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201775-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aktion: Weg mit der Haselnuss-Monokultur und hin zu mehr Baumvielfalt

Nummer
201775-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201775 Bürgerantrag: Aktion: Weg mit der Haselnuss-Monokultur und hin zu mehr Baumvielfalt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201775-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Aktion: Weg mit der Haselnuss-
Monokultur und hin zu mehr Baumvielfalt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bäume an den Straßen wählt die Stadtverwaltung mit Bedacht und
Sachverstand aus. Dabei stützt sich die Verwaltung auf aktuelle
wissenschaftliche Empfehlungen, die regelmäßig mit eigenen Erfahrungen
abgeglichen werden. Diese Empfehlungen entwickeln sich unter
Berücksichtigung u.a. des Klimawandels jährlich weiter, ebenso die
Erfahrungen der eigenen Fachkollegen/innen.
Der Baumhasel (Corylus colurna) gilt seit vielen Jahren als stadtklimafest, salz-
und trockenheitsverträglich. Auf der Empfehlungsliste der GALK (Ständige
Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) ist er nach wie vor
als „geeignet“ für den Straßenraum aufgeführt. Dabei muss aber klar sein, dass
es keine Baumart gibt, die überall und dauerhaft ideal für den Einsatz an
Straßen ist. Jede hat Vor- und Nachteile und immer wieder treten neue
Schädlinge und Krankheiten auf, die bislang keine oder keine nennenswerte
Rolle gespielt haben. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür dürfte das
Ulmensterben sein, bei dem ein aus Nordamerika eingeschleppter und von
einem Käfer übertragener Pilz die Ulmen in Mitteleuropa in den 70er Jahren
des letzten Jahrhunderts an den Rand des Aussterbens gebracht hat. In den
vergangenen Jahren haben u. a. Massaria an Platanen, Eschentriebsterben,
Rußrindenkrankheit an Ahorn, Eichenprozessionsspinner, Miniermotte an
Kastanien u. v. a. erhebliche Beeinträchtigungen an unterschiedlichen
Baumarten nach sich gezogen. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün verwendet
darum viele unterschiedliche Baumarten im Stadtgebiet, um bei einem
plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall einer Baumart, nicht in weiten Teilen
der Stadt viele Bäume fällen zu müssen.
Innerhalb eines Straßenzuges werden zur Förderung des Stadtbildes möglichst
Bäume einer Art gepflanzt. Lediglich wenn sich eine Baumart nicht mehr
bewährt, wird bei Absterben der betreffenden Bäume eine Änderung der
Baumart für diese Straße erwogen. Bei einer Entscheidung für einen solchen
Umbau werden aber nicht alle Bäume gefällt, um die neue Art zu pflanzen. Erst
wenn eine Fällung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig wird, erfolgt
im Zuge der Nachpflanzungen der Wechsel zu der für die jeweilige Straße oder
das jeweilige Wohnquartier neu gewählten Art. Von einer „geballtenSeite 1 von 3

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Monokultur“ kann daher nicht gesprochen werden, wenn innerhalb einer Straße
oder in unmittelbar benachbarten Straßen Bäume einer Art stehen.
Ein regelmäßiger Pflegeschnitt von Bäumen erfolgt nur bei Formbäumen oder
im Obstbau. Bei Straßen- und Parkbäumen beschränkt sich die Baumpflege auf
Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Hierzu werden alle
städtischen Bäume an Straßen regelmäßig durch speziell geschultes
Fachpersonal kontrolliert. Wenn bei diesen Kontrollen festgestellt wird, dass zur
kurz- und langfristigen Erhaltung der Verkehrssicherheit eine Pflegemaßnahme
an einem Baum erforderlich wird, werden fallbezogene Pflegemaßnahmen
durchgeführt. Ein Rückschnitt zur Beseitigung des Überhangs auf private
Grundstücke erfolgt grundsätzlich nicht.
Blüten-, Laub- und Fruchtfall können ebenso wie ein Überhang von Ästen und
Zweigen auf Anliegergrundstücke Beeinträchtigungen darstellen, die je nach
Sichtweise unterschiedlich schwer wahrgenommen werden. Sie sind
letztendlich die natürliche Konsequenz aus der Existenz von Bäumen. Sie
beschränken sich jedoch meist auf wenige Wochen im Jahr. Die positiven
Wirkungen von Bäumen für die Sauerstoffproduktion, Staubfilterung, das
Stadtklima usw. sind diesen Beeinträchtigungen jedoch entgegen zu halten.
Gem. § 32 (2) des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen haben die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an
öffentlichen Straßen die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des
Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden. Da die Bäume auf
öffentlichen Verkehrsflächen stehen, handelt es sich um eine Pflanzung im
Bereich des Straßenkörpers.
Die Gehwegreinigung obliegt ebenso wie die winterliche Räumpflicht bei
Schnee und Eis den jeweiligen Anliegern. Da Schnee und Eis in den letzten
Wintern selten geworden ist, ist dies ein wenig in Vergessenheit geraten. Auch
hier ist der Schnee bei Bedarf täglich und nicht nur einmal wöchentlich zu
beseitigen. Auf der Fahrbahn liegende Früchte stellen bei umsichtiger
Fahrweise keine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, auch nicht für
Radfahrer.
Unter Abwägung der verständlichen Individualinteressen gegen das öffentliche
Interesse an der Existenz und dem Erhalt von wichtigen Stadtbäumen, sieht die
Verwaltung daher in der Etzelstraße und der Umgebung derzeit keinen
weiteren Handlungsbedarf für die Bundesstadt Bonn.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Beschluss und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad godesberg ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
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