← Vorlagen

201768 · Beschlussvorlage

Errichtung einer Zaunanlage zur Ziegenbeweidung im Naturschutzgebiet Ennert

Nummer
201768
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.10.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 399,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.752 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
201768
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Zaunanlage zur Ziegenbeweidung
im Naturschutzgebiet Ennert
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Errichtung einer Zaunanlage im
Naturschutzgebiet – Kerngebiet Ennert – im Rahmen der Ziegenbeweidung –
Naturschutzprojekt chance7 – wird zugestimmt.
Begründung
Es handelt sich um eine Maßnahme des Naturschutzgroßprojektes chance7 zur
nachhaltigen Offenhaltung der wärmebegünstigten Bereiche. Hier handelt es
sich um eine Artenschutzmaßnahme für wärmeliebende Arten (z.B.
Schlingnatter). Bislang wurden im Herbst / Winter 2019 im Bereich des
Steinbruchs Stingenberg, Rauchlochweg, Kuckstein und Rabenlay
Gehölzentfernungen (Baumfällungen und Entbuschungen) zur Auflichtung und
Freistellung durchgeführt. Anfang September 2020 erfolgte die 2. Nachpflege
der Robinienflächen und des Stingenbergsteinbruches. Ab 2021 soll die Pflege
dauerhaft und schonend durch eine Ziegenbeweidung erfolgen.
Das Kerngebiet Ennert wird von großflächigen und strukturreichen Wäldern mit
ihren Quellen und Fließgewässern und durch Sonderbiotope – Fels- und
Steilhänge, Blockschutthalden, magere Grünländer – geprägt. Die betroffenen
Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert und im
Naturschutzgebiet 1.1 „Siebengebirge“ Teilgebiet „Ennert“. Die geplanten
Maßnahmen entsprechen den Geboten für das Naturschutzgebiet Ennert im
Landschaftsplan Ennert.
Nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Ennert sind im
Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner
Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Im geschützten Gebiet ist insbesondere verboten
 Einfriedigungen aller Art – mit Ausnahme von ortsüblichen
Weidezäunen oder forstwirtschaftlichen Kulturzäunen – anzulegen oder
zu ändern (Ziffer 5).Seite 1 von 4

Seite 2
Für den Entwicklungsraum leiten sich folgende spezifische Entwicklungsziele
ab:
 Erhaltung und Optimierung der Stieleichen-Hainbuchenwälder auf
trockenwarmen und feuchtfrischen Standorten
 Erhaltung und Entwicklung der Schlucht- und Blockschuttwälder der
ehemaligen Steinbruchflächen durch Zurückdrängung der Robinie
 Erhaltung und Erweiterung von wärmeliebenden Fels- und Blockschutt-
und Hangstandorten durch Freistellung und Pflege
 Optimierung der Felsstandorte
 Besucherlenkung
 Erhaltung und Optimierung natürlicher Buchenwaldgesellschaften.
Bei der Freistellung handelt es sich um eine Maßnahme, die den
Festsetzungen des Landschaftsplans sowie den vorgeschlagenen Maßnahmen
für die geschützten Biotope in diesem Bereich entspricht. Der Einsatz von
Ziegen in einem festgelegten Bereich ist im FFH-/NSG-Gebiet unbedenklich.
Hinsichtlich der Naturverträglichkeit ist ein Gehölzverbiss durch Ziegen
gegenüber anderen Methoden vorzuziehen.
Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht notwendig, da es
sich um eine Maßnahme handelt, „die unmittelbar der Verwaltung des Gebiets
dient“ (§ 34(1) BNatSchG, Artikel 6(3) FFH-RL) und somit die Verträglichkeit als
gegeben gilt. Zudem handelt es sich um eine Maßnahme, die den
Erhaltungszielen des FFH-Gebiets entspricht.
Der durch den Zaunbau (mögliche Bohrungen) bedingte Eingriff in Natur und
Landschaft ist zu vernachlässigen: Die Umsetzung der Pflegemaßnahme
(Freistellung) setzt den Einsatz eines Zauns (Eingriff) voraus. Die
Ziegenbeweidung stellt eine Teil-Maßnahme des im Rahmen von chance7
aufgestellten Pflege- und Entwicklungsplans dar.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind in diesem Fall nicht zu erwarten, zumal die
lokal bedeutende Reptilienfauna im Endeffekt von den Freistellungen profitieren
soll.
Details
Die Beweidung soll 2021, ggfls. mit einer Probebeweidung im 1. Halbjahr 2021
zur nachhaltigen Offenhaltung des Steinbruchs etabliert werden. Es ist
vorgesehen, entlang der A 59 – zwischen dem Steinbruch Stingenberg bis und
entlang des Rauchlochweges - einen mit Schafen und Ziegen beweideten, licht
bewaldeten, breiten Waldsaum zu entwickeln und zu erhalten, welcher als
Biotopverbundachse Richtung Siebengebirge für wärmeliebende Arten fungiert.
Die Fläche unterhalb des ehemaligen Sportplatzes soll auf einen
Bestockungsgrad von 0,3 (= 30% der Gehölze verbleiben), unter Schonung
insbesondere von Feld-/Spitzahorn bzw. deren Verjüngung im Herbst/Winter
2020/2021 aufgelichtet werden. Diese Bäume sollen durch Einzelstammschutz
oder temporären Schutz (z.B. Steckhorden) während der Beweidung vor
Verbiss geschützt werden.
Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Zaunart – mobiler oder ortsfester
Zaun - auf der Fläche unterhalb des ehemaligen Sportplatzes angebrachtSeite 2 von 4

