201766-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Anbringen von Verkehrsspiegeln/Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Meisengarten (Bonn-Rüngsdorf)
Kerndaten
- Nummer
- 201766-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201766-1 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Anbringen von Verkehrsspiegeln/Tempo 30-Regelung im Kreuzungsbereich Deichmanns Aue/Im Meisengarten (Bonn-Rüngsdorf) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen von Ortsbesichtigungen hat die Verwaltung festgestellt, dass im südlichen Kreuzungsbereich der Straßen „Deichmanns Aue“/„Im Meisengarten“ Nr. 49 bis 61 im Fünf-Meter-Bereich ordnungswidrig geparkt wird. Dadurch wird die Einsicht im Kreuzungsbereich gehindert, weshalb die Anbringung einer Grenzmarkierung (VZ. 299) grundsätzlich befürwortet wird. Im nördlichen Kreuzungsbereich „Deichmanns Aue“/“Im Meisengarten“ ist eine Grenzmarkierung bereits vorhanden. Eine Verlängerung der Grenzmarkierung kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der gehinderten Sichtverhältnisse vertreten werden. Verkehrsspiegel sind seit vielen Jahren nicht mehr Bestandteil des Verkehrszeichenkatalogs der Straßenverkehrsordnung (§ 39 StVO) und zählen auch nicht zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO. Durch das mit der Spiegelwölbung erzeugte Zerrbild können Entfernungen und Geschwindigkeiten sich nähernder Fahrzeuge nur sehr schwer abgeschätzt werden. Im Ergebnis kann die Haftungsfrage bei Unfällen den Aufsteller des Verkehrsspiegels betreffen. Aus diesem Grund werden seitens der Verwaltung keine Verkehrsspiegel aufgestellt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Deichmanns Aue ist nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung nur im unmittelbaren Bereich von schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Altenheimen etc. und an Gefahrenstellen wie bspw. an Unfallhäufungsstellen oder –linien vor. Da die Voraussetzungen in der Straße „Deichmanns Aue“ nicht vorliegen, ist die Geschwindigkeitsreduzierung nicht zulässig. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Von Seiten der Verwaltung wird die Anbringung bzw. Verlängerung der Grenzmarkierungen im oben genannten Kreuzungsbereich befürwortet.Seite 1 von 2 Seite 2 Der nördliche Kreuzungsbereich „Deichmanns Aue“/“Im Meisengarten“ soll hinsichtlich der Sichtbeziehungen noch einmal überprüft werden. Die Anbringung von Verkehrsspiegeln und die Geschwindigkeitsreduzierung in der Deichmanns Aue wird von Seiten der Verwaltung als kritisch betrachtet und deshalb nicht befürwortet. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Beschluss abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de