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201780-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung von Fahrbahnkissen in der Alfred-Bucherer-Straße 85

Nummer
201780-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201780 Bürgerantrag: Entfernung von Fahrbahnkissen in der Alfred-Bucherer-Straße 85

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201780-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entfernung von Fahrbahnkissen in
der Alfred-Bucherer-Straße 85
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Einbau des Kissens geht zurück auf einen Beschluss der BV Bonn vom
28.11.2006 (0611744NV7). Bereits mit Bürgerantrag vom 13.04.2010 wurde die
Entfernung des Kissens beantragt. Die Bezirksvertretung Bonn hat diesen
Antrag am 11.05.2010 einstimmig abgelehnt (DS-Nr. DS 1011214). In diesem
Zusammenhang wird auf die seinerzeit erfolgte Stellungnahme (DS
1011214ST3) verwiesen.
Diese hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme zu einem Bürgerantrag aus
dem Jahr 2006 (DS-Nr.: 0611744ST3):
„Die Bezirksvertetung Bonn hatte in ihrer Sitzung am 19.04.1994 den Einbau
von zwei ÖPNV-freundlichen Kissen beschlossen. Vor dem Hintergrund der
Schulwegsicherung und der Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurde
damals diese Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Alfred-
Bucherer-Straße getroffen.
Mit dem Einbau der Kissen konnte generell eine Geschwindigkeitsdämpfung
(Vm/V85 minus 20-25%)erreicht werden. Aufgrund der teilweise geraden
Streckenführung sowie des relativ breiten Straßenraums ist davon
auszugehen, dass bei einem Wegfall der Kissen wieder deutlich höhere
Geschwindigkeiten in der Alfred-Bucherer-Straße gefahren werden.
Da sich die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Alfred-Bucherer-
Straße und vielen anderen Straßen in Bonn bewährt haben, sollte auf den
Wiedereinbau der Kissen nicht verzichtet werden.“
Die damals getroffenen Aussagen treffen heute noch unverändert zu, sodass
empfohlen wird, die Verkehrsberuhigungskissen nicht zu entfernen.
Das Kissen ist baulich in Ordnung und befindet sich in einem verkehrssicheren
Zustand. Ein Rückbau wäre grundsätzlich möglich, ist aus
straßenbautechnischer Sicht aber nicht erforderlich.
Die Kissen sind entsprechend den Regeln der Technik geplant und gebaut
worden. Ein direkter Zusammenhang zu den geschilderten Erschütterungen ist
daher nicht ableitbar.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und empfiehlt, den Bürgerantrag
abzulehnen und die Antragstellende über die hierfür maßgeblichen Gründe zu
informieren. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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