201768 · Beschlussvorlage
Errichtung einer Zaunanlage zur Ziegenbeweidung im Naturschutzgebiet Ennert
Kerndaten
- Nummer
- 201768
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201768 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Errichtung einer Zaunanlage zur Ziegenbeweidung im Naturschutzgebiet Ennert Beratungsfolge Naturschutzbeirat 28.10.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der naturschutzrechtlichen Befreiung zur Errichtung einer Zaunanlage im Naturschutzgebiet – Kerngebiet Ennert – im Rahmen der Ziegenbeweidung – Naturschutzprojekt chance7 – wird zugestimmt. Begründung Es handelt sich um eine Maßnahme des Naturschutzgroßprojektes chance7 zur nachhaltigen Offenhaltung der wärmebegünstigten Bereiche. Hier handelt es sich um eine Artenschutzmaßnahme für wärmeliebende Arten (z.B. Schlingnatter). Bislang wurden im Herbst / Winter 2019 im Bereich des Steinbruchs Stingenberg, Rauchlochweg, Kuckstein und Rabenlay Gehölzentfernungen (Baumfällungen und Entbuschungen) zur Auflichtung und Freistellung durchgeführt. Anfang September 2020 erfolgte die 2. Nachpflege der Robinienflächen und des Stingenbergsteinbruches. Ab 2021 soll die Pflege dauerhaft und schonend durch eine Ziegenbeweidung erfolgen. Das Kerngebiet Ennert wird von großflächigen und strukturreichen Wäldern mit ihren Quellen und Fließgewässern und durch Sonderbiotope – Fels- und Steilhänge, Blockschutthalden, magere Grünländer – geprägt. Die betroffenen Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert und im Naturschutzgebiet 1.1 „Siebengebirge“ Teilgebiet „Ennert“. Die geplanten Maßnahmen entsprechen den Geboten für das Naturschutzgebiet Ennert im Landschaftsplan Ennert. Nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Ennert sind im Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Im geschützten Gebiet ist insbesondere verboten Einfriedigungen aller Art – mit Ausnahme von ortsüblichen Weidezäunen oder forstwirtschaftlichen Kulturzäunen – anzulegen oder zu ändern (Ziffer 5).Seite 1 von 4 Seite 2 Für den Entwicklungsraum leiten sich folgende spezifische Entwicklungsziele ab: Erhaltung und Optimierung der Stieleichen-Hainbuchenwälder auf trockenwarmen und feuchtfrischen Standorten Erhaltung und Entwicklung der Schlucht- und Blockschuttwälder der ehemaligen Steinbruchflächen durch Zurückdrängung der Robinie Erhaltung und Erweiterung von wärmeliebenden Fels- und Blockschutt- und Hangstandorten durch Freistellung und Pflege Optimierung der Felsstandorte Besucherlenkung Erhaltung und Optimierung natürlicher Buchenwaldgesellschaften. Bei der Freistellung handelt es sich um eine Maßnahme, die den Festsetzungen des Landschaftsplans sowie den vorgeschlagenen Maßnahmen für die geschützten Biotope in diesem Bereich entspricht. Der Einsatz von Ziegen in einem festgelegten Bereich ist im FFH-/NSG-Gebiet unbedenklich. Hinsichtlich der Naturverträglichkeit ist ein Gehölzverbiss durch Ziegen gegenüber anderen Methoden vorzuziehen. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht notwendig, da es sich um eine Maßnahme handelt, „die unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dient“ (§ 34(1) BNatSchG, Artikel 6(3) FFH-RL) und somit die Verträglichkeit als gegeben gilt. Zudem handelt es sich um eine Maßnahme, die den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets entspricht. Der durch den Zaunbau (mögliche Bohrungen) bedingte Eingriff in Natur und Landschaft ist zu vernachlässigen: Die Umsetzung der Pflegemaßnahme (Freistellung) setzt den Einsatz eines Zauns (Eingriff) voraus. Die Ziegenbeweidung stellt eine Teil-Maßnahme des im Rahmen von chance7 aufgestellten Pflege- und Entwicklungsplans dar. Artenschutzrechtliche Konflikte sind in diesem Fall nicht zu erwarten, zumal die lokal bedeutende Reptilienfauna im Endeffekt von den Freistellungen profitieren soll. Details Die Beweidung soll 2021, ggfls. mit einer Probebeweidung im 1. Halbjahr 2021 zur nachhaltigen Offenhaltung des Steinbruchs etabliert werden. Es ist vorgesehen, entlang der A 59 – zwischen dem Steinbruch Stingenberg bis und entlang des Rauchlochweges - einen mit Schafen und Ziegen beweideten, licht bewaldeten, breiten Waldsaum zu entwickeln und zu erhalten, welcher als Biotopverbundachse Richtung Siebengebirge für wärmeliebende Arten fungiert. Die Fläche unterhalb des ehemaligen Sportplatzes soll auf einen Bestockungsgrad von 0,3 (= 30% der Gehölze verbleiben), unter Schonung insbesondere von Feld-/Spitzahorn bzw. deren Verjüngung im Herbst/Winter 2020/2021 aufgelichtet werden. Diese Bäume sollen durch Einzelstammschutz oder temporären Schutz (z.B. Steckhorden) während der Beweidung vor Verbiss geschützt werden. Es ist noch nicht abschließend geklärt, welche Zaunart – mobiler oder ortsfester Zaun - auf der Fläche unterhalb des ehemaligen Sportplatzes angebrachtSeite 2 von 4 Seite 3 werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass auf der gesamten Strecke ein ortsfester, wiIddurchlässiger Elektrozaun mit folgenden Eigenschaften installiert wird: Sieben Reihen verzinkter, mind. 2,5 mm starker Glattdraht, Anbringen des Drahtes auf der Innenseite (Weideseite) der Pfähle mittels verschiebbarer Ringisolatoren in 20, 40, 60, 80, 100, 120 und 140 cm, zwischen den jeweiligen Eck- und Spannpfosten wird je Reihe mind. ein stromleitender Zaunspanner angebracht, mit dem die Drähte gespannt und bei Bedarf nachgespannt werden können, Untergrabschutz an grabbaren Stellen (wolfssicher). Eventuell wird der Untergrabschutz noch durch eine außen verlaufende Stromlitze ergänzt, das Drahtgeflecht bzw. die Drahtmatten sind mit U-förmigen und mind. 3 mm starken, verzinkten Erdankern auf dem Boden zu fixieren, je lfd. Meter acht Erdanker in ca. 45° Winkel in Richtung des Zauns in den Boden einschlagen, Pfosten: Aufgrund des Steinbodens kommen vermutlich nur Stahlpfosten in Frage. Je nach den örtlichen Gegebenheiten müssen die Pfosten in den Felsuntergrund gebohrt werden bzw. Punktfundamente zur dauerhaften Fixierung der Pfosten angelegt werden. Sofern möglich, sollen die Pfosten aber größtenteils einfach in den Boden eingeschlagen werden. Auf den Flächen sollen Tränken in Form von Mörtelwannen installiert werden. Zumindest am Rauchlochweg ist ein mobiles Weidezelt als Unterstand für die Tiere aufzustellen. Im Steinbruch Stingenberg fungieren die vorhandenen Überhälterbäume für die Ziegen als Unterstand, sodass ein Weidezelt nicht erforderlich sein wird (Abklärung durch Veterinäramt ist bereits erfolgt). Zur Aufklärung der Bevölkerung wird eine Informationstafel angebracht, die die Ziegenbeweidung und die damit verbundenen Vorteile für den Artenschutz erklärt. Anlage/n 1 Lageplan Ennert (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de