barbara Wrany Stv. Prof. Dr. Wilfried Löbach (FDP) 7 Stv. Jürgen Repschläger (Linke) Bzv. Ralf Jochen Ehresmann (Linke) 8 Stv. Johannes Schott (BBB) AM Bernhard Wimmer (BBB) 9 Stv. Hans-Friedrich Rosendahl (AfD) Stv. Wilfried Bachem (AfD) Ersatzmitglieder wurden bisher nicht bestellt. Dauer der Bestellung Die Entsendung gilt bis zu einer neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten Wahlperiode. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode des Rates üben die Mitglieder ihr Amt bis zur Sitzung des neu gewählten Rates aus, die die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zum Gegenstand hat. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Anlage/n 1 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (öffentlich)Seite 3 von 4 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft Vor dem Hintergrund der ihm obliegenden Aufgaben unterliegt die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat gewissen Anforderungen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit bei einem privatwirtschaftlich tätigen oder einem öffentlichen Unternehmen ausgeübt wird. Mit Übernahme einer solchen Aufgabe sind daher von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gewisse Voraussetzungen zu beachten: Bei den persönlichen Anforderungen ist – neben allgemeinen Aspekten wie unbeschränkter Geschäftsfähigkeit oder genügend verfügbarer Zeit für eine gewissenhafte Mandatswahrnehmung – insbesondere die Unvereinbarkeitsregelung zwischen gleichzeitiger Geschäftsleitung und Unternehmensüberwachung zu nennen. Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die persönlichen Anforderungen bereits zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Aus fachlicher Sicht muss jedes Aufsichtsratsmitglied unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung diejenigen Mindestkenntnisse und –fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle gewöhnlich anfallenden Geschäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Regelmäßig zählen hierzu allgemeine, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Kenntnisse, insbesondere: - das Verstehen und die sachgerechte Beurteilung der Berichte der Geschäftsführung und der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, - Hinreichende Kenntnisse des Bilanzwesens, - Kenntnisse der relevanten Vorschriften (Gesetze, Satzung, Geschäftsordnung). Damit einher geht auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder mit den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Branchensituation und –entwicklung, der Organisation und Führungsstruktur des Unternehmens, seiner Geschäftsaktivitäten sowie der finanziellen Lage und Leistungskraft des Unternehmens vertraut sind bzw. sich vertraut machen. Die zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglieder müssen die fachlichen Anforderungen nicht zwingend zum Zeitpunkt der Entsendung erfüllen. Es genügt, wenn sich die genannten Kenntnisse und Fähigkeiten zeitnah nach der Mandatsübernahme angeeignet werden, wozu im Rahmen der Mandatsbetreuung von Seiten des städtischen Beteiligungsmanagements auch entsprechende Schulungen angeboten werden. Die Beurteilung, ob die fachlichen Anforderungen erfüllt werden oder aber ein Schulungsbedarf besteht, obliegt in eigener Verantwortung jedem zur Entsendung vorgesehenen Aufsichtsratsmitglied selbst. Zuletzt sehen die vom Stadtrat beschlossenen Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn (DS 1910714) auch aus Gründen guter Unternehmensführung und zur Gewährleistung einer hinreichenden Unabhängigkeit nachfolgende Regelungen vor: - grundsätzliche Nichtangehörigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Geschäftsführung zum Aufsichtsrat desselben Unternehmens, - Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte, - Abgabe einer Erklärung über die Ausübung von Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de