Seite 3
werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass auf der
gesamten Strecke ein ortsfester, wiIddurchlässiger Elektrozaun mit folgenden
Eigenschaften installiert wird:
 Sieben Reihen verzinkter, mind. 2,5 mm starker Glattdraht,
 Anbringen des Drahtes auf der Innenseite (Weideseite) der Pfähle
mittels verschiebbarer Ringisolatoren in 20, 40, 60, 80, 100, 120 und
140 cm,
 zwischen den jeweiligen Eck- und Spannpfosten wird je Reihe mind. ein
stromleitender Zaunspanner angebracht, mit dem die Drähte gespannt
und bei Bedarf nachgespannt werden können,
 Untergrabschutz an grabbaren Stellen (wolfssicher). Eventuell wird der
Untergrabschutz noch durch eine außen verlaufende Stromlitze ergänzt,
 das Drahtgeflecht bzw. die Drahtmatten sind mit U-förmigen und mind. 3
mm starken, verzinkten Erdankern auf dem Boden zu fixieren,
 je lfd. Meter acht Erdanker in ca. 45° Winkel in Richtung des Zauns in
den Boden einschlagen,
 Pfosten: Aufgrund des Steinbodens kommen vermutlich nur
Stahlpfosten in Frage.
Je nach den örtlichen Gegebenheiten müssen die Pfosten in den
Felsuntergrund gebohrt werden bzw. Punktfundamente zur dauerhaften
Fixierung der Pfosten angelegt werden. Sofern möglich, sollen die Pfosten aber
größtenteils einfach in den Boden eingeschlagen werden. Auf den Flächen
sollen Tränken in Form von Mörtelwannen installiert werden.
Zumindest am Rauchlochweg ist ein mobiles Weidezelt als Unterstand für die
Tiere aufzustellen. Im Steinbruch Stingenberg fungieren die vorhandenen
Überhälterbäume für die Ziegen als Unterstand, sodass ein Weidezelt nicht
erforderlich sein wird (Abklärung durch Veterinäramt ist bereits erfolgt).
Zur Aufklärung der Bevölkerung wird eine Informationstafel angebracht, die die
Ziegenbeweidung und die damit verbundenen Vorteile für den Artenschutz
erklärt.
Anlage/n
1 Lageplan Ennert (öffentlich)Seite 3 von 4

Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de