201780-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entfernung von Fahrbahnkissen in der Alfred-Bucherer-Straße 85
Kerndaten
- Nummer
- 201780-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201780-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Entfernung von Fahrbahnkissen in der Alfred-Bucherer-Straße 85 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Einbau des Kissens geht zurück auf einen Beschluss der BV Bonn vom 28.11.2006 (0611744NV7). Bereits mit Bürgerantrag vom 13.04.2010 wurde die Entfernung des Kissens beantragt. Die Bezirksvertretung Bonn hat diesen Antrag am 11.05.2010 einstimmig abgelehnt (DS-Nr. DS 1011214). In diesem Zusammenhang wird auf die seinerzeit erfolgte Stellungnahme (DS 1011214ST3) verwiesen. Diese hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme zu einem Bürgerantrag aus dem Jahr 2006 (DS-Nr.: 0611744ST3): „Die Bezirksvertetung Bonn hatte in ihrer Sitzung am 19.04.1994 den Einbau von zwei ÖPNV-freundlichen Kissen beschlossen. Vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung und der Einrichtung einer Tempo-30-Zone wurde damals diese Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Alfred- Bucherer-Straße getroffen. Mit dem Einbau der Kissen konnte generell eine Geschwindigkeitsdämpfung (Vm/V85 minus 20-25%)erreicht werden. Aufgrund der teilweise geraden Streckenführung sowie des relativ breiten Straßenraums ist davon auszugehen, dass bei einem Wegfall der Kissen wieder deutlich höhere Geschwindigkeiten in der Alfred-Bucherer-Straße gefahren werden. Da sich die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Alfred-Bucherer- Straße und vielen anderen Straßen in Bonn bewährt haben, sollte auf den Wiedereinbau der Kissen nicht verzichtet werden.“ Die damals getroffenen Aussagen treffen heute noch unverändert zu, sodass empfohlen wird, die Verkehrsberuhigungskissen nicht zu entfernen. Das Kissen ist baulich in Ordnung und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Ein Rückbau wäre grundsätzlich möglich, ist aus straßenbautechnischer Sicht aber nicht erforderlich. Die Kissen sind entsprechend den Regeln der Technik geplant und gebaut worden. Ein direkter Zusammenhang zu den geschilderten Erschütterungen ist daher nicht ableitbar.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und die Antragstellende über die hierfür maßgeblichen Gründe zu informieren. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de