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201772 · Beschlussvorlage

Anlage eines Artenschutzgewässers für die Geburtshelferkröte im Landschaftsschutzgebiet „Hangbereiche südwestlich der A59 und B42n Küdinghoven / Oberkassel“

Nummer
201772
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.10.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201772
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Anlage eines Artenschutzgewässers für die
Geburtshelferkröte im Landschaftsschutzgebiet
„Hangbereiche südwestlich der A59 und B42n
Küdinghoven / Oberkassel“
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung zur Anlage eines
Artenschutzgewässers im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt.
Begründung
Es handelt sich um eine Maßnahme der Biologische Station Bonn/Rhein-
Erft e.V. zur Habitatverbesserung einer bestehenden Population der
Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans) in Bonn-Oberkassel.
Die Geburtshelferkröte ist nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng
geschützt. Bei der Population handelt es sich um eine der wenigen
verbliebenen Flachlandvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Die
Population befindet sich zudem im Vernetzungsbereich isolierter
Vorkommen des Siebengebirges an der Grenze zwischen kontinentaler
und atlantischer Region.
Das vorhandene Fortpflanzungsgewässer hat durch das Einsetzen von
Goldorfen durch unbekannte Personen in jüngerer Vergangenheit stark
an Qualität verloren. Die noch vorhandene Reproduktion erfolgt nur noch
auf niedrigem Niveau. Zur Erweiterung des geeigneten Lebensraumes
ist die Anlage eines fischfreien Gewässers vorgesehen. Darüber hinaus
wird angestrebt, das vorhandene Gewässer vom Fischbesatz zu
befreien.
Die Fläche wird aktuell nicht von streng geschützten Tierarten besiedelt
und zur Bauzeit im Winter werden keine Tiere gestört. Ferner sind keine
negativen Auswirkungen auf den Charakter oder den Schutzzweck des
Landschaftsschutzgebietes zu erwarten.Seite 1 von 7

Seite 2
Das betroffene Landschaftsschutzgebiet liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Ennert. In dem Landschaftsschutzgebiet ist es nach
den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes verboten
- Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen
vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu
verändern,
- Fließende oder stehende Gewässer anzulegen oder zu
verändern.
Von dem Verbot kann gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz eine
Befreiung erteilt werden, wenn,
- dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig
ist,
- die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer
unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit
den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar
ist.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen, da die Maßnahme
zur Habitatverbesserung und zum Erhalt der bestehenden
Geburtshelferkröten-Population dient.
Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung gebeten.
Anlage/n
1 Details BV Härlepark (öffentlich)
2 Gewässer für Amphibien im Härlepark (öffentlich)Seite 2 von 7

Details
Die Neuanlage des Gewässers soll im Arboretum Härlepark erfolgen. Es ist vorgesehen, die
Maßnahme zeitig im Winterhalbjahr 2020/2021 durchzuführen. Die Lebensräume der
Geburtshelferkröte im Härlepark werden seit Jahren von der Gartenverwaltung und der Biostation
gepflegt.
Das geplante Gewässer besitzt eine Breite von 5 bis 6 Metern, eine Länge von 11 Metern und eine
Tiefe von 0,9 Metern. Die Abdichtung erfolgt mittels Dernoton. Die Abdeckung erfolgt mit
vorhandenem Material oder Basaltschotter. Da die Abdichtung inkl. Auflast ca. 50 cm dick sein wird,
ist der Baukörper ca. 8 m x 15 m x 1,4 m groß. Da bereits eine Mulde vorhanden ist, kann zu einem
großen Teil auf dem vorhandenen Gelände aufgebaut werden. Lediglich in der Mitte ist ein Ausheben
notwendig. Der auszuhebende Bereich hat voraussichtlich ein Volumen von 2 m x 13 m x max. 0,8 m
(siehe Skizze).
Der Eingriff in gewachsenen Boden erfolgt nicht, da der Untergrund eine übererdete Abraumhalde
aus feinem Basaltschotter/ -grus ist und zum großen Teil auf dem vorhandenen Untergrund
gearbeitet wird.
Die Baustellenfahrzeuge gelangen zu dem geplanten Baustellenbereich über einen vorhandenen
Wirtschaftsweg.
Das Gewässer wird durch Oberflächenwasser gespeist. Es erfolgt kein Eingriff in bestehende
Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie. In Ausnahmefällen (z.B. anhaltende Trockenheit) ist es
möglich, einen Abschlag des Zuflusses des bestehenden Gewässers zu nutzen. Das Gewässer wird
mittels Regenwasser aufgefüllt.
Die Ufer werden so gestaltet, dass ausreichend Ruf- und Versteckplätze für die Alttiere vorhanden
sind. Zum Teil kann der Basaltschotter der Ausschachtung dafür verwendet werden. Von der
Maßnahme können weitere, bereits vorhandene Amphibien- und Reptilienarten, wie der
Kammmolch oder die Ringelnatter profitieren.Seite 3 von 7

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Maße der Gewässersohle (Aufsicht)
Maße der Gewässersohle (Schrägansicht)
Gewässer LängsschnittSeite 6 von 7

Lages des geplanten Gewässers im vorhandenen TalkesselSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de