201772 · Beschlussvorlage
Anlage eines Artenschutzgewässers für die Geburtshelferkröte im Landschaftsschutzgebiet „Hangbereiche südwestlich der A59 und B42n Küdinghoven / Oberkassel“
Kerndaten
- Nummer
- 201772
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201772 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Anlage eines Artenschutzgewässers für die Geburtshelferkröte im Landschaftsschutzgebiet „Hangbereiche südwestlich der A59 und B42n Küdinghoven / Oberkassel“ Beratungsfolge Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung zur Anlage eines Artenschutzgewässers im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt. Begründung Es handelt sich um eine Maßnahme der Biologische Station Bonn/Rhein- Erft e.V. zur Habitatverbesserung einer bestehenden Population der Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans) in Bonn-Oberkassel. Die Geburtshelferkröte ist nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Bei der Population handelt es sich um eine der wenigen verbliebenen Flachlandvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Die Population befindet sich zudem im Vernetzungsbereich isolierter Vorkommen des Siebengebirges an der Grenze zwischen kontinentaler und atlantischer Region. Das vorhandene Fortpflanzungsgewässer hat durch das Einsetzen von Goldorfen durch unbekannte Personen in jüngerer Vergangenheit stark an Qualität verloren. Die noch vorhandene Reproduktion erfolgt nur noch auf niedrigem Niveau. Zur Erweiterung des geeigneten Lebensraumes ist die Anlage eines fischfreien Gewässers vorgesehen. Darüber hinaus wird angestrebt, das vorhandene Gewässer vom Fischbesatz zu befreien. Die Fläche wird aktuell nicht von streng geschützten Tierarten besiedelt und zur Bauzeit im Winter werden keine Tiere gestört. Ferner sind keine negativen Auswirkungen auf den Charakter oder den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zu erwarten.Seite 1 von 7 Seite 2 Das betroffene Landschaftsschutzgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert. In dem Landschaftsschutzgebiet ist es nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes verboten - Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern, - Fließende oder stehende Gewässer anzulegen oder zu verändern. Von dem Verbot kann gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz eine Befreiung erteilt werden, wenn, - dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist, - die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen, da die Maßnahme zur Habitatverbesserung und zum Erhalt der bestehenden Geburtshelferkröten-Population dient. Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung gebeten. Anlage/n 1 Details BV Härlepark (öffentlich) 2 Gewässer für Amphibien im Härlepark (öffentlich)Seite 2 von 7 Details Die Neuanlage des Gewässers soll im Arboretum Härlepark erfolgen. Es ist vorgesehen, die Maßnahme zeitig im Winterhalbjahr 2020/2021 durchzuführen. Die Lebensräume der Geburtshelferkröte im Härlepark werden seit Jahren von der Gartenverwaltung und der Biostation gepflegt. Das geplante Gewässer besitzt eine Breite von 5 bis 6 Metern, eine Länge von 11 Metern und eine Tiefe von 0,9 Metern. Die Abdichtung erfolgt mittels Dernoton. Die Abdeckung erfolgt mit vorhandenem Material oder Basaltschotter. Da die Abdichtung inkl. Auflast ca. 50 cm dick sein wird, ist der Baukörper ca. 8 m x 15 m x 1,4 m groß. Da bereits eine Mulde vorhanden ist, kann zu einem großen Teil auf dem vorhandenen Gelände aufgebaut werden. Lediglich in der Mitte ist ein Ausheben notwendig. Der auszuhebende Bereich hat voraussichtlich ein Volumen von 2 m x 13 m x max. 0,8 m (siehe Skizze). Der Eingriff in gewachsenen Boden erfolgt nicht, da der Untergrund eine übererdete Abraumhalde aus feinem Basaltschotter/ -grus ist und zum großen Teil auf dem vorhandenen Untergrund gearbeitet wird. Die Baustellenfahrzeuge gelangen zu dem geplanten Baustellenbereich über einen vorhandenen Wirtschaftsweg. Das Gewässer wird durch Oberflächenwasser gespeist. Es erfolgt kein Eingriff in bestehende Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie. In Ausnahmefällen (z.B. anhaltende Trockenheit) ist es möglich, einen Abschlag des Zuflusses des bestehenden Gewässers zu nutzen. Das Gewässer wird mittels Regenwasser aufgefüllt. Die Ufer werden so gestaltet, dass ausreichend Ruf- und Versteckplätze für die Alttiere vorhanden sind. Zum Teil kann der Basaltschotter der Ausschachtung dafür verwendet werden. Von der Maßnahme können weitere, bereits vorhandene Amphibien- und Reptilienarten, wie der Kammmolch oder die Ringelnatter profitieren.Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Maße der Gewässersohle (Aufsicht) Maße der Gewässersohle (Schrägansicht) Gewässer LängsschnittSeite 6 von 7 Lages des geplanten Gewässers im vorhandenen TalkesselSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